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Bruhns, Julius: Das Frauenstimmrecht und die sozialdemokratische Partei. In: Sozialistische Monatshefte 9 (1906), S. 776–780.

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JULIUS BRUHNS · DAS FRAUENSTIMMRECHT UND DIE SOZIALDEMOKRATIE

Nicht anders in Schweden, wo die Frage der Erweiterung des Wahlrechts
für die Arbeiter im Vordergrunde des politischen Lebens steht. Der vor-
jährige Parteitag der schwedischen Sozialdemokraten hatte es der Fraktion
überlassen, im Hinblick auf die gesamte parlamentarische Lage zu entscheiden,
ob sie auch das Frauenstimmrecht in ihren Antrag von 19065) aufnehmen
wolle oder nicht. Die Fraktion sah einstimmig von der Einbringung dieses
Antrages ab, da die konservative Partei anderenfalles eine eingehende Unter-
suchung über die Voraussetzungen des Frauenwahlrechts gefordert und durch-
gesetzt hätte, womit die Wahlreform entweder ganz zu Falle gebracht oder
doch auf Jahre verschleppt worden wäre. Und Genosse Branting berichtet
über die Stellung der schwedischen Genossinnen zu dieser Taktik der sozial-
demokratischen Fraktion folgendes:

"Die Genossinnen hatten im allgemeinen das bestimmte Gefühl dafür, dass die Ein-
führung des allgemeinen Wahlrechtes für die Männer, wie im übrigen Europa, nach
fast zwanzigjähriger Agitation und nach so energischen Vorstössen, wie es zum Bei-
spiel der dreitägige Demonstrationsstreik von 1902 war, eine doch anders reife
Frage für das Land ist, als die mehr prinzipiell-agitatorisch hervorgehobene Forde-
rung des Wahlrechtes für das weibliche Geschlecht. Die Arbeiterinnen, auch die
von starkem Klassenbewusstsein durchgedrungenen, haben es daher im grossen und
ganzen als die natürliche und gewissermassen berechtigte Reihenfolge betrachtet,
dass augenblicklich zuerst die Wahlrechtsfrage für das männliche Proletariat gelost
werde; jedenfalls wollten sie durchaus nicht, dass das Frauenstimmrecht als Vor-
wand einer neuen Verschleppung
der Wahlrechtsreform missbraucht
werde
."6)

Wir sehen also, dass überall, wo die Parteigenossen schon in die Lage kamen,
die Frage konkret zu behandeln, die Probe auf das Exempel zu machen, sie
genötigt waren, ihre grundsätzlichen Forderungen zurückzustellen, wollten sie
nicht schweren Schaden für die gesamte Bewegung verursachen. Und ebenso
sehen wir - und das erscheint besonders erfreulich -, dass die Genossinnen
sich überall der Situation gewachsen zeigten und klug mit ihrer an sich so
notwendigen und so wichtigen Forderung zurückhielten.

In Deutschland sind wir in eine gleiche Lage bisher nicht gekommen.
Die politische Situation gestattet es uns vorläufig, zum Beispiel in Preussen
und Sachsen, in der Wahlrechtsbewegung das Wahlrecht ohne Unterschied
des Geschlechts zu fordern. Wir brauchen nicht zu fürchten, damit unsere
Aussichten auf Erlangung des Wahlrechts wenigstens für die Männer zu ver-
schlechtern - denn solche Aussichten bestehen für erste gar nicht. Wenn
es sich aber praktisch um eine Änderung etwa des preussischen Landtags-
wahlrechts handeln würde, und dann das Hineinbringen des Frauenstimmrechts
die in Aussicht stehende Wahlreform gefährden müsste: wäre es dann nicht
selbstverständlich, dass auch wir diese prinzipielle Forderung zurückzustellen,
selbstverständlich auch, dass die deutschen respektive preussischen Genossinnen,
dem Beispiele der Genossinnen im Auslande folgend, diese Zurückstellung be-
greifen und billigen? Genosse Kautsky führte vor kurzem in einem Artikel
der Leipziger Volkszeitung aus, dass die Praxis des Klassenkampfes uns nicht
den Grundsatz der politischen und ökonomischen Gleichstellung von Mann und
Weib in der Gegenwart stellenweise preisgeben hiesse, sondern ihn unter

5) Hierüber siehe Hjalmar Branting: Die liberale Episode im schwedischen Wahlrechtskampf
in diesem Bande der Sozialistischen Monatshefte, pag. 659 ff.
6) Vergl. Hjalmar Branting:Frauenstimmrecht und Sozialdemokratie in Schweden in der
Gleichheit
vom 11. Juli 1906.
JULIUS BRUHNS · DAS FRAUENSTIMMRECHT UND DIE SOZIALDEMOKRATIE

Nicht anders in Schweden, wo die Frage der Erweiterung des Wahlrechts
für die Arbeiter im Vordergrunde des politischen Lebens steht. Der vor-
jährige Parteitag der schwedischen Sozialdemokraten hatte es der Fraktion
überlassen, im Hinblick auf die gesamte parlamentarische Lage zu entscheiden,
ob sie auch das Frauenstimmrecht in ihren Antrag von 19065) aufnehmen
wolle oder nicht. Die Fraktion sah einstimmig von der Einbringung dieses
Antrages ab, da die konservative Partei anderenfalles eine eingehende Unter-
suchung über die Voraussetzungen des Frauenwahlrechts gefordert und durch-
gesetzt hätte, womit die Wahlreform entweder ganz zu Falle gebracht oder
doch auf Jahre verschleppt worden wäre. Und Genosse Branting berichtet
über die Stellung der schwedischen Genossinnen zu dieser Taktik der sozial-
demokratischen Fraktion folgendes:

»Die Genossinnen hatten im allgemeinen das bestimmte Gefühl dafür, dass die Ein-
führung des allgemeinen Wahlrechtes für die Männer, wie im übrigen Europa, nach
fast zwanzigjähriger Agitation und nach so energischen Vorstössen, wie es zum Bei-
spiel der dreitägige Demonstrationsstreik von 1902 war, eine doch anders reife
Frage für das Land ist, als die mehr prinzipiell-agitatorisch hervorgehobene Forde-
rung des Wahlrechtes für das weibliche Geschlecht. Die Arbeiterinnen, auch die
von starkem Klassenbewusstsein durchgedrungenen, haben es daher im grossen und
ganzen als die natürliche und gewissermassen berechtigte Reihenfolge betrachtet,
dass augenblicklich zuerst die Wahlrechtsfrage für das männliche Proletariat gelost
werde; jedenfalls wollten sie durchaus nicht, dass das Frauenstimmrecht als Vor-
wand einer neuen Verschleppung
der Wahlrechtsreform missbraucht
werde
6)

Wir sehen also, dass überall, wo die Parteigenossen schon in die Lage kamen,
die Frage konkret zu behandeln, die Probe auf das Exempel zu machen, sie
genötigt waren, ihre grundsätzlichen Forderungen zurückzustellen, wollten sie
nicht schweren Schaden für die gesamte Bewegung verursachen. Und ebenso
sehen wir – und das erscheint besonders erfreulich –, dass die Genossinnen
sich überall der Situation gewachsen zeigten und klug mit ihrer an sich so
notwendigen und so wichtigen Forderung zurückhielten.

In Deutschland sind wir in eine gleiche Lage bisher nicht gekommen.
Die politische Situation gestattet es uns vorläufig, zum Beispiel in Preussen
und Sachsen, in der Wahlrechtsbewegung das Wahlrecht ohne Unterschied
des Geschlechts zu fordern. Wir brauchen nicht zu fürchten, damit unsere
Aussichten auf Erlangung des Wahlrechts wenigstens für die Männer zu ver-
schlechtern – denn solche Aussichten bestehen für erste gar nicht. Wenn
es sich aber praktisch um eine Änderung etwa des preussischen Landtags-
wahlrechts handeln würde, und dann das Hineinbringen des Frauenstimmrechts
die in Aussicht stehende Wahlreform gefährden müsste: wäre es dann nicht
selbstverständlich, dass auch wir diese prinzipielle Forderung zurückzustellen,
selbstverständlich auch, dass die deutschen respektive preussischen Genossinnen,
dem Beispiele der Genossinnen im Auslande folgend, diese Zurückstellung be-
greifen und billigen? Genosse Kautsky führte vor kurzem in einem Artikel
der Leipziger Volkszeitung aus, dass die Praxis des Klassenkampfes uns nicht
den Grundsatz der politischen und ökonomischen Gleichstellung von Mann und
Weib in der Gegenwart stellenweise preisgeben hiesse, sondern ihn unter

5) Hierüber siehe Hjalmar Branting: Die liberale Episode im schwedischen Wahlrechtskampf
in diesem Bande der Sozialistischen Monatshefte, pag. 659 ff.
6) Vergl. Hjalmar Branting:Frauenstimmrecht und Sozialdemokratie in Schweden in der
Gleichheit
vom 11. Juli 1906.
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Zitationshilfe: Bruhns, Julius: Das Frauenstimmrecht und die sozialdemokratische Partei. In: Sozialistische Monatshefte 9 (1906), S. 776–780, hier S. 779. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bruhns_frauenstimmrecht_1906/4>, abgerufen am 16.04.2024.