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Lange, Helene: Die parlamentarische Niederlage des Frauenstimmrechts in England. In: Die Frau 15 (1907), S. 420-423.

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Die parlamentarische Niederlage des Frauenstimmrechts in England.
der Wirtshäuser mehr, den Mann oder die Frau? Wen betrifft es mehr, wessen
Jnteressen sind inniger beteiligt, wenn es sich um vorzuschlagende Maßnahmen gegen
die Anwesenheit von Kindern in Wirtshäusern handelt? Alles das sind häusliche
Fragen, über welche die Ansichten der Frau von ebenso großem, wenn nicht von
größerem Wert sind als die des Mannes. (Beifall.)

Weiter sind zu erwägen die Gesetze über Wohnungsverhältnisse und Hygiene,
über die Verbesserung aller solcher Einrichtungen, die für Leben oder Tod entscheidend
sind, die auf der einen Seite Behagen und Glück verbreiten und auf der anderen
Seite die Last einer drückenden und verderblichen Lage erleichtern sollen.

Können wir uns, wie es jetzt geschieht, einzig und allein auf die politische
Begabung und Erfahrung der vorhandenen - also der männlichen Wähler verlassen?
Jch glaube - und diese Überzeugung hat sich immer stärker in mir entwickelt im
Laufe der Jahre - daß uns in diesen Fragen vor allem weibliche Einsicht Not tut.
(Hört, hört!) Die einfache Darlegung dieser Fragen heißt schon die Annahme
ad absurdum führen, daß nur Männer qualifiziert sind, zu wählen. (Beifall.)

Jch komme nun zu dem Gesetzentwurf selbst. Jch kann nicht sagen, daß gerade
dieser Entwurf meine warme Sympathieen besitzt. (Beifall.) Mein werter Freund hat
so viel dafür getan, wie er konnte, er hat in bewunderungswürdiger Weise alles
gesagt, was zu Gunsten der Bill zu sagen ist, aber er hat mich dennoch nicht davon
überzeugen können, daß dieser Entwurf meinem Standpunkt zu dieser Angelegenheit
entspricht - dem Standpunkt, den ich soeben dem Hause erklärt habe. Dieser Entwurf
würde nur einer kleinen Minderheit wohlsituierter, lediger Frauen das Wahlrecht
gewähren. (Hört, hört!)

Er nannte einige Zahlen aus seinem eigenen Wählerkreis, die ich natürlich weder
untersuchen noch beurteilen kann. Jch habe angenommen - und bis mir nicht das
Gegenteil bewiesen ist, werde ich es weiter glauben - daß es im ganzen genommen
so gehen wird, wie ich schon sagte -, der Entwurf wird den besitzenden, wohlhabenden
Damen das Wahlrecht verleihen, aber er wird nicht, jedenfalls nicht in dem Grade,
wie es notwendig ist, die große Menge der arbeitenden Frauen oder die Frauen der
Arbeiter im Lande berühren. Der Antrag ist innerhalb bestimmter Grenzen gut, und
ich gebe zu, daß diese Begüterten ebenso großes Anrecht an das Wahlrecht haben wie
ihre Schwestern. Aber er steht nicht auf der Rechtsgrundlage, von der aus ich die
Frage befürworte, von der aus ich zur Belehrung und Beeinflussung dieses Hauses
und des Landes verlange, daß die aktuellen Ansichten und die Erfahrungen der großen
Masse
der Frauen, die der Gesetzgebung unterstehen, eingeholt werden. - Darum
werde ich für diesen Gesetzentwurf stimmen (Beifall) als Ausdruck meiner Meinung,
daß der Ausschluß der Frauen vom Wahlrecht weder zweckmäßig, noch gerecht, noch
politisch berechtigt ist. (Beifall.)"

Nun kamen die Gegner. Eine stärkere Rolle als die prinzipiellen Einwände, die
zu bekannt sind, als daß es notwendig wäre, sie wiederzugeben, spielten die partei-
politischen und taktischen Bedenken, die ja auch Sir Henry schon andeutet. Die
Bill verstärkt, da England ein Zensuswahlrecht hat, das Gewicht der oberen Stände.
Daß die Bekämpfung der Bill als einer "undemokratischen" Maßregel übrigens nicht
durchaus stichhaltig ist, beweist, daß sie auch Unterstützung seitens der Arbeiterpartei
fand; Mr. Snowden meinte, daß nach einer Schätzung, die auf Grund der kommu-
nalen Wählerlisten vorgenommen worden sei, doch auch die arbeitenden Frauen in

Die parlamentarische Niederlage des Frauenstimmrechts in England.
der Wirtshäuser mehr, den Mann oder die Frau? Wen betrifft es mehr, wessen
Jnteressen sind inniger beteiligt, wenn es sich um vorzuschlagende Maßnahmen gegen
die Anwesenheit von Kindern in Wirtshäusern handelt? Alles das sind häusliche
Fragen, über welche die Ansichten der Frau von ebenso großem, wenn nicht von
größerem Wert sind als die des Mannes. (Beifall.)

Weiter sind zu erwägen die Gesetze über Wohnungsverhältnisse und Hygiene,
über die Verbesserung aller solcher Einrichtungen, die für Leben oder Tod entscheidend
sind, die auf der einen Seite Behagen und Glück verbreiten und auf der anderen
Seite die Last einer drückenden und verderblichen Lage erleichtern sollen.

Können wir uns, wie es jetzt geschieht, einzig und allein auf die politische
Begabung und Erfahrung der vorhandenen – also der männlichen Wähler verlassen?
Jch glaube – und diese Überzeugung hat sich immer stärker in mir entwickelt im
Laufe der Jahre – daß uns in diesen Fragen vor allem weibliche Einsicht Not tut.
(Hört, hört!) Die einfache Darlegung dieser Fragen heißt schon die Annahme
ad absurdum führen, daß nur Männer qualifiziert sind, zu wählen. (Beifall.)

Jch komme nun zu dem Gesetzentwurf selbst. Jch kann nicht sagen, daß gerade
dieser Entwurf meine warme Sympathieen besitzt. (Beifall.) Mein werter Freund hat
so viel dafür getan, wie er konnte, er hat in bewunderungswürdiger Weise alles
gesagt, was zu Gunsten der Bill zu sagen ist, aber er hat mich dennoch nicht davon
überzeugen können, daß dieser Entwurf meinem Standpunkt zu dieser Angelegenheit
entspricht – dem Standpunkt, den ich soeben dem Hause erklärt habe. Dieser Entwurf
würde nur einer kleinen Minderheit wohlsituierter, lediger Frauen das Wahlrecht
gewähren. (Hört, hört!)

Er nannte einige Zahlen aus seinem eigenen Wählerkreis, die ich natürlich weder
untersuchen noch beurteilen kann. Jch habe angenommen – und bis mir nicht das
Gegenteil bewiesen ist, werde ich es weiter glauben – daß es im ganzen genommen
so gehen wird, wie ich schon sagte –, der Entwurf wird den besitzenden, wohlhabenden
Damen das Wahlrecht verleihen, aber er wird nicht, jedenfalls nicht in dem Grade,
wie es notwendig ist, die große Menge der arbeitenden Frauen oder die Frauen der
Arbeiter im Lande berühren. Der Antrag ist innerhalb bestimmter Grenzen gut, und
ich gebe zu, daß diese Begüterten ebenso großes Anrecht an das Wahlrecht haben wie
ihre Schwestern. Aber er steht nicht auf der Rechtsgrundlage, von der aus ich die
Frage befürworte, von der aus ich zur Belehrung und Beeinflussung dieses Hauses
und des Landes verlange, daß die aktuellen Ansichten und die Erfahrungen der großen
Masse
der Frauen, die der Gesetzgebung unterstehen, eingeholt werden. – Darum
werde ich für diesen Gesetzentwurf stimmen (Beifall) als Ausdruck meiner Meinung,
daß der Ausschluß der Frauen vom Wahlrecht weder zweckmäßig, noch gerecht, noch
politisch berechtigt ist. (Beifall.)“

Nun kamen die Gegner. Eine stärkere Rolle als die prinzipiellen Einwände, die
zu bekannt sind, als daß es notwendig wäre, sie wiederzugeben, spielten die partei-
politischen und taktischen Bedenken, die ja auch Sir Henry schon andeutet. Die
Bill verstärkt, da England ein Zensuswahlrecht hat, das Gewicht der oberen Stände.
Daß die Bekämpfung der Bill als einer „undemokratischen“ Maßregel übrigens nicht
durchaus stichhaltig ist, beweist, daß sie auch Unterstützung seitens der Arbeiterpartei
fand; Mr. Snowden meinte, daß nach einer Schätzung, die auf Grund der kommu-
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[422/0003] Die parlamentarische Niederlage des Frauenstimmrechts in England. der Wirtshäuser mehr, den Mann oder die Frau? Wen betrifft es mehr, wessen Jnteressen sind inniger beteiligt, wenn es sich um vorzuschlagende Maßnahmen gegen die Anwesenheit von Kindern in Wirtshäusern handelt? Alles das sind häusliche Fragen, über welche die Ansichten der Frau von ebenso großem, wenn nicht von größerem Wert sind als die des Mannes. (Beifall.) Weiter sind zu erwägen die Gesetze über Wohnungsverhältnisse und Hygiene, über die Verbesserung aller solcher Einrichtungen, die für Leben oder Tod entscheidend sind, die auf der einen Seite Behagen und Glück verbreiten und auf der anderen Seite die Last einer drückenden und verderblichen Lage erleichtern sollen. Können wir uns, wie es jetzt geschieht, einzig und allein auf die politische Begabung und Erfahrung der vorhandenen – also der männlichen Wähler verlassen? Jch glaube – und diese Überzeugung hat sich immer stärker in mir entwickelt im Laufe der Jahre – daß uns in diesen Fragen vor allem weibliche Einsicht Not tut. (Hört, hört!) Die einfache Darlegung dieser Fragen heißt schon die Annahme ad absurdum führen, daß nur Männer qualifiziert sind, zu wählen. (Beifall.) Jch komme nun zu dem Gesetzentwurf selbst. Jch kann nicht sagen, daß gerade dieser Entwurf meine warme Sympathieen besitzt. (Beifall.) Mein werter Freund hat so viel dafür getan, wie er konnte, er hat in bewunderungswürdiger Weise alles gesagt, was zu Gunsten der Bill zu sagen ist, aber er hat mich dennoch nicht davon überzeugen können, daß dieser Entwurf meinem Standpunkt zu dieser Angelegenheit entspricht – dem Standpunkt, den ich soeben dem Hause erklärt habe. Dieser Entwurf würde nur einer kleinen Minderheit wohlsituierter, lediger Frauen das Wahlrecht gewähren. (Hört, hört!) Er nannte einige Zahlen aus seinem eigenen Wählerkreis, die ich natürlich weder untersuchen noch beurteilen kann. Jch habe angenommen – und bis mir nicht das Gegenteil bewiesen ist, werde ich es weiter glauben – daß es im ganzen genommen so gehen wird, wie ich schon sagte –, der Entwurf wird den besitzenden, wohlhabenden Damen das Wahlrecht verleihen, aber er wird nicht, jedenfalls nicht in dem Grade, wie es notwendig ist, die große Menge der arbeitenden Frauen oder die Frauen der Arbeiter im Lande berühren. Der Antrag ist innerhalb bestimmter Grenzen gut, und ich gebe zu, daß diese Begüterten ebenso großes Anrecht an das Wahlrecht haben wie ihre Schwestern. Aber er steht nicht auf der Rechtsgrundlage, von der aus ich die Frage befürworte, von der aus ich zur Belehrung und Beeinflussung dieses Hauses und des Landes verlange, daß die aktuellen Ansichten und die Erfahrungen der großen Masse der Frauen, die der Gesetzgebung unterstehen, eingeholt werden. – Darum werde ich für diesen Gesetzentwurf stimmen (Beifall) als Ausdruck meiner Meinung, daß der Ausschluß der Frauen vom Wahlrecht weder zweckmäßig, noch gerecht, noch politisch berechtigt ist. (Beifall.)“ Nun kamen die Gegner. Eine stärkere Rolle als die prinzipiellen Einwände, die zu bekannt sind, als daß es notwendig wäre, sie wiederzugeben, spielten die partei- politischen und taktischen Bedenken, die ja auch Sir Henry schon andeutet. Die Bill verstärkt, da England ein Zensuswahlrecht hat, das Gewicht der oberen Stände. Daß die Bekämpfung der Bill als einer „undemokratischen“ Maßregel übrigens nicht durchaus stichhaltig ist, beweist, daß sie auch Unterstützung seitens der Arbeiterpartei fand; Mr. Snowden meinte, daß nach einer Schätzung, die auf Grund der kommu- nalen Wählerlisten vorgenommen worden sei, doch auch die arbeitenden Frauen in  

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Zitationshilfe: Lange, Helene: Die parlamentarische Niederlage des Frauenstimmrechts in England. In: Die Frau 15 (1907), S. 420-423, hier S. 422. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_niederlage_1907/3>, abgerufen am 28.03.2024.