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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.

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I. Per. I. Th. Gesch. d. südl. Eur. Staatensyst.
tigkeiten der Handelscompagnien noch immer nicht
Streitigkeiten der Staaten. Für England aber war
dieser Zeitraum, noch mehr als der vorige, der Zeit-
raum der Monopole, eine Hauptfinanzquelle
während der eigenmächtigen Regierung von Carl I.
Die innere Gährung wurde dadurch erhalten; aber
trotz dieser Maaßregeln stieg dennoch selbst damals der
Handel und der Wohlstand der Nation, denn diese,
nicht die Regierung, war seine Schöpferinn.

J. Selden mare clausum seu de dominio Maris libri II.
Lond.
1635. Auf Befehl der Regierung geschrieben. Eine
weitschweifige historische Induction, die nichts beweiset. --
Die vier England umgebenden Meere seyen sein Eigen-
thum
: schlimm, daß sie im Norden und Osten nicht so
wie in Süden und Westen Grenzen hatten!

10. Der Ostindische Handel blieb in diesem
Zeiraum zwar in den Händen der Compagnie, je-
doch nicht ohne Wechsel. Von den Holländern
von den Gewürzinseln verdrängt, blieben ihr nur
einige Factoreyen an den Küsten Malabar und Co-
romandel; und auch die Acquisition von Madras
verbesserte ihre Lage so wenig, daß sie sich aufzulö-
1653sen schien, und eine freye Fahrt nach Indien an-
1658fing; bis Cromwell durch Verstärkung des Fonds
sie wiederherstellte, und im Kriege mit Holland sich
ihrer annahm.

Anlage des Forts St. George bey Madras 1620, mit
Einwilligung des Königs von Golconda. -- Ermordung der

Englän-

I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
tigkeiten der Handelscompagnien noch immer nicht
Streitigkeiten der Staaten. Fuͤr England aber war
dieſer Zeitraum, noch mehr als der vorige, der Zeit-
raum der Monopole, eine Hauptfinanzquelle
waͤhrend der eigenmaͤchtigen Regierung von Carl I.
Die innere Gaͤhrung wurde dadurch erhalten; aber
trotz dieſer Maaßregeln ſtieg dennoch ſelbſt damals der
Handel und der Wohlſtand der Nation, denn dieſe,
nicht die Regierung, war ſeine Schoͤpferinn.

J. Selden mare clauſum ſeu de dominio Maris libri II.
Lond.
1635. Auf Befehl der Regierung geſchrieben. Eine
weitſchweifige hiſtoriſche Induction, die nichts beweiſet. —
Die vier England umgebenden Meere ſeyen ſein Eigen-
thum
: ſchlimm, daß ſie im Norden und Oſten nicht ſo
wie in Suͤden und Weſten Grenzen hatten!

10. Der Oſtindiſche Handel blieb in dieſem
Zeiraum zwar in den Haͤnden der Compagnie, je-
doch nicht ohne Wechſel. Von den Hollaͤndern
von den Gewuͤrzinſeln verdraͤngt, blieben ihr nur
einige Factoreyen an den Kuͤſten Malabar und Co-
romandel; und auch die Acquiſition von Madras
verbeſſerte ihre Lage ſo wenig, daß ſie ſich aufzuloͤ-
1653ſen ſchien, und eine freye Fahrt nach Indien an-
1658fing; bis Cromwell durch Verſtaͤrkung des Fonds
ſie wiederherſtellte, und im Kriege mit Holland ſich
ihrer annahm.

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Einwilligung des Koͤnigs von Golconda. — Ermordung der

Englaͤn-
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[182/0220] I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt. tigkeiten der Handelscompagnien noch immer nicht Streitigkeiten der Staaten. Fuͤr England aber war dieſer Zeitraum, noch mehr als der vorige, der Zeit- raum der Monopole, eine Hauptfinanzquelle waͤhrend der eigenmaͤchtigen Regierung von Carl I. Die innere Gaͤhrung wurde dadurch erhalten; aber trotz dieſer Maaßregeln ſtieg dennoch ſelbſt damals der Handel und der Wohlſtand der Nation, denn dieſe, nicht die Regierung, war ſeine Schoͤpferinn. J. Selden mare clauſum ſeu de dominio Maris libri II. Lond. 1635. Auf Befehl der Regierung geſchrieben. Eine weitſchweifige hiſtoriſche Induction, die nichts beweiſet. — Die vier England umgebenden Meere ſeyen ſein Eigen- thum: ſchlimm, daß ſie im Norden und Oſten nicht ſo wie in Suͤden und Weſten Grenzen hatten! 10. Der Oſtindiſche Handel blieb in dieſem Zeiraum zwar in den Haͤnden der Compagnie, je- doch nicht ohne Wechſel. Von den Hollaͤndern von den Gewuͤrzinſeln verdraͤngt, blieben ihr nur einige Factoreyen an den Kuͤſten Malabar und Co- romandel; und auch die Acquiſition von Madras verbeſſerte ihre Lage ſo wenig, daß ſie ſich aufzuloͤ- ſen ſchien, und eine freye Fahrt nach Indien an- fing; bis Cromwell durch Verſtaͤrkung des Fonds ſie wiederherſtellte, und im Kriege mit Holland ſich ihrer annahm. 1653 1658 Anlage des Forts St. George bey Madras 1620, mit Einwilligung des Koͤnigs von Golconda. — Ermordung der Englaͤn-

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Zitationshilfe: Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 182. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/220>, abgerufen am 28.03.2024.