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Bebel, August: Die Sozialdemokratie und das Allgemeine Stimmrecht. Berlin, 1895.

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Clemens Heiß*) hat in den acht alten Provinzen Preußens in dem Zeitraum von
1853-1890 die Einwohnerzahl um 42 pCt. zugenommen. Die Einkommen
liegen aber in dieser Periode folgendermaßen:

Die Einkommenunter 3000Mk.stiegenum42pCt.,
""von3000 -36000"""333"
"""36000-60000"""590"
"""60000-120000"""835"
""über 120000"""942"

Die Zahl der Einkommen bis zu 3000 Mk. stieg also konform der Zunahme
der Bevölkerung, die Zahl der großen Einkommen wuchs aber um so rascher, je
größer sie waren. Es ist klar, daß eine sehr starke Verschiebung in den drei
Wählerklassen eine nothwendige Wirkung dieser Verschiedenartigkeit der Einkommens-
vermehrung war. Und da durch die Einführung der Staatseinkommensteuer mit
Zwangseinschätzung (1891) das Wachsthum der großen Einkommen sich noch weit
erheblicher herausstellte, als die Tabellen von Heiß, die mit 1890 abschließen,
ergaben, so war eine weitere Entwicklung der Wahlrechtsvertheilung nach der
plutokratischen Seite selbstverständlich. Sie ist thatsächlich auch eingetreten.

Bei der Tendenz unserer ökonomischen Entwicklung, nach der die großen
Vermögen progressiv wachsen auf Kosten der kleineren und auf Kosten der großen
Masse der Bevölkerung, mußte die Gesammtzahl der Wähler der ersten und
zweiten Klasse im Verhältniß zu jener der dritten immer kleiner werden. Die
Einflußlosigkeit der dritten Wählerklasse nimmt mit der Zunahme ihrer Zahl nicht
ab sondern zu. Zu einer solchen Ungeheuerlichkeit führt das bestehende Wahlsystem.

Nach der amtlichen Statistik gab es im Jahre 1849 auf Grund des Drei-
klassenwahlsystems in Preußen:

3225703 Urwähler.
Davongehörtenzur1.Wählerklasse153308Urwähler,
"""2."409945"
"""3."2691950"

Ein Wähler 1. Klasse hatte demnach durchschnittlich so viel Wahlrecht wie
2,7 Wähler der 2. Klasse und 17 Wähler der 3. Klasse. Die 563753 Wähler
der 1. und 2. Klasse steckten die 2691960 Wähler der 3. Klasse in die Tasche,
diese hatten jenen gegenüber "nix to feggen". Noch mehr. Die Wähler der
1. Klasse und einer über die Hälfte der Wähler der 2. Klasse konnten die ge-
sammten Wähler der dritten und die kleinere Hälfte der Wähler der 2. Klasse
überstimmen. Heute ist es noch ebenfalls so, nur mit dem Unterschied, daß die
Zahl der Wähler der 1. und 2. Klasse im Verhältniß zu jener der 3. noch
kleiner geworden ist. Darnach läßt sich bemessen, was es heißt, wenn die vom
Ministerium entworfene Thronrede, mit welcher der Landtag am 5. Juli 1893
geschlossen wurde, sagte:

"Der in Folge der Steuerreform eintretenden Verschiebung in der Ab-
stufung des Wahlrechts trägt das Gesetz über die Abänderung des Wahl-
verfahrens Rechnung;"
und
"daß diese von dem Streben nach ausgleichender Gerechtigkeit geleiteten
Reformen meinem Volke zum dauernden Segen gereichen werden."

War im Jahre 1849 die Gesammtzahl der Urwähler 3255703, so betrug
sie bei den Wahlen von 1898: 5989538**)

Dieses Mehr von 2733835 Urwählern ist einestheils durch die steigende
Bevölkerung, anderntheils durch die Annexionen veranlaßt. Es ist nun interessant

*) Die großen Einkommen in Deutschland und ihre Zunahme in den letzten
Jahrzehnten. München und Leipzig 1893. Eine von der staatswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Tübingen gekrönte Arbeit.
**) Nr. 10 der Statistischen Correspondenz, XX. Jahrgang des Königl.
Statist. Bureaus.

Clemens Heiß*) hat in den acht alten Provinzen Preußens in dem Zeitraum von
1853-1890 die Einwohnerzahl um 42 pCt. zugenommen. Die Einkommen
liegen aber in dieser Periode folgendermaßen:

Die Einkommenunter 3000Mk.stiegenum42pCt.,
von3000 -36000333
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60000-120000835
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Die Zahl der Einkommen bis zu 3000 Mk. stieg also konform der Zunahme
der Bevölkerung, die Zahl der großen Einkommen wuchs aber um so rascher, je
größer sie waren. Es ist klar, daß eine sehr starke Verschiebung in den drei
Wählerklassen eine nothwendige Wirkung dieser Verschiedenartigkeit der Einkommens-
vermehrung war. Und da durch die Einführung der Staatseinkommensteuer mit
Zwangseinschätzung (1891) das Wachsthum der großen Einkommen sich noch weit
erheblicher herausstellte, als die Tabellen von Heiß, die mit 1890 abschließen,
ergaben, so war eine weitere Entwicklung der Wahlrechtsvertheilung nach der
plutokratischen Seite selbstverständlich. Sie ist thatsächlich auch eingetreten.

Bei der Tendenz unserer ökonomischen Entwicklung, nach der die großen
Vermögen progressiv wachsen auf Kosten der kleineren und auf Kosten der großen
Masse der Bevölkerung, mußte die Gesammtzahl der Wähler der ersten und
zweiten Klasse im Verhältniß zu jener der dritten immer kleiner werden. Die
Einflußlosigkeit der dritten Wählerklasse nimmt mit der Zunahme ihrer Zahl nicht
ab sondern zu. Zu einer solchen Ungeheuerlichkeit führt das bestehende Wahlsystem.

Nach der amtlichen Statistik gab es im Jahre 1849 auf Grund des Drei-
klassenwahlsystems in Preußen:

3225703 Urwähler.
Davongehörtenzur1.Wählerklasse153308Urwähler,
2.409945
3.2691950

Ein Wähler 1. Klasse hatte demnach durchschnittlich so viel Wahlrecht wie
2,7 Wähler der 2. Klasse und 17 Wähler der 3. Klasse. Die 563753 Wähler
der 1. und 2. Klasse steckten die 2691960 Wähler der 3. Klasse in die Tasche,
diese hatten jenen gegenüber „nix to feggen“. Noch mehr. Die Wähler der
1. Klasse und einer über die Hälfte der Wähler der 2. Klasse konnten die ge-
sammten Wähler der dritten und die kleinere Hälfte der Wähler der 2. Klasse
überstimmen. Heute ist es noch ebenfalls so, nur mit dem Unterschied, daß die
Zahl der Wähler der 1. und 2. Klasse im Verhältniß zu jener der 3. noch
kleiner geworden ist. Darnach läßt sich bemessen, was es heißt, wenn die vom
Ministerium entworfene Thronrede, mit welcher der Landtag am 5. Juli 1893
geschlossen wurde, sagte:

„Der in Folge der Steuerreform eintretenden Verschiebung in der Ab-
stufung des Wahlrechts trägt das Gesetz über die Abänderung des Wahl-
verfahrens Rechnung;“
und
„daß diese von dem Streben nach ausgleichender Gerechtigkeit geleiteten
Reformen meinem Volke zum dauernden Segen gereichen werden.“

War im Jahre 1849 die Gesammtzahl der Urwähler 3255703, so betrug
sie bei den Wahlen von 1898: 5989538**)

Dieses Mehr von 2733835 Urwählern ist einestheils durch die steigende
Bevölkerung, anderntheils durch die Annexionen veranlaßt. Es ist nun interessant

*) Die großen Einkommen in Deutschland und ihre Zunahme in den letzten
Jahrzehnten. München und Leipzig 1893. Eine von der staatswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Tübingen gekrönte Arbeit.
**) Nr. 10 der Statistischen Correspondenz, XX. Jahrgang des Königl.
Statist. Bureaus.
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[18/0022] Clemens Heiß *) hat in den acht alten Provinzen Preußens in dem Zeitraum von 1853-1890 die Einwohnerzahl um 42 pCt. zugenommen. Die Einkommen liegen aber in dieser Periode folgendermaßen: Die Einkommen unter 3000 Mk. stiegen um 42 pCt., 〃 〃 von 3000 -36000 〃 〃 〃 333 〃 〃 〃 〃 36000-60000 〃 〃 〃 590 〃 〃 〃 〃 60000-120000 〃 〃 〃 835 〃 〃 〃 über 120000 〃 〃 〃 942 〃 Die Zahl der Einkommen bis zu 3000 Mk. stieg also konform der Zunahme der Bevölkerung, die Zahl der großen Einkommen wuchs aber um so rascher, je größer sie waren. Es ist klar, daß eine sehr starke Verschiebung in den drei Wählerklassen eine nothwendige Wirkung dieser Verschiedenartigkeit der Einkommens- vermehrung war. Und da durch die Einführung der Staatseinkommensteuer mit Zwangseinschätzung (1891) das Wachsthum der großen Einkommen sich noch weit erheblicher herausstellte, als die Tabellen von Heiß, die mit 1890 abschließen, ergaben, so war eine weitere Entwicklung der Wahlrechtsvertheilung nach der plutokratischen Seite selbstverständlich. Sie ist thatsächlich auch eingetreten. Bei der Tendenz unserer ökonomischen Entwicklung, nach der die großen Vermögen progressiv wachsen auf Kosten der kleineren und auf Kosten der großen Masse der Bevölkerung, mußte die Gesammtzahl der Wähler der ersten und zweiten Klasse im Verhältniß zu jener der dritten immer kleiner werden. Die Einflußlosigkeit der dritten Wählerklasse nimmt mit der Zunahme ihrer Zahl nicht ab sondern zu. Zu einer solchen Ungeheuerlichkeit führt das bestehende Wahlsystem. Nach der amtlichen Statistik gab es im Jahre 1849 auf Grund des Drei- klassenwahlsystems in Preußen: 3225703 Urwähler. Davon gehörten zur 1. Wählerklasse 153308 Urwähler, 〃 〃 〃 2. 〃 409945 〃 〃 〃 〃 3. 〃 2691950 〃 Ein Wähler 1. Klasse hatte demnach durchschnittlich so viel Wahlrecht wie 2,7 Wähler der 2. Klasse und 17 Wähler der 3. Klasse. Die 563753 Wähler der 1. und 2. Klasse steckten die 2691960 Wähler der 3. Klasse in die Tasche, diese hatten jenen gegenüber „nix to feggen“. Noch mehr. Die Wähler der 1. Klasse und einer über die Hälfte der Wähler der 2. Klasse konnten die ge- sammten Wähler der dritten und die kleinere Hälfte der Wähler der 2. Klasse überstimmen. Heute ist es noch ebenfalls so, nur mit dem Unterschied, daß die Zahl der Wähler der 1. und 2. Klasse im Verhältniß zu jener der 3. noch kleiner geworden ist. Darnach läßt sich bemessen, was es heißt, wenn die vom Ministerium entworfene Thronrede, mit welcher der Landtag am 5. Juli 1893 geschlossen wurde, sagte: „Der in Folge der Steuerreform eintretenden Verschiebung in der Ab- stufung des Wahlrechts trägt das Gesetz über die Abänderung des Wahl- verfahrens Rechnung;“ und „daß diese von dem Streben nach ausgleichender Gerechtigkeit geleiteten Reformen meinem Volke zum dauernden Segen gereichen werden.“ War im Jahre 1849 die Gesammtzahl der Urwähler 3255703, so betrug sie bei den Wahlen von 1898: 5989538 **) Dieses Mehr von 2733835 Urwählern ist einestheils durch die steigende Bevölkerung, anderntheils durch die Annexionen veranlaßt. Es ist nun interessant *) Die großen Einkommen in Deutschland und ihre Zunahme in den letzten Jahrzehnten. München und Leipzig 1893. Eine von der staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen gekrönte Arbeit. **) Nr. 10 der Statistischen Correspondenz, XX. Jahrgang des Königl. Statist. Bureaus.

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Zitationshilfe: Bebel, August: Die Sozialdemokratie und das Allgemeine Stimmrecht. Berlin, 1895, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bebel_sozialdemokratie_1895/22>, abgerufen am 19.04.2024.