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Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907.

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welche in Land- und Forstwirtschaft ihr kärgliches Dasein fristen. Nicht bloß die
Schlotjunker, auch die Krautjunker, die Standesherren und die Reeder, die kauf-
männischen Verleger und die Jnnungshelden, sie alle müssen die zügelnde Hand
des Arbeiterschutzes spüren, wenn anders der drohende Niedergang der Volks-
masse, der Ruin der Arbeiterschaft, verhütet werden soll.

Jn allen Jndustriestaaten der gleiche Vorgang, überall die eben gekenn-
zeichneten Zustände, je nach dem Stande der gewerblichen Entwickelung grad-
weise verschieden, überall das gleiche Bedürfnis nach einer Reform. Mitleid be-
ginnt zu Hause, sagt treffend ein englisches Sprichwort, und so ist es eine Binsen-
wahrheit, daß im nationalen Rahmen die Arbeiterschutzgesetzgebung, zuvörderst
tatkräftig in Angriff zu nehmen ist. Je tiefer die wirtschaftliche Einsicht der
Arbeiterklasse des einzelnen Landes, je besser ihre Vereinigung, ihr Zusammen-
halt, je einflußreicher ihre politische Stellung, um so tatkräftiger wird für den
Arbeiterschutz gewirkt werden, um so sicherer die Aussicht, den zähen Widerstand
der Unternehmer zu brechen. Jn allen europäischen Ländern, so gut wie in Nord-
amerika usw. besieht eine lebhafte Bewegung nach Einschränkungen der Aus-
beutung, zum Teil schon von Erfolg begleitet, zum Teil Erfolg versprechend. Der
Staat hat seine Verpflichtung, die Arbeiter vor der ungehemmten Auspowerung
zu schützen, anerkennen müssen, und so zögernd er auch tatsächliche Sozialpolitik
treibt, ein Zugeständnis nach dem andern wird ihm entrissen werden. Denn der
Sozialismus, dieser Stürmer und Dränger, zwingt die Gesetzgebung dazu, die
Bahn der sozialen Reform zu beschreiten, und je mächtiger er wird, desto rascher,
desto tiefergehend der Fortschritt.

Alle Nationen, alle Länder bewegt der Gedanke des Arbeiterschutzes, und so
wird diese Bewegung des nationalen Eingriffs zu Gunsten der Unterdrückten
folgerichtig international. Die tatsächliche Vorbedingung dazu ist gegeben, der
internationale Wettbewerb. Nicht mehr, wie vor einem halben Jahrhundert,
beherrscht Großbritannien mit seinen Jndustrieerzeugnissen den Weltmarkt, seine
Abnehmer wandelten sich allmählich in Nebenbuhler um, seine Hinterländer, die
ihm tributpflichtig waren, wie die Vereinigten Staaten, nahmen einen fabelhaften
Aufschwung, das europäische Festland befreite sich von der Abhängigkeit, in welcher
es zu England gestanden. Die Konkurrenz ist eine furchtbare, die Suche nach
neuen Absatzgebieten peitscht das Unternehmertum in die fernsten Bezirke, die
Preisschleuderei wird zum obersten Gesetz. Dadurch verschlechtert sich zusehends
die Lage der Arbeiter, dadurch steigert sich das Bedürfnis nach einem Arbeiter-
schutz. Aber die Heftigkeit des Wettbewerbs auf dem Weltmarkt wächst, die
Bourgeoisie verschanzt sich hinter die internationale Konkurrenz, sobald sie auf-
gefordert wird, den Arbeiterschutz zu begründen, auszudehnen, zu festigen. Auf
diese Weise reifte der Vorschlag, gleichzeitig, gemeinsam vorzugehen, um den Ka-
pitalisten die Ausrede der gefährdeten Konkurrenzfähigkeit zu nehmen.

Die internationale Arbeiterschutzgesetzgebung ist zuerst, dies kennzeichnet den
Verlauf des Vorganges, von klugen Unternehmern, denen das Feuer der Kon-
kurrenz auf den Nägeln brannte, in Vorschlag gebracht worden. Als im Jahre
1841 in Frankreich ein Gesetz über die Kinderarbeit beraten wurde, empfahl der
elsässische Fabrikant Daniel Legrand der französischen Regierung ein internatio-
nales Fabrikgesetz. Die Fabrikanten im schweizerischen Kanton Glarus traten
1855 mit dem gleichen Wunsche hervor. Und am 5. Juni 1876 empfahl der da-
malige Präsident des Schweizer Nationalrats, Oberst Freh, in seiner Eröffnungs-
rede "den Abschluß internationaler Verträge zum Zwecke möglichst gleichmäßiger
Regulierung der Arbeiterverhältnisse in allen Jndustriestaaten." Derselbe setzte
im Dezember 1880 im Nationalrate den Antrag durch, daß mit den hauptsäch-
lichsten Jndustriestaaten Unterhandlungen "zum Zwecke der Anbahnung einer

welche in Land- und Forstwirtschaft ihr kärgliches Dasein fristen. Nicht bloß die
Schlotjunker, auch die Krautjunker, die Standesherren und die Reeder, die kauf-
männischen Verleger und die Jnnungshelden, sie alle müssen die zügelnde Hand
des Arbeiterschutzes spüren, wenn anders der drohende Niedergang der Volks-
masse, der Ruin der Arbeiterschaft, verhütet werden soll.

Jn allen Jndustriestaaten der gleiche Vorgang, überall die eben gekenn-
zeichneten Zustände, je nach dem Stande der gewerblichen Entwickelung grad-
weise verschieden, überall das gleiche Bedürfnis nach einer Reform. Mitleid be-
ginnt zu Hause, sagt treffend ein englisches Sprichwort, und so ist es eine Binsen-
wahrheit, daß im nationalen Rahmen die Arbeiterschutzgesetzgebung, zuvörderst
tatkräftig in Angriff zu nehmen ist. Je tiefer die wirtschaftliche Einsicht der
Arbeiterklasse des einzelnen Landes, je besser ihre Vereinigung, ihr Zusammen-
halt, je einflußreicher ihre politische Stellung, um so tatkräftiger wird für den
Arbeiterschutz gewirkt werden, um so sicherer die Aussicht, den zähen Widerstand
der Unternehmer zu brechen. Jn allen europäischen Ländern, so gut wie in Nord-
amerika usw. besieht eine lebhafte Bewegung nach Einschränkungen der Aus-
beutung, zum Teil schon von Erfolg begleitet, zum Teil Erfolg versprechend. Der
Staat hat seine Verpflichtung, die Arbeiter vor der ungehemmten Auspowerung
zu schützen, anerkennen müssen, und so zögernd er auch tatsächliche Sozialpolitik
treibt, ein Zugeständnis nach dem andern wird ihm entrissen werden. Denn der
Sozialismus, dieser Stürmer und Dränger, zwingt die Gesetzgebung dazu, die
Bahn der sozialen Reform zu beschreiten, und je mächtiger er wird, desto rascher,
desto tiefergehend der Fortschritt.

Alle Nationen, alle Länder bewegt der Gedanke des Arbeiterschutzes, und so
wird diese Bewegung des nationalen Eingriffs zu Gunsten der Unterdrückten
folgerichtig international. Die tatsächliche Vorbedingung dazu ist gegeben, der
internationale Wettbewerb. Nicht mehr, wie vor einem halben Jahrhundert,
beherrscht Großbritannien mit seinen Jndustrieerzeugnissen den Weltmarkt, seine
Abnehmer wandelten sich allmählich in Nebenbuhler um, seine Hinterländer, die
ihm tributpflichtig waren, wie die Vereinigten Staaten, nahmen einen fabelhaften
Aufschwung, das europäische Festland befreite sich von der Abhängigkeit, in welcher
es zu England gestanden. Die Konkurrenz ist eine furchtbare, die Suche nach
neuen Absatzgebieten peitscht das Unternehmertum in die fernsten Bezirke, die
Preisschleuderei wird zum obersten Gesetz. Dadurch verschlechtert sich zusehends
die Lage der Arbeiter, dadurch steigert sich das Bedürfnis nach einem Arbeiter-
schutz. Aber die Heftigkeit des Wettbewerbs auf dem Weltmarkt wächst, die
Bourgeoisie verschanzt sich hinter die internationale Konkurrenz, sobald sie auf-
gefordert wird, den Arbeiterschutz zu begründen, auszudehnen, zu festigen. Auf
diese Weise reifte der Vorschlag, gleichzeitig, gemeinsam vorzugehen, um den Ka-
pitalisten die Ausrede der gefährdeten Konkurrenzfähigkeit zu nehmen.

Die internationale Arbeiterschutzgesetzgebung ist zuerst, dies kennzeichnet den
Verlauf des Vorganges, von klugen Unternehmern, denen das Feuer der Kon-
kurrenz auf den Nägeln brannte, in Vorschlag gebracht worden. Als im Jahre
1841 in Frankreich ein Gesetz über die Kinderarbeit beraten wurde, empfahl der
elsässische Fabrikant Daniel Legrand der französischen Regierung ein internatio-
nales Fabrikgesetz. Die Fabrikanten im schweizerischen Kanton Glarus traten
1855 mit dem gleichen Wunsche hervor. Und am 5. Juni 1876 empfahl der da-
malige Präsident des Schweizer Nationalrats, Oberst Freh, in seiner Eröffnungs-
rede „den Abschluß internationaler Verträge zum Zwecke möglichst gleichmäßiger
Regulierung der Arbeiterverhältnisse in allen Jndustriestaaten.“ Derselbe setzte
im Dezember 1880 im Nationalrate den Antrag durch, daß mit den hauptsäch-
lichsten Jndustriestaaten Unterhandlungen „zum Zwecke der Anbahnung einer

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[56/0058] welche in Land- und Forstwirtschaft ihr kärgliches Dasein fristen. Nicht bloß die Schlotjunker, auch die Krautjunker, die Standesherren und die Reeder, die kauf- männischen Verleger und die Jnnungshelden, sie alle müssen die zügelnde Hand des Arbeiterschutzes spüren, wenn anders der drohende Niedergang der Volks- masse, der Ruin der Arbeiterschaft, verhütet werden soll. Jn allen Jndustriestaaten der gleiche Vorgang, überall die eben gekenn- zeichneten Zustände, je nach dem Stande der gewerblichen Entwickelung grad- weise verschieden, überall das gleiche Bedürfnis nach einer Reform. Mitleid be- ginnt zu Hause, sagt treffend ein englisches Sprichwort, und so ist es eine Binsen- wahrheit, daß im nationalen Rahmen die Arbeiterschutzgesetzgebung, zuvörderst tatkräftig in Angriff zu nehmen ist. Je tiefer die wirtschaftliche Einsicht der Arbeiterklasse des einzelnen Landes, je besser ihre Vereinigung, ihr Zusammen- halt, je einflußreicher ihre politische Stellung, um so tatkräftiger wird für den Arbeiterschutz gewirkt werden, um so sicherer die Aussicht, den zähen Widerstand der Unternehmer zu brechen. Jn allen europäischen Ländern, so gut wie in Nord- amerika usw. besieht eine lebhafte Bewegung nach Einschränkungen der Aus- beutung, zum Teil schon von Erfolg begleitet, zum Teil Erfolg versprechend. Der Staat hat seine Verpflichtung, die Arbeiter vor der ungehemmten Auspowerung zu schützen, anerkennen müssen, und so zögernd er auch tatsächliche Sozialpolitik treibt, ein Zugeständnis nach dem andern wird ihm entrissen werden. Denn der Sozialismus, dieser Stürmer und Dränger, zwingt die Gesetzgebung dazu, die Bahn der sozialen Reform zu beschreiten, und je mächtiger er wird, desto rascher, desto tiefergehend der Fortschritt. Alle Nationen, alle Länder bewegt der Gedanke des Arbeiterschutzes, und so wird diese Bewegung des nationalen Eingriffs zu Gunsten der Unterdrückten folgerichtig international. Die tatsächliche Vorbedingung dazu ist gegeben, der internationale Wettbewerb. Nicht mehr, wie vor einem halben Jahrhundert, beherrscht Großbritannien mit seinen Jndustrieerzeugnissen den Weltmarkt, seine Abnehmer wandelten sich allmählich in Nebenbuhler um, seine Hinterländer, die ihm tributpflichtig waren, wie die Vereinigten Staaten, nahmen einen fabelhaften Aufschwung, das europäische Festland befreite sich von der Abhängigkeit, in welcher es zu England gestanden. Die Konkurrenz ist eine furchtbare, die Suche nach neuen Absatzgebieten peitscht das Unternehmertum in die fernsten Bezirke, die Preisschleuderei wird zum obersten Gesetz. Dadurch verschlechtert sich zusehends die Lage der Arbeiter, dadurch steigert sich das Bedürfnis nach einem Arbeiter- schutz. Aber die Heftigkeit des Wettbewerbs auf dem Weltmarkt wächst, die Bourgeoisie verschanzt sich hinter die internationale Konkurrenz, sobald sie auf- gefordert wird, den Arbeiterschutz zu begründen, auszudehnen, zu festigen. Auf diese Weise reifte der Vorschlag, gleichzeitig, gemeinsam vorzugehen, um den Ka- pitalisten die Ausrede der gefährdeten Konkurrenzfähigkeit zu nehmen. Die internationale Arbeiterschutzgesetzgebung ist zuerst, dies kennzeichnet den Verlauf des Vorganges, von klugen Unternehmern, denen das Feuer der Kon- kurrenz auf den Nägeln brannte, in Vorschlag gebracht worden. Als im Jahre 1841 in Frankreich ein Gesetz über die Kinderarbeit beraten wurde, empfahl der elsässische Fabrikant Daniel Legrand der französischen Regierung ein internatio- nales Fabrikgesetz. Die Fabrikanten im schweizerischen Kanton Glarus traten 1855 mit dem gleichen Wunsche hervor. Und am 5. Juni 1876 empfahl der da- malige Präsident des Schweizer Nationalrats, Oberst Freh, in seiner Eröffnungs- rede „den Abschluß internationaler Verträge zum Zwecke möglichst gleichmäßiger Regulierung der Arbeiterverhältnisse in allen Jndustriestaaten.“ Derselbe setzte im Dezember 1880 im Nationalrate den Antrag durch, daß mit den hauptsäch- lichsten Jndustriestaaten Unterhandlungen „zum Zwecke der Anbahnung einer

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2018-12-08T17:50:02Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Zitationshilfe: Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kautsky_grundsaetze_1907/58>, abgerufen am 19.04.2024.