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Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889.

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Nehmen wir an: eine Partie von 2000 kg soll auf ihren Feuchtig-
keitsgehalt geprüft werden, so müssen die Ballen sofort nach Ankunft in der
Anstalt auf einer möglichst genau gehenden Wage (welche einer regelmäßigen
Kontrolle unterliegt) gewogen und unmittelbar nachher an verschiedenen Stel-
len behufs Entnahme einer Probe geöffnet werden. Bei einem Ballenge-
wicht von 120 bis 150 kg soll das aus jedem Ballen entnommene Muster
1 bis 11/2 kg schwer sein und hat von je 400 kg eine Konditionierung
stattzufinden.

Um ein möglichst konformes Durchschnittsmuster zu gewinnen, werden
die den einzelnen Ballen entnommenen Proben zu einem Muster vereinigt
und hiervon drei Loose a 500 g gebildet, wovon vorab zwei der Reihe nach
in dem Trockenapparat einem warmen Luftzug von 105 bis 110° C. aus-
gesetzt werden. Die dem Wollhaar innewohnende Feuchtigkeit verliert sich,
und kann man nach einiger Zeit die absolute Trockenheit konstatieren.
Stimmt dann der Verlust bei beiden Proben überein oder beträgt der Unter-
schied kaum 1/2 Prozent, so ist der Versuch beendigt, erreicht derselbe aber
1/2 Prozent oder ist er höher, so wird die dritte Probe getrocknet und dann
der mittlere Verlust in Prozent berechnet. Demnach findet bei einem Loos
von 2000 kg eine 10 bis 15 malige Probe statt, deren Durchschnittsverlust
in Prozent ausgedrückt die Basis für die Berechnung der Partie bilden soll.
Besteht das Loos aus 13 Ballen und ist jedem Ballen eine Probe von
11/2 kg entnommen, so haben wir 191/2 kg Muster, wovon angenommen
werden kann, daß diese die Partie genau vertreten.

Hiervon gelangen 15 Proben a 500 g = 7500 g
zur Konditionierung, welche beispielsweise
ein absolut trockenes Gewicht von 6300 g
ergeben sollen. Dies entspricht einem


mittleren Verlust von 1200 g = 16 Prozent.

Danach hätten 100 Teile Wolle 16 Prozent Feuchtigkeit, folglich nur
84 Prozent absolut trockene Wolle.

Da nun der zulässige Feuchtigkeitsgehalt für Wolle 17 Prozent be-
trägt, so werden obige 84 Prozent Wolle = 14,28 Prozent Feuchtigkeit
anziehen dürfen und das normale Gewicht 98,28 betragen, wonach eine
Differenz von 1,72 Prozent entsteht.

Statt 2000 kg dürfen also nur berechnet werden
[Formel 1]

Die Konditionierung für Kammgarn ist in der Hauptsache eine gleiche
wie bei der Wolle, jedoch bedingt dieselbe einige Vorarbeiten. Ist das Garn
auf Bobinen oder Kanetten, so muß die denselben zu entnehmende Probe,
nachdem deren Bruttogewicht bestimmt, in Stränge a 1000 m abgehaspelt
und die Tara abgewogen werden. Da es nun vorkommen kann, daß dem
Material Stoffe beigegeben sind, welche beim Trocknen entweichen, wie z. B.
Glycerin, so wird auf Wunsch ein Wasch- und Entfettungsverfahren ange-
wendet, nach welchem die Garne vollständig rein dem Konditionierapparat
zugeführt werden. Nachdem alsdann der mittlere Verlust festgesetzt ist, er-
gibt die Berechnung das gesuchte Resultat. -- Dieses Verfahren ermöglicht

Nehmen wir an: eine Partie von 2000 kg ſoll auf ihren Feuchtig-
keitsgehalt geprüft werden, ſo müſſen die Ballen ſofort nach Ankunft in der
Anſtalt auf einer möglichſt genau gehenden Wage (welche einer regelmäßigen
Kontrolle unterliegt) gewogen und unmittelbar nachher an verſchiedenen Stel-
len behufs Entnahme einer Probe geöffnet werden. Bei einem Ballenge-
wicht von 120 bis 150 kg ſoll das aus jedem Ballen entnommene Muſter
1 bis 1½ kg ſchwer ſein und hat von je 400 kg eine Konditionierung
ſtattzufinden.

Um ein möglichſt konformes Durchſchnittsmuſter zu gewinnen, werden
die den einzelnen Ballen entnommenen Proben zu einem Muſter vereinigt
und hiervon drei Looſe à 500 g gebildet, wovon vorab zwei der Reihe nach
in dem Trockenapparat einem warmen Luftzug von 105 bis 110° C. aus-
geſetzt werden. Die dem Wollhaar innewohnende Feuchtigkeit verliert ſich,
und kann man nach einiger Zeit die abſolute Trockenheit konſtatieren.
Stimmt dann der Verluſt bei beiden Proben überein oder beträgt der Unter-
ſchied kaum ½ Prozent, ſo iſt der Verſuch beendigt, erreicht derſelbe aber
½ Prozent oder iſt er höher, ſo wird die dritte Probe getrocknet und dann
der mittlere Verluſt in Prozent berechnet. Demnach findet bei einem Loos
von 2000 kg eine 10 bis 15 malige Probe ſtatt, deren Durchſchnittsverluſt
in Prozent ausgedrückt die Baſis für die Berechnung der Partie bilden ſoll.
Beſteht das Loos aus 13 Ballen und iſt jedem Ballen eine Probe von
kg entnommen, ſo haben wir 19½ kg Muſter, wovon angenommen
werden kann, daß dieſe die Partie genau vertreten.

Hiervon gelangen 15 Proben à 500 g = 7500 g
zur Konditionierung, welche beiſpielsweiſe
ein abſolut trockenes Gewicht von 6300 g
ergeben ſollen. Dies entſpricht einem


mittleren Verluſt von 1200 g = 16 Prozent.

Danach hätten 100 Teile Wolle 16 Prozent Feuchtigkeit, folglich nur
84 Prozent abſolut trockene Wolle.

Da nun der zuläſſige Feuchtigkeitsgehalt für Wolle 17 Prozent be-
trägt, ſo werden obige 84 Prozent Wolle = 14,28 Prozent Feuchtigkeit
anziehen dürfen und das normale Gewicht 98,28 betragen, wonach eine
Differenz von 1,72 Prozent entſteht.

Statt 2000 kg dürfen alſo nur berechnet werden
[Formel 1]

Die Konditionierung für Kammgarn iſt in der Hauptſache eine gleiche
wie bei der Wolle, jedoch bedingt dieſelbe einige Vorarbeiten. Iſt das Garn
auf Bobinen oder Kanetten, ſo muß die denſelben zu entnehmende Probe,
nachdem deren Bruttogewicht beſtimmt, in Stränge à 1000 m abgehaſpelt
und die Tara abgewogen werden. Da es nun vorkommen kann, daß dem
Material Stoffe beigegeben ſind, welche beim Trocknen entweichen, wie z. B.
Glycerin, ſo wird auf Wunſch ein Waſch- und Entfettungsverfahren ange-
wendet, nach welchem die Garne vollſtändig rein dem Konditionierapparat
zugeführt werden. Nachdem alsdann der mittlere Verluſt feſtgeſetzt iſt, er-
gibt die Berechnung das geſuchte Reſultat. — Dieſes Verfahren ermöglicht

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[21/0047] Nehmen wir an: eine Partie von 2000 kg ſoll auf ihren Feuchtig- keitsgehalt geprüft werden, ſo müſſen die Ballen ſofort nach Ankunft in der Anſtalt auf einer möglichſt genau gehenden Wage (welche einer regelmäßigen Kontrolle unterliegt) gewogen und unmittelbar nachher an verſchiedenen Stel- len behufs Entnahme einer Probe geöffnet werden. Bei einem Ballenge- wicht von 120 bis 150 kg ſoll das aus jedem Ballen entnommene Muſter 1 bis 1½ kg ſchwer ſein und hat von je 400 kg eine Konditionierung ſtattzufinden. Um ein möglichſt konformes Durchſchnittsmuſter zu gewinnen, werden die den einzelnen Ballen entnommenen Proben zu einem Muſter vereinigt und hiervon drei Looſe à 500 g gebildet, wovon vorab zwei der Reihe nach in dem Trockenapparat einem warmen Luftzug von 105 bis 110° C. aus- geſetzt werden. Die dem Wollhaar innewohnende Feuchtigkeit verliert ſich, und kann man nach einiger Zeit die abſolute Trockenheit konſtatieren. Stimmt dann der Verluſt bei beiden Proben überein oder beträgt der Unter- ſchied kaum ½ Prozent, ſo iſt der Verſuch beendigt, erreicht derſelbe aber ½ Prozent oder iſt er höher, ſo wird die dritte Probe getrocknet und dann der mittlere Verluſt in Prozent berechnet. Demnach findet bei einem Loos von 2000 kg eine 10 bis 15 malige Probe ſtatt, deren Durchſchnittsverluſt in Prozent ausgedrückt die Baſis für die Berechnung der Partie bilden ſoll. Beſteht das Loos aus 13 Ballen und iſt jedem Ballen eine Probe von 1½ kg entnommen, ſo haben wir 19½ kg Muſter, wovon angenommen werden kann, daß dieſe die Partie genau vertreten. Hiervon gelangen 15 Proben à 500 g = 7500 g zur Konditionierung, welche beiſpielsweiſe ein abſolut trockenes Gewicht von 6300 g ergeben ſollen. Dies entſpricht einem mittleren Verluſt von 1200 g = 16 Prozent. Danach hätten 100 Teile Wolle 16 Prozent Feuchtigkeit, folglich nur 84 Prozent abſolut trockene Wolle. Da nun der zuläſſige Feuchtigkeitsgehalt für Wolle 17 Prozent be- trägt, ſo werden obige 84 Prozent Wolle = 14,28 Prozent Feuchtigkeit anziehen dürfen und das normale Gewicht 98,28 betragen, wonach eine Differenz von 1,72 Prozent entſteht. Statt 2000 kg dürfen alſo nur berechnet werden [FORMEL] Die Konditionierung für Kammgarn iſt in der Hauptſache eine gleiche wie bei der Wolle, jedoch bedingt dieſelbe einige Vorarbeiten. Iſt das Garn auf Bobinen oder Kanetten, ſo muß die denſelben zu entnehmende Probe, nachdem deren Bruttogewicht beſtimmt, in Stränge à 1000 m abgehaſpelt und die Tara abgewogen werden. Da es nun vorkommen kann, daß dem Material Stoffe beigegeben ſind, welche beim Trocknen entweichen, wie z. B. Glycerin, ſo wird auf Wunſch ein Waſch- und Entfettungsverfahren ange- wendet, nach welchem die Garne vollſtändig rein dem Konditionierapparat zugeführt werden. Nachdem alsdann der mittlere Verluſt feſtgeſetzt iſt, er- gibt die Berechnung das geſuchte Reſultat. — Dieſes Verfahren ermöglicht

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Zitationshilfe: Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ganswindt_faerberei_1889/47>, abgerufen am 23.04.2024.