einen öffentlichen, allgemein geachteten Gerichtshof zum Schiedsrichter zu machen.
Sodann folgt eine Abhandlung mit der Ueber- schrift: Hat die Frei-Maurerei Geheimnisse? von S. 219 -- 251. Sie ist ganz im Geiste der letzten Fortsetzung des Romans Franz Hell geschrieben, und ruht auf einem eben so vagen, schwankenden Stand- punkte, als jene. So lange der Verf. von dem Nicht- geheimniß der Brüderschaft spricht, hat er ganz recht; aber sobald er nun S. 238. das Geheimniß ent- hällt, wenn er z. B. sagt: Alle befehlen, denn alle Vollendete concurriren zu jedem Gesetze, alle gehorchen den Gesetzen, die allein Gewalt haben. Ehre und Achtung und Gehorsam dem Gesetz, und Liebe den Brüdern, den Starken wie dem Schwachen; scho- nende Nachsicht, zuvorkommende Aufmunterung, jedem seine Veredlung zu erleichtern etc. so hat er zwar einen Theil der maurerischen Gesinnung aus- gesprochen, aber das maurerische Geheimniß nicht ver- rathen. Dieser Gegenstand will gründlicher behandelt seyn, als es vor dem großen Publikum geschehen kann. Der Schluß des Aufsatzes ist vortrefflich, und der Verf. verdient dafür einen brüderlichen Händedruck.
Unter den Briefen eines reisenden Maurers von S. 257. an, ist besonders der zweite merkwürdig, der das Schicksal erzählt, welches der Deput. Groß-Mei- ster der Gr. L. R. Y. bei dieser L. gehabt hat. Man muß dieses selbst lesen, denn es leidet keinen Auszug; die Nachrichten scheinen, nach einigen Ausdrücken und Partikularitäten zu schließen, authentisch zu seyn, indeß sagt der Verf. selbst S. 278, daß seine Relation unvollständig sey. Sonderbar ist es uns vorgekommen, daß der Reisende den Br. Feßler einen "ächten Jün- ger Kant's" nennt; soviel wir den würdigen Mann kennen, gehört er keiner Schule an.
Außer Miscellen, einigen Gedichten und Aphorismen finden wir noch Recensionen über die maurerischen Schriften von 1801., über
einen oͤffentlichen, allgemein geachteten Gerichtshof zum Schiedsrichter zu machen.
Sodann folgt eine Abhandlung mit der Ueber- ſchrift: Hat die Frei-Maurerei Geheimniſſe? von S. 219 — 251. Sie iſt ganz im Geiſte der letzten Fortſetzung des Romans Franz Hell geſchrieben, und ruht auf einem eben ſo vagen, ſchwankenden Stand- punkte, als jene. So lange der Verf. von dem Nicht- geheimniß der Bruͤderſchaft ſpricht, hat er ganz recht; aber ſobald er nun S. 238. das Geheimniß ent- haͤllt, wenn er z. B. ſagt: Alle befehlen, denn alle Vollendete concurriren zu jedem Geſetze, alle gehorchen den Geſetzen, die allein Gewalt haben. Ehre und Achtung und Gehorſam dem Geſetz, und Liebe den Bruͤdern, den Starken wie dem Schwachen; ſcho- nende Nachſicht, zuvorkommende Aufmunterung, jedem ſeine Veredlung zu erleichtern ꝛc. ſo hat er zwar einen Theil der maureriſchen Geſinnung aus- geſprochen, aber das maureriſche Geheimniß nicht ver- rathen. Dieſer Gegenſtand will gruͤndlicher behandelt ſeyn, als es vor dem großen Publikum geſchehen kann. Der Schluß des Aufſatzes iſt vortrefflich, und der Verf. verdient dafuͤr einen bruͤderlichen Haͤndedruck.
Unter den Briefen eines reiſenden Maurers von S. 257. an, iſt beſonders der zweite merkwuͤrdig, der das Schickſal erzaͤhlt, welches der Deput. Groß-Mei- ſter der Gr. L. R. Y. bei dieſer L. gehabt hat. Man muß dieſes ſelbſt leſen, denn es leidet keinen Auszug; die Nachrichten ſcheinen, nach einigen Ausdruͤcken und Partikularitaͤten zu ſchließen, authentiſch zu ſeyn, indeß ſagt der Verf. ſelbſt S. 278, daß ſeine Relation unvollſtaͤndig ſey. Sonderbar iſt es uns vorgekommen, daß der Reiſende den Br. Feßler einen „aͤchten Juͤn- ger Kant’s“ nennt; ſoviel wir den wuͤrdigen Mann kennen, gehoͤrt er keiner Schule an.
Außer Miscellen, einigen Gedichten und Aphorismen finden wir noch Recenſionen uͤber die maureriſchen Schriften von 1801., uͤber
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einen oͤffentlichen, allgemein geachteten Gerichtshof
zum Schiedsrichter zu machen.
Sodann folgt eine Abhandlung mit der Ueber-
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von S. 219 — 251. Sie iſt ganz im Geiſte der letzten
Fortſetzung des Romans Franz Hell geſchrieben, und
ruht auf einem eben ſo vagen, ſchwankenden Stand-
punkte, als jene. So lange der Verf. von dem Nicht-
geheimniß der Bruͤderſchaft ſpricht, hat er ganz
recht; aber ſobald er nun S. 238. das Geheimniß ent-
haͤllt, wenn er z. B. ſagt: Alle befehlen, denn alle
Vollendete concurriren zu jedem Geſetze, alle gehorchen
den Geſetzen, die allein Gewalt haben. Ehre und
Achtung und Gehorſam dem Geſetz, und Liebe den
Bruͤdern, den Starken wie dem Schwachen; ſcho-
nende Nachſicht, zuvorkommende Aufmunterung,
jedem ſeine Veredlung zu erleichtern ꝛc. ſo hat er zwar
einen Theil der maureriſchen Geſinnung aus-
geſprochen, aber das maureriſche Geheimniß nicht ver-
rathen. Dieſer Gegenſtand will gruͤndlicher behandelt
ſeyn, als es vor dem großen Publikum geſchehen kann.
Der Schluß des Aufſatzes iſt vortrefflich, und der Verf.
verdient dafuͤr einen bruͤderlichen Haͤndedruck.
Unter den Briefen eines reiſenden Maurers von
S. 257. an, iſt beſonders der zweite merkwuͤrdig, der
das Schickſal erzaͤhlt, welches der Deput. Groß-Mei-
ſter der Gr. L. R. Y. bei dieſer L. gehabt hat. Man
muß dieſes ſelbſt leſen, denn es leidet keinen Auszug;
die Nachrichten ſcheinen, nach einigen Ausdruͤcken und
Partikularitaͤten zu ſchließen, authentiſch zu ſeyn,
indeß ſagt der Verf. ſelbſt S. 278, daß ſeine Relation
unvollſtaͤndig ſey. Sonderbar iſt es uns vorgekommen,
daß der Reiſende den Br. Feßler einen „aͤchten Juͤn-
ger Kant’s“ nennt; ſoviel wir den wuͤrdigen Mann
kennen, gehoͤrt er keiner Schule an.
Außer Miscellen, einigen Gedichten und
Aphorismen finden wir noch Recenſionen
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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 342. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/364>, abgerufen am 25.04.2024.
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