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Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875.

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Sechstes Capitel. IV. Die Stämme.
und lebhafte Theilnahme. Die Gesellschaft ist nicht in dem
Grade materiell und egoistisch gesinnt, als die Hinweisung
auf den Vermögenserwerb es darstellt; sie hat auch ein ideales
und ein gemeinnütziges Streben in sich. Man braucht nur
an die unzähligen Anstalten für Arme, Kranke, für Kunst
und Wissenschaft zu erinnern, welche freiwillig von der Ge-
sellschaft gegründet und reichlich ausgestattet worden sind,
ohne alle Nöthigung des States, um diese Wahrheit thatsäch-
lich bewährt zu finden.



Sechstes Capitel.
IV. Die Stämme.

Wie die Rassen der Menschheit in verschiedene Nationen
zerfallen, so theilen sich die Nationen in Stämme. Die Ver-
wandtschaft der Nationen wird zwar dem schärferen Forscher
auch in der Sprache, in den Sitten, im Rechte sichtbar. Aber
die Nationen selbst, die zu derselben Menschenrasse gehören,
verstehen sich nicht mehr, sie sind einander fremd geworden.
Dagegen die verschiedenen Stämme Einer Nation fühlen
sich durch die gemeinsame Sprache und Sitte zu einer Wesens-
gemeinschaft verbunden. Dem Bewusztsein der gleichen
Nationalität
tritt zwar in den Stämmen auch die Beson-
derheit
und Verschiedenheit der Stämme entgegen
und scheidet wieder, was in weiterem Kreise zusammen ge-
hört. Aber die nationale Sprache, welcher das Ohr aller
Stämme sich öffnet, hält das Gefühl der Volkseinheit und
der Verwandtschaft wach. In den Dialekten zeigt sich
beides, die Volkseinheit und die Stammesverschiedenheit. Sie
verhalten sich zur Sprache, wie die particulären Stammes-
rechte zum gemeinen Volksrecht.

Die Stämme sind, wie die Nationen selbst, ein Erzeugnisz

Sechstes Capitel. IV. Die Stämme.
und lebhafte Theilnahme. Die Gesellschaft ist nicht in dem
Grade materiell und egoistisch gesinnt, als die Hinweisung
auf den Vermögenserwerb es darstellt; sie hat auch ein ideales
und ein gemeinnütziges Streben in sich. Man braucht nur
an die unzähligen Anstalten für Arme, Kranke, für Kunst
und Wissenschaft zu erinnern, welche freiwillig von der Ge-
sellschaft gegründet und reichlich ausgestattet worden sind,
ohne alle Nöthigung des States, um diese Wahrheit thatsäch-
lich bewährt zu finden.



Sechstes Capitel.
IV. Die Stämme.

Wie die Rassen der Menschheit in verschiedene Nationen
zerfallen, so theilen sich die Nationen in Stämme. Die Ver-
wandtschaft der Nationen wird zwar dem schärferen Forscher
auch in der Sprache, in den Sitten, im Rechte sichtbar. Aber
die Nationen selbst, die zu derselben Menschenrasse gehören,
verstehen sich nicht mehr, sie sind einander fremd geworden.
Dagegen die verschiedenen Stämme Einer Nation fühlen
sich durch die gemeinsame Sprache und Sitte zu einer Wesens-
gemeinschaft verbunden. Dem Bewusztsein der gleichen
Nationalität
tritt zwar in den Stämmen auch die Beson-
derheit
und Verschiedenheit der Stämme entgegen
und scheidet wieder, was in weiterem Kreise zusammen ge-
hört. Aber die nationale Sprache, welcher das Ohr aller
Stämme sich öffnet, hält das Gefühl der Volkseinheit und
der Verwandtschaft wach. In den Dialekten zeigt sich
beides, die Volkseinheit und die Stammesverschiedenheit. Sie
verhalten sich zur Sprache, wie die particulären Stammes-
rechte zum gemeinen Volksrecht.

Die Stämme sind, wie die Nationen selbst, ein Erzeugnisz

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[121/0139] Sechstes Capitel. IV. Die Stämme. und lebhafte Theilnahme. Die Gesellschaft ist nicht in dem Grade materiell und egoistisch gesinnt, als die Hinweisung auf den Vermögenserwerb es darstellt; sie hat auch ein ideales und ein gemeinnütziges Streben in sich. Man braucht nur an die unzähligen Anstalten für Arme, Kranke, für Kunst und Wissenschaft zu erinnern, welche freiwillig von der Ge- sellschaft gegründet und reichlich ausgestattet worden sind, ohne alle Nöthigung des States, um diese Wahrheit thatsäch- lich bewährt zu finden. Sechstes Capitel. IV. Die Stämme. Wie die Rassen der Menschheit in verschiedene Nationen zerfallen, so theilen sich die Nationen in Stämme. Die Ver- wandtschaft der Nationen wird zwar dem schärferen Forscher auch in der Sprache, in den Sitten, im Rechte sichtbar. Aber die Nationen selbst, die zu derselben Menschenrasse gehören, verstehen sich nicht mehr, sie sind einander fremd geworden. Dagegen die verschiedenen Stämme Einer Nation fühlen sich durch die gemeinsame Sprache und Sitte zu einer Wesens- gemeinschaft verbunden. Dem Bewusztsein der gleichen Nationalität tritt zwar in den Stämmen auch die Beson- derheit und Verschiedenheit der Stämme entgegen und scheidet wieder, was in weiterem Kreise zusammen ge- hört. Aber die nationale Sprache, welcher das Ohr aller Stämme sich öffnet, hält das Gefühl der Volkseinheit und der Verwandtschaft wach. In den Dialekten zeigt sich beides, die Volkseinheit und die Stammesverschiedenheit. Sie verhalten sich zur Sprache, wie die particulären Stammes- rechte zum gemeinen Volksrecht. Die Stämme sind, wie die Nationen selbst, ein Erzeugnisz

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Zitationshilfe: Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bluntschli_staatslehre_1875/139>, abgerufen am 19.04.2024.