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Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.

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Zweiter Abschnitt.
Praktische Uebungen.

Erste Abtheilung.
Spielversuche.

Neuntes Kapitel.
Vorübungen.

§. 41. Bei den folgenden Uebungen muss vor allen Din-
gen eine genaue Kenntniss der im zweiten Kapitel gelehrten
Notation vorausgesetzt werden. Denn letztere dient, wie
bekannt, zur Angabe der einzelnen Züge, welche bei prak-
tischen Uebungen die Materie aller Erörterungen bilden.
Um aber einen einzelnen Zug des Spielers darzustellen, be-
darf es nur der Angabe zweier Felder, nämlich desjenigen,
auf welchem die zuziehende Figur sich findet und desjenigen,
auf das sie gezogen werden soll. Das erstere wird mit dem
Ausdruck Standfeld bezeichnet, das letztere kann Zielfeld
genanut werden. Durch Verbindung von Standfeld und Ziel-
feld wird daher der Zug einer Partei vollendet. Denn da
nach §. 19 auf jedem Felde sich nur eine Figur finden
darf, so genügt jene Verbindung vollkommen zur bestimm-
ten Angabe der Züge. So sagt man, wenn in der gewöhn-
lichen Aufstellung die weisse Partei ihren Königsbauer zwei
Schritt vorrückt, es geschieht der Zug 1. e 2--e 4, und
wenn der Gegner darauf den gleichen Zug thut, Schwarz
zieht 1. e 7--e 5. Soll ein Officier bewegt werden, so pflegt
man den Anfangsbuchstaben desselben, obgleich dies nicht

Zweiter Abschnitt.
Praktische Uebungen.

Erste Abtheilung.
Spielversuche.

Neuntes Kapitel.
Vorübungen.

§. 41. Bei den folgenden Uebungen muss vor allen Din-
gen eine genaue Kenntniss der im zweiten Kapitel gelehrten
Notation vorausgesetzt werden. Denn letztere dient, wie
bekannt, zur Angabe der einzelnen Züge, welche bei prak-
tischen Uebungen die Materie aller Erörterungen bilden.
Um aber einen einzelnen Zug des Spielers darzustellen, be-
darf es nur der Angabe zweier Felder, nämlich desjenigen,
auf welchem die zuziehende Figur sich findet und desjenigen,
auf das sie gezogen werden soll. Das erstere wird mit dem
Ausdruck Standfeld bezeichnet, das letztere kann Zielfeld
genanut werden. Durch Verbindung von Standfeld und Ziel-
feld wird daher der Zug einer Partei vollendet. Denn da
nach §. 19 auf jedem Felde sich nur eine Figur finden
darf, so genügt jene Verbindung vollkommen zur bestimm-
ten Angabe der Züge. So sagt man, wenn in der gewöhn-
lichen Aufstellung die weisse Partei ihren Königsbauer zwei
Schritt vorrückt, es geschieht der Zug 1. e 2—e 4, und
wenn der Gegner darauf den gleichen Zug thut, Schwarz
zieht 1. e 7—e 5. Soll ein Officier bewegt werden, so pflegt
man den Anfangsbuchstaben desselben, obgleich dies nicht

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[[26]/0038] Zweiter Abschnitt. Praktische Uebungen. Erste Abtheilung. Spielversuche. Neuntes Kapitel. Vorübungen. §. 41. Bei den folgenden Uebungen muss vor allen Din- gen eine genaue Kenntniss der im zweiten Kapitel gelehrten Notation vorausgesetzt werden. Denn letztere dient, wie bekannt, zur Angabe der einzelnen Züge, welche bei prak- tischen Uebungen die Materie aller Erörterungen bilden. Um aber einen einzelnen Zug des Spielers darzustellen, be- darf es nur der Angabe zweier Felder, nämlich desjenigen, auf welchem die zuziehende Figur sich findet und desjenigen, auf das sie gezogen werden soll. Das erstere wird mit dem Ausdruck Standfeld bezeichnet, das letztere kann Zielfeld genanut werden. Durch Verbindung von Standfeld und Ziel- feld wird daher der Zug einer Partei vollendet. Denn da nach §. 19 auf jedem Felde sich nur eine Figur finden darf, so genügt jene Verbindung vollkommen zur bestimm- ten Angabe der Züge. So sagt man, wenn in der gewöhn- lichen Aufstellung die weisse Partei ihren Königsbauer zwei Schritt vorrückt, es geschieht der Zug 1. e 2—e 4, und wenn der Gegner darauf den gleichen Zug thut, Schwarz zieht 1. e 7—e 5. Soll ein Officier bewegt werden, so pflegt man den Anfangsbuchstaben desselben, obgleich dies nicht

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Zitationshilfe: Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856, S. [26]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_schachspiel_1856/38>, abgerufen am 23.04.2024.