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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 1: Mechanik fester Körper. Prag, 1831.

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Verführung über Baugerüste.

Die kub. Klafter der schweren Steinmauern wiegt 39000 Lb, demnach ist E = 131/2 Klafter
d. h. für die Entfernung von 131/2 Klaftern ist 1 Taglohn, und für die Entfernung von 27 Klaf-
tern 2 Taglöhne u. s. w. zu berechnen.

4tens. Es ist aber auch noch nöthig, die Baumaterialien zur ebenen Erde vom Bau-
platze in die Schubkarren einzuladen, und auf dem Baugerüste an dem Orte ihres Ver-
brauches wieder auszuladen. Diese Arbeit pflegen die Baumeister, so wie bei dem
Auswerfen des Schottergrundes, auf 2 Handlangertage anzuschlagen.

Diese Anleitung dürfte hinreichen, um jeden Bauführer in den Stand zu setzen,
nach Maassgabe seiner Material- und Lokalverhältnisse sich einen richtigen Kostenan-
schlag für die Herbeischaffung der Baumaterialien zu entwerfen, und zur Erleichte-
rung mehrerer solcher Rechnungen sich auch eigene Tabellen zu verfassen.

Wenn wir z. B. die grösste Entfernung, auf welche die Baumaterialien, ausser
den Laufbrücken noch auf Schubkarren zu verführen sind, auf 28 Klafter und weil
einige Materialien hievon unmittelbar am Ende der Laufbrücke abgeladen werden, das
Mittel zwischen der grössten und kleinsten Entfernung auf 14 Klafter anschlagen; so-
nach die Arbeitstage, welche zum Heraufführen über die Laufbrücken, zur horizon-
talen Herbeiführung, dann zum Auf- und Abladen erforderlich sind, in eine Summe
bringen, so ergeben sich für die Beischaffung der Baumaterialien zu einer Kubikklafter
Mauerwerk
auf ebener Erde für Ziegelmauern 21/2 Handlangert., für Bruchsteinm. 2 3/4 bis 3 Handlangert.
in das 1ste Stockwerk für -- 4 -- -- -- 51/4 -- 61/4 --
für das 2te Stockwerk für -- 51/2 -- -- -- 73/4 -- 91/2 --
u. s. w. In diesem Schema sind nur diejenigen Arbeitstage angegeben, welche bloss
zur Beischaffung der Materialien für eine kub. Klafter Mauerwerk in jedes
Stockwerk erforderlich sind. Wollte man aber den vollständigen Bedarf an Handlan-
gertagen für eine Kubikklafter Mauerwerk berechnen, so würden zu diesen Zahlen
noch diejenigen Handlangertage beizusetzen seyn, welche zur unmittelbaren Bedienung
der Maurer, zum Zulangen schicklicher Bausteine, des Wassers, Kalkes, Sandes u. dgl.
nothwendig sind, welche in den angeführten Schriften der praktischen Baubeamten ge-
wöhnlich auf 5 Handlangertage angeschlagen, jedoch vorzüglich nur von der Geschick-
lichkeit und dem Fleisse der Arbeiter bedingt, demnach nur nach besondern Lokal-
rücksichten bemessen werden können.

§. 129.

Das Zutragen der Baumaterialien in hiezu schicklichen Traggefässen über
Leitern und Stiegen wird nur bei Reparaturen und überhaupt nur in solchen Fällen
angewendet, wo die Zufuhr mittelst Schubkarren nicht thunlich und die Anlegung ei-
gener Laufbrücken und Baugerüste für den vorhabenden Bau zu kostspielig seyn wür-
de. -- Uiber das geringe Vermögen der Arbeiter bei dem Tragen der Lasten über
Treppen oder Stiegen haben wir bereits oben pag. 26 nach Coulomb einige Beispiele
angeführt; wir halten es demnach für überflüssig, diesen Gegenstand noch durch eine
weitläufigere Rechnung auseinander zu setzen.

Verführung über Baugerüste.

Die kub. Klafter der schweren Steinmauern wiegt 39000 ℔, demnach ist E = 13½ Klafter
d. h. für die Entfernung von 13½ Klaftern ist 1 Taglohn, und für die Entfernung von 27 Klaf-
tern 2 Taglöhne u. s. w. zu berechnen.

4tens. Es ist aber auch noch nöthig, die Baumaterialien zur ebenen Erde vom Bau-
platze in die Schubkarren einzuladen, und auf dem Baugerüste an dem Orte ihres Ver-
brauches wieder auszuladen. Diese Arbeit pflegen die Baumeister, so wie bei dem
Auswerfen des Schottergrundes, auf 2 Handlangertage anzuschlagen.

Diese Anleitung dürfte hinreichen, um jeden Bauführer in den Stand zu setzen,
nach Maassgabe seiner Material- und Lokalverhältnisse sich einen richtigen Kostenan-
schlag für die Herbeischaffung der Baumaterialien zu entwerfen, und zur Erleichte-
rung mehrerer solcher Rechnungen sich auch eigene Tabellen zu verfassen.

Wenn wir z. B. die grösste Entfernung, auf welche die Baumaterialien, ausser
den Laufbrücken noch auf Schubkarren zu verführen sind, auf 28 Klafter und weil
einige Materialien hievon unmittelbar am Ende der Laufbrücke abgeladen werden, das
Mittel zwischen der grössten und kleinsten Entfernung auf 14 Klafter anschlagen; so-
nach die Arbeitstage, welche zum Heraufführen über die Laufbrücken, zur horizon-
talen Herbeiführung, dann zum Auf- und Abladen erforderlich sind, in eine Summe
bringen, so ergeben sich für die Beischaffung der Baumaterialien zu einer Kubikklafter
Mauerwerk
auf ebener Erde für Ziegelmauern 2½ Handlangert., für Bruchsteinm. 2 ¾ bis 3 Handlangert.
in das 1ste Stockwerk für — 4 — — — 5¼ — 6¼ —
für das 2te Stockwerk für — 5½ — — — 7¾ — 9½ —
u. s. w. In diesem Schema sind nur diejenigen Arbeitstage angegeben, welche bloss
zur Beischaffung der Materialien für eine kub. Klafter Mauerwerk in jedes
Stockwerk erforderlich sind. Wollte man aber den vollständigen Bedarf an Handlan-
gertagen für eine Kubikklafter Mauerwerk berechnen, so würden zu diesen Zahlen
noch diejenigen Handlangertage beizusetzen seyn, welche zur unmittelbaren Bedienung
der Maurer, zum Zulangen schicklicher Bausteine, des Wassers, Kalkes, Sandes u. dgl.
nothwendig sind, welche in den angeführten Schriften der praktischen Baubeamten ge-
wöhnlich auf 5 Handlangertage angeschlagen, jedoch vorzüglich nur von der Geschick-
lichkeit und dem Fleisse der Arbeiter bedingt, demnach nur nach besondern Lokal-
rücksichten bemessen werden können.

§. 129.

Das Zutragen der Baumaterialien in hiezu schicklichen Traggefässen über
Leitern und Stiegen wird nur bei Reparaturen und überhaupt nur in solchen Fällen
angewendet, wo die Zufuhr mittelst Schubkarren nicht thunlich und die Anlegung ei-
gener Laufbrücken und Baugerüste für den vorhabenden Bau zu kostspielig seyn wür-
de. — Uiber das geringe Vermögen der Arbeiter bei dem Tragen der Lasten über
Treppen oder Stiegen haben wir bereits oben pag. 26 nach Coulomb einige Beispiele
angeführt; wir halten es demnach für überflüssig, diesen Gegenstand noch durch eine
weitläufigere Rechnung auseinander zu setzen.

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[142/0172] Verführung über Baugerüste. Die kub. Klafter der schweren Steinmauern wiegt 39000 ℔, demnach ist E = 13½ Klafter d. h. für die Entfernung von 13½ Klaftern ist 1 Taglohn, und für die Entfernung von 27 Klaf- tern 2 Taglöhne u. s. w. zu berechnen. 4tens. Es ist aber auch noch nöthig, die Baumaterialien zur ebenen Erde vom Bau- platze in die Schubkarren einzuladen, und auf dem Baugerüste an dem Orte ihres Ver- brauches wieder auszuladen. Diese Arbeit pflegen die Baumeister, so wie bei dem Auswerfen des Schottergrundes, auf 2 Handlangertage anzuschlagen. Diese Anleitung dürfte hinreichen, um jeden Bauführer in den Stand zu setzen, nach Maassgabe seiner Material- und Lokalverhältnisse sich einen richtigen Kostenan- schlag für die Herbeischaffung der Baumaterialien zu entwerfen, und zur Erleichte- rung mehrerer solcher Rechnungen sich auch eigene Tabellen zu verfassen. Wenn wir z. B. die grösste Entfernung, auf welche die Baumaterialien, ausser den Laufbrücken noch auf Schubkarren zu verführen sind, auf 28 Klafter und weil einige Materialien hievon unmittelbar am Ende der Laufbrücke abgeladen werden, das Mittel zwischen der grössten und kleinsten Entfernung auf 14 Klafter anschlagen; so- nach die Arbeitstage, welche zum Heraufführen über die Laufbrücken, zur horizon- talen Herbeiführung, dann zum Auf- und Abladen erforderlich sind, in eine Summe bringen, so ergeben sich für die Beischaffung der Baumaterialien zu einer Kubikklafter Mauerwerk auf ebener Erde für Ziegelmauern 2½ Handlangert., für Bruchsteinm. 2 ¾ bis 3 Handlangert. in das 1ste Stockwerk für — 4 — — — 5¼ — 6¼ — für das 2te Stockwerk für — 5½ — — — 7¾ — 9½ — u. s. w. In diesem Schema sind nur diejenigen Arbeitstage angegeben, welche bloss zur Beischaffung der Materialien für eine kub. Klafter Mauerwerk in jedes Stockwerk erforderlich sind. Wollte man aber den vollständigen Bedarf an Handlan- gertagen für eine Kubikklafter Mauerwerk berechnen, so würden zu diesen Zahlen noch diejenigen Handlangertage beizusetzen seyn, welche zur unmittelbaren Bedienung der Maurer, zum Zulangen schicklicher Bausteine, des Wassers, Kalkes, Sandes u. dgl. nothwendig sind, welche in den angeführten Schriften der praktischen Baubeamten ge- wöhnlich auf 5 Handlangertage angeschlagen, jedoch vorzüglich nur von der Geschick- lichkeit und dem Fleisse der Arbeiter bedingt, demnach nur nach besondern Lokal- rücksichten bemessen werden können. §. 129. Das Zutragen der Baumaterialien in hiezu schicklichen Traggefässen über Leitern und Stiegen wird nur bei Reparaturen und überhaupt nur in solchen Fällen angewendet, wo die Zufuhr mittelst Schubkarren nicht thunlich und die Anlegung ei- gener Laufbrücken und Baugerüste für den vorhabenden Bau zu kostspielig seyn wür- de. — Uiber das geringe Vermögen der Arbeiter bei dem Tragen der Lasten über Treppen oder Stiegen haben wir bereits oben pag. 26 nach Coulomb einige Beispiele angeführt; wir halten es demnach für überflüssig, diesen Gegenstand noch durch eine weitläufigere Rechnung auseinander zu setzen.

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Zitationshilfe: Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 1: Mechanik fester Körper. Prag, 1831, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik01_1831/172>, abgerufen am 28.03.2024.