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Görres, Joseph von: Teutschland und die Revolution. Koblenz, 1819.

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eigenschaft, die eben so tief unter sie herabwürdige,
miteinander aufzuheben, wurde nicht ganz unbillig,
obgleich zum Theile in etwas kostbaren Redensarten,
als Arroganz und Vorwitz abgewiesen.

Im Königreich Sachsen hatte man die alte stän¬
dische Verfassung wieder eingeführt: das mürbe, ver¬
wickelte, schwerfällige Flickwerk der letzten Jahrhun¬
derte, die ohne Plan und Uebersicht, ohne großarti¬
gen Sinn, und eigentlich praktisches Geschick, grö߬
tentheils verlassen von allem Instinkt und plastischem
Bildungstrieb, nur sorgend für die nächste Gegen¬
wart, immer nur Lappen an Lappen gesetzt und
Masse auf Masse gehäuft. Eine solche Vertretung
mußte nur allzu geneigt seyn, unter dem Vorwande
der bedächtigen Umsicht, nach dem Vorgange der Re¬
gierung, gegen das Eindringen alles Progressiven sich
zu schließen; von einer Vertretung des Bauernstan¬
des, von einer bessern Einrichtung der Städteord¬
nung, die die Abgeordneten zu wirklichen Vertretern
des städtischen Wesens macht; von einer Zulassung
der nicht landtagsfähigen Gutsbesitzer konnte nur flüch¬
tig die Rede seyn, und selbst die Zusammenziehung
des engern und weitern Ausschusses der Ritterschaft
wurde abgewiesen. Dafür wurde von Seiten der Re¬
gierung auch nur blos berathende Stimme anerkannt,
und alle Befugniß zu wirklichen Vorschlägen oder
gar zu einem veto abgeläugnet; die nachgesuchte Ver¬
minderung des stehenden Heeres als unthunlich abge¬
schlagen; die Vorlegung der Nachweisungen über die
verschiednen Zweige der Staatsausgaben und Ein¬
nahmen gänzlich verweigert, weil der König in fünf¬

eigenſchaft, die eben ſo tief unter ſie herabwürdige,
miteinander aufzuheben, wurde nicht ganz unbillig,
obgleich zum Theile in etwas koſtbaren Redensarten,
als Arroganz und Vorwitz abgewieſen.

Im Königreich Sachſen hatte man die alte ſtän¬
diſche Verfaſſung wieder eingeführt: das mürbe, ver¬
wickelte, ſchwerfällige Flickwerk der letzten Jahrhun¬
derte, die ohne Plan und Ueberſicht, ohne großarti¬
gen Sinn, und eigentlich praktiſches Geſchick, grö߬
tentheils verlaſſen von allem Inſtinkt und plaſtiſchem
Bildungstrieb, nur ſorgend für die nächſte Gegen¬
wart, immer nur Lappen an Lappen geſetzt und
Maſſe auf Maſſe gehäuft. Eine ſolche Vertretung
mußte nur allzu geneigt ſeyn, unter dem Vorwande
der bedächtigen Umſicht, nach dem Vorgange der Re¬
gierung, gegen das Eindringen alles Progreſſiven ſich
zu ſchließen; von einer Vertretung des Bauernſtan¬
des, von einer beſſern Einrichtung der Städteord¬
nung, die die Abgeordneten zu wirklichen Vertretern
des ſtädtiſchen Weſens macht; von einer Zulaſſung
der nicht landtagsfähigen Gutsbeſitzer konnte nur flüch¬
tig die Rede ſeyn, und ſelbſt die Zuſammenziehung
des engern und weitern Ausſchuſſes der Ritterſchaft
wurde abgewieſen. Dafür wurde von Seiten der Re¬
gierung auch nur blos berathende Stimme anerkannt,
und alle Befugniß zu wirklichen Vorſchlägen oder
gar zu einem veto abgeläugnet; die nachgeſuchte Ver¬
minderung des ſtehenden Heeres als unthunlich abge¬
ſchlagen; die Vorlegung der Nachweiſungen über die
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[40/0048] eigenſchaft, die eben ſo tief unter ſie herabwürdige, miteinander aufzuheben, wurde nicht ganz unbillig, obgleich zum Theile in etwas koſtbaren Redensarten, als Arroganz und Vorwitz abgewieſen. Im Königreich Sachſen hatte man die alte ſtän¬ diſche Verfaſſung wieder eingeführt: das mürbe, ver¬ wickelte, ſchwerfällige Flickwerk der letzten Jahrhun¬ derte, die ohne Plan und Ueberſicht, ohne großarti¬ gen Sinn, und eigentlich praktiſches Geſchick, grö߬ tentheils verlaſſen von allem Inſtinkt und plaſtiſchem Bildungstrieb, nur ſorgend für die nächſte Gegen¬ wart, immer nur Lappen an Lappen geſetzt und Maſſe auf Maſſe gehäuft. Eine ſolche Vertretung mußte nur allzu geneigt ſeyn, unter dem Vorwande der bedächtigen Umſicht, nach dem Vorgange der Re¬ gierung, gegen das Eindringen alles Progreſſiven ſich zu ſchließen; von einer Vertretung des Bauernſtan¬ des, von einer beſſern Einrichtung der Städteord¬ nung, die die Abgeordneten zu wirklichen Vertretern des ſtädtiſchen Weſens macht; von einer Zulaſſung der nicht landtagsfähigen Gutsbeſitzer konnte nur flüch¬ tig die Rede ſeyn, und ſelbſt die Zuſammenziehung des engern und weitern Ausſchuſſes der Ritterſchaft wurde abgewieſen. Dafür wurde von Seiten der Re¬ gierung auch nur blos berathende Stimme anerkannt, und alle Befugniß zu wirklichen Vorſchlägen oder gar zu einem veto abgeläugnet; die nachgeſuchte Ver¬ minderung des ſtehenden Heeres als unthunlich abge¬ ſchlagen; die Vorlegung der Nachweiſungen über die verſchiednen Zweige der Staatsausgaben und Ein¬ nahmen gänzlich verweigert, weil der König in fünf¬

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Zitationshilfe: Görres, Joseph von: Teutschland und die Revolution. Koblenz, 1819, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goerres_revolution_1819/48>, abgerufen am 24.04.2024.