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Lange, Helene: Die parlamentarische Niederlage des Frauenstimmrechts in England. In: Die Frau 15 (1907), S. 420-423.

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Die parlamentarische Niederlage des Frauenstimmrechts in England.

Trotzdem aber, wie gesagt, ist die Niederlage der Bill kein Zufall. Die Rede
des Premierministers ist in der Hinsicht sehr instruktiv. Sir Henry Campbell-Banner-
man erhob sich, gleich nachdem Mr. Dickinson die ausgezeichnete Begründung seines
Antrages beendet hatte, zu folgender Ansprache:

"Es ist dies einer der nicht seltenen Fälle, wo die Pflicht und das Jnteresse der
Regierung - jeder Regierung - erfordert, die Entscheidung der Frage dem Hause zu
überlassen; denn es herrscht nicht nur keine übereinstimmende Meinung darüber im
Hause überhaupt, sondern auch innerhalb jeder einzelnen Partei gehen die Ansichten
auseinander. (Nein, Nein!) Unter diesen Umständen ist es Sache des Hauses selbst,
den Kurs einzuschlagen, durch den es die Ansicht seiner einzelnen Mitglieder am besten
zu vertreten glaubt. Soviel über die Haltung der Regierung in ihrer Stellung zum
Unterhaus. Aber ich habe auch noch ein paar Worte über meine persönliche Meinung
in dieser Angelegenheit zu sagen. (Hört, hört!) Jch stimme prinzipiell der Ein-
beziehung der Frauen in das Wahlrecht zu.
(Bravo!) Jch stütze mich dabei
nicht nur auf abstrakte Rechtsgrundsätze, obgleich ich glaube, daß auch darüber sich
viel sagen läßt. Zum Beispiel: eine Frau bezahlt Steuern und hat keine Macht die
zu beeinflussen, die die Handhabung der Steuergesetzgebung kontrollieren. Sie hat den
Gesetzen zu gehorchen und sich Anordnungen zu fügen, die auf tausenderlei Art ihre
persönliche Freiheit berühren - Anordnungen, bei deren Feststellung sie nicht mitzureden
hat. Und ich meine, daß diese Frage sich in der letzten Zeit sehr verschärft hat, weil
so viele Frauen nicht nur zugelassen, sondern geradezu ermutigt und aufgefordert
sind, an der Lohnarbeit in Handel, Gewerbe und vielen Berufen teilzunehmen, sodaß
der Widerspruch zwischen ihren parlamentarischen Rechten und ihren öffentlichen Pflichten
sich ohne Zweifel vergrößert hat.

Meines Erachtens ist das Stadium längst vorüber, in dem behauptet wurde -
und diese Behauptung als genügende Begründung galt - daß die Frau durch ihre
Natur und ihre gesellschaftliche Stellung auf irgend eine geheimnisvolle Weise vor den
Rauheiten und Wechselfällen des Lebens geschützt und ungeeignet sei, tätigen Anteil
in den öffentlichen Angelegenheiten zu nehmen. Tatsächlich haben wir vielmehr die
Vorstellung aufgegeben - oder sollten sie aufgegeben haben - die in früheren Zeiten
die vorherrschende war, daß eine Frau, wenn ich die Phrase anwenden darf, auf
diesem Gebiet als "Ausländer durch Praedestination" zu gelten hat. (Gelächter.)
Der Standpunkt jedoch, von dem aus ich den Gegenstand betrachte, ist nicht der des
abstrakten Rechtsbegriffs, sondern der der Zweckmäßigkeit. Jst es dem Staate dienlich,
daß die Frauen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind? Gelangt es der Öffentlichkeit
zum Vorteil? Welcher Art sind die Fragen, mit denen das Parlament in immer
größerem Maße sich zu beschäftigen hat? Welches sind diese Fragen? (Ein Zwischen-
ruf: "Das Oberhaus" und Ordnungsrufe.)

Denken Sie an alle Aufgaben mit Bezug auf Kinderfürsorge - Erziehungs-
wesen jeder Art, Schulspeisungen - dieser Antrag ist uns vorgelegt worden -
städtische Milch-Depots - (Lachen) - das mag an sich richtig oder falsch, zweck-
mäßig oder unzweckmäßig sein - ich spreche hier nur von der Art dieser
Fragen. Die Gesetzgebung zur Verminderung der Kinder-Sterblichkeit, die Fürsorge
für arme Kinder - kann irgend jemand behaupten, daß diese Dinge außerhalb
der Grenzen weiblichen Jnteresses und weiblicher Erfahrungen liegen? Wir haben
die Temperenz-Bewegung! Wen berühren die Bestimmungen, über die Polizeistunde

Die parlamentarische Niederlage des Frauenstimmrechts in England.

Trotzdem aber, wie gesagt, ist die Niederlage der Bill kein Zufall. Die Rede
des Premierministers ist in der Hinsicht sehr instruktiv. Sir Henry Campbell-Banner-
man erhob sich, gleich nachdem Mr. Dickinson die ausgezeichnete Begründung seines
Antrages beendet hatte, zu folgender Ansprache:

„Es ist dies einer der nicht seltenen Fälle, wo die Pflicht und das Jnteresse der
Regierung – jeder Regierung – erfordert, die Entscheidung der Frage dem Hause zu
überlassen; denn es herrscht nicht nur keine übereinstimmende Meinung darüber im
Hause überhaupt, sondern auch innerhalb jeder einzelnen Partei gehen die Ansichten
auseinander. (Nein, Nein!) Unter diesen Umständen ist es Sache des Hauses selbst,
den Kurs einzuschlagen, durch den es die Ansicht seiner einzelnen Mitglieder am besten
zu vertreten glaubt. Soviel über die Haltung der Regierung in ihrer Stellung zum
Unterhaus. Aber ich habe auch noch ein paar Worte über meine persönliche Meinung
in dieser Angelegenheit zu sagen. (Hört, hört!) Jch stimme prinzipiell der Ein-
beziehung der Frauen in das Wahlrecht zu.
(Bravo!) Jch stütze mich dabei
nicht nur auf abstrakte Rechtsgrundsätze, obgleich ich glaube, daß auch darüber sich
viel sagen läßt. Zum Beispiel: eine Frau bezahlt Steuern und hat keine Macht die
zu beeinflussen, die die Handhabung der Steuergesetzgebung kontrollieren. Sie hat den
Gesetzen zu gehorchen und sich Anordnungen zu fügen, die auf tausenderlei Art ihre
persönliche Freiheit berühren – Anordnungen, bei deren Feststellung sie nicht mitzureden
hat. Und ich meine, daß diese Frage sich in der letzten Zeit sehr verschärft hat, weil
so viele Frauen nicht nur zugelassen, sondern geradezu ermutigt und aufgefordert
sind, an der Lohnarbeit in Handel, Gewerbe und vielen Berufen teilzunehmen, sodaß
der Widerspruch zwischen ihren parlamentarischen Rechten und ihren öffentlichen Pflichten
sich ohne Zweifel vergrößert hat.

Meines Erachtens ist das Stadium längst vorüber, in dem behauptet wurde –
und diese Behauptung als genügende Begründung galt – daß die Frau durch ihre
Natur und ihre gesellschaftliche Stellung auf irgend eine geheimnisvolle Weise vor den
Rauheiten und Wechselfällen des Lebens geschützt und ungeeignet sei, tätigen Anteil
in den öffentlichen Angelegenheiten zu nehmen. Tatsächlich haben wir vielmehr die
Vorstellung aufgegeben – oder sollten sie aufgegeben haben – die in früheren Zeiten
die vorherrschende war, daß eine Frau, wenn ich die Phrase anwenden darf, auf
diesem Gebiet als „Ausländer durch Praedestination“ zu gelten hat. (Gelächter.)
Der Standpunkt jedoch, von dem aus ich den Gegenstand betrachte, ist nicht der des
abstrakten Rechtsbegriffs, sondern der der Zweckmäßigkeit. Jst es dem Staate dienlich,
daß die Frauen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind? Gelangt es der Öffentlichkeit
zum Vorteil? Welcher Art sind die Fragen, mit denen das Parlament in immer
größerem Maße sich zu beschäftigen hat? Welches sind diese Fragen? (Ein Zwischen-
ruf: „Das Oberhaus“ und Ordnungsrufe.)

Denken Sie an alle Aufgaben mit Bezug auf Kinderfürsorge – Erziehungs-
wesen jeder Art, Schulspeisungen – dieser Antrag ist uns vorgelegt worden –
städtische Milch-Depots – (Lachen) – das mag an sich richtig oder falsch, zweck-
mäßig oder unzweckmäßig sein – ich spreche hier nur von der Art dieser
Fragen. Die Gesetzgebung zur Verminderung der Kinder-Sterblichkeit, die Fürsorge
für arme Kinder – kann irgend jemand behaupten, daß diese Dinge außerhalb
der Grenzen weiblichen Jnteresses und weiblicher Erfahrungen liegen? Wir haben
die Temperenz-Bewegung! Wen berühren die Bestimmungen, über die Polizeistunde

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[421/0002] Die parlamentarische Niederlage des Frauenstimmrechts in England. Trotzdem aber, wie gesagt, ist die Niederlage der Bill kein Zufall. Die Rede des Premierministers ist in der Hinsicht sehr instruktiv. Sir Henry Campbell-Banner- man erhob sich, gleich nachdem Mr. Dickinson die ausgezeichnete Begründung seines Antrages beendet hatte, zu folgender Ansprache: „Es ist dies einer der nicht seltenen Fälle, wo die Pflicht und das Jnteresse der Regierung – jeder Regierung – erfordert, die Entscheidung der Frage dem Hause zu überlassen; denn es herrscht nicht nur keine übereinstimmende Meinung darüber im Hause überhaupt, sondern auch innerhalb jeder einzelnen Partei gehen die Ansichten auseinander. (Nein, Nein!) Unter diesen Umständen ist es Sache des Hauses selbst, den Kurs einzuschlagen, durch den es die Ansicht seiner einzelnen Mitglieder am besten zu vertreten glaubt. Soviel über die Haltung der Regierung in ihrer Stellung zum Unterhaus. Aber ich habe auch noch ein paar Worte über meine persönliche Meinung in dieser Angelegenheit zu sagen. (Hört, hört!) Jch stimme prinzipiell der Ein- beziehung der Frauen in das Wahlrecht zu. (Bravo!) Jch stütze mich dabei nicht nur auf abstrakte Rechtsgrundsätze, obgleich ich glaube, daß auch darüber sich viel sagen läßt. Zum Beispiel: eine Frau bezahlt Steuern und hat keine Macht die zu beeinflussen, die die Handhabung der Steuergesetzgebung kontrollieren. Sie hat den Gesetzen zu gehorchen und sich Anordnungen zu fügen, die auf tausenderlei Art ihre persönliche Freiheit berühren – Anordnungen, bei deren Feststellung sie nicht mitzureden hat. Und ich meine, daß diese Frage sich in der letzten Zeit sehr verschärft hat, weil so viele Frauen nicht nur zugelassen, sondern geradezu ermutigt und aufgefordert sind, an der Lohnarbeit in Handel, Gewerbe und vielen Berufen teilzunehmen, sodaß der Widerspruch zwischen ihren parlamentarischen Rechten und ihren öffentlichen Pflichten sich ohne Zweifel vergrößert hat. Meines Erachtens ist das Stadium längst vorüber, in dem behauptet wurde – und diese Behauptung als genügende Begründung galt – daß die Frau durch ihre Natur und ihre gesellschaftliche Stellung auf irgend eine geheimnisvolle Weise vor den Rauheiten und Wechselfällen des Lebens geschützt und ungeeignet sei, tätigen Anteil in den öffentlichen Angelegenheiten zu nehmen. Tatsächlich haben wir vielmehr die Vorstellung aufgegeben – oder sollten sie aufgegeben haben – die in früheren Zeiten die vorherrschende war, daß eine Frau, wenn ich die Phrase anwenden darf, auf diesem Gebiet als „Ausländer durch Praedestination“ zu gelten hat. (Gelächter.) Der Standpunkt jedoch, von dem aus ich den Gegenstand betrachte, ist nicht der des abstrakten Rechtsbegriffs, sondern der der Zweckmäßigkeit. Jst es dem Staate dienlich, daß die Frauen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind? Gelangt es der Öffentlichkeit zum Vorteil? Welcher Art sind die Fragen, mit denen das Parlament in immer größerem Maße sich zu beschäftigen hat? Welches sind diese Fragen? (Ein Zwischen- ruf: „Das Oberhaus“ und Ordnungsrufe.) Denken Sie an alle Aufgaben mit Bezug auf Kinderfürsorge – Erziehungs- wesen jeder Art, Schulspeisungen – dieser Antrag ist uns vorgelegt worden – städtische Milch-Depots – (Lachen) – das mag an sich richtig oder falsch, zweck- mäßig oder unzweckmäßig sein – ich spreche hier nur von der Art dieser Fragen. Die Gesetzgebung zur Verminderung der Kinder-Sterblichkeit, die Fürsorge für arme Kinder – kann irgend jemand behaupten, daß diese Dinge außerhalb der Grenzen weiblichen Jnteresses und weiblicher Erfahrungen liegen? Wir haben die Temperenz-Bewegung! Wen berühren die Bestimmungen, über die Polizeistunde  

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2018-02-02T14:13:03Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Zitationshilfe: Lange, Helene: Die parlamentarische Niederlage des Frauenstimmrechts in England. In: Die Frau 15 (1907), S. 420-423, hier S. 421. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_niederlage_1907/2>, abgerufen am 19.04.2024.