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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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Schluß schon mürbe werden! Wie konsequent die Femi-
nisten mit echt weiblicher Willenszähigkeit ihre Ziele ver-
folgen, beweist folgender Vorfall, von dem "Die Frau"
(April 1914) berichtet: "Die Zulassung der Frauen zum
Ministeramt war Gegenstand einer Storthingsverhandlung
in Norwegen. Seit einem Jahre ist in Norwegen die
Zulassung der Frauen zu allen Staatsämtern durch eine
Verfassungsänderung ausgesprochen. Ausgeschlossen waren
nur die militärischen Ämter, das Amt der Geistlichen und
das Ministeramt. Es wurde nun im Storthing ein An-
trag eingebracht, den Frauen auch dieses Amt zugänglich
zu machen. Der Antrag fiel mit 44 gegen 68 Stimmen.
Ein Regierungsvertreter bemerkte jedoch, daß er in jedem
Jahre wiedergebracht werden würde, bis man ihm zu-
gestimmt habe." - Kommentar überflüssig.

Jetzt, nach Ausbruch des furchtbarsten Krieges, den
die Welt je gesehen hat, sollte man glauben, daß die
Frauenrechtlerinnen sich vor dieser gewaltigen Entladung
männlicher Energie respektvoll zurückzögen und den Ver-
such machten, in Reih' und Glied mit den übrigen patrio-
tischen Frauen, wie sie besonders im Roten Kreuz und
im Vaterländischen Frauenverein vereinigt sind, ihre Frauen-
pflichten erfüllten. Aber die politischen Damen haben es
anders beschlossen. Unter dem Namen "Nationaler Frauen-
dienst" erbot sich der Bund deutscher Frauenvereine unter
Führung seiner Vorsitzenden beim Ministerium des Jnnern,
seine Organisation den Gemeinden zur Kriegshilfe zur
Verfügung zu stellen; an sich gewiß eine lobenswerte Tat.
Scheinbar harmlos wird dem "Nationalen Frauendienst"
unter anderen Aufgaben auch die gestellt, die Frauen bereit

Schluß schon mürbe werden! Wie konsequent die Femi-
nisten mit echt weiblicher Willenszähigkeit ihre Ziele ver-
folgen, beweist folgender Vorfall, von dem „Die Frau“
(April 1914) berichtet: „Die Zulassung der Frauen zum
Ministeramt war Gegenstand einer Storthingsverhandlung
in Norwegen. Seit einem Jahre ist in Norwegen die
Zulassung der Frauen zu allen Staatsämtern durch eine
Verfassungsänderung ausgesprochen. Ausgeschlossen waren
nur die militärischen Ämter, das Amt der Geistlichen und
das Ministeramt. Es wurde nun im Storthing ein An-
trag eingebracht, den Frauen auch dieses Amt zugänglich
zu machen. Der Antrag fiel mit 44 gegen 68 Stimmen.
Ein Regierungsvertreter bemerkte jedoch, daß er in jedem
Jahre wiedergebracht werden würde, bis man ihm zu-
gestimmt habe.“ – Kommentar überflüssig.

Jetzt, nach Ausbruch des furchtbarsten Krieges, den
die Welt je gesehen hat, sollte man glauben, daß die
Frauenrechtlerinnen sich vor dieser gewaltigen Entladung
männlicher Energie respektvoll zurückzögen und den Ver-
such machten, in Reih' und Glied mit den übrigen patrio-
tischen Frauen, wie sie besonders im Roten Kreuz und
im Vaterländischen Frauenverein vereinigt sind, ihre Frauen-
pflichten erfüllten. Aber die politischen Damen haben es
anders beschlossen. Unter dem Namen „Nationaler Frauen-
dienst“ erbot sich der Bund deutscher Frauenvereine unter
Führung seiner Vorsitzenden beim Ministerium des Jnnern,
seine Organisation den Gemeinden zur Kriegshilfe zur
Verfügung zu stellen; an sich gewiß eine lobenswerte Tat.
Scheinbar harmlos wird dem „Nationalen Frauendienst“
unter anderen Aufgaben auch die gestellt, die Frauen bereit

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[11/0013] Schluß schon mürbe werden! Wie konsequent die Femi- nisten mit echt weiblicher Willenszähigkeit ihre Ziele ver- folgen, beweist folgender Vorfall, von dem „Die Frau“ (April 1914) berichtet: „Die Zulassung der Frauen zum Ministeramt war Gegenstand einer Storthingsverhandlung in Norwegen. Seit einem Jahre ist in Norwegen die Zulassung der Frauen zu allen Staatsämtern durch eine Verfassungsänderung ausgesprochen. Ausgeschlossen waren nur die militärischen Ämter, das Amt der Geistlichen und das Ministeramt. Es wurde nun im Storthing ein An- trag eingebracht, den Frauen auch dieses Amt zugänglich zu machen. Der Antrag fiel mit 44 gegen 68 Stimmen. Ein Regierungsvertreter bemerkte jedoch, daß er in jedem Jahre wiedergebracht werden würde, bis man ihm zu- gestimmt habe.“ – Kommentar überflüssig. Jetzt, nach Ausbruch des furchtbarsten Krieges, den die Welt je gesehen hat, sollte man glauben, daß die Frauenrechtlerinnen sich vor dieser gewaltigen Entladung männlicher Energie respektvoll zurückzögen und den Ver- such machten, in Reih' und Glied mit den übrigen patrio- tischen Frauen, wie sie besonders im Roten Kreuz und im Vaterländischen Frauenverein vereinigt sind, ihre Frauen- pflichten erfüllten. Aber die politischen Damen haben es anders beschlossen. Unter dem Namen „Nationaler Frauen- dienst“ erbot sich der Bund deutscher Frauenvereine unter Führung seiner Vorsitzenden beim Ministerium des Jnnern, seine Organisation den Gemeinden zur Kriegshilfe zur Verfügung zu stellen; an sich gewiß eine lobenswerte Tat. Scheinbar harmlos wird dem „Nationalen Frauendienst“ unter anderen Aufgaben auch die gestellt, die Frauen bereit

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/13>, abgerufen am 28.03.2024.