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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873.

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Hong-kong und Tsu-san.
trachtete Hong-kong als ihr Eigenthum durch Eroberung; im
Friedensvertrage war die Insel auf ewige Zeiten abgetreten, "unter
solchen Gesetzen und Verordnungen regiert zu werden, als Ihre
Majestät geruhen würden zu befehlen". Dieses Hoheitsrecht musste
illusorisch werden, sobald chinesische Beamten dort walteten.

Oft ist die Frage erörtert worden, ob nicht der Besitz der
Tsu-san-Gruppe dem von Hong-kong vorzuziehen wäre. Während
Herr von Lagrene den französischen Vertrag negocirte, ging das
Gerücht, dass Frankreich sich die Tsu-san-Inseln anzueignen
wünsche. Es mag müssiges Gerede gewesen sein; die Absicht
wurde auch amtlich geleugnet. In der That begreift man nicht,
wozu Frankreich bei der geringeren Bedeutung seines Handels mit
China eine so theuere Colonie hätte dienen sollen. Seine Theil-
nahme an den späteren Kriegen war freilich durch die Umstände
auch nicht geboten; aber Kriegsruhm bezahlte das französische
Volk immer gern, während die künstliche Erhaltung einer Colonie
ohne innere Lebensfähigkeit schwerlich Anklang gefunden hätte. --
Ohne Kampf wären die Inseln sicher nicht hergegeben worden; das
beweisen die Geständnisse des Sir John Davis, welcher die Ab-
tretung an England anbahnen sollte. Ki-yin wies alle darauf zielenden
Anträge kurz von der Hand. Die Chinesen mögen die strategische
Bedeutung der Gruppe erkannt haben, deren Besitz für die Integri-
tät des Reiches viel wichtiger war, als das an der fernsten Grenze
gelegene Hong-kong; denn die Tsu-san-Inseln bilden ein aus-
gedehntes und dicht bevölkertes Gebiet dicht am Herzen des Lan-
des, während Hong-kong nur ein kahler, von armen Fischern be-
wohnter Felsen war. Ihre Wichtigkeit für den Handel wurde nur
anfangs überschätzt. Als Shang-hae damals schnell emporblühte
und sogar Kan-ton zu überflügeln drohte, konnte in Tin-hae,
der Hauptstadt von Tsu-san, welches alle Vortheile eines Frei-
hafens bot, während der vierjährigen Occupation kein Geschäft von
Bedeutung angeknüpft werden. Es war kein Handelsplatz, keine
Mündung der Wege aus dem Inneren; alle Waaren mussten von
den Canal-Booten erst umgeladen werden, um nach den Inseln zu
gelangen. -- Ihre strategische Bedeutung in der Nähe der Yan-tse-
Mündung
ist dagegen unzweifelhaft.

Welchen Werth die chinesische Regierung auf die Räumung
von Tsu-san legte, geht auch daraus hervor, dass sie trotz der
Geldnoth die im Vertrage stipulirte Kriegsentschädigung pünktlich

Hong-kong und Tšu-san.
trachtete Hong-kong als ihr Eigenthum durch Eroberung; im
Friedensvertrage war die Insel auf ewige Zeiten abgetreten, »unter
solchen Gesetzen und Verordnungen regiert zu werden, als Ihre
Majestät geruhen würden zu befehlen«. Dieses Hoheitsrecht musste
illusorisch werden, sobald chinesische Beamten dort walteten.

Oft ist die Frage erörtert worden, ob nicht der Besitz der
Tšu-san-Gruppe dem von Hong-kong vorzuziehen wäre. Während
Herr von Lagrené den französischen Vertrag negocirte, ging das
Gerücht, dass Frankreich sich die Tšu-san-Inseln anzueignen
wünsche. Es mag müssiges Gerede gewesen sein; die Absicht
wurde auch amtlich geleugnet. In der That begreift man nicht,
wozu Frankreich bei der geringeren Bedeutung seines Handels mit
China eine so theuere Colonie hätte dienen sollen. Seine Theil-
nahme an den späteren Kriegen war freilich durch die Umstände
auch nicht geboten; aber Kriegsruhm bezahlte das französische
Volk immer gern, während die künstliche Erhaltung einer Colonie
ohne innere Lebensfähigkeit schwerlich Anklang gefunden hätte. —
Ohne Kampf wären die Inseln sicher nicht hergegeben worden; das
beweisen die Geständnisse des Sir John Davis, welcher die Ab-
tretung an England anbahnen sollte. Ki-yiṅ wies alle darauf zielenden
Anträge kurz von der Hand. Die Chinesen mögen die strategische
Bedeutung der Gruppe erkannt haben, deren Besitz für die Integri-
tät des Reiches viel wichtiger war, als das an der fernsten Grenze
gelegene Hong-kong; denn die Tšu-san-Inseln bilden ein aus-
gedehntes und dicht bevölkertes Gebiet dicht am Herzen des Lan-
des, während Hong-kong nur ein kahler, von armen Fischern be-
wohnter Felsen war. Ihre Wichtigkeit für den Handel wurde nur
anfangs überschätzt. Als Shang-hae damals schnell emporblühte
und sogar Kan-ton zu überflügeln drohte, konnte in Tiṅ-hae,
der Hauptstadt von Tšu-san, welches alle Vortheile eines Frei-
hafens bot, während der vierjährigen Occupation kein Geschäft von
Bedeutung angeknüpft werden. Es war kein Handelsplatz, keine
Mündung der Wege aus dem Inneren; alle Waaren mussten von
den Canal-Booten erst umgeladen werden, um nach den Inseln zu
gelangen. — Ihre strategische Bedeutung in der Nähe der Yaṅ-tse-
Mündung
ist dagegen unzweifelhaft.

Welchen Werth die chinesische Regierung auf die Räumung
von Tšu-san legte, geht auch daraus hervor, dass sie trotz der
Geldnoth die im Vertrage stipulirte Kriegsentschädigung pünktlich

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[143/0165] Hong-kong und Tšu-san. trachtete Hong-kong als ihr Eigenthum durch Eroberung; im Friedensvertrage war die Insel auf ewige Zeiten abgetreten, »unter solchen Gesetzen und Verordnungen regiert zu werden, als Ihre Majestät geruhen würden zu befehlen«. Dieses Hoheitsrecht musste illusorisch werden, sobald chinesische Beamten dort walteten. Oft ist die Frage erörtert worden, ob nicht der Besitz der Tšu-san-Gruppe dem von Hong-kong vorzuziehen wäre. Während Herr von Lagrené den französischen Vertrag negocirte, ging das Gerücht, dass Frankreich sich die Tšu-san-Inseln anzueignen wünsche. Es mag müssiges Gerede gewesen sein; die Absicht wurde auch amtlich geleugnet. In der That begreift man nicht, wozu Frankreich bei der geringeren Bedeutung seines Handels mit China eine so theuere Colonie hätte dienen sollen. Seine Theil- nahme an den späteren Kriegen war freilich durch die Umstände auch nicht geboten; aber Kriegsruhm bezahlte das französische Volk immer gern, während die künstliche Erhaltung einer Colonie ohne innere Lebensfähigkeit schwerlich Anklang gefunden hätte. — Ohne Kampf wären die Inseln sicher nicht hergegeben worden; das beweisen die Geständnisse des Sir John Davis, welcher die Ab- tretung an England anbahnen sollte. Ki-yiṅ wies alle darauf zielenden Anträge kurz von der Hand. Die Chinesen mögen die strategische Bedeutung der Gruppe erkannt haben, deren Besitz für die Integri- tät des Reiches viel wichtiger war, als das an der fernsten Grenze gelegene Hong-kong; denn die Tšu-san-Inseln bilden ein aus- gedehntes und dicht bevölkertes Gebiet dicht am Herzen des Lan- des, während Hong-kong nur ein kahler, von armen Fischern be- wohnter Felsen war. Ihre Wichtigkeit für den Handel wurde nur anfangs überschätzt. Als Shang-hae damals schnell emporblühte und sogar Kan-ton zu überflügeln drohte, konnte in Tiṅ-hae, der Hauptstadt von Tšu-san, welches alle Vortheile eines Frei- hafens bot, während der vierjährigen Occupation kein Geschäft von Bedeutung angeknüpft werden. Es war kein Handelsplatz, keine Mündung der Wege aus dem Inneren; alle Waaren mussten von den Canal-Booten erst umgeladen werden, um nach den Inseln zu gelangen. — Ihre strategische Bedeutung in der Nähe der Yaṅ-tse- Mündung ist dagegen unzweifelhaft. Welchen Werth die chinesische Regierung auf die Räumung von Tšu-san legte, geht auch daraus hervor, dass sie trotz der Geldnoth die im Vertrage stipulirte Kriegsentschädigung pünktlich

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873, S. 143. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien03_1873/165>, abgerufen am 25.04.2024.