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Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.

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Grundmoment und Hülfsmoment eingeleitet werden, so wie
andere unregelmässige Varianten dieses Gambits findet man
im 34. Kapitel erörtert.

§. 266. Das Königsgambit beruht sonach auf einem
Zuge, welcher schon nach §. 173 die eigenthümliche Natur
frühzeitiger Angriffe in sich birgt. Freilich wird dieser
frühe Lauferbauerzug dadurch zum Theil gerechtfertigt, dass
der Nachziehende bereits seinerseits im ersten Zuge von der
normalen Vertheidigung abgewichen ist. Allein dem Anzie-
henden steht hier als correctes Gambitverfahren eigentlich
das Mittelgambit zu Gebote, und letzterem gegenüber tritt
daher der Werth des Königsgambits bedeutend in den Hin-
tergrund. Die Vertheidigung gegen das Königsgambit kann
deshalb mehr oder weniger den Charakter eines Gegenan-
griffs annehmen, und nicht selten wird sogar ein Gegengam-
bit, d. h. die Anwendung des Mittelgambits von Vortheil sein.

§. 267. Ausser der Annahme des Königsgambits, wo-
durch sich die Vertheidigung auf den Gambitangriff einlässt,
kommt deshalb unmittelbar für letztere ein doppelter Gegen-
angriff in Betracht, je nachdem sie das Gegengambit ver-
sucht oder aus der eigenthümlich vorzeitigen Natur des
Gambitzuges f 2--f 4 Vortheil zu ziehen bezweckt. Es kann
fraglich scheinen, welcher von den drei Vertheidigungsarten
der Vorzug einzuräumen ist. Früher glaubte die Theorie
in der Annahme des Gambits die beste siegreiche Vertheidi-
gung empfehlen zu können. Neuere Forschungen, vorzüglich
im Laufergambit von Seiten des Verfassers, haben aber diese
Ansicht mehr oder weniger widerlegt, und man kann daher
jetzt jede der drei Vertheidigungsarten für ziemlich gleich-
berechtigt ansehen, indem der Nachziehende bei richtiger
Fortsetzung stets die Positionen auszugleichen und eine
günstige Vertheidigung zu erlangen vermag.

§. 268. Die Variante des Gegengambits 1. e 2--e 4
e 7--e 5. 2. f 2--f 4 d 7--d 5 sowie die Variante des all-
gemeinen Gegenangriffs, welche gegen die Vorzeitigkeit des
Gambitzuges gerichtet ist, 1. e 2--e 4 e 7--e 5; 2. f 2--f 4
L f 8--c 5 werden wir im nächsten Kapitel speciell behan-
deln. Ueber die Variante des angenommenen Gambits end-

Grundmoment und Hülfsmoment eingeleitet werden, so wie
andere unregelmässige Varianten dieses Gambits findet man
im 34. Kapitel erörtert.

§. 266. Das Königsgambit beruht sonach auf einem
Zuge, welcher schon nach §. 173 die eigenthümliche Natur
frühzeitiger Angriffe in sich birgt. Freilich wird dieser
frühe Lauferbauerzug dadurch zum Theil gerechtfertigt, dass
der Nachziehende bereits seinerseits im ersten Zuge von der
normalen Vertheidigung abgewichen ist. Allein dem Anzie-
henden steht hier als correctes Gambitverfahren eigentlich
das Mittelgambit zu Gebote, und letzterem gegenüber tritt
daher der Werth des Königsgambits bedeutend in den Hin-
tergrund. Die Vertheidigung gegen das Königsgambit kann
deshalb mehr oder weniger den Charakter eines Gegenan-
griffs annehmen, und nicht selten wird sogar ein Gegengam-
bit, d. h. die Anwendung des Mittelgambits von Vortheil sein.

§. 267. Ausser der Annahme des Königsgambits, wo-
durch sich die Vertheidigung auf den Gambitangriff einlässt,
kommt deshalb unmittelbar für letztere ein doppelter Gegen-
angriff in Betracht, je nachdem sie das Gegengambit ver-
sucht oder aus der eigenthümlich vorzeitigen Natur des
Gambitzuges f 2—f 4 Vortheil zu ziehen bezweckt. Es kann
fraglich scheinen, welcher von den drei Vertheidigungsarten
der Vorzug einzuräumen ist. Früher glaubte die Theorie
in der Annahme des Gambits die beste siegreiche Vertheidi-
gung empfehlen zu können. Neuere Forschungen, vorzüglich
im Laufergambit von Seiten des Verfassers, haben aber diese
Ansicht mehr oder weniger widerlegt, und man kann daher
jetzt jede der drei Vertheidigungsarten für ziemlich gleich-
berechtigt ansehen, indem der Nachziehende bei richtiger
Fortsetzung stets die Positionen auszugleichen und eine
günstige Vertheidigung zu erlangen vermag.

§. 268. Die Variante des Gegengambits 1. e 2—e 4
e 7—e 5. 2. f 2—f 4 d 7—d 5 sowie die Variante des all-
gemeinen Gegenangriffs, welche gegen die Vorzeitigkeit des
Gambitzuges gerichtet ist, 1. e 2—e 4 e 7—e 5; 2. f 2—f 4
L f 8—c 5 werden wir im nächsten Kapitel speciell behan-
deln. Ueber die Variante des angenommenen Gambits end-

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[158/0170] Grundmoment und Hülfsmoment eingeleitet werden, so wie andere unregelmässige Varianten dieses Gambits findet man im 34. Kapitel erörtert. §. 266. Das Königsgambit beruht sonach auf einem Zuge, welcher schon nach §. 173 die eigenthümliche Natur frühzeitiger Angriffe in sich birgt. Freilich wird dieser frühe Lauferbauerzug dadurch zum Theil gerechtfertigt, dass der Nachziehende bereits seinerseits im ersten Zuge von der normalen Vertheidigung abgewichen ist. Allein dem Anzie- henden steht hier als correctes Gambitverfahren eigentlich das Mittelgambit zu Gebote, und letzterem gegenüber tritt daher der Werth des Königsgambits bedeutend in den Hin- tergrund. Die Vertheidigung gegen das Königsgambit kann deshalb mehr oder weniger den Charakter eines Gegenan- griffs annehmen, und nicht selten wird sogar ein Gegengam- bit, d. h. die Anwendung des Mittelgambits von Vortheil sein. §. 267. Ausser der Annahme des Königsgambits, wo- durch sich die Vertheidigung auf den Gambitangriff einlässt, kommt deshalb unmittelbar für letztere ein doppelter Gegen- angriff in Betracht, je nachdem sie das Gegengambit ver- sucht oder aus der eigenthümlich vorzeitigen Natur des Gambitzuges f 2—f 4 Vortheil zu ziehen bezweckt. Es kann fraglich scheinen, welcher von den drei Vertheidigungsarten der Vorzug einzuräumen ist. Früher glaubte die Theorie in der Annahme des Gambits die beste siegreiche Vertheidi- gung empfehlen zu können. Neuere Forschungen, vorzüglich im Laufergambit von Seiten des Verfassers, haben aber diese Ansicht mehr oder weniger widerlegt, und man kann daher jetzt jede der drei Vertheidigungsarten für ziemlich gleich- berechtigt ansehen, indem der Nachziehende bei richtiger Fortsetzung stets die Positionen auszugleichen und eine günstige Vertheidigung zu erlangen vermag. §. 268. Die Variante des Gegengambits 1. e 2—e 4 e 7—e 5. 2. f 2—f 4 d 7—d 5 sowie die Variante des all- gemeinen Gegenangriffs, welche gegen die Vorzeitigkeit des Gambitzuges gerichtet ist, 1. e 2—e 4 e 7—e 5; 2. f 2—f 4 L f 8—c 5 werden wir im nächsten Kapitel speciell behan- deln. Ueber die Variante des angenommenen Gambits end-

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Zitationshilfe: Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_schachspiel_1856/170>, abgerufen am 28.03.2024.