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Hobrecht, James: Entwickelung der Verkehrs-Verhältnisse in Berlin. Berlin, 1893

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hinzu 25 Brücken über die Spree, 16 über den Grünen Graben,
5 über den Königsgraben, 21 über den Landwehr- und den
Luisenstädtischen Canal, 4 über den Spandauer Schiffahrts-
Canal und 21 über die Panke und sonstige kleinere Gewässer.
Eine erste Folge davon war, dass die zur Unterhaltung
der Brücken jährlich aufzuwendende Summe, welche im
Jahre 1875 sich noch auf 4605 Mark gestellt hatte, im
Jahre 1876 bis auf 156 000 Mark anschwoll und seitdem
etwa zwischen 65 000 und 110 000 Mark jährlich geschwankt
hat; die weitere, aber viel folgenschwerere Consequenz war
aber die, dass die Stadt sofort zu einem Neubau der meisten
der von ihr übernommenen Brücken zu schreiten sich ge-
zwungen sah, da dieselben zum Theil baufällig waren und
durchweg nicht mehr genügten. In welcher Weise die Ge-
meindeverwaltung dieser ihr durch den Vertrag von 1875
übertragenen Obliegenheit nachgekommen ist, mag daraus
geschlossen werden, dass sie seit dieser Zeit, abgesehen von
verschiedenen Brücken über die Panke und der Verbreiterung
einiger noch mit Klappen versehenen Brücken, zur Ausführung
gebracht hat:

7 Brücken über die Spree,
4 Brücken über den Landwehrcanal,
2 Brücken über den Luisenstädtischen Canal,
1 Brücke über den Spandauer Schiffahrtscanal und
4 Fussgängerbrücken über die verschiedenen genann-
ten Wasserläufe,

dass ferner in Ausführung sich befinden über die Spree: die
Mühlendammbrücke, die Mühlenwegbrücke, die Fischerbrücke,
die Waisenbrücke, die Friedrichsbrücke und die Ebertsbrücke,
und über den Landwehrcanal die Cottbuser Brücke, Bauten,
deren Beendigung noch im Laufe dieses Jahres zu erwarten
ist. Die Kosten der in der Zeit seit 1876 neuerbauten Brücken
über die schiffbaren Wasserstrassen Berlins haben betragen
in runder Zahl 9 900 000 Mark, die Kosten der im Bau be-
griffenen werden sich auf etwa 4 500 000 -- 5 000 000 Mark
stellen, sodass in den Jahren von 1876 bis Ende 1893 für

hinzu 25 Brücken über die Spree, 16 über den Grünen Graben,
5 über den Königsgraben, 21 über den Landwehr- und den
Luisenstädtischen Canal, 4 über den Spandauer Schiffahrts-
Canal und 21 über die Panke und sonstige kleinere Gewässer.
Eine erste Folge davon war, daſs die zur Unterhaltung
der Brücken jährlich aufzuwendende Summe, welche im
Jahre 1875 sich noch auf 4605 Mark gestellt hatte, im
Jahre 1876 bis auf 156 000 Mark anschwoll und seitdem
etwa zwischen 65 000 und 110 000 Mark jährlich geschwankt
hat; die weitere, aber viel folgenschwerere Consequenz war
aber die, daſs die Stadt sofort zu einem Neubau der meisten
der von ihr übernommenen Brücken zu schreiten sich ge-
zwungen sah, da dieselben zum Theil baufällig waren und
durchweg nicht mehr genügten. In welcher Weise die Ge-
meindeverwaltung dieser ihr durch den Vertrag von 1875
übertragenen Obliegenheit nachgekommen ist, mag daraus
geschlossen werden, daſs sie seit dieser Zeit, abgesehen von
verschiedenen Brücken über die Panke und der Verbreiterung
einiger noch mit Klappen versehenen Brücken, zur Ausführung
gebracht hat:

7 Brücken über die Spree,
4 Brücken über den Landwehrcanal,
2 Brücken über den Luisenstädtischen Canal,
1 Brücke über den Spandauer Schiffahrtscanal und
4 Fuſsgängerbrücken über die verschiedenen genann-
ten Wasserläufe,

daſs ferner in Ausführung sich befinden über die Spree: die
Mühlendammbrücke, die Mühlenwegbrücke, die Fischerbrücke,
die Waisenbrücke, die Friedrichsbrücke und die Ebertsbrücke,
und über den Landwehrcanal die Cottbuser Brücke, Bauten,
deren Beendigung noch im Laufe dieses Jahres zu erwarten
ist. Die Kosten der in der Zeit seit 1876 neuerbauten Brücken
über die schiffbaren Wasserstraſsen Berlins haben betragen
in runder Zahl 9 900 000 Mark, die Kosten der im Bau be-
griffenen werden sich auf etwa 4 500 000 — 5 000 000 Mark
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[40/0046] hinzu 25 Brücken über die Spree, 16 über den Grünen Graben, 5 über den Königsgraben, 21 über den Landwehr- und den Luisenstädtischen Canal, 4 über den Spandauer Schiffahrts- Canal und 21 über die Panke und sonstige kleinere Gewässer. Eine erste Folge davon war, daſs die zur Unterhaltung der Brücken jährlich aufzuwendende Summe, welche im Jahre 1875 sich noch auf 4605 Mark gestellt hatte, im Jahre 1876 bis auf 156 000 Mark anschwoll und seitdem etwa zwischen 65 000 und 110 000 Mark jährlich geschwankt hat; die weitere, aber viel folgenschwerere Consequenz war aber die, daſs die Stadt sofort zu einem Neubau der meisten der von ihr übernommenen Brücken zu schreiten sich ge- zwungen sah, da dieselben zum Theil baufällig waren und durchweg nicht mehr genügten. In welcher Weise die Ge- meindeverwaltung dieser ihr durch den Vertrag von 1875 übertragenen Obliegenheit nachgekommen ist, mag daraus geschlossen werden, daſs sie seit dieser Zeit, abgesehen von verschiedenen Brücken über die Panke und der Verbreiterung einiger noch mit Klappen versehenen Brücken, zur Ausführung gebracht hat: 7 Brücken über die Spree, 4 Brücken über den Landwehrcanal, 2 Brücken über den Luisenstädtischen Canal, 1 Brücke über den Spandauer Schiffahrtscanal und 4 Fuſsgängerbrücken über die verschiedenen genann- ten Wasserläufe, daſs ferner in Ausführung sich befinden über die Spree: die Mühlendammbrücke, die Mühlenwegbrücke, die Fischerbrücke, die Waisenbrücke, die Friedrichsbrücke und die Ebertsbrücke, und über den Landwehrcanal die Cottbuser Brücke, Bauten, deren Beendigung noch im Laufe dieses Jahres zu erwarten ist. Die Kosten der in der Zeit seit 1876 neuerbauten Brücken über die schiffbaren Wasserstraſsen Berlins haben betragen in runder Zahl 9 900 000 Mark, die Kosten der im Bau be- griffenen werden sich auf etwa 4 500 000 — 5 000 000 Mark stellen, sodaſs in den Jahren von 1876 bis Ende 1893 für

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Zitationshilfe: Hobrecht, James: Entwickelung der Verkehrs-Verhältnisse in Berlin. Berlin, 1893, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hobrecht_verkehrsverhaeltnisse_1893/46>, abgerufen am 25.04.2024.