Haller, Johannes: Das Papsttum. Bd. 2,1. Stuttgart, 1937.Pseudoisidor in Rom geworden waren, und wir haben kein Recht, ohne ausdrückliche Zeugnisseanzunehmen, die Gesinnung habe sich inzwischen so gründlich gewandelt, daß ein Pseudoisidor ohne Vorbehalt als Wortführer seines Zeitalters gelten dürfte. Wir werden sogar sehen, daß das Gegenteil der Fall war: die fränkische Kirche hat den Pseudoisidor als einen Versuch empfunden, das geltende Recht zu beseitigen, und hat sich dagegen gewehrt. Wenn er nicht allgemein als unecht erkannt wurde, so ist das bei dem damaligen Stande des Wissens nicht zu verwundern. Hat es doch in einer Zeit, die mit reicheren Hilfsmitteln und kritischer Erfahrung arbeiten konnte, über zwei Menschenalter gedauert, nachdem Mathias Flacius (1559) zuerst den Betrug aufgedeckt hatte, bis die Rettungsversuche, mit schwerem gelehrtem Rüstzeug unternommen, ein für allemal verstumm- ten. Den Beweis der Fälschung kann man vom neunten Jahrhundert nicht verlangen, aber Verdacht hat schon mehr als ein Zeitgenosse ge- schöpft und offen geäußert. Von blinder Anerkennung vollends ist keine Rede, im Gegenteil: der Versuch, der fränkischen Kirche an Stelle ihres echten Gesetzbuchs ein erfundenes aufzunötigen, ist an allgemeiner Ablehnung gescheitert. Ob die klagenden Reimser Geistlichen auf der Synode in Soissons, Pſeudoiſidor in Rom geworden waren, und wir haben kein Recht, ohne ausdrückliche Zeugniſſeanzunehmen, die Geſinnung habe ſich inzwiſchen ſo gründlich gewandelt, daß ein Pſeudoiſidor ohne Vorbehalt als Wortführer ſeines Zeitalters gelten dürfte. Wir werden ſogar ſehen, daß das Gegenteil der Fall war: die fränkiſche Kirche hat den Pſeudoiſidor als einen Verſuch empfunden, das geltende Recht zu beſeitigen, und hat ſich dagegen gewehrt. Wenn er nicht allgemein als unecht erkannt wurde, ſo iſt das bei dem damaligen Stande des Wiſſens nicht zu verwundern. Hat es doch in einer Zeit, die mit reicheren Hilfsmitteln und kritiſcher Erfahrung arbeiten konnte, über zwei Menſchenalter gedauert, nachdem Mathias Flacius (1559) zuerſt den Betrug aufgedeckt hatte, bis die Rettungsverſuche, mit ſchwerem gelehrtem Rüſtzeug unternommen, ein für allemal verſtumm- ten. Den Beweis der Fälſchung kann man vom neunten Jahrhundert nicht verlangen, aber Verdacht hat ſchon mehr als ein Zeitgenoſſe ge- ſchöpft und offen geäußert. Von blinder Anerkennung vollends iſt keine Rede, im Gegenteil: der Verſuch, der fränkiſchen Kirche an Stelle ihres echten Geſetzbuchs ein erfundenes aufzunötigen, iſt an allgemeiner Ablehnung geſcheitert. 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Pſeudoiſidor in Rom
geworden waren, und wir haben kein Recht, ohne ausdrückliche Zeugniſſe
anzunehmen, die Geſinnung habe ſich inzwiſchen ſo gründlich gewandelt,
daß ein Pſeudoiſidor ohne Vorbehalt als Wortführer ſeines Zeitalters
gelten dürfte. Wir werden ſogar ſehen, daß das Gegenteil der Fall war:
die fränkiſche Kirche hat den Pſeudoiſidor als einen Verſuch empfunden,
das geltende Recht zu beſeitigen, und hat ſich dagegen gewehrt. Wenn
er nicht allgemein als unecht erkannt wurde, ſo iſt das bei dem damaligen
Stande des Wiſſens nicht zu verwundern. Hat es doch in einer Zeit, die
mit reicheren Hilfsmitteln und kritiſcher Erfahrung arbeiten konnte,
über zwei Menſchenalter gedauert, nachdem Mathias Flacius (1559)
zuerſt den Betrug aufgedeckt hatte, bis die Rettungsverſuche, mit
ſchwerem gelehrtem Rüſtzeug unternommen, ein für allemal verſtumm-
ten. Den Beweis der Fälſchung kann man vom neunten Jahrhundert
nicht verlangen, aber Verdacht hat ſchon mehr als ein Zeitgenoſſe ge-
ſchöpft und offen geäußert. Von blinder Anerkennung vollends iſt keine
Rede, im Gegenteil: der Verſuch, der fränkiſchen Kirche an Stelle
ihres echten Geſetzbuchs ein erfundenes aufzunötigen, iſt an allgemeiner
Ablehnung geſcheitert.
Ob die klagenden Reimſer Geiſtlichen auf der Synode in Soiſſons,
die ihre Abſetzung ausſprach, von den gefälſchten Dekretalen Gebrauch
gemacht haben, wiſſen wir nicht, aber als ſie ihre Berufung in Rom be-
trieben, haben ſie es getan. Sie hatten inſofern Erfolg, als Leo IV.,
indem er es ablehnte, das Urteil der Synode zu beſtätigen, ſich unter
anderem auf einen Rechtsſatz berief, den die Kirche bis dahin nicht ge-
kannt hatte, während er einen Eckſtein des pſeudoiſidoriſchen Gebäudes
bildete: daß die Synode zu urteilen nicht befugt geweſen ſei, weil kein
Vertreter des Papſtes an ihr teilgenommen habe. Dieſen Satz kann der
Papſt nur aus Pſeudoiſidor übernommen haben; die Reimſer Geiſtlichen
haben ihm die Fälſchung, ſei es ganz, ſei es in einzelnen Stücken, vor-
gelegt, und Leo hat kein Bedenken getragen, ſie zu benutzen. Er tat es,
augenſcheinlich ohne ſich der Folgerungen bewußt zu ſein, die ſich daraus
ergeben konnten. Welche Machtfülle für den Papſt in den Sätzen
Pſeudoiſidors ſteckte, kann er ſchwerlich erkannt haben, da er im gleichen
Schriftſtück die verweigerte Beſtätigung der Synode auch darauf grün-
dete, dem Geſuch fehle das kaiſerliche Fürwort. Wer ſich ſo ſehr als
Diener des Kaiſers fühlte, hatte gewiß keine Neigung, die Rolle des
unmittelbaren Beherrſchers jeder Kirche und jedes Biſchofs nach der
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