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Beseler, Georg: Kommentar über das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten. Leipzig, 1851.

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§. III. Die dritte Revision; 1843-47.
nun durch Königliche Kabinets-Ordre l) dem Justizminister v. Savigny
zur Prüfung und Beurtheilung überwiesen, mit dem Auftrage eine Zu-
sammenstellung der wichtigsten Monita zu veranlassen und die für nö-
thig befundenen Abänderungen des Entwurfs, bei der am 4. Febr. 1838
eingesetzten Staatsraths-Kommission in Antrag zu bringen. Der erste
Theil dieser Aufgabe, die Zusammenstellung und Prüfung des Materials,
ward in einer Arbeit des Geh. Justizraths Bischoff gelöst, welche zu
den bedeutendsten Leistungen auf dem Gebiet der Gesetzrevision gehört.

Revision des Entwurfs des Strafgesetzbuchs von 1843. 3 Bde.
Berlin, 1845. 4.

Uebersichtlich und klar werden die gegen den Gesetzentwurf erhobenen
Bedenken dargelegt; an die Prüfung derselben knüpft sich regelmäßig
eine Erörterung der allgemeinen, in Betracht kommenden Rechtsfragen
an und indem die Fassung des Entwurfs mit dem gewonnenen Resultat
zusammengehalten wird, gelangt der Revisor dahin, entweder den Ent-
wurf aufrecht zu erhalten oder die nöthigen Abänderungen zu beantra-
gen. Aus dieser Bearbeitung ging eine neue Gesetzes-Vorlage hervor.

Revidirter Entwurf des Strafgesetzbuchs für die Preußischen
Staaten. Vorgelegt von dem Ministerium der Gesetz-Revision.
Berlin, 1845.

Die Immediat-Kommission m) befaßte sich mit der Prüfung dieses Ent-
wurfs vom 18. Oct. 1845 bis zum 9. Juli 1846.

Verhandlungen der Kommission des Staatsraths über den revi-
dirten Entwurf des Strafgesetzbuchs. Berlin, 1846. 4.

Gleich zu Anfang der Sitzungen wurde hier, wie schon früher im
Staatsrathe, aber ebenso vergeblich der Versuch gemacht, den Fortgang
des Revisionswerks zu unterbrechen, indem die bekannten Gründe gegen
die Kodifikation vorgebracht, und statt deren die Reform einzelner Theile
des Strafrechts und zwar nach dem Bedürfniß der einzelnen Landes-
theile, die ein verschiedenes Strafrecht hatten, empfohlen ward. Dage-
gen wurden aber, besonders von dem Minister v. Savigny, die
Gründe für die Abfassung eines allgemeinen Strafgesetzbuchs hervor-
gehoben, und insbesondere noch darauf hingewiesen, daß die Staats-
regierung durch die den Rheinischen Ständen im Landtagsabschiede von
1843 gegebene Erklärung in dieser Hinsicht gebunden sei. Die Kom-
mission ging im weiteren Verlaufe ihrer Verhandlungen auf solche all-

l) R. O. v. 24. Nov. 1843, abgedruckt a. a. O. als Beil. IV. S. XIII.
m) Die angef. K.-O. hatte als neue Mitglieder in die Kommission berufen:
den wirkl. Geh. Ober-Justizrath v. Boß und den Kammergerichts-Präsidenten
v. Kleist, zu denen später der Geh. Ober-Justizrath Jähnigen hinzutrat. -- Vor-
sitzender war jetzt der Präsident des Staatsraths, Minister v. Rochow, Referent
wiederum der Geh. Justizrath Bischoff.

§. III. Die dritte Reviſion; 1843-47.
nun durch Königliche Kabinets-Ordre l) dem Juſtizminiſter v. Savigny
zur Prüfung und Beurtheilung überwieſen, mit dem Auftrage eine Zu-
ſammenſtellung der wichtigſten Monita zu veranlaſſen und die für nö-
thig befundenen Abänderungen des Entwurfs, bei der am 4. Febr. 1838
eingeſetzten Staatsraths-Kommiſſion in Antrag zu bringen. Der erſte
Theil dieſer Aufgabe, die Zuſammenſtellung und Prüfung des Materials,
ward in einer Arbeit des Geh. Juſtizraths Biſchoff gelöſt, welche zu
den bedeutendſten Leiſtungen auf dem Gebiet der Geſetzreviſion gehört.

Reviſion des Entwurfs des Strafgeſetzbuchs von 1843. 3 Bde.
Berlin, 1845. 4.

Ueberſichtlich und klar werden die gegen den Geſetzentwurf erhobenen
Bedenken dargelegt; an die Prüfung derſelben knüpft ſich regelmäßig
eine Erörterung der allgemeinen, in Betracht kommenden Rechtsfragen
an und indem die Faſſung des Entwurfs mit dem gewonnenen Reſultat
zuſammengehalten wird, gelangt der Reviſor dahin, entweder den Ent-
wurf aufrecht zu erhalten oder die nöthigen Abänderungen zu beantra-
gen. Aus dieſer Bearbeitung ging eine neue Geſetzes-Vorlage hervor.

Revidirter Entwurf des Strafgeſetzbuchs für die Preußiſchen
Staaten. Vorgelegt von dem Miniſterium der Geſetz-Reviſion.
Berlin, 1845.

Die Immediat-Kommiſſion m) befaßte ſich mit der Prüfung dieſes Ent-
wurfs vom 18. Oct. 1845 bis zum 9. Juli 1846.

Verhandlungen der Kommiſſion des Staatsraths über den revi-
dirten Entwurf des Strafgeſetzbuchs. Berlin, 1846. 4.

Gleich zu Anfang der Sitzungen wurde hier, wie ſchon früher im
Staatsrathe, aber ebenſo vergeblich der Verſuch gemacht, den Fortgang
des Reviſionswerks zu unterbrechen, indem die bekannten Gründe gegen
die Kodifikation vorgebracht, und ſtatt deren die Reform einzelner Theile
des Strafrechts und zwar nach dem Bedürfniß der einzelnen Landes-
theile, die ein verſchiedenes Strafrecht hatten, empfohlen ward. Dage-
gen wurden aber, beſonders von dem Miniſter v. Savigny, die
Gründe für die Abfaſſung eines allgemeinen Strafgeſetzbuchs hervor-
gehoben, und insbeſondere noch darauf hingewieſen, daß die Staats-
regierung durch die den Rheiniſchen Ständen im Landtagsabſchiede von
1843 gegebene Erklärung in dieſer Hinſicht gebunden ſei. Die Kom-
miſſion ging im weiteren Verlaufe ihrer Verhandlungen auf ſolche all-

l) R. O. v. 24. Nov. 1843, abgedruckt a. a. O. als Beil. IV. S. XIII.
m) Die angef. K.-O. hatte als neue Mitglieder in die Kommiſſion berufen:
den wirkl. Geh. Ober-Juſtizrath v. Boß und den Kammergerichts-Präſidenten
v. Kleiſt, zu denen ſpäter der Geh. Ober-Juſtizrath Jähnigen hinzutrat. — Vor-
ſitzender war jetzt der Präſident des Staatsraths, Miniſter v. Rochow, Referent
wiederum der Geh. Juſtizrath Biſchoff.
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[11/0021] §. III. Die dritte Reviſion; 1843-47. nun durch Königliche Kabinets-Ordre l) dem Juſtizminiſter v. Savigny zur Prüfung und Beurtheilung überwieſen, mit dem Auftrage eine Zu- ſammenſtellung der wichtigſten Monita zu veranlaſſen und die für nö- thig befundenen Abänderungen des Entwurfs, bei der am 4. Febr. 1838 eingeſetzten Staatsraths-Kommiſſion in Antrag zu bringen. Der erſte Theil dieſer Aufgabe, die Zuſammenſtellung und Prüfung des Materials, ward in einer Arbeit des Geh. Juſtizraths Biſchoff gelöſt, welche zu den bedeutendſten Leiſtungen auf dem Gebiet der Geſetzreviſion gehört. Reviſion des Entwurfs des Strafgeſetzbuchs von 1843. 3 Bde. Berlin, 1845. 4. Ueberſichtlich und klar werden die gegen den Geſetzentwurf erhobenen Bedenken dargelegt; an die Prüfung derſelben knüpft ſich regelmäßig eine Erörterung der allgemeinen, in Betracht kommenden Rechtsfragen an und indem die Faſſung des Entwurfs mit dem gewonnenen Reſultat zuſammengehalten wird, gelangt der Reviſor dahin, entweder den Ent- wurf aufrecht zu erhalten oder die nöthigen Abänderungen zu beantra- gen. Aus dieſer Bearbeitung ging eine neue Geſetzes-Vorlage hervor. Revidirter Entwurf des Strafgeſetzbuchs für die Preußiſchen Staaten. Vorgelegt von dem Miniſterium der Geſetz-Reviſion. Berlin, 1845. Die Immediat-Kommiſſion m) befaßte ſich mit der Prüfung dieſes Ent- wurfs vom 18. Oct. 1845 bis zum 9. Juli 1846. Verhandlungen der Kommiſſion des Staatsraths über den revi- dirten Entwurf des Strafgeſetzbuchs. Berlin, 1846. 4. Gleich zu Anfang der Sitzungen wurde hier, wie ſchon früher im Staatsrathe, aber ebenſo vergeblich der Verſuch gemacht, den Fortgang des Reviſionswerks zu unterbrechen, indem die bekannten Gründe gegen die Kodifikation vorgebracht, und ſtatt deren die Reform einzelner Theile des Strafrechts und zwar nach dem Bedürfniß der einzelnen Landes- theile, die ein verſchiedenes Strafrecht hatten, empfohlen ward. Dage- gen wurden aber, beſonders von dem Miniſter v. Savigny, die Gründe für die Abfaſſung eines allgemeinen Strafgeſetzbuchs hervor- gehoben, und insbeſondere noch darauf hingewieſen, daß die Staats- regierung durch die den Rheiniſchen Ständen im Landtagsabſchiede von 1843 gegebene Erklärung in dieſer Hinſicht gebunden ſei. Die Kom- miſſion ging im weiteren Verlaufe ihrer Verhandlungen auf ſolche all- l) R. O. v. 24. Nov. 1843, abgedruckt a. a. O. als Beil. IV. S. XIII. m) Die angef. K.-O. hatte als neue Mitglieder in die Kommiſſion berufen: den wirkl. Geh. Ober-Juſtizrath v. Boß und den Kammergerichts-Präſidenten v. Kleiſt, zu denen ſpäter der Geh. Ober-Juſtizrath Jähnigen hinzutrat. — Vor- ſitzender war jetzt der Präſident des Staatsraths, Miniſter v. Rochow, Referent wiederum der Geh. Juſtizrath Biſchoff.

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Zitationshilfe: Beseler, Georg: Kommentar über das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten. Leipzig, 1851, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beseler_kommentar_1851/21>, abgerufen am 20.04.2024.