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Egger, Augustin: Die christliche Mutter. Erbauungs- und Gebetbuch. - Einsiedeln u. a., [1914].

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Erlösung auf uns lasten, das irdische
Elend und die böse Begierlichkeit. Das
Weib sollte an dieser traurigen Erb-
schaft noch seinen besonderen Anteil be-
kommen.

In Bezug auf die Leiden hat der
Herr dem Weibe gleich nach dem Falle
eine doppelte Strafe angekündigt, deren
erster Teil also lautet: Du sollst un-
ter der Gewalt des Mannes sein und
er wird über dich herrschen. (I. Mos. 3,
16.) Es ist vielleicht nie ein anderes
Strafurteil rücksichtsloser ausgeführt
worden als dieses Wort des Herrn. Die
Gehilfin des Mannes, als welche das
Weib erschaffen wurde, ist auf lange
Jahrtausende hin seine Sklavin gewor-
den, die rechtlos und schutzlos seiner
Willkür überlassen war. Die völlige
Mißkennung der Würde des Weibes,
die Verachtung, die Erniedrigung, die
Mißhandlung des Weibes bilden einen
hervorstechenden Zug des Heidentums.

Das Christentum hat außerordent-

Erlösung auf uns lasten, das irdische
Elend und die böse Begierlichkeit. Das
Weib sollte an dieser traurigen Erb-
schaft noch seinen besonderen Anteil be-
kommen.

In Bezug auf die Leiden hat der
Herr dem Weibe gleich nach dem Falle
eine doppelte Strafe angekündigt, deren
erster Teil also lautet: Du sollst un-
ter der Gewalt des Mannes sein und
er wird über dich herrschen. (I. Mos. 3,
16.) Es ist vielleicht nie ein anderes
Strafurteil rücksichtsloser ausgeführt
worden als dieses Wort des Herrn. Die
Gehilfin des Mannes, als welche das
Weib erschaffen wurde, ist auf lange
Jahrtausende hin seine Sklavin gewor-
den, die rechtlos und schutzlos seiner
Willkür überlassen war. Die völlige
Mißkennung der Würde des Weibes,
die Verachtung, die Erniedrigung, die
Mißhandlung des Weibes bilden einen
hervorstechenden Zug des Heidentums.

Das Christentum hat außerordent-

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[36/0044] Erlösung auf uns lasten, das irdische Elend und die böse Begierlichkeit. Das Weib sollte an dieser traurigen Erb- schaft noch seinen besonderen Anteil be- kommen. In Bezug auf die Leiden hat der Herr dem Weibe gleich nach dem Falle eine doppelte Strafe angekündigt, deren erster Teil also lautet: Du sollst un- ter der Gewalt des Mannes sein und er wird über dich herrschen. (I. Mos. 3, 16.) Es ist vielleicht nie ein anderes Strafurteil rücksichtsloser ausgeführt worden als dieses Wort des Herrn. Die Gehilfin des Mannes, als welche das Weib erschaffen wurde, ist auf lange Jahrtausende hin seine Sklavin gewor- den, die rechtlos und schutzlos seiner Willkür überlassen war. Die völlige Mißkennung der Würde des Weibes, die Verachtung, die Erniedrigung, die Mißhandlung des Weibes bilden einen hervorstechenden Zug des Heidentums. Das Christentum hat außerordent-

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Zitationshilfe: Egger, Augustin: Die christliche Mutter. Erbauungs- und Gebetbuch. - Einsiedeln u. a., [1914], S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/egger_mutter_1914/44>, abgerufen am 29.03.2024.