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Goldschmidt, Henriette: Erklärung gegen das Frauenstimmrecht. In: Die Frauenbewegung 1/3. 1. Februar 1895, S. 19–20.

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recht gewährt. Was England selbst betrifft, so verweisen wir
auf den in voriger Nummer erschienenen Brief aus England,
aus dem ersichtlich ist, daß die Engländerinnen fast sämtliche
Bürgerrechte, mit Ausnahme des Wahlrechtes für die Par-
lamentswahlen besitzen. Jn Norwegen, wo die Frauen-
bewegung erst 11 Jahre alt ist - in Deutschland kann sie
bald ihr 50jähriges Jubiläum feiern - fehlen im Parlament
nur wenige Stimmen, um das Frauenstimmrecht zum Gesetz
zu machen.



Die Sache der Frau ist die des Mannes: zusammen
steigen oder fallen sie, zusammen sind sie Sklaven oder Freie.

Lord Tennyson

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recht gewährt. Was England selbst betrifft, so verweisen wir
auf den in voriger Nummer erschienenen Brief aus England,
aus dem ersichtlich ist, daß die Engländerinnen fast sämtliche
Bürgerrechte, mit Ausnahme des Wahlrechtes für die Par-
lamentswahlen besitzen. Jn Norwegen, wo die Frauen-
bewegung erst 11 Jahre alt ist – in Deutschland kann sie
bald ihr 50jähriges Jubiläum feiern – fehlen im Parlament
nur wenige Stimmen, um das Frauenstimmrecht zum Gesetz
zu machen.



Die Sache der Frau ist die des Mannes: zusammen
steigen oder fallen sie, zusammen sind sie Sklaven oder Freie.

Lord Tennyson

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Zitationshilfe: Goldschmidt, Henriette: Erklärung gegen das Frauenstimmrecht. In: Die Frauenbewegung 1/3. 1. Februar 1895, S. 19–20, hier S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goldschmidt_frauenstimmrecht_1895/2>, abgerufen am 23.04.2024.