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Bruhns, Julius: Das Frauenstimmrecht und die sozialdemokratische Partei. In: Sozialistische Monatshefte 9 (1906), S. 776–780.

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JULIUS BRUHNS · DAS FRAUENSTIMMRECHT UND DIE SOZIALDEMOKRATIE
Arbeiter verringern und hindern, davon können die leitenden Personen der
Partei- und Gewerkschaftsbewegung manch trauriges Lied singen.

Die Erringung des Frauenstimmrechts würde der Arbeiterbewegung gewaltig
vermehrte Aufklärungsarbeit, bald aber auch eine gewaltige Vermehrung ihres
Heeres, ihrer Kräfte bringen. Und politisch aufgeklärte Frauen sind nicht die
schlechtesten, sondern in der Regel die besten Mitkämpfer, wie das die Er-
fahrung längst gelehrt hat. Dabei dürfen wir uns allerdings nicht verhehlen,
dass das Frauenstimmrecht zunächst und auf längere Zeit den bürgerlichen
Gegnern, und sicher dem rückschrittlichsten dieser Gegner am meisten, neue
grosse Wählermassen zuführen wird. Diese Tatsache hat hier und da in den
Kreisen der Gegner den Gedanken aufkommen lassen, den immer mächtiger
anschwellenden, immer ungestümer herandrängenden proletarischen Klassen-
kämpfern schliesslich die Massen der proletarisch-weiblichen Wähler entgegen-
zustellen, gewissermassen als letzte Reserve der bürgerlichen Machthaber. Auf
der anderen Seite hat dieser Umstand in sozialistischen Kreisen gewisse Be-
denken gegen die Einführung des Frauenstimmrechts, wenigstens im gegen-
wärtigen Stadium der politischen Machtverhältnisse, hervorgerufen. So in
Belgien, wie Genosse Emile Vandervelde in dieser Zeitschrift ausführte:

Viele von unseren Genossen teilten mit den Liberalen und Radikalen die Meinung,
dass die Zulassung der Frauen zum Wahlrecht in Belgien die Verewigung der kleri-
kalen Herrschaft zur Folge haben werde.1)

Vandervelde hält diese Befürchtung für übertrieben, und in der Tat kann
von einer "Verewigung" der klerikalen Herrschaft durch das Stimmrecht der
Frauen gewiss nicht geredet werden. Aber Vandervelde verfällt in den ent-
gegengesetzten Fehler, indem er nach meiner Ansicht die Stärkung der bürger-
lichen Parteien durch das Frauenstimmrecht erheblich unterschätzt. Davon,
dass in der Regel Mann und Frau, weil sie der selben Klasse angehören und
die selben wirtschaftlichen Interessen vertreten, auch den selben Stimmzettel
abgeben würden, kann nicht die Rede sein, solange nicht diese Frauen zur
Erkenntnis dieser Klassenzugehörigkeit und dieser gemeinsamen wirt-
schaftlichen Interessen mit dem Manne gekommen sind. Wenn viele Frauen
sozialistisch gleich dem Manne stimmen, so wird das aus geistiger Unselb-
ständigkeit, aus anerzogener Unterwürfigkeit gegenüber dem Willen des Mannes
geschehen; gerade die an sich besseren, selbständigeren Naturen aber werden
zunächst, im Banne ihrer Vorurteile und weiblichen Gefühle, entgegen dem
Manne stimmen.

Auch wenn man die nächsten politischen Wirkungen des Frauenstimmrechts
viel ungünstiger für die Bestrebungen der Arbeiterklasse nach der politischen
Macht beurteilt, als Vandervelde, muss man doch mit ihm vollkommen
einig darin sein, dass das Frauenstimmrecht für die zukünftige völlige Befreiung
des Proletariats unschätzbare Vorteile erbringt. Für die geistige Emanzipation
der Frauen ist es ein treffliches, ja das trefflichste Mittel. Und wenn uns
nicht unser Rechts- und Sittlichkeitsgefühl, unsere politischen Grundsätze auf
seine Erringung unweigerlich hinwiesen, dann müsste das allein schon das
praktische Interesse tun, die Erwägung, dass es kein besseres Mittel zur Er-
ziehung auch der anderen Hälfte des Proletariats, der weiblichen, gibt, als das
politische Stimmrecht. Wir müssen daher unangekränkelt von der Gewissheit,

1) Vergl. Emile Vandervelde: Frauenstimmrecht in Belgien! Im vorigen Bande der Soziali-
stischen Monatshefte
, pag. 138.

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Arbeiter verringern und hindern, davon können die leitenden Personen der
Partei- und Gewerkschaftsbewegung manch trauriges Lied singen.

Die Erringung des Frauenstimmrechts würde der Arbeiterbewegung gewaltig
vermehrte Aufklärungsarbeit, bald aber auch eine gewaltige Vermehrung ihres
Heeres, ihrer Kräfte bringen. Und politisch aufgeklärte Frauen sind nicht die
schlechtesten, sondern in der Regel die besten Mitkämpfer, wie das die Er-
fahrung längst gelehrt hat. Dabei dürfen wir uns allerdings nicht verhehlen,
dass das Frauenstimmrecht zunächst und auf längere Zeit den bürgerlichen
Gegnern, und sicher dem rückschrittlichsten dieser Gegner am meisten, neue
grosse Wählermassen zuführen wird. Diese Tatsache hat hier und da in den
Kreisen der Gegner den Gedanken aufkommen lassen, den immer mächtiger
anschwellenden, immer ungestümer herandrängenden proletarischen Klassen-
kämpfern schliesslich die Massen der proletarisch-weiblichen Wähler entgegen-
zustellen, gewissermassen als letzte Reserve der bürgerlichen Machthaber. Auf
der anderen Seite hat dieser Umstand in sozialistischen Kreisen gewisse Be-
denken gegen die Einführung des Frauenstimmrechts, wenigstens im gegen-
wärtigen Stadium der politischen Machtverhältnisse, hervorgerufen. So in
Belgien, wie Genosse Emile Vandervelde in dieser Zeitschrift ausführte:

Viele von unseren Genossen teilten mit den Liberalen und Radikalen die Meinung,
dass die Zulassung der Frauen zum Wahlrecht in Belgien die Verewigung der kleri-
kalen Herrschaft zur Folge haben werde.1)

Vandervelde hält diese Befürchtung für übertrieben, und in der Tat kann
von einer »Verewigung« der klerikalen Herrschaft durch das Stimmrecht der
Frauen gewiss nicht geredet werden. Aber Vandervelde verfällt in den ent-
gegengesetzten Fehler, indem er nach meiner Ansicht die Stärkung der bürger-
lichen Parteien durch das Frauenstimmrecht erheblich unterschätzt. Davon,
dass in der Regel Mann und Frau, weil sie der selben Klasse angehören und
die selben wirtschaftlichen Interessen vertreten, auch den selben Stimmzettel
abgeben würden, kann nicht die Rede sein, solange nicht diese Frauen zur
Erkenntnis dieser Klassenzugehörigkeit und dieser gemeinsamen wirt-
schaftlichen Interessen mit dem Manne gekommen sind. Wenn viele Frauen
sozialistisch gleich dem Manne stimmen, so wird das aus geistiger Unselb-
ständigkeit, aus anerzogener Unterwürfigkeit gegenüber dem Willen des Mannes
geschehen; gerade die an sich besseren, selbständigeren Naturen aber werden
zunächst, im Banne ihrer Vorurteile und weiblichen Gefühle, entgegen dem
Manne stimmen.

Auch wenn man die nächsten politischen Wirkungen des Frauenstimmrechts
viel ungünstiger für die Bestrebungen der Arbeiterklasse nach der politischen
Macht beurteilt, als Vandervelde, muss man doch mit ihm vollkommen
einig darin sein, dass das Frauenstimmrecht für die zukünftige völlige Befreiung
des Proletariats unschätzbare Vorteile erbringt. Für die geistige Emanzipation
der Frauen ist es ein treffliches, ja das trefflichste Mittel. Und wenn uns
nicht unser Rechts- und Sittlichkeitsgefühl, unsere politischen Grundsätze auf
seine Erringung unweigerlich hinwiesen, dann müsste das allein schon das
praktische Interesse tun, die Erwägung, dass es kein besseres Mittel zur Er-
ziehung auch der anderen Hälfte des Proletariats, der weiblichen, gibt, als das
politische Stimmrecht. Wir müssen daher unangekränkelt von der Gewissheit,

1) Vergl. Emile Vandervelde: Frauenstimmrecht in Belgien! Im vorigen Bande der Soziali-
stischen Monatshefte
, pag. 138.
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[777/0002] JULIUS BRUHNS · DAS FRAUENSTIMMRECHT UND DIE SOZIALDEMOKRATIE Arbeiter verringern und hindern, davon können die leitenden Personen der Partei- und Gewerkschaftsbewegung manch trauriges Lied singen. Die Erringung des Frauenstimmrechts würde der Arbeiterbewegung gewaltig vermehrte Aufklärungsarbeit, bald aber auch eine gewaltige Vermehrung ihres Heeres, ihrer Kräfte bringen. Und politisch aufgeklärte Frauen sind nicht die schlechtesten, sondern in der Regel die besten Mitkämpfer, wie das die Er- fahrung längst gelehrt hat. Dabei dürfen wir uns allerdings nicht verhehlen, dass das Frauenstimmrecht zunächst und auf längere Zeit den bürgerlichen Gegnern, und sicher dem rückschrittlichsten dieser Gegner am meisten, neue grosse Wählermassen zuführen wird. Diese Tatsache hat hier und da in den Kreisen der Gegner den Gedanken aufkommen lassen, den immer mächtiger anschwellenden, immer ungestümer herandrängenden proletarischen Klassen- kämpfern schliesslich die Massen der proletarisch-weiblichen Wähler entgegen- zustellen, gewissermassen als letzte Reserve der bürgerlichen Machthaber. Auf der anderen Seite hat dieser Umstand in sozialistischen Kreisen gewisse Be- denken gegen die Einführung des Frauenstimmrechts, wenigstens im gegen- wärtigen Stadium der politischen Machtverhältnisse, hervorgerufen. So in Belgien, wie Genosse Emile Vandervelde in dieser Zeitschrift ausführte: Viele von unseren Genossen teilten mit den Liberalen und Radikalen die Meinung, dass die Zulassung der Frauen zum Wahlrecht in Belgien die Verewigung der kleri- kalen Herrschaft zur Folge haben werde. 1) Vandervelde hält diese Befürchtung für übertrieben, und in der Tat kann von einer »Verewigung« der klerikalen Herrschaft durch das Stimmrecht der Frauen gewiss nicht geredet werden. Aber Vandervelde verfällt in den ent- gegengesetzten Fehler, indem er nach meiner Ansicht die Stärkung der bürger- lichen Parteien durch das Frauenstimmrecht erheblich unterschätzt. Davon, dass in der Regel Mann und Frau, weil sie der selben Klasse angehören und die selben wirtschaftlichen Interessen vertreten, auch den selben Stimmzettel abgeben würden, kann nicht die Rede sein, solange nicht diese Frauen zur Erkenntnis dieser Klassenzugehörigkeit und dieser gemeinsamen wirt- schaftlichen Interessen mit dem Manne gekommen sind. Wenn viele Frauen sozialistisch gleich dem Manne stimmen, so wird das aus geistiger Unselb- ständigkeit, aus anerzogener Unterwürfigkeit gegenüber dem Willen des Mannes geschehen; gerade die an sich besseren, selbständigeren Naturen aber werden zunächst, im Banne ihrer Vorurteile und weiblichen Gefühle, entgegen dem Manne stimmen. Auch wenn man die nächsten politischen Wirkungen des Frauenstimmrechts viel ungünstiger für die Bestrebungen der Arbeiterklasse nach der politischen Macht beurteilt, als Vandervelde, muss man doch mit ihm vollkommen einig darin sein, dass das Frauenstimmrecht für die zukünftige völlige Befreiung des Proletariats unschätzbare Vorteile erbringt. Für die geistige Emanzipation der Frauen ist es ein treffliches, ja das trefflichste Mittel. Und wenn uns nicht unser Rechts- und Sittlichkeitsgefühl, unsere politischen Grundsätze auf seine Erringung unweigerlich hinwiesen, dann müsste das allein schon das praktische Interesse tun, die Erwägung, dass es kein besseres Mittel zur Er- ziehung auch der anderen Hälfte des Proletariats, der weiblichen, gibt, als das politische Stimmrecht. Wir müssen daher unangekränkelt von der Gewissheit, 1) Vergl. Emile Vandervelde: Frauenstimmrecht in Belgien! Im vorigen Bande der Soziali- stischen Monatshefte, pag. 138.

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Zitationshilfe: Bruhns, Julius: Das Frauenstimmrecht und die sozialdemokratische Partei. In: Sozialistische Monatshefte 9 (1906), S. 776–780, hier S. 777. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bruhns_frauenstimmrecht_1906/2>, abgerufen am 16.04.2024.