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Krane, Friedrich von: Die Dressur des Reitpferdes (Campagne- und Gebrauchs-Pferdes). Münster, 1856.

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Einleitung.

Soll ein Thier dem Menschen dienen, so muss es den
Willen desselben erkennen, es muss dem Willen gehorchen
lernen, und die körperliche Fähigkeit haben, ihn zu erfüllen.

Darnach würde die Dressur in drei Hauptabschnitte zerfallen:

I. Die Erweckung des Verständnisses zwischen Menschen
und Thier.
II. Die Unterwerfung des Willens des Thieres unter den
Willen des Menschen.
III. Die Ausbildung und Entwickelung des Körpers zu
der verlangten Thätigkeit.

Vielfache Beobachtungen haben mich zu der Ansicht gebracht,
dass es namentlich die Unklarheit in diesen Begriffen und
die Verwechselung und Verwirrung derselben ist, welche
Veranlassung zu falschen Einwirkungen, unrichtigem
Dressurgange
und dem damit verbundenen Fest- und Ste-
tigreiten
giebt. Von der richtigen Erkenntniss, ob der Mangel
an Erfolg des geäusserten Willens im Nichterkennen, Nicht-
gehorchen
oder Nichtvermögen begründet ist, wird die Art
abhängen, jene Erfolglosigkeit in Folgeleistung zu verwandeln. --
Das Nichterkennen verlangt Belehrung; das Nichtge-
horchen
trotz Erkennen und Vermögen -- Strafe; das Nicht-
vermögen -- Uebung.

Jedes Verkennen der Ursache der Unfolgsamkeit wird auf
die Dressur die nachtheiligste Wirkung haben.

Für Nichtvermögen -- strafen, wird eine Grausamkeit, bei
Ungehorsam -- üben, eine Schwäche sein; jene wird Widersetzlich-
keit aus Verzweiflung, diese Stetigkeit aus Eigensinn zur noth-
wendigen endlichen Folge haben.

Nicht nur die allgemeine Kenntniss des thierischen
Körpers,
wie der geistigen Befähigungen des Thieres
(man verzeihe den Ausdruck, das Wort Instinkt finde ich nicht

1*
Einleitung.

Soll ein Thier dem Menschen dienen, so muss es den
Willen desselben erkennen, es muss dem Willen gehorchen
lernen, und die körperliche Fähigkeit haben, ihn zu erfüllen.

Darnach würde die Dressur in drei Hauptabschnitte zerfallen:

I. Die Erweckung des Verständnisses zwischen Menschen
und Thier.
II. Die Unterwerfung des Willens des Thieres unter den
Willen des Menschen.
III. Die Ausbildung und Entwickelung des Körpers zu
der verlangten Thätigkeit.

Vielfache Beobachtungen haben mich zu der Ansicht gebracht,
dass es namentlich die Unklarheit in diesen Begriffen und
die Verwechselung und Verwirrung derselben ist, welche
Veranlassung zu falschen Einwirkungen, unrichtigem
Dressurgange
und dem damit verbundenen Fest- und Ste-
tigreiten
giebt. Von der richtigen Erkenntniss, ob der Mangel
an Erfolg des geäusserten Willens im Nichterkennen, Nicht-
gehorchen
oder Nichtvermögen begründet ist, wird die Art
abhängen, jene Erfolglosigkeit in Folgeleistung zu verwandeln. —
Das Nichterkennen verlangt Belehrung; das Nichtge-
horchen
trotz Erkennen und Vermögen — Strafe; das Nicht-
vermögen — Uebung.

Jedes Verkennen der Ursache der Unfolgsamkeit wird auf
die Dressur die nachtheiligste Wirkung haben.

Für Nichtvermögen — strafen, wird eine Grausamkeit, bei
Ungehorsam — üben, eine Schwäche sein; jene wird Widersetzlich-
keit aus Verzweiflung, diese Stetigkeit aus Eigensinn zur noth-
wendigen endlichen Folge haben.

Nicht nur die allgemeine Kenntniss des thierischen
Körpers,
wie der geistigen Befähigungen des Thieres
(man verzeihe den Ausdruck, das Wort Instinkt finde ich nicht

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[[3]/0025] Einleitung. Soll ein Thier dem Menschen dienen, so muss es den Willen desselben erkennen, es muss dem Willen gehorchen lernen, und die körperliche Fähigkeit haben, ihn zu erfüllen. Darnach würde die Dressur in drei Hauptabschnitte zerfallen: I. Die Erweckung des Verständnisses zwischen Menschen und Thier. II. Die Unterwerfung des Willens des Thieres unter den Willen des Menschen. III. Die Ausbildung und Entwickelung des Körpers zu der verlangten Thätigkeit. Vielfache Beobachtungen haben mich zu der Ansicht gebracht, dass es namentlich die Unklarheit in diesen Begriffen und die Verwechselung und Verwirrung derselben ist, welche Veranlassung zu falschen Einwirkungen, unrichtigem Dressurgange und dem damit verbundenen Fest- und Ste- tigreiten giebt. Von der richtigen Erkenntniss, ob der Mangel an Erfolg des geäusserten Willens im Nichterkennen, Nicht- gehorchen oder Nichtvermögen begründet ist, wird die Art abhängen, jene Erfolglosigkeit in Folgeleistung zu verwandeln. — Das Nichterkennen verlangt Belehrung; das Nichtge- horchen trotz Erkennen und Vermögen — Strafe; das Nicht- vermögen — Uebung. Jedes Verkennen der Ursache der Unfolgsamkeit wird auf die Dressur die nachtheiligste Wirkung haben. Für Nichtvermögen — strafen, wird eine Grausamkeit, bei Ungehorsam — üben, eine Schwäche sein; jene wird Widersetzlich- keit aus Verzweiflung, diese Stetigkeit aus Eigensinn zur noth- wendigen endlichen Folge haben. Nicht nur die allgemeine Kenntniss des thierischen Körpers, wie der geistigen Befähigungen des Thieres (man verzeihe den Ausdruck, das Wort Instinkt finde ich nicht 1*

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Zitationshilfe: Krane, Friedrich von: Die Dressur des Reitpferdes (Campagne- und Gebrauchs-Pferdes). Münster, 1856, S. [3]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krane_reitpferd_1856/25>, abgerufen am 19.04.2024.