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Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866.

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§ 64. Säuren
A. Reagentien zu gewichtsanalytischen Proben.

§. 64. Säuren und sonstige Lösungsmittel etc. Man braucht:Lösungsmittel

1) Salpetersäure, NH, und zwar verwendet manSalpetersäure.

a) Rohe Salpetersäure von etwa 1,36 spec. Gew., gelb
gefärbt und verunreinigt durch Chlor, Schwefelsäure, salpetrige
Säure, Untersalpetersäure, Eisen etc., z. B. bei der schwedischen
Kupferprobe anwendbar.

b) Reine Salpetersäure von 1,2--1,3 spec. Gew., farb-
los, ohne Rückstand verdampfend, nicht trübbar durch salpeter-
saures Silberoxyd und Chlorbarium, nachdem sie vorher mit
destillirtem Wasser verdünnt worden. Für Goldproben muss die
Säure frei von Schwefelsäure, salpetriger Säure und Chlor sein.

Erstere vermehrt den Rückhalt des Silbers beim Golde wahrscheinlich
durch Bildung von schwefelsaurem Bleioxyd bei nicht ganz bleifreiem Zusatz-
silber; die salpetrige Säure trägt zur Auflösung von Gold neben Silber und
Chlor zur Goldlösung und Verunreinigung der Goldröllchen mit Chlorsilber
bei. Die salpetrige Säure lässt sich durch ein leichtes Aufkochen der Säure
in einem passenden Gefässe entfernen, ein Chlorgehalt am besten dadurch,
dass man Säure von 1,4--1,44 specif. Gew. mit doppelt chromsaurem Kali
destillirt. Durch letzteres wird die vorhandene Salzsäure alsbald in Chlor
verwandelt, welches gleich zu Anfang fortgeht. Sobald durch Silbersalz in
der abtröpfelnden Säure keine Chlorreaction mehr erfolgt, legt man ein reines
Gefäss vor und setzt die Destillation fast bis zur Trockne fort. Zuweilen
genügt es, die Säure mit einigen Tropfen salpetersaurem Silberoxyd zu ver-
setzen, nach mehrtägigem Absetzen des Chlorsilbers im Dunkeln die klare
Flüssigkeit abzuziehen und, z. B. bei Goldproben, mit einem nicht schäd-
lichen Silbergehalt zu verwenden. Wollte man solche, noch etwas Chlor-
silber enthaltende Säure destilliren, so entwickelt sich während der ganzen
Dauer der Destillation Chlor, indem sich Chlorsilber mit kochender Salpe-
tersäure in Chlorgas und salpetersaures Silberoxyd umsetzt. Man bestimmt
die Dichtigkeit der Säure entweder mittelst eines Beaume'schen Aräometers
oder ihren Gehalt an wasserfreier Säure durch eine volumetrische Sättigungs-
analyse.

2) Salzsäure, Cl H, und zwar:Salzsäure.

a) Rohe Salzsäure von 1,19 spec. Gew., von Eisenchlorid
gelb gefärbt, auch Chlor, schweflige Säure und Schwefelsäure
enthaltend.

b) Reine Salzsäure von 1,104 spec. Gew., farblos, ohne
Rückstand verdampfend, weder direct, noch nach vorherigem
Aufkochen mit Salpetersäure durch Chlorbariumlösung zu trüben
(Schwefelsäure und schweflige Säure), ohne Indigolösung zu
entfärben oder Goldplättchen aufzulösen (Chlor, Salpetersäure)

§ 64. Säuren
A. Reagentien zu gewichtsanalytischen Proben.

§. 64. Säuren und sonstige Lösungsmittel etc. Man braucht:Lösungsmittel

1) Salpetersäure, NH, und zwar verwendet manSalpetersäure.

a) Rohe Salpetersäure von etwa 1,36 spec. Gew., gelb
gefärbt und verunreinigt durch Chlor, Schwefelsäure, salpetrige
Säure, Untersalpetersäure, Eisen etc., z. B. bei der schwedischen
Kupferprobe anwendbar.

b) Reine Salpetersäure von 1,2—1,3 spec. Gew., farb-
los, ohne Rückstand verdampfend, nicht trübbar durch salpeter-
saures Silberoxyd und Chlorbarium, nachdem sie vorher mit
destillirtem Wasser verdünnt worden. Für Goldproben muss die
Säure frei von Schwefelsäure, salpetriger Säure und Chlor sein.

Erstere vermehrt den Rückhalt des Silbers beim Golde wahrscheinlich
durch Bildung von schwefelsaurem Bleioxyd bei nicht ganz bleifreiem Zusatz-
silber; die salpetrige Säure trägt zur Auflösung von Gold neben Silber und
Chlor zur Goldlösung und Verunreinigung der Goldröllchen mit Chlorsilber
bei. Die salpetrige Säure lässt sich durch ein leichtes Aufkochen der Säure
in einem passenden Gefässe entfernen, ein Chlorgehalt am besten dadurch,
dass man Säure von 1,4—1,44 specif. Gew. mit doppelt chromsaurem Kali
destillirt. Durch letzteres wird die vorhandene Salzsäure alsbald in Chlor
verwandelt, welches gleich zu Anfang fortgeht. Sobald durch Silbersalz in
der abtröpfelnden Säure keine Chlorreaction mehr erfolgt, legt man ein reines
Gefäss vor und setzt die Destillation fast bis zur Trockne fort. Zuweilen
genügt es, die Säure mit einigen Tropfen salpetersaurem Silberoxyd zu ver-
setzen, nach mehrtägigem Absetzen des Chlorsilbers im Dunkeln die klare
Flüssigkeit abzuziehen und, z. B. bei Goldproben, mit einem nicht schäd-
lichen Silbergehalt zu verwenden. Wollte man solche, noch etwas Chlor-
silber enthaltende Säure destilliren, so entwickelt sich während der ganzen
Dauer der Destillation Chlor, indem sich Chlorsilber mit kochender Salpe-
tersäure in Chlorgas und salpetersaures Silberoxyd umsetzt. Man bestimmt
die Dichtigkeit der Säure entweder mittelst eines Beaume’schen Aräometers
oder ihren Gehalt an wasserfreier Säure durch eine volumetrische Sättigungs-
analyse.

2) Salzsäure, Cl H, und zwar:Salzsäure.

a) Rohe Salzsäure von 1,19 spec. Gew., von Eisenchlorid
gelb gefärbt, auch Chlor, schweflige Säure und Schwefelsäure
enthaltend.

b) Reine Salzsäure von 1,104 spec. Gew., farblos, ohne
Rückstand verdampfend, weder direct, noch nach vorherigem
Aufkochen mit Salpetersäure durch Chlorbariumlösung zu trüben
(Schwefelsäure und schweflige Säure), ohne Indigolösung zu
entfärben oder Goldplättchen aufzulösen (Chlor, Salpetersäure)

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[137/0175] § 64. Säuren A. Reagentien zu gewichtsanalytischen Proben. §. 64. Säuren und sonstige Lösungsmittel etc. Man braucht: Lösungsmittel 1) Salpetersäure, NH, und zwar verwendet man Salpetersäure. a) Rohe Salpetersäure von etwa 1,36 spec. Gew., gelb gefärbt und verunreinigt durch Chlor, Schwefelsäure, salpetrige Säure, Untersalpetersäure, Eisen etc., z. B. bei der schwedischen Kupferprobe anwendbar. b) Reine Salpetersäure von 1,2—1,3 spec. Gew., farb- los, ohne Rückstand verdampfend, nicht trübbar durch salpeter- saures Silberoxyd und Chlorbarium, nachdem sie vorher mit destillirtem Wasser verdünnt worden. Für Goldproben muss die Säure frei von Schwefelsäure, salpetriger Säure und Chlor sein. Erstere vermehrt den Rückhalt des Silbers beim Golde wahrscheinlich durch Bildung von schwefelsaurem Bleioxyd bei nicht ganz bleifreiem Zusatz- silber; die salpetrige Säure trägt zur Auflösung von Gold neben Silber und Chlor zur Goldlösung und Verunreinigung der Goldröllchen mit Chlorsilber bei. Die salpetrige Säure lässt sich durch ein leichtes Aufkochen der Säure in einem passenden Gefässe entfernen, ein Chlorgehalt am besten dadurch, dass man Säure von 1,4—1,44 specif. Gew. mit doppelt chromsaurem Kali destillirt. Durch letzteres wird die vorhandene Salzsäure alsbald in Chlor verwandelt, welches gleich zu Anfang fortgeht. Sobald durch Silbersalz in der abtröpfelnden Säure keine Chlorreaction mehr erfolgt, legt man ein reines Gefäss vor und setzt die Destillation fast bis zur Trockne fort. Zuweilen genügt es, die Säure mit einigen Tropfen salpetersaurem Silberoxyd zu ver- setzen, nach mehrtägigem Absetzen des Chlorsilbers im Dunkeln die klare Flüssigkeit abzuziehen und, z. B. bei Goldproben, mit einem nicht schäd- lichen Silbergehalt zu verwenden. Wollte man solche, noch etwas Chlor- silber enthaltende Säure destilliren, so entwickelt sich während der ganzen Dauer der Destillation Chlor, indem sich Chlorsilber mit kochender Salpe- tersäure in Chlorgas und salpetersaures Silberoxyd umsetzt. Man bestimmt die Dichtigkeit der Säure entweder mittelst eines Beaume’schen Aräometers oder ihren Gehalt an wasserfreier Säure durch eine volumetrische Sättigungs- analyse. 2) Salzsäure, Cl H, und zwar: Salzsäure. a) Rohe Salzsäure von 1,19 spec. Gew., von Eisenchlorid gelb gefärbt, auch Chlor, schweflige Säure und Schwefelsäure enthaltend. b) Reine Salzsäure von 1,104 spec. Gew., farblos, ohne Rückstand verdampfend, weder direct, noch nach vorherigem Aufkochen mit Salpetersäure durch Chlorbariumlösung zu trüben (Schwefelsäure und schweflige Säure), ohne Indigolösung zu entfärben oder Goldplättchen aufzulösen (Chlor, Salpetersäure)

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Zitationshilfe: Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866/175>, abgerufen am 20.04.2024.