Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.

Bild:
<< vorherige Seite

Kayserinn von Rußland.
"nicht durch allerley schädliche Umstände, be-
"sonders aber von ihren Obrigkeiten und Vor-
"gesetzten gedrückt werden, welches jedoch nicht
"wohl anders als durch eine weise Einrichtung
"der innern Verfassungen des Reichs und der
"Richterstühle desselben zu erreichen ist. Wir
"sehen gar wohl ein, daß bisher in Unserm
"Reiche zum allgemeinen Besten und zur
"Handhabung der Gerechtigkeit viele und ver-
"schiedene Reichsverfassungen und Gerichte
"angeordnet gewesen; allein bey gegenwärti-
"ger Zeit und Beschaffenheit der Umstände
"Unsers Reichs sind dieselben bey weitem nicht
"hinlänglich: welches vornehmlich in Unserm
"Senate wahrzunehmen ist, allwo nicht nur
"Appellations-sondern auch andre Sachen von
"aller nur möglichen Beschaffenheit aus dem
"ganzen Reiche zur Entscheidung einkommen,
"durch deren Ueberhäufung derselbe dergestalt
"belästiget ist, daß es weit über Menschen-
"kräfte gehet, alle dergleichen Angelegenhei-
"ten in behöriger Zeit abzumachen. Gleicher-
"maßen sind auch verschiedene andere Gerichts-
"höfe in ihren Angelegenheiten eben demselben
"Schicksale unterworfen: wodurch es dann
"geschiehet, daß weder die Reichsgeschäfte ih-
"ren gehörigen Schwung, noch auch hülfsbe-
"dürftige Sollicitanten baldige Rechtspflege

"erlan-
A 3

Kayſerinn von Rußland.
„nicht durch allerley ſchaͤdliche Umſtaͤnde, be-
„ſonders aber von ihren Obrigkeiten und Vor-
„geſetzten gedruͤckt werden, welches jedoch nicht
„wohl anders als durch eine weiſe Einrichtung
„der innern Verfaſſungen des Reichs und der
„Richterſtuͤhle deſſelben zu erreichen iſt. Wir
„ſehen gar wohl ein, daß bisher in Unſerm
„Reiche zum allgemeinen Beſten und zur
„Handhabung der Gerechtigkeit viele und ver-
„ſchiedene Reichsverfaſſungen und Gerichte
„angeordnet geweſen; allein bey gegenwaͤrti-
„ger Zeit und Beſchaffenheit der Umſtaͤnde
„Unſers Reichs ſind dieſelben bey weitem nicht
„hinlaͤnglich: welches vornehmlich in Unſerm
„Senate wahrzunehmen iſt, allwo nicht nur
„Appellations-ſondern auch andre Sachen von
„aller nur moͤglichen Beſchaffenheit aus dem
„ganzen Reiche zur Entſcheidung einkommen,
„durch deren Ueberhaͤufung derſelbe dergeſtalt
„belaͤſtiget iſt, daß es weit uͤber Menſchen-
„kraͤfte gehet, alle dergleichen Angelegenhei-
„ten in behoͤriger Zeit abzumachen. Gleicher-
„maßen ſind auch verſchiedene andere Gerichts-
„hoͤfe in ihren Angelegenheiten eben demſelben
„Schickſale unterworfen: wodurch es dann
„geſchiehet, daß weder die Reichsgeſchaͤfte ih-
„ren gehoͤrigen Schwung, noch auch huͤlfsbe-
„duͤrftige Sollicitanten baldige Rechtspflege

„erlan-
A 3
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0029" n="5"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Kay&#x017F;erinn von Rußland.</hi></fw><lb/>
&#x201E;nicht durch allerley &#x017F;cha&#x0364;dliche Um&#x017F;ta&#x0364;nde, be-<lb/>
&#x201E;&#x017F;onders aber von ihren Obrigkeiten und Vor-<lb/>
&#x201E;ge&#x017F;etzten gedru&#x0364;ckt werden, welches jedoch nicht<lb/>
&#x201E;wohl anders als durch eine wei&#x017F;e Einrichtung<lb/>
&#x201E;der innern Verfa&#x017F;&#x017F;ungen des Reichs und der<lb/>
&#x201E;Richter&#x017F;tu&#x0364;hle de&#x017F;&#x017F;elben zu erreichen i&#x017F;t. Wir<lb/>
&#x201E;&#x017F;ehen gar wohl ein, daß bisher in Un&#x017F;erm<lb/>
&#x201E;Reiche zum allgemeinen Be&#x017F;ten und zur<lb/>
&#x201E;Handhabung der Gerechtigkeit viele und ver-<lb/>
&#x201E;&#x017F;chiedene Reichsverfa&#x017F;&#x017F;ungen und Gerichte<lb/>
&#x201E;angeordnet gewe&#x017F;en; allein bey gegenwa&#x0364;rti-<lb/>
&#x201E;ger Zeit und Be&#x017F;chaffenheit der Um&#x017F;ta&#x0364;nde<lb/>
&#x201E;Un&#x017F;ers Reichs &#x017F;ind die&#x017F;elben bey weitem nicht<lb/>
&#x201E;hinla&#x0364;nglich: welches vornehmlich in Un&#x017F;erm<lb/>
&#x201E;Senate wahrzunehmen i&#x017F;t, allwo nicht nur<lb/>
&#x201E;Appellations-&#x017F;ondern auch andre Sachen von<lb/>
&#x201E;aller nur mo&#x0364;glichen Be&#x017F;chaffenheit aus dem<lb/>
&#x201E;ganzen Reiche zur Ent&#x017F;cheidung einkommen,<lb/>
&#x201E;durch deren Ueberha&#x0364;ufung der&#x017F;elbe derge&#x017F;talt<lb/>
&#x201E;bela&#x0364;&#x017F;tiget i&#x017F;t, daß es weit u&#x0364;ber Men&#x017F;chen-<lb/>
&#x201E;kra&#x0364;fte gehet, alle dergleichen Angelegenhei-<lb/>
&#x201E;ten in beho&#x0364;riger Zeit abzumachen. Gleicher-<lb/>
&#x201E;maßen &#x017F;ind auch ver&#x017F;chiedene andere Gerichts-<lb/>
&#x201E;ho&#x0364;fe in ihren Angelegenheiten eben dem&#x017F;elben<lb/>
&#x201E;Schick&#x017F;ale unterworfen: wodurch es dann<lb/>
&#x201E;ge&#x017F;chiehet, daß weder die Reichsge&#x017F;cha&#x0364;fte ih-<lb/>
&#x201E;ren geho&#x0364;rigen Schwung, noch auch hu&#x0364;lfsbe-<lb/>
&#x201E;du&#x0364;rftige Sollicitanten baldige Rechtspflege<lb/>
<fw place="bottom" type="sig">A 3</fw><fw place="bottom" type="catch">&#x201E;erlan-</fw><lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[5/0029] Kayſerinn von Rußland. „nicht durch allerley ſchaͤdliche Umſtaͤnde, be- „ſonders aber von ihren Obrigkeiten und Vor- „geſetzten gedruͤckt werden, welches jedoch nicht „wohl anders als durch eine weiſe Einrichtung „der innern Verfaſſungen des Reichs und der „Richterſtuͤhle deſſelben zu erreichen iſt. Wir „ſehen gar wohl ein, daß bisher in Unſerm „Reiche zum allgemeinen Beſten und zur „Handhabung der Gerechtigkeit viele und ver- „ſchiedene Reichsverfaſſungen und Gerichte „angeordnet geweſen; allein bey gegenwaͤrti- „ger Zeit und Beſchaffenheit der Umſtaͤnde „Unſers Reichs ſind dieſelben bey weitem nicht „hinlaͤnglich: welches vornehmlich in Unſerm „Senate wahrzunehmen iſt, allwo nicht nur „Appellations-ſondern auch andre Sachen von „aller nur moͤglichen Beſchaffenheit aus dem „ganzen Reiche zur Entſcheidung einkommen, „durch deren Ueberhaͤufung derſelbe dergeſtalt „belaͤſtiget iſt, daß es weit uͤber Menſchen- „kraͤfte gehet, alle dergleichen Angelegenhei- „ten in behoͤriger Zeit abzumachen. Gleicher- „maßen ſind auch verſchiedene andere Gerichts- „hoͤfe in ihren Angelegenheiten eben demſelben „Schickſale unterworfen: wodurch es dann „geſchiehet, daß weder die Reichsgeſchaͤfte ih- „ren gehoͤrigen Schwung, noch auch huͤlfsbe- „duͤrftige Sollicitanten baldige Rechtspflege „erlan- A 3

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/29
Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/29>, abgerufen am 20.04.2024.