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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.

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1. Staatshändel in Europa 1700--1740.

41. Um eben diese Zeit wurde aber auch durch
Oestreichs Anordnungen ein doppeltes Interesse auf-
geregt, das auf die allgemeine Politik oft und stark
einwirkte. Die Besorgniß Carl's VI., nur Töchter
zu hinterlassen, bewog ihn schon früh, eine Succes-
sionsordnung zu entwerfen, unter dem Namen der
pragmatischen Sanction, welche, wo mög-
lich, von allen Mächten angenommen und garantirt
werden sollte. Sie war ein Stoff zu Unterhand-
lungen und Bewilligungen, welche die auswärtigen
Cabinette vortrefflich zu nutzen wußten.

Entwurf der pragmatischen Sanction schon 1713, und
bereits seit 1720 in den Erbstaaten angenommen. Seitdem
fast ein stehender Artikel in jeder auswärtigen Negociation.

42. Aber fast noch größere Bewegungen ver-
ursachte Carl's VI. Entwurf, seine Niederlande
von Ostende aus an dem Indischen Handel An-
theil nehmen zu lassen. Seine dort errichtete Han-
delscompagnie
ward von den Seemächten als
ein Eingriff in ihre Rechte betrachtet, der dem
Westphälischen Frieden entgegen seyn sollte. Eben
sie, die vormals die Freyheit des Oceans gegen
Spanien behauptet hatten, wollten jetzt Andere da-
von ausschließen, wie einst die Spanier sie ausge-
schlossen hatten!

Privilegien für die Ostendische Compagnie für den Handel
nach Ost- und Westindien 19. Dec. 1722. -- Der Wider-

spruch
U 2
1. Staatshaͤndel in Europa 1700--1740.

41. Um eben dieſe Zeit wurde aber auch durch
Oeſtreichs Anordnungen ein doppeltes Intereſſe auf-
geregt, das auf die allgemeine Politik oft und ſtark
einwirkte. Die Beſorgniß Carl's VI., nur Toͤchter
zu hinterlaſſen, bewog ihn ſchon fruͤh, eine Succeſ-
ſionsordnung zu entwerfen, unter dem Namen der
pragmatiſchen Sanction, welche, wo moͤg-
lich, von allen Maͤchten angenommen und garantirt
werden ſollte. Sie war ein Stoff zu Unterhand-
lungen und Bewilligungen, welche die auswaͤrtigen
Cabinette vortrefflich zu nutzen wußten.

Entwurf der pragmatiſchen Sanction ſchon 1713, und
bereits ſeit 1720 in den Erbſtaaten angenommen. Seitdem
faſt ein ſtehender Artikel in jeder auswaͤrtigen Negociation.

42. Aber faſt noch groͤßere Bewegungen ver-
urſachte Carl's VI. Entwurf, ſeine Niederlande
von Oſtende aus an dem Indiſchen Handel An-
theil nehmen zu laſſen. Seine dort errichtete Han-
delscompagnie
ward von den Seemaͤchten als
ein Eingriff in ihre Rechte betrachtet, der dem
Weſtphaͤliſchen Frieden entgegen ſeyn ſollte. Eben
ſie, die vormals die Freyheit des Oceans gegen
Spanien behauptet hatten, wollten jetzt Andere da-
von ausſchließen, wie einſt die Spanier ſie ausge-
ſchloſſen hatten!

Privilegien fuͤr die Oſtendiſche Compagnie fuͤr den Handel
nach Oſt- und Weſtindien 19. Dec. 1722. — Der Wider-

ſpruch
U 2
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[307/0345] 1. Staatshaͤndel in Europa 1700--1740. 41. Um eben dieſe Zeit wurde aber auch durch Oeſtreichs Anordnungen ein doppeltes Intereſſe auf- geregt, das auf die allgemeine Politik oft und ſtark einwirkte. Die Beſorgniß Carl's VI., nur Toͤchter zu hinterlaſſen, bewog ihn ſchon fruͤh, eine Succeſ- ſionsordnung zu entwerfen, unter dem Namen der pragmatiſchen Sanction, welche, wo moͤg- lich, von allen Maͤchten angenommen und garantirt werden ſollte. Sie war ein Stoff zu Unterhand- lungen und Bewilligungen, welche die auswaͤrtigen Cabinette vortrefflich zu nutzen wußten. Entwurf der pragmatiſchen Sanction ſchon 1713, und bereits ſeit 1720 in den Erbſtaaten angenommen. Seitdem faſt ein ſtehender Artikel in jeder auswaͤrtigen Negociation. 42. Aber faſt noch groͤßere Bewegungen ver- urſachte Carl's VI. Entwurf, ſeine Niederlande von Oſtende aus an dem Indiſchen Handel An- theil nehmen zu laſſen. Seine dort errichtete Han- delscompagnie ward von den Seemaͤchten als ein Eingriff in ihre Rechte betrachtet, der dem Weſtphaͤliſchen Frieden entgegen ſeyn ſollte. Eben ſie, die vormals die Freyheit des Oceans gegen Spanien behauptet hatten, wollten jetzt Andere da- von ausſchließen, wie einſt die Spanier ſie ausge- ſchloſſen hatten! Privilegien fuͤr die Oſtendiſche Compagnie fuͤr den Handel nach Oſt- und Weſtindien 19. Dec. 1722. — Der Wider- ſpruch U 2

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Zitationshilfe: Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 307. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/345>, abgerufen am 20.04.2024.