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Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.

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meine Classe der Schachspiele die Partie, deren Anfang,
Fortgang und Ende durch Aufstellung der Stücke, Tempi-
system und Erreichung des Endzweckes genau fixirt ist.

§. 128. Aus dem Vorigen ergeben sich als besondere
Grundbedingungen des Schachspieles folgende sieben Stücke:
a) die eigenthümliche Natur des Brettes, b) Anzahl und
Qualität der Steine, c) Anzahl und Qualität der Parteien,
d) besonderes Verhältniss der Parteien, e) Aufstellung der
Stücke, f) Tempisystem, g) Endzweck des Spieles und Mög-
lichkeit dessen Erreichung. An diese einzelnen Punkte knü-
pfen sich nun die Grundgesetze des Spieles, und es wird
Aufgabe des nächsten Kapitels sein, ihnen eine eben so
strenge und präcise wie klare Fassung zu geben.


Zweites Kapitel.
Die Grundgesetze des Schachspieles.

§. 129. Einleitung.

a) Das Schachspiel ist ein Brettspiel, welches von zwei
Personen auf dem Schachbrette mit den Schachfiguren
gespielt wird und in der Schachpartie seinen Ausdruck
findet.
b) Das Schachbrett und die Schachfiguren bilden das
Material des Spieles, die spielenden Personen aber
zwei gegen einander operirende Parteien.
c) Die Partie besteht aus der abwechselnden Bewegung
einzelner Figuren von Seiten beider Parteien, indem
letztere von der gesetzlichen Aufstellung der Figuren
ausgehen und dahin streben, den Endzweck des Spieles
zu erreichen.
1) Das Material.

§. 130. Das Brett.

a) Das Schachbrett besteht in einem Quadrate, das in 64
gleiche Felder getheilt ist.
b) Die Felder sind in der Regel abwechselnd hell und
dunkel gefärbt; die Lage des Brettes wird in diesem

meine Classe der Schachspiele die Partie, deren Anfang,
Fortgang und Ende durch Aufstellung der Stücke, Tempi-
system und Erreichung des Endzweckes genau fixirt ist.

§. 128. Aus dem Vorigen ergeben sich als besondere
Grundbedingungen des Schachspieles folgende sieben Stücke:
a) die eigenthümliche Natur des Brettes, b) Anzahl und
Qualität der Steine, c) Anzahl und Qualität der Parteien,
d) besonderes Verhältniss der Parteien, e) Aufstellung der
Stücke, f) Tempisystem, g) Endzweck des Spieles und Mög-
lichkeit dessen Erreichung. An diese einzelnen Punkte knü-
pfen sich nun die Grundgesetze des Spieles, und es wird
Aufgabe des nächsten Kapitels sein, ihnen eine eben so
strenge und präcise wie klare Fassung zu geben.


Zweites Kapitel.
Die Grundgesetze des Schachspieles.

§. 129. Einleitung.

a) Das Schachspiel ist ein Brettspiel, welches von zwei
Personen auf dem Schachbrette mit den Schachfiguren
gespielt wird und in der Schachpartie seinen Ausdruck
findet.
b) Das Schachbrett und die Schachfiguren bilden das
Material des Spieles, die spielenden Personen aber
zwei gegen einander operirende Parteien.
c) Die Partie besteht aus der abwechselnden Bewegung
einzelner Figuren von Seiten beider Parteien, indem
letztere von der gesetzlichen Aufstellung der Figuren
ausgehen und dahin streben, den Endzweck des Spieles
zu erreichen.
1) Das Material.

§. 130. Das Brett.

a) Das Schachbrett besteht in einem Quadrate, das in 64
gleiche Felder getheilt ist.
b) Die Felder sind in der Regel abwechselnd hell und
dunkel gefärbt; die Lage des Brettes wird in diesem
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[88/0100] meine Classe der Schachspiele die Partie, deren Anfang, Fortgang und Ende durch Aufstellung der Stücke, Tempi- system und Erreichung des Endzweckes genau fixirt ist. §. 128. Aus dem Vorigen ergeben sich als besondere Grundbedingungen des Schachspieles folgende sieben Stücke: a) die eigenthümliche Natur des Brettes, b) Anzahl und Qualität der Steine, c) Anzahl und Qualität der Parteien, d) besonderes Verhältniss der Parteien, e) Aufstellung der Stücke, f) Tempisystem, g) Endzweck des Spieles und Mög- lichkeit dessen Erreichung. An diese einzelnen Punkte knü- pfen sich nun die Grundgesetze des Spieles, und es wird Aufgabe des nächsten Kapitels sein, ihnen eine eben so strenge und präcise wie klare Fassung zu geben. Zweites Kapitel. Die Grundgesetze des Schachspieles. §. 129. Einleitung. a) Das Schachspiel ist ein Brettspiel, welches von zwei Personen auf dem Schachbrette mit den Schachfiguren gespielt wird und in der Schachpartie seinen Ausdruck findet. b) Das Schachbrett und die Schachfiguren bilden das Material des Spieles, die spielenden Personen aber zwei gegen einander operirende Parteien. c) Die Partie besteht aus der abwechselnden Bewegung einzelner Figuren von Seiten beider Parteien, indem letztere von der gesetzlichen Aufstellung der Figuren ausgehen und dahin streben, den Endzweck des Spieles zu erreichen. 1) Das Material. §. 130. Das Brett. a) Das Schachbrett besteht in einem Quadrate, das in 64 gleiche Felder getheilt ist. b) Die Felder sind in der Regel abwechselnd hell und dunkel gefärbt; die Lage des Brettes wird in diesem

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Zitationshilfe: Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_schachspiel_1856/100>, abgerufen am 20.04.2024.