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Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 2. Berlin, 1876.

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Die Wiesen.
das frei abfließende Drainwasser nochmals zur Bewässerung verwenden zu können. Dieser
Nebenzweck gab die Veranlassung zu vielfachem Mißverständniß, da man ihn schließ-
lich als Hauptzweck ansah, und doch könnte diese Einrichtung ungefährdet des
sonstigen Principes auch gänzlich wegfallen, wenn man auf andere Weise die zeit-
liche Unterbrechung der Drainage durchführen könnte.

Von den verschiedenen Bewässerungseinrichtungen verdienen nur die folgen-
den eingehende Beachtung: a) die Staubewässerung; b) der Hangbau; c) der
Rückenbau; d) das rationelle Wiesenbausystem und e) die Petersen'sche Bewässerung.

a. Die Staubewässerung.

Die Staubewässerung ist eine der einfachsten, meist auch billigsten, jedoch nur
unvollkommene Bewässerungsart. Dieselbe besteht darin, daß die zu überstauende
Fläche mit Dämmen eingefaßt wird, innerhalb welcher sich das durch einen Zu-
leitungsgraben zugeführte Wasser aus einem nahezu horizontal liegenden Vertheil-
graben verbreiten kann. Je geringer das Gefälle, um so größer können die einzelnen
Staugebiete angelegt werden. Ueber 25 Hektar wird man nicht hinausgehen
können, weil bei größeren Wasserflächen der Wind den Absatz des Schlammes aus
dem Wasser behindern würde Ist das Gefälle über 1--1.5 Meter auf 100
Meter groß, so würden bei ausgedehnten Staugebieten die Dämme zu hoch gebaut
werden müssen und außerdem das Wasser an den tiefsten Stellen über 0.6--1 Meter
hoch zu stehen kommen. In diesem Falle wird man die Staugebiete nur 6 Hektar
groß machen; darunter zu gehen wird insofern nicht räthlich sein, als zu viele
Dämme angelegt werden müssen. Auf stark geneigten Flächen ist daher die Ueber-
stauung nicht anwendbar. Um das Ablassen des Wassers sicher bewerkstelligen zu
können, müssen entsprechende Abzugsgräben, die in einen Hauptabzugsgraben aus-
münden, gezogen werden.

Bei der Einfachheit der Anlage sind die Kosten derselben, wenn nicht etwa
kostspielige Schleußenwerke zum Einlaßen des Wassers erforderlich sind, gering. Die-
selben betragen per Hektar 36--70--104 Mark (18--35--52 fl.). Die Unter-
haltungskosten der Anlage sind gleichfalls gering. Durch die Staubewässerung, be-
sonders wenn schlammiges, erdiges Wasser zur Verfügung steht, kann eine allmählige
Vermehrung der Krume herbeigeführt werden. Schädliche Thiere, wie Mäuse,
Ameisen, Engerlinge, Maulwürfe etc. sowie Unkräuter, welche nur auf trockenem
Boden wachsen, werden durch Ueberstauung sicherer als durch Ueberrieselung vertilgt.
Dagegen ist die Anlage auch unvollkommener, da nur im Frühjahre oder Herbste
oder nach dem Schnitte bewässert werden kann. Der Boden muß tiefgründig und
von bindiger Beschaffenheit sein, damit die Durchfeuchtung für einen Schnitt aushält.
Ist das Gras bereits hoch gewachsen, so kann nicht mehr überstaut werden, da sonst
eine Versandung und Verschlämmung des Grases eintreten würde. Bei Stauwiesen
verlieren sich oft die besseren Gräser, da diese das stauende und wegen des geringen
Gefälles nur langsam abfließende Wasser nicht vertragen. Die Ueberstauung verdient
daher nur dort ausgeführt zu werden, wo es an Capital zur Ausführung eines

Die Wieſen.
das frei abfließende Drainwaſſer nochmals zur Bewäſſerung verwenden zu können. Dieſer
Nebenzweck gab die Veranlaſſung zu vielfachem Mißverſtändniß, da man ihn ſchließ-
lich als Hauptzweck anſah, und doch könnte dieſe Einrichtung ungefährdet des
ſonſtigen Principes auch gänzlich wegfallen, wenn man auf andere Weiſe die zeit-
liche Unterbrechung der Drainage durchführen könnte.

Von den verſchiedenen Bewäſſerungseinrichtungen verdienen nur die folgen-
den eingehende Beachtung: a) die Staubewäſſerung; b) der Hangbau; c) der
Rückenbau; d) das rationelle Wieſenbauſyſtem und e) die Peterſen’ſche Bewäſſerung.

a. Die Staubewäſſerung.

Die Staubewäſſerung iſt eine der einfachſten, meiſt auch billigſten, jedoch nur
unvollkommene Bewäſſerungsart. Dieſelbe beſteht darin, daß die zu überſtauende
Fläche mit Dämmen eingefaßt wird, innerhalb welcher ſich das durch einen Zu-
leitungsgraben zugeführte Waſſer aus einem nahezu horizontal liegenden Vertheil-
graben verbreiten kann. Je geringer das Gefälle, um ſo größer können die einzelnen
Staugebiete angelegt werden. Ueber 25 Hektar wird man nicht hinausgehen
können, weil bei größeren Waſſerflächen der Wind den Abſatz des Schlammes aus
dem Waſſer behindern würde Iſt das Gefälle über 1—1.5 Meter auf 100
Meter groß, ſo würden bei ausgedehnten Staugebieten die Dämme zu hoch gebaut
werden müſſen und außerdem das Waſſer an den tiefſten Stellen über 0.6—1 Meter
hoch zu ſtehen kommen. In dieſem Falle wird man die Staugebiete nur 6 Hektar
groß machen; darunter zu gehen wird inſofern nicht räthlich ſein, als zu viele
Dämme angelegt werden müſſen. Auf ſtark geneigten Flächen iſt daher die Ueber-
ſtauung nicht anwendbar. Um das Ablaſſen des Waſſers ſicher bewerkſtelligen zu
können, müſſen entſprechende Abzugsgräben, die in einen Hauptabzugsgraben aus-
münden, gezogen werden.

Bei der Einfachheit der Anlage ſind die Koſten derſelben, wenn nicht etwa
koſtſpielige Schleußenwerke zum Einlaßen des Waſſers erforderlich ſind, gering. Die-
ſelben betragen per Hektar 36—70—104 Mark (18—35—52 fl.). Die Unter-
haltungskoſten der Anlage ſind gleichfalls gering. Durch die Staubewäſſerung, be-
ſonders wenn ſchlammiges, erdiges Waſſer zur Verfügung ſteht, kann eine allmählige
Vermehrung der Krume herbeigeführt werden. Schädliche Thiere, wie Mäuſe,
Ameiſen, Engerlinge, Maulwürfe ꝛc. ſowie Unkräuter, welche nur auf trockenem
Boden wachſen, werden durch Ueberſtauung ſicherer als durch Ueberrieſelung vertilgt.
Dagegen iſt die Anlage auch unvollkommener, da nur im Frühjahre oder Herbſte
oder nach dem Schnitte bewäſſert werden kann. Der Boden muß tiefgründig und
von bindiger Beſchaffenheit ſein, damit die Durchfeuchtung für einen Schnitt aushält.
Iſt das Gras bereits hoch gewachſen, ſo kann nicht mehr überſtaut werden, da ſonſt
eine Verſandung und Verſchlämmung des Graſes eintreten würde. Bei Stauwieſen
verlieren ſich oft die beſſeren Gräſer, da dieſe das ſtauende und wegen des geringen
Gefälles nur langſam abfließende Waſſer nicht vertragen. Die Ueberſtauung verdient
daher nur dort ausgeführt zu werden, wo es an Capital zur Ausführung eines

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[235/0249] Die Wieſen. das frei abfließende Drainwaſſer nochmals zur Bewäſſerung verwenden zu können. Dieſer Nebenzweck gab die Veranlaſſung zu vielfachem Mißverſtändniß, da man ihn ſchließ- lich als Hauptzweck anſah, und doch könnte dieſe Einrichtung ungefährdet des ſonſtigen Principes auch gänzlich wegfallen, wenn man auf andere Weiſe die zeit- liche Unterbrechung der Drainage durchführen könnte. Von den verſchiedenen Bewäſſerungseinrichtungen verdienen nur die folgen- den eingehende Beachtung: a) die Staubewäſſerung; b) der Hangbau; c) der Rückenbau; d) das rationelle Wieſenbauſyſtem und e) die Peterſen’ſche Bewäſſerung. a. Die Staubewäſſerung. Die Staubewäſſerung iſt eine der einfachſten, meiſt auch billigſten, jedoch nur unvollkommene Bewäſſerungsart. Dieſelbe beſteht darin, daß die zu überſtauende Fläche mit Dämmen eingefaßt wird, innerhalb welcher ſich das durch einen Zu- leitungsgraben zugeführte Waſſer aus einem nahezu horizontal liegenden Vertheil- graben verbreiten kann. Je geringer das Gefälle, um ſo größer können die einzelnen Staugebiete angelegt werden. Ueber 25 Hektar wird man nicht hinausgehen können, weil bei größeren Waſſerflächen der Wind den Abſatz des Schlammes aus dem Waſſer behindern würde Iſt das Gefälle über 1—1.5 Meter auf 100 Meter groß, ſo würden bei ausgedehnten Staugebieten die Dämme zu hoch gebaut werden müſſen und außerdem das Waſſer an den tiefſten Stellen über 0.6—1 Meter hoch zu ſtehen kommen. In dieſem Falle wird man die Staugebiete nur 6 Hektar groß machen; darunter zu gehen wird inſofern nicht räthlich ſein, als zu viele Dämme angelegt werden müſſen. Auf ſtark geneigten Flächen iſt daher die Ueber- ſtauung nicht anwendbar. Um das Ablaſſen des Waſſers ſicher bewerkſtelligen zu können, müſſen entſprechende Abzugsgräben, die in einen Hauptabzugsgraben aus- münden, gezogen werden. Bei der Einfachheit der Anlage ſind die Koſten derſelben, wenn nicht etwa koſtſpielige Schleußenwerke zum Einlaßen des Waſſers erforderlich ſind, gering. Die- ſelben betragen per Hektar 36—70—104 Mark (18—35—52 fl.). Die Unter- haltungskoſten der Anlage ſind gleichfalls gering. Durch die Staubewäſſerung, be- ſonders wenn ſchlammiges, erdiges Waſſer zur Verfügung ſteht, kann eine allmählige Vermehrung der Krume herbeigeführt werden. Schädliche Thiere, wie Mäuſe, Ameiſen, Engerlinge, Maulwürfe ꝛc. ſowie Unkräuter, welche nur auf trockenem Boden wachſen, werden durch Ueberſtauung ſicherer als durch Ueberrieſelung vertilgt. Dagegen iſt die Anlage auch unvollkommener, da nur im Frühjahre oder Herbſte oder nach dem Schnitte bewäſſert werden kann. Der Boden muß tiefgründig und von bindiger Beſchaffenheit ſein, damit die Durchfeuchtung für einen Schnitt aushält. Iſt das Gras bereits hoch gewachſen, ſo kann nicht mehr überſtaut werden, da ſonſt eine Verſandung und Verſchlämmung des Graſes eintreten würde. Bei Stauwieſen verlieren ſich oft die beſſeren Gräſer, da dieſe das ſtauende und wegen des geringen Gefälles nur langſam abfließende Waſſer nicht vertragen. Die Ueberſtauung verdient daher nur dort ausgeführt zu werden, wo es an Capital zur Ausführung eines

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Zitationshilfe: Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 2. Berlin, 1876, S. 235. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krafft_landwirthschaft02_1876/249>, abgerufen am 28.03.2024.