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Krüger, Elsa; Lengefeld, Selma von: Über Wahlrecht und Wahlpflicht der deutschen Frau. Weimar, 1918.

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Die Voraussetzung des Mutterschutzes ist die Bewahrung der
Frau vor geschlechtlicher Gefährdung und Ausbeutung und vor
ihrer sittlichen Verwahrlosung. Es ist dies das traurigste Kapitel
aus der Geschichte des Frauenlebens, ein Kapitel, an dessen er-
schütterndem Jnhalt sie selbst nicht ohne Schuld ist, denn in ihre
Hand ist die Erhaltung der Sittenreinheit in überwiegendem Maß gelegt.
Aber weil sie der körperlich schwächere Teil ist, der sich selbst gegen
Gewalt nicht schützen kann, und weil die sittlichen Anschauungen des
Mannes in vieler Beziehung den ihrigen nicht entsprechen, so haben
Gesetz und Gewohnheit schwere Mißstände geschaffen. Nur mit viel
Selbstüberwindung haben sich die Frauen daran gemacht, in diese
Abgründe hineinzuleuchten, aber zum Wohl ihrer Mitschwestern haben
manche auch diese schwere Arbeit tapfer angegriffen und ihr Streben
zu unterstützen ist für die Wählerinnen Gebot. Jn den Sittlichkeits-
gesetzen werden sie vor allem die Abschaffung der staatlichen Regle-
mentierung der Prostitution in Deutschland fordern, mittelst derer das
Gewerbe der Unzucht ein erlaubtes ist. Man hatte geglaubt, durch die
Einrichtung der polizeilichen ärztlichen Kontrolle der Prostituierten die
Verbreitung der Geschlechtskrankheiten zu vermindern, doch hat die
Erfahrung gezeigt, daß dieser Zweck nicht erreicht worden ist. Die Be-
gründung des Gesetzes fällt also fort und so wirkt es nur als ein
trauriges Zeichen dafür, daß der gesetzgebende Mann eine Unsitte
gut heißt, gegen die sich jedes reine Frauenempfinden empören muß.
Wenn auf irgend einem Gebiet des öffentlichen Lebens Fraueneinfluß
not tut, so ist es auf dem Gebiet der öffentlichen Sittlichkeit. Ver-
besserung der Wohnungsgesetze, Jugendgesetzgebung, Kampf gegen
den Alkoholmißbrauch, Bestrafung der öffentlichen Herausforderung
zur Unsittlichkeit und zwar für beide Geschlechter, das sind nur ein-
zelne Hinweise, für welche Reformen die Frauen einzutreten haben.

Jn der Kriegszeit, in der so unzähliges kostbarstes junges
Menschenleben geopfert worden ist, hat sich die Gesetzgebung auch
mit Maßnahmen befaßt, die der Vermehrung der Geburten dienen
sollen. Bei den Vorbereitungen zu diesen Gesetzen im Reichstag sind
die Frauen nicht einmal zu Rate gezogen worden, noch hat man
ihre bekanntgegebenen Wünsche beachtet. Und wahrhaft empörend
ist es für das weibliche Geschlecht, daß in der Eingabe eines solchen
Gesetzes als einziger Grund für die Verringerung der Geburtenzahl
angegeben worden ist: Die Bequemlichkeit und Genußsucht der Frauen.
Das ist eine unerhörte Entstellung der Tatsachen, es ist geradezu eine
Feigheit, die Schuld allein der anderen an der Abfassung des Gesetzes
nicht beteiligten Hälfte der Menschheit zuzuschieben. "Diesen Schlag ins
Gesicht hinnehmen zu müssen - so schrieb dazu Gertrud Bäumer, die
Führerin der deutschen Frauenbewegung - ist vielleicht das bitterste, was
den Frauen jemals als Geschlecht angetan worden ist, - noch dazu mitten
in einer Zeit der größten Schmerzen, die Mütter je gelitten haben."

Zu den Mitteln, in einem Volk den Willen zur Fortpflanzung
zu stärken, rechnen die Frauen das Jdeal einer gesunden Elternschaft,
die von Mann und Frau gleichmäßig hoch gehalten wird, und aus dessen

Die Voraussetzung des Mutterschutzes ist die Bewahrung der
Frau vor geschlechtlicher Gefährdung und Ausbeutung und vor
ihrer sittlichen Verwahrlosung. Es ist dies das traurigste Kapitel
aus der Geschichte des Frauenlebens, ein Kapitel, an dessen er-
schütterndem Jnhalt sie selbst nicht ohne Schuld ist, denn in ihre
Hand ist die Erhaltung der Sittenreinheit in überwiegendem Maß gelegt.
Aber weil sie der körperlich schwächere Teil ist, der sich selbst gegen
Gewalt nicht schützen kann, und weil die sittlichen Anschauungen des
Mannes in vieler Beziehung den ihrigen nicht entsprechen, so haben
Gesetz und Gewohnheit schwere Mißstände geschaffen. Nur mit viel
Selbstüberwindung haben sich die Frauen daran gemacht, in diese
Abgründe hineinzuleuchten, aber zum Wohl ihrer Mitschwestern haben
manche auch diese schwere Arbeit tapfer angegriffen und ihr Streben
zu unterstützen ist für die Wählerinnen Gebot. Jn den Sittlichkeits-
gesetzen werden sie vor allem die Abschaffung der staatlichen Regle-
mentierung der Prostitution in Deutschland fordern, mittelst derer das
Gewerbe der Unzucht ein erlaubtes ist. Man hatte geglaubt, durch die
Einrichtung der polizeilichen ärztlichen Kontrolle der Prostituierten die
Verbreitung der Geschlechtskrankheiten zu vermindern, doch hat die
Erfahrung gezeigt, daß dieser Zweck nicht erreicht worden ist. Die Be-
gründung des Gesetzes fällt also fort und so wirkt es nur als ein
trauriges Zeichen dafür, daß der gesetzgebende Mann eine Unsitte
gut heißt, gegen die sich jedes reine Frauenempfinden empören muß.
Wenn auf irgend einem Gebiet des öffentlichen Lebens Fraueneinfluß
not tut, so ist es auf dem Gebiet der öffentlichen Sittlichkeit. Ver-
besserung der Wohnungsgesetze, Jugendgesetzgebung, Kampf gegen
den Alkoholmißbrauch, Bestrafung der öffentlichen Herausforderung
zur Unsittlichkeit und zwar für beide Geschlechter, das sind nur ein-
zelne Hinweise, für welche Reformen die Frauen einzutreten haben.

Jn der Kriegszeit, in der so unzähliges kostbarstes junges
Menschenleben geopfert worden ist, hat sich die Gesetzgebung auch
mit Maßnahmen befaßt, die der Vermehrung der Geburten dienen
sollen. Bei den Vorbereitungen zu diesen Gesetzen im Reichstag sind
die Frauen nicht einmal zu Rate gezogen worden, noch hat man
ihre bekanntgegebenen Wünsche beachtet. Und wahrhaft empörend
ist es für das weibliche Geschlecht, daß in der Eingabe eines solchen
Gesetzes als einziger Grund für die Verringerung der Geburtenzahl
angegeben worden ist: Die Bequemlichkeit und Genußsucht der Frauen.
Das ist eine unerhörte Entstellung der Tatsachen, es ist geradezu eine
Feigheit, die Schuld allein der anderen an der Abfassung des Gesetzes
nicht beteiligten Hälfte der Menschheit zuzuschieben. „Diesen Schlag ins
Gesicht hinnehmen zu müssen – so schrieb dazu Gertrud Bäumer, die
Führerin der deutschen Frauenbewegung – ist vielleicht das bitterste, was
den Frauen jemals als Geschlecht angetan worden ist, – noch dazu mitten
in einer Zeit der größten Schmerzen, die Mütter je gelitten haben.“

Zu den Mitteln, in einem Volk den Willen zur Fortpflanzung
zu stärken, rechnen die Frauen das Jdeal einer gesunden Elternschaft,
die von Mann und Frau gleichmäßig hoch gehalten wird, und aus dessen

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[15/0015] Die Voraussetzung des Mutterschutzes ist die Bewahrung der Frau vor geschlechtlicher Gefährdung und Ausbeutung und vor ihrer sittlichen Verwahrlosung. Es ist dies das traurigste Kapitel aus der Geschichte des Frauenlebens, ein Kapitel, an dessen er- schütterndem Jnhalt sie selbst nicht ohne Schuld ist, denn in ihre Hand ist die Erhaltung der Sittenreinheit in überwiegendem Maß gelegt. Aber weil sie der körperlich schwächere Teil ist, der sich selbst gegen Gewalt nicht schützen kann, und weil die sittlichen Anschauungen des Mannes in vieler Beziehung den ihrigen nicht entsprechen, so haben Gesetz und Gewohnheit schwere Mißstände geschaffen. Nur mit viel Selbstüberwindung haben sich die Frauen daran gemacht, in diese Abgründe hineinzuleuchten, aber zum Wohl ihrer Mitschwestern haben manche auch diese schwere Arbeit tapfer angegriffen und ihr Streben zu unterstützen ist für die Wählerinnen Gebot. Jn den Sittlichkeits- gesetzen werden sie vor allem die Abschaffung der staatlichen Regle- mentierung der Prostitution in Deutschland fordern, mittelst derer das Gewerbe der Unzucht ein erlaubtes ist. Man hatte geglaubt, durch die Einrichtung der polizeilichen ärztlichen Kontrolle der Prostituierten die Verbreitung der Geschlechtskrankheiten zu vermindern, doch hat die Erfahrung gezeigt, daß dieser Zweck nicht erreicht worden ist. Die Be- gründung des Gesetzes fällt also fort und so wirkt es nur als ein trauriges Zeichen dafür, daß der gesetzgebende Mann eine Unsitte gut heißt, gegen die sich jedes reine Frauenempfinden empören muß. Wenn auf irgend einem Gebiet des öffentlichen Lebens Fraueneinfluß not tut, so ist es auf dem Gebiet der öffentlichen Sittlichkeit. Ver- besserung der Wohnungsgesetze, Jugendgesetzgebung, Kampf gegen den Alkoholmißbrauch, Bestrafung der öffentlichen Herausforderung zur Unsittlichkeit und zwar für beide Geschlechter, das sind nur ein- zelne Hinweise, für welche Reformen die Frauen einzutreten haben. Jn der Kriegszeit, in der so unzähliges kostbarstes junges Menschenleben geopfert worden ist, hat sich die Gesetzgebung auch mit Maßnahmen befaßt, die der Vermehrung der Geburten dienen sollen. Bei den Vorbereitungen zu diesen Gesetzen im Reichstag sind die Frauen nicht einmal zu Rate gezogen worden, noch hat man ihre bekanntgegebenen Wünsche beachtet. Und wahrhaft empörend ist es für das weibliche Geschlecht, daß in der Eingabe eines solchen Gesetzes als einziger Grund für die Verringerung der Geburtenzahl angegeben worden ist: Die Bequemlichkeit und Genußsucht der Frauen. Das ist eine unerhörte Entstellung der Tatsachen, es ist geradezu eine Feigheit, die Schuld allein der anderen an der Abfassung des Gesetzes nicht beteiligten Hälfte der Menschheit zuzuschieben. „Diesen Schlag ins Gesicht hinnehmen zu müssen – so schrieb dazu Gertrud Bäumer, die Führerin der deutschen Frauenbewegung – ist vielleicht das bitterste, was den Frauen jemals als Geschlecht angetan worden ist, – noch dazu mitten in einer Zeit der größten Schmerzen, die Mütter je gelitten haben.“ Zu den Mitteln, in einem Volk den Willen zur Fortpflanzung zu stärken, rechnen die Frauen das Jdeal einer gesunden Elternschaft, die von Mann und Frau gleichmäßig hoch gehalten wird, und aus dessen

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-11-24T15:36:09Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2017-11-24T15:36:09Z)

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Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

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Zitationshilfe: Krüger, Elsa; Lengefeld, Selma von: Über Wahlrecht und Wahlpflicht der deutschen Frau. Weimar, 1918, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krueger_wahlrecht_1918/15>, abgerufen am 28.03.2024.