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Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801.

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Vorrede.
auf ihm lange verweilen und immer um die-
selbe Sache kämpfen, ist ermüdend und lang-
weilig für die Streiter, und für die Zuschauer,
wenigstens lächerlich. Wäre Ueberzeugung
und Wahrheit der Preis, dann wär es wohl
noch der Mühe werth; aber das nimium alter-
cando veritas amittitur
, ist ja bekanntlich nur
allzuwahr. Herr Klein gehe seinen Weg, der
Verfasser wird den seinigen gehen. Was wir
denken, wollen wir sagen und, was wir kön-
nen, thun. Die Zeit und das gerechte Gericht
der Welt mag einst entscheiden, wer das
meiste und das beste that.

Der Verfasser.




Kurze

Vorrede.
auf ihm lange verweilen und immer um die-
ſelbe Sache kämpfen, iſt ermüdend und lang-
weilig für die Streiter, und für die Zuſchauer,
wenigſtens lächerlich. Wäre Ueberzeugung
und Wahrheit der Preis, dann wär es wohl
noch der Mühe werth; aber das nimium alter-
cando veritas amittitur
, iſt ja bekanntlich nur
allzuwahr. Herr Klein gehe ſeinen Weg, der
Verfaſſer wird den ſeinigen gehen. Was wir
denken, wollen wir ſagen und, was wir kön-
nen, thun. Die Zeit und das gerechte Gericht
der Welt mag einſt entſcheiden, wer das
meiſte und das beſte that.

Der Verfaſſer.




Kurze
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[XII/0018] Vorrede. auf ihm lange verweilen und immer um die- ſelbe Sache kämpfen, iſt ermüdend und lang- weilig für die Streiter, und für die Zuſchauer, wenigſtens lächerlich. Wäre Ueberzeugung und Wahrheit der Preis, dann wär es wohl noch der Mühe werth; aber das nimium alter- cando veritas amittitur, iſt ja bekanntlich nur allzuwahr. Herr Klein gehe ſeinen Weg, der Verfaſſer wird den ſeinigen gehen. Was wir denken, wollen wir ſagen und, was wir kön- nen, thun. Die Zeit und das gerechte Gericht der Welt mag einſt entſcheiden, wer das meiſte und das beſte that. Der Verfaſſer. Kurze

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Zitationshilfe: Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801, S. XII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/feuerbach_recht_1801/18>, abgerufen am 29.03.2024.