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Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787.

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Vorerinnerung.
des itztüblichen europäischen Völkerrechts in Frie-
dens- und Kriegszeiten die einzigen brauchbaren
Schriften dieser Art. Aber der Verfasser hatte die
Unzulänglichkeit und Unvollkommenheit derselben
ohne Zurückhaltung selbst eingestanden, und sie
waren bey einem ersten Versuche beinah unvermeid-
lich. Vornämlich schien mir ein gutgeordnetes
System zu fehlen, weiches beide, das natürliche und
das practische Völkerrecht mit einandervereinigte und
deren Abweichungen von einander gehörig bemerkte.
Gern würde ich, da Zeit und andere Umstände mich
begünstigten, vermöge der natürlichen Pflicht: Nüz-
lich zu seyn so viel man kan, den bereits von vielen
geäusserten Wunsch nach einem brauchbaren europäi-
schen Völkerrechtssystem, schon damals, nach dem
Maas der mir verliehenen Kräfte, zu befriedigen
gesucht haben; aber ich fand bey näherer Erwegung
eines solchen Vorhabens so viele Schwierigkeiten,
daß ich es noch nicht wagen konte, mit einem aus-
führlichen System hervorzutreten. Ich entwarf
daher zuerst blos einen Grundriß, wornach ich
dieses Werk auszuführen glaubte und legte ihn, vor
nunmehr neun Jahren, ohne Vorsetzung meines
Namens, dem Publikum zur Beurteilung vor.
Dieser hatte das Glück eine günstigere Aufnahme zu

erhal-

Vorerinnerung.
des itztuͤblichen europaͤiſchen Voͤlkerrechts in Frie-
dens- und Kriegszeiten die einzigen brauchbaren
Schriften dieſer Art. Aber der Verfaſſer hatte die
Unzulaͤnglichkeit und Unvollkommenheit derſelben
ohne Zuruͤckhaltung ſelbſt eingeſtanden, und ſie
waren bey einem erſten Verſuche beinah unvermeid-
lich. Vornaͤmlich ſchien mir ein gutgeordnetes
Syſtem zu fehlen, weiches beide, das natuͤrliche und
das practiſche Voͤlkerrecht mit einandervereinigte und
deren Abweichungen von einander gehoͤrig bemerkte.
Gern wuͤrde ich, da Zeit und andere Umſtaͤnde mich
beguͤnſtigten, vermoͤge der natuͤrlichen Pflicht: Nuͤz-
lich zu ſeyn ſo viel man kan, den bereits von vielen
geaͤuſſerten Wunſch nach einem brauchbaren europaͤi-
ſchen Voͤlkerrechtsſyſtem, ſchon damals, nach dem
Maas der mir verliehenen Kraͤfte, zu befriedigen
geſucht haben; aber ich fand bey naͤherer Erwegung
eines ſolchen Vorhabens ſo viele Schwierigkeiten,
daß ich es noch nicht wagen konte, mit einem aus-
fuͤhrlichen Syſtem hervorzutreten. Ich entwarf
daher zuerſt blos einen Grundriß, wornach ich
dieſes Werk auszufuͤhren glaubte und legte ihn, vor
nunmehr neun Jahren, ohne Vorſetzung meines
Namens, dem Publikum zur Beurteilung vor.
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[0018] Vorerinnerung. des itztuͤblichen europaͤiſchen Voͤlkerrechts in Frie- dens- und Kriegszeiten die einzigen brauchbaren Schriften dieſer Art. Aber der Verfaſſer hatte die Unzulaͤnglichkeit und Unvollkommenheit derſelben ohne Zuruͤckhaltung ſelbſt eingeſtanden, und ſie waren bey einem erſten Verſuche beinah unvermeid- lich. Vornaͤmlich ſchien mir ein gutgeordnetes Syſtem zu fehlen, weiches beide, das natuͤrliche und das practiſche Voͤlkerrecht mit einandervereinigte und deren Abweichungen von einander gehoͤrig bemerkte. Gern wuͤrde ich, da Zeit und andere Umſtaͤnde mich beguͤnſtigten, vermoͤge der natuͤrlichen Pflicht: Nuͤz- lich zu ſeyn ſo viel man kan, den bereits von vielen geaͤuſſerten Wunſch nach einem brauchbaren europaͤi- ſchen Voͤlkerrechtsſyſtem, ſchon damals, nach dem Maas der mir verliehenen Kraͤfte, zu befriedigen geſucht haben; aber ich fand bey naͤherer Erwegung eines ſolchen Vorhabens ſo viele Schwierigkeiten, daß ich es noch nicht wagen konte, mit einem aus- fuͤhrlichen Syſtem hervorzutreten. Ich entwarf daher zuerſt blos einen Grundriß, wornach ich dieſes Werk auszufuͤhren glaubte und legte ihn, vor nunmehr neun Jahren, ohne Vorſetzung meines Namens, dem Publikum zur Beurteilung vor. Dieſer hatte das Gluͤck eine guͤnſtigere Aufnahme zu erhal-

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Zitationshilfe: Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_voelkerrecht01_1787/18>, abgerufen am 20.04.2024.