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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 1: Mechanik fester Körper. Prag, 1831.

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Tretrad.

Hieraus ist einleuchtend, dass für das Beischaffen der Baumaterialien zu einer Ku-
bikklafter Mauer in den ersten Stock die Laufgerüste, für die übrigen höhern Stockwerke
aber der Gebrauch des Haspels vorzuziehen sey.

§. 131.

Wir haben die schiefe Fläche bei der Fortschaffung von Lasten bisher bloss als ein
Hinderniss kennen gelernt, sie wird aber in der Mechanik auch als Mittel zum Betriebe
der Maschinen, zur Hebung der Lasten u. s. w. gebraucht, wie es bei den Treträdern
zunächst der Fall ist.

Unter einem Tretrade, Laufrade oder Tretscheibe versteht man ein der-
gestalt eingerichtetes Rad, welches durch das Gewicht der Menschen oder auch der
Thiere betrieben werden kann. Man unterscheidet hauptsächlich zwei Arten von
Fig.
7, 8
und
9.
Tab.
2.
Treträdern, nämlich die vertikalen, wie Fig. 7 und 8 und die schiefstehenden, wie
Fig. 9. Die erstern, welche Tret- oder Laufräder genannt werden, bestehen
aus einer horizontalen Welle a, in deren Mittelpunkte an den beiden Enden zwei Zapfen
befestigt sind, die sich wieder in Lagern (Zapfenlagern) bewegen. Von der Welle gehen
mehrere Arme oder Speichen aus, welche in Verbindung mit andern Zimmerwerk den
Radkranz mit der Welle vereinigen. Um die letztere Welle wird ein Seil geschlungen, mit-
telst welchem die angehängte Last durch das Aufwinden herangezogen oder gehoben
wird. An dem Umfange des Rades oder auf dem Radkranze werden entweder im Innern
des Rades unten, wie Fig. 7 oder auch oberhalb desselben, wie Fig. 8 in einem, seit-
wärts vom Mittelpunkte b liegenden Punkt D ein oder mehrere Menschen oder Thiere
aufgestellt, welche durch ihr Gewicht das Rad nach der, der angehängten Last entge-
gengesetzten Seite zu bewegen streben, und sich auf diese Art mit derselben in das Gleich-
gewicht stellen. Damit die für den Gang der Maschine erforderlichen Arbeiter oder
Thiere nebeneinander den zur Bewegung nothwendigen Raum haben, muss der Radkranz
die gehörige Breite erhalten; er muss ausserdem entweder, wie Fig. 7 an seinem ganzen
innern Umfange mit Dielen belegt und mit Latten e, e, e ..... benagelt werden oder
man bringt wie Fig. 8 von aussen Stuffen f, f, f ... an. Damit die Thiere im ersten
Falle nicht seitwärts herausspringen können, werden beide Seitenwände des Tretrades
auf 4 oder mehr Fuss Höhe von dem äussern Radkranze an gegen den Mittelpunkt des
Rades mit Brettern verschalt. Um endlich die Thiere zu nöthigen, an ihrem Standorte
zu verbleiben, pflegt man für dieselben Krippen oder Raufen vorzulegen, diese mit Fut-
ter zu versehen und die Thiere selbst daran wie gewöhnlich anzuhängen.

Der Halbmesser eines solchen Tretrades für Menschen beträgt wenigstens 8 Fuss,
damit der Arbeiter unter der Welle noch aufrecht stehen könne; für Thiere werden die
Halbmesser grösser, nämlich 12 und mehr Fuss angenommen.

§. 132.

Um die Wirkung eines solchen Tretrades zu berechnen, sey D der
Fig.
13.
Tab.
4.
Punkt, auf welchem der Arbeiter (oder das Thier) bei der Bewegung des Tretrades
zu stehen kommt, wenn er sich mit der Last Q im Gleichgewichte befindet. Das Gewicht
des Arbeiters, welches wir M nennen wollen, wirkt nach der Richtung D O parallel zu

Tretrad.

Hieraus ist einleuchtend, dass für das Beischaffen der Baumaterialien zu einer Ku-
bikklafter Mauer in den ersten Stock die Laufgerüste, für die übrigen höhern Stockwerke
aber der Gebrauch des Haspels vorzuziehen sey.

§. 131.

Wir haben die schiefe Fläche bei der Fortschaffung von Lasten bisher bloss als ein
Hinderniss kennen gelernt, sie wird aber in der Mechanik auch als Mittel zum Betriebe
der Maschinen, zur Hebung der Lasten u. s. w. gebraucht, wie es bei den Treträdern
zunächst der Fall ist.

Unter einem Tretrade, Laufrade oder Tretscheibe versteht man ein der-
gestalt eingerichtetes Rad, welches durch das Gewicht der Menschen oder auch der
Thiere betrieben werden kann. Man unterscheidet hauptsächlich zwei Arten von
Fig.
7, 8
und
9.
Tab.
2.
Treträdern, nämlich die vertikalen, wie Fig. 7 und 8 und die schiefstehenden, wie
Fig. 9. Die erstern, welche Tret- oder Laufräder genannt werden, bestehen
aus einer horizontalen Welle a, in deren Mittelpunkte an den beiden Enden zwei Zapfen
befestigt sind, die sich wieder in Lagern (Zapfenlagern) bewegen. Von der Welle gehen
mehrere Arme oder Speichen aus, welche in Verbindung mit andern Zimmerwerk den
Radkranz mit der Welle vereinigen. Um die letztere Welle wird ein Seil geschlungen, mit-
telst welchem die angehängte Last durch das Aufwinden herangezogen oder gehoben
wird. An dem Umfange des Rades oder auf dem Radkranze werden entweder im Innern
des Rades unten, wie Fig. 7 oder auch oberhalb desselben, wie Fig. 8 in einem, seit-
wärts vom Mittelpunkte b liegenden Punkt D ein oder mehrere Menschen oder Thiere
aufgestellt, welche durch ihr Gewicht das Rad nach der, der angehängten Last entge-
gengesetzten Seite zu bewegen streben, und sich auf diese Art mit derselben in das Gleich-
gewicht stellen. Damit die für den Gang der Maschine erforderlichen Arbeiter oder
Thiere nebeneinander den zur Bewegung nothwendigen Raum haben, muss der Radkranz
die gehörige Breite erhalten; er muss ausserdem entweder, wie Fig. 7 an seinem ganzen
innern Umfange mit Dielen belegt und mit Latten e, e, e ..... benagelt werden oder
man bringt wie Fig. 8 von aussen Stuffen f, f, f … an. Damit die Thiere im ersten
Falle nicht seitwärts herausspringen können, werden beide Seitenwände des Tretrades
auf 4 oder mehr Fuss Höhe von dem äussern Radkranze an gegen den Mittelpunkt des
Rades mit Brettern verschalt. Um endlich die Thiere zu nöthigen, an ihrem Standorte
zu verbleiben, pflegt man für dieselben Krippen oder Raufen vorzulegen, diese mit Fut-
ter zu versehen und die Thiere selbst daran wie gewöhnlich anzuhängen.

Der Halbmesser eines solchen Tretrades für Menschen beträgt wenigstens 8 Fuss,
damit der Arbeiter unter der Welle noch aufrecht stehen könne; für Thiere werden die
Halbmesser grösser, nämlich 12 und mehr Fuss angenommen.

§. 132.

Um die Wirkung eines solchen Tretrades zu berechnen, sey D der
Fig.
13.
Tab.
4.
Punkt, auf welchem der Arbeiter (oder das Thier) bei der Bewegung des Tretrades
zu stehen kommt, wenn er sich mit der Last Q im Gleichgewichte befindet. Das Gewicht
des Arbeiters, welches wir M nennen wollen, wirkt nach der Richtung D O parallel zu

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[144/0174] Tretrad. Hieraus ist einleuchtend, dass für das Beischaffen der Baumaterialien zu einer Ku- bikklafter Mauer in den ersten Stock die Laufgerüste, für die übrigen höhern Stockwerke aber der Gebrauch des Haspels vorzuziehen sey. §. 131. Wir haben die schiefe Fläche bei der Fortschaffung von Lasten bisher bloss als ein Hinderniss kennen gelernt, sie wird aber in der Mechanik auch als Mittel zum Betriebe der Maschinen, zur Hebung der Lasten u. s. w. gebraucht, wie es bei den Treträdern zunächst der Fall ist. Unter einem Tretrade, Laufrade oder Tretscheibe versteht man ein der- gestalt eingerichtetes Rad, welches durch das Gewicht der Menschen oder auch der Thiere betrieben werden kann. Man unterscheidet hauptsächlich zwei Arten von Treträdern, nämlich die vertikalen, wie Fig. 7 und 8 und die schiefstehenden, wie Fig. 9. Die erstern, welche Tret- oder Laufräder genannt werden, bestehen aus einer horizontalen Welle a, in deren Mittelpunkte an den beiden Enden zwei Zapfen befestigt sind, die sich wieder in Lagern (Zapfenlagern) bewegen. Von der Welle gehen mehrere Arme oder Speichen aus, welche in Verbindung mit andern Zimmerwerk den Radkranz mit der Welle vereinigen. Um die letztere Welle wird ein Seil geschlungen, mit- telst welchem die angehängte Last durch das Aufwinden herangezogen oder gehoben wird. An dem Umfange des Rades oder auf dem Radkranze werden entweder im Innern des Rades unten, wie Fig. 7 oder auch oberhalb desselben, wie Fig. 8 in einem, seit- wärts vom Mittelpunkte b liegenden Punkt D ein oder mehrere Menschen oder Thiere aufgestellt, welche durch ihr Gewicht das Rad nach der, der angehängten Last entge- gengesetzten Seite zu bewegen streben, und sich auf diese Art mit derselben in das Gleich- gewicht stellen. Damit die für den Gang der Maschine erforderlichen Arbeiter oder Thiere nebeneinander den zur Bewegung nothwendigen Raum haben, muss der Radkranz die gehörige Breite erhalten; er muss ausserdem entweder, wie Fig. 7 an seinem ganzen innern Umfange mit Dielen belegt und mit Latten e, e, e ..... benagelt werden oder man bringt wie Fig. 8 von aussen Stuffen f, f, f … an. Damit die Thiere im ersten Falle nicht seitwärts herausspringen können, werden beide Seitenwände des Tretrades auf 4 oder mehr Fuss Höhe von dem äussern Radkranze an gegen den Mittelpunkt des Rades mit Brettern verschalt. Um endlich die Thiere zu nöthigen, an ihrem Standorte zu verbleiben, pflegt man für dieselben Krippen oder Raufen vorzulegen, diese mit Fut- ter zu versehen und die Thiere selbst daran wie gewöhnlich anzuhängen. Fig. 7, 8 und 9. Tab. 2. Der Halbmesser eines solchen Tretrades für Menschen beträgt wenigstens 8 Fuss, damit der Arbeiter unter der Welle noch aufrecht stehen könne; für Thiere werden die Halbmesser grösser, nämlich 12 und mehr Fuss angenommen. §. 132. Um die Wirkung eines solchen Tretrades zu berechnen, sey D der Punkt, auf welchem der Arbeiter (oder das Thier) bei der Bewegung des Tretrades zu stehen kommt, wenn er sich mit der Last Q im Gleichgewichte befindet. Das Gewicht des Arbeiters, welches wir M nennen wollen, wirkt nach der Richtung D O parallel zu Fig. 13. Tab. 4.

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Zitationshilfe: Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 1: Mechanik fester Körper. Prag, 1831, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik01_1831/174>, abgerufen am 18.04.2024.