Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887.

Bild:
<< vorherige Seite

pba_719.001
Genies und Propheten pflegen wir so begabte Menschen pba_719.002
zu nennen; bei beiden sind wir uns freilich bewußt, daß die noch so pba_719.003
große Naturanlage der Gefühlsbegabung in ihnen doch für sich allein pba_719.004
niemals gesetzgebend werden darf, ohne die Gefahr schwerer Verirrung, pba_719.005
sondern daß gerade sie des innigsten Verkehrs mit dem theoretischen und pba_719.006
praktischen Vermögen und der festen Leitung durch sie am dringendsten pba_719.007
bedarf. Hier böte die Erfahrung aber in der That dasjenige dar, pba_719.008
was Kant für unmöglich erklärt: "ein im Subjekt der Erkenntnis pba_719.009
des Gesetzes vorhergehendes Gefühl, das auf Moralität gestimmt pba_719.010
wäre".

pba_719.011
Unzweifelhaft ist nach alledem das, was Kant unter "Achtung" pba_719.012
versteht, ein Pathos zu nennen; wie er auch selbst sie als eine "Wirkung pba_719.013
auf das Gefühl sinnlicher, endlicher
Wesen" bezeichnet pba_719.014
und mit Recht hervorhebt, daß sie einem höchsten, von aller Sinnlichkeit pba_719.015
freien Wesen nicht beigelegt werden könnte. Ein Pathos also pba_719.016
wäre die Achtung im einzelnen Falle ihrer Bethätigung; als ständig pba_719.017
wirksame Gesinnungsweise wäre sie ein Ethos: immer aber ist sie eine pba_719.018
Gefühlsbethätigung, deren Gegenstand das Gesetz selbst ist pba_719.019
oder aber die sinnliche Wahrnehmung, sei es einer Erscheinung, pba_719.020
sei es eines Vorganges, die objektiv den Forderungen pba_719.021
des Gesetzes entsprechen.
Jm ersteren Falle müßte ihr Reflexion pba_719.022
vorausgehen
und sie wäre ein durch moralische Erkenntnis bedingtes pba_719.023
Gefühl, im zweiten Falle aber wäre sie eine rein pba_719.024
ästhetische Empfindung.

pba_719.025
Wenn Kant also von der Achtung (S. 206) sagt, "sie sei pba_719.026
nicht Triebfeder zur Sittlichkeit, sondern sie sei die Sittlichkeit pba_719.027
selbst,
" so hat er im Grunde das selbst behauptet, pba_719.028
was Schillers ästhetisch-moralische Philosophie ihm entgegenstellte.
pba_719.029
Ja, er spricht das sogar direkt aus, wenn er (S. 208) pba_719.030
die "Gefühle" der "Achtung" und "Ehrfurcht" vor der Pflicht fordert pba_719.031
und (S. 211) weiter verlangt, daß wir die "Liebe zum Gesetz zum pba_719.032
beständigen, obgleich unerreichbaren Ziele unserer Bestrebungen machen. pba_719.033
Denn an dem, was wir hochschätzen, aber doch scheuen, verwandelt pba_719.034
sich, durch die mehrere Leichtigkeit, ihm Genüge zu thun, die pba_719.035
ehrfurchtsvolle Scheu in Zuneigung und Achtung in Liebe, pba_719.036
wenigstens würde es die Vollendung einer dem Gesetz gewidmeten Gesinnung pba_719.037
sein, wenn es jemals einem Geschöpfe möglich wäre, sie zu pba_719.038
erreichen."

pba_719.039
Damit ist von Kant die Perfektibilität der Gefühle zugestanden, pba_719.040
die Möglichkeit, daß im einzelnen Falle das Gefühl

pba_719.001
Genies und Propheten pflegen wir so begabte Menschen pba_719.002
zu nennen; bei beiden sind wir uns freilich bewußt, daß die noch so pba_719.003
große Naturanlage der Gefühlsbegabung in ihnen doch für sich allein pba_719.004
niemals gesetzgebend werden darf, ohne die Gefahr schwerer Verirrung, pba_719.005
sondern daß gerade sie des innigsten Verkehrs mit dem theoretischen und pba_719.006
praktischen Vermögen und der festen Leitung durch sie am dringendsten pba_719.007
bedarf. Hier böte die Erfahrung aber in der That dasjenige dar, pba_719.008
was Kant für unmöglich erklärt: „ein im Subjekt der Erkenntnis pba_719.009
des Gesetzes vorhergehendes Gefühl, das auf Moralität gestimmt pba_719.010
wäre“.

pba_719.011
Unzweifelhaft ist nach alledem das, was Kant unter „Achtungpba_719.012
versteht, ein Pathos zu nennen; wie er auch selbst sie als eine „Wirkung pba_719.013
auf das Gefühl sinnlicher, endlicher
Wesen“ bezeichnet pba_719.014
und mit Recht hervorhebt, daß sie einem höchsten, von aller Sinnlichkeit pba_719.015
freien Wesen nicht beigelegt werden könnte. Ein Pathos also pba_719.016
wäre die Achtung im einzelnen Falle ihrer Bethätigung; als ständig pba_719.017
wirksame Gesinnungsweise wäre sie ein Ethos: immer aber ist sie eine pba_719.018
Gefühlsbethätigung, deren Gegenstand das Gesetz selbst ist pba_719.019
oder aber die sinnliche Wahrnehmung, sei es einer Erscheinung, pba_719.020
sei es eines Vorganges, die objektiv den Forderungen pba_719.021
des Gesetzes entsprechen.
Jm ersteren Falle müßte ihr Reflexion pba_719.022
vorausgehen
und sie wäre ein durch moralische Erkenntnis bedingtes pba_719.023
Gefühl, im zweiten Falle aber wäre sie eine rein pba_719.024
ästhetische Empfindung.

pba_719.025
Wenn Kant also von der Achtung (S. 206) sagt,sie sei pba_719.026
nicht Triebfeder zur Sittlichkeit, sondern sie sei die Sittlichkeit pba_719.027
selbst,
so hat er im Grunde das selbst behauptet, pba_719.028
was Schillers ästhetisch-moralische Philosophie ihm entgegenstellte.
pba_719.029
Ja, er spricht das sogar direkt aus, wenn er (S. 208) pba_719.030
die „Gefühle“ der „Achtung“ und „Ehrfurcht“ vor der Pflicht fordert pba_719.031
und (S. 211) weiter verlangt, daß wir die „Liebe zum Gesetz zum pba_719.032
beständigen, obgleich unerreichbaren Ziele unserer Bestrebungen machen. pba_719.033
Denn an dem, was wir hochschätzen, aber doch scheuen, verwandelt pba_719.034
sich, durch die mehrere Leichtigkeit, ihm Genüge zu thun, die pba_719.035
ehrfurchtsvolle Scheu in Zuneigung und Achtung in Liebe, pba_719.036
wenigstens würde es die Vollendung einer dem Gesetz gewidmeten Gesinnung pba_719.037
sein, wenn es jemals einem Geschöpfe möglich wäre, sie zu pba_719.038
erreichen.“

pba_719.039
Damit ist von Kant die Perfektibilität der Gefühle zugestanden, pba_719.040
die Möglichkeit, daß im einzelnen Falle das Gefühl

<TEI>
  <text>
    <back>
      <div n="1">
        <pb facs="#f0737" n="719"/>
        <p><lb n="pba_719.001"/><hi rendition="#g">Genies</hi> und <hi rendition="#g">Propheten</hi> pflegen wir so begabte Menschen <lb n="pba_719.002"/>
zu nennen; bei beiden sind wir uns freilich bewußt, daß die noch so <lb n="pba_719.003"/>
große Naturanlage der Gefühlsbegabung in ihnen doch für sich allein <lb n="pba_719.004"/>
niemals <hi rendition="#g">gesetzgebend</hi> werden darf, ohne die Gefahr schwerer Verirrung, <lb n="pba_719.005"/>
sondern daß gerade sie des innigsten Verkehrs mit dem theoretischen und <lb n="pba_719.006"/>
praktischen Vermögen und der festen Leitung durch sie am dringendsten <lb n="pba_719.007"/>
bedarf. Hier böte die Erfahrung aber in der That dasjenige dar, <lb n="pba_719.008"/>
was Kant für unmöglich erklärt: &#x201E;ein im Subjekt der Erkenntnis <lb n="pba_719.009"/>
des Gesetzes <hi rendition="#g">vorhergehendes</hi> Gefühl, das auf Moralität <hi rendition="#g">gestimmt</hi> <lb n="pba_719.010"/>
wäre&#x201C;.</p>
        <p><lb n="pba_719.011"/>
Unzweifelhaft ist nach alledem das, was Kant unter &#x201E;<hi rendition="#g">Achtung</hi>&#x201C; <lb n="pba_719.012"/>
versteht, ein <hi rendition="#g">Pathos</hi> zu nennen; wie er auch selbst sie als eine &#x201E;<hi rendition="#g">Wirkung <lb n="pba_719.013"/>
auf das Gefühl sinnlicher, endlicher</hi> Wesen&#x201C; bezeichnet <lb n="pba_719.014"/>
und mit Recht hervorhebt, daß sie einem höchsten, von aller Sinnlichkeit <lb n="pba_719.015"/>
freien Wesen <hi rendition="#g">nicht beigelegt werden</hi> könnte. Ein <hi rendition="#g">Pathos</hi> also <lb n="pba_719.016"/>
wäre die Achtung im einzelnen Falle ihrer Bethätigung; als ständig <lb n="pba_719.017"/>
wirksame Gesinnungsweise wäre sie ein <hi rendition="#g">Ethos: immer</hi> aber ist sie eine <lb n="pba_719.018"/> <hi rendition="#g">Gefühlsbethätigung,</hi> deren <hi rendition="#g">Gegenstand</hi> das <hi rendition="#g">Gesetz selbst</hi> ist <lb n="pba_719.019"/> <hi rendition="#g">oder aber die sinnliche Wahrnehmung, sei es einer Erscheinung, <lb n="pba_719.020"/>
sei es eines Vorganges, die objektiv den Forderungen <lb n="pba_719.021"/>
des Gesetzes entsprechen.</hi> Jm <hi rendition="#g">ersteren</hi> Falle müßte ihr <hi rendition="#g">Reflexion <lb n="pba_719.022"/>
vorausgehen</hi> und sie wäre ein durch <hi rendition="#g">moralische Erkenntnis</hi> bedingtes <lb n="pba_719.023"/>
Gefühl, <hi rendition="#g">im zweiten Falle aber wäre sie eine rein <lb n="pba_719.024"/>
ästhetische Empfindung.</hi></p>
        <p><lb n="pba_719.025"/><hi rendition="#g">Wenn Kant also von der Achtung</hi> (S. 206) <hi rendition="#g">sagt,</hi> &#x201E;<hi rendition="#g">sie sei <lb n="pba_719.026"/>
nicht Triebfeder zur Sittlichkeit, sondern sie sei die Sittlichkeit <lb n="pba_719.027"/>
selbst,</hi>&#x201C; <hi rendition="#g">so hat er im Grunde das selbst behauptet, <lb n="pba_719.028"/>
was Schillers ästhetisch-moralische Philosophie ihm entgegenstellte.</hi> <lb n="pba_719.029"/>
Ja, er spricht das sogar <hi rendition="#g">direkt</hi> aus, wenn er (S. 208) <lb n="pba_719.030"/>
die &#x201E;Gefühle&#x201C; der &#x201E;<hi rendition="#g">Achtung</hi>&#x201C; und &#x201E;<hi rendition="#g">Ehrfurcht</hi>&#x201C; vor der Pflicht fordert <lb n="pba_719.031"/>
und (S. 211) weiter verlangt, daß wir die &#x201E;<hi rendition="#g">Liebe zum Gesetz</hi> zum <lb n="pba_719.032"/>
beständigen, obgleich unerreichbaren Ziele unserer Bestrebungen machen. <lb n="pba_719.033"/>
Denn an dem, was wir <hi rendition="#g">hochschätzen,</hi> aber doch <hi rendition="#g">scheuen, verwandelt</hi> <lb n="pba_719.034"/>
sich, durch die mehrere Leichtigkeit, ihm Genüge zu thun, die <lb n="pba_719.035"/> <hi rendition="#g">ehrfurchtsvolle Scheu in Zuneigung</hi> und <hi rendition="#g">Achtung in Liebe,</hi> <lb n="pba_719.036"/>
wenigstens würde es die Vollendung einer dem Gesetz gewidmeten Gesinnung <lb n="pba_719.037"/>
sein, wenn es jemals einem Geschöpfe möglich wäre, sie zu <lb n="pba_719.038"/>
erreichen.&#x201C;</p>
        <p><lb n="pba_719.039"/>
Damit ist von Kant die <hi rendition="#g">Perfektibilität der Gefühle</hi> zugestanden, <lb n="pba_719.040"/>
die Möglichkeit, daß <hi rendition="#g">im einzelnen Falle</hi> das <hi rendition="#g">Gefühl
</hi></p>
      </div>
    </back>
  </text>
</TEI>
[719/0737] pba_719.001 Genies und Propheten pflegen wir so begabte Menschen pba_719.002 zu nennen; bei beiden sind wir uns freilich bewußt, daß die noch so pba_719.003 große Naturanlage der Gefühlsbegabung in ihnen doch für sich allein pba_719.004 niemals gesetzgebend werden darf, ohne die Gefahr schwerer Verirrung, pba_719.005 sondern daß gerade sie des innigsten Verkehrs mit dem theoretischen und pba_719.006 praktischen Vermögen und der festen Leitung durch sie am dringendsten pba_719.007 bedarf. Hier böte die Erfahrung aber in der That dasjenige dar, pba_719.008 was Kant für unmöglich erklärt: „ein im Subjekt der Erkenntnis pba_719.009 des Gesetzes vorhergehendes Gefühl, das auf Moralität gestimmt pba_719.010 wäre“. pba_719.011 Unzweifelhaft ist nach alledem das, was Kant unter „Achtung“ pba_719.012 versteht, ein Pathos zu nennen; wie er auch selbst sie als eine „Wirkung pba_719.013 auf das Gefühl sinnlicher, endlicher Wesen“ bezeichnet pba_719.014 und mit Recht hervorhebt, daß sie einem höchsten, von aller Sinnlichkeit pba_719.015 freien Wesen nicht beigelegt werden könnte. Ein Pathos also pba_719.016 wäre die Achtung im einzelnen Falle ihrer Bethätigung; als ständig pba_719.017 wirksame Gesinnungsweise wäre sie ein Ethos: immer aber ist sie eine pba_719.018 Gefühlsbethätigung, deren Gegenstand das Gesetz selbst ist pba_719.019 oder aber die sinnliche Wahrnehmung, sei es einer Erscheinung, pba_719.020 sei es eines Vorganges, die objektiv den Forderungen pba_719.021 des Gesetzes entsprechen. Jm ersteren Falle müßte ihr Reflexion pba_719.022 vorausgehen und sie wäre ein durch moralische Erkenntnis bedingtes pba_719.023 Gefühl, im zweiten Falle aber wäre sie eine rein pba_719.024 ästhetische Empfindung. pba_719.025 Wenn Kant also von der Achtung (S. 206) sagt, „sie sei pba_719.026 nicht Triebfeder zur Sittlichkeit, sondern sie sei die Sittlichkeit pba_719.027 selbst,“ so hat er im Grunde das selbst behauptet, pba_719.028 was Schillers ästhetisch-moralische Philosophie ihm entgegenstellte. pba_719.029 Ja, er spricht das sogar direkt aus, wenn er (S. 208) pba_719.030 die „Gefühle“ der „Achtung“ und „Ehrfurcht“ vor der Pflicht fordert pba_719.031 und (S. 211) weiter verlangt, daß wir die „Liebe zum Gesetz zum pba_719.032 beständigen, obgleich unerreichbaren Ziele unserer Bestrebungen machen. pba_719.033 Denn an dem, was wir hochschätzen, aber doch scheuen, verwandelt pba_719.034 sich, durch die mehrere Leichtigkeit, ihm Genüge zu thun, die pba_719.035 ehrfurchtsvolle Scheu in Zuneigung und Achtung in Liebe, pba_719.036 wenigstens würde es die Vollendung einer dem Gesetz gewidmeten Gesinnung pba_719.037 sein, wenn es jemals einem Geschöpfe möglich wäre, sie zu pba_719.038 erreichen.“ pba_719.039 Damit ist von Kant die Perfektibilität der Gefühle zugestanden, pba_719.040 die Möglichkeit, daß im einzelnen Falle das Gefühl

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Technische Universität Darmstadt, Universität Stuttgart: Bereitstellung der Scan-Digitalisate und der Texttranskription. (2015-09-30T09:54:39Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
TextGrid/DARIAH-DE: Langfristige Bereitstellung der TextGrid/DARIAH-DE-Repository-Ausgabe
Stefan Alscher: Bearbeitung der digitalen Edition - Annotation des Metaphernbegriffs
Hans-Werner Bartz: Bearbeitung der digitalen Edition - Tustep-Unterstützung
Michael Bender: Bearbeitung der digitalen Edition - Koordination, Konzeption (Korpusaufbau, Annotationsschema, Workflow, Publikationsformen), Annotation des Metaphernbegriffs, XML-Auszeichnung)
Leonie Blumenschein: Bearbeitung der digitalen Edition - XML-Auszeichnung
David Glück: Bearbeitung der digitalen Edition - Korpusaufbau, XML-Auszeichnung, Annotation des Metaphernbegriffs, XSL+JavaScript
Constanze Hahn: Bearbeitung der digitalen Edition - Korpusaufbau, XML-Auszeichnung
Philipp Hegel: Bearbeitung der digitalen Edition - XML/XSL/CSS-Unterstützung
Andrea Rapp: ePoetics-Projekt-Koordination
Sandra Richter: ePoetics-Projekt-Koordination

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: wie Vorlage; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: nicht übernommen; langes s (ſ): wie Vorlage; Normalisierungen: keine; rundes r (ꝛ): wie Vorlage; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: nicht übernommen; u/v bzw. U/V: wie Vorlage; Vokale mit übergest. e: wie Vorlage; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/baumgart_poetik_1887
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/baumgart_poetik_1887/737
Zitationshilfe: Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887, S. 719. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumgart_poetik_1887/737>, abgerufen am 25.04.2024.