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Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887.

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Vernunftvermögen. Doch ist der Kampf zwischen dem Empfindungsbegehren pba_717.002
und der Vernunftentscheidung ein viel heißerer; denn das der pba_717.003
Vernunft eingeborene Gesetz tritt in sehr vielen Fällen zu der vernunftlosen pba_717.004
Empfindung in schroffen Gegensatz. Aber dieser Kampf ist keineswegs pba_717.005
ein solcher, der nicht anders als mit der "Demütigung" und pba_717.006
Vernichtung der streitenden Empfindung endigen könnte; dieselbe pba_717.007
kann vielmehr sich dem Gebote der Vernunft unterwerfen, ihm willig pba_717.008
zustimmen, "wie ein Kind auf die Stimme des Vaters hörend und ihr pba_717.009
gehorsamend". So kann das "Gefühl" dazu gelangen, ebenso wie pba_717.010
das Verstandesgesetz auch das Vernunftgebot in sich aufzunehmen, pba_717.011
indem es sich gewöhnt, nachdem es in vielen Fällen pba_717.012
der Vernunft gehorsam, das rechte Maß in sich selbst erfahren pba_717.013
hat, nun unmittelbar und von selbst dieses rechte pba_717.014
Maß zu treffen, sich selbstthätig richtig zu bewegen.

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Aristoteles bezeichnet ein solches zur Gewöhnung gewordenes Verhalten pba_717.016
mit dem Namen des richtigen "Ethos". Ein solches Ethos pba_717.017
darf freilich die Bestimmung über das Handeln nicht an sich reißen, pba_717.018
die immer nur dem durch die Vernunft erkannten Gesetze gebührt, aber pba_717.019
ebensowenig darf eine Handlung im vollen Umfange eine "sittliche" pba_717.020
genannt werden, bei der nicht zu dem Gebot der Vernunft der Antrieb pba_717.021
des Ethos mitgewirkt hat. Bekanntlich läuft hierauf die Polemik pba_717.022
Schillers gegen Kant hinaus. Kant selbst hat sich offenbar dadurch pba_717.023
täuschen lassen, daß ein solches Ethos seinerseits darauf beruht, daß pba_717.024
durch die in ihm siegend gewordene richtige Empfindungsweise zuvor pba_717.025
andere, individuell-egoistische, Gefühle beschränkt, beziehungsweise pba_717.026
unterdrückt wurden,
sei es, daß dieser Prozeß pba_717.027
schon früher vollendet war oder daß er bei dem Handlungsakte selbst pba_717.028
sich wiederholen mußte.

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Das Wesentliche aber ist: Kant hat darin unrecht, daß er die pba_717.030
Möglichkeit eines an sich selbst objektiv richtig bestimmten pba_717.031
Gefühls,
d. h. eines solchen, das aus eigener Bewegung, ohne pba_717.032
die ad hoc zuvor eintretende Bestimmung durch Verstandes- oder Vernunftreflexion pba_717.033
mit den a priori geltenden Gesetzen beider Vermögen in pba_717.034
Übereinstimmung sich befindet, leugnet.

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Jm Grunde beruht seine eigene Behauptung auf der Annahme pba_717.036
dieser Möglichkeit, nur daß er durch eine unrichtige Fragestellung an der pba_717.037
Anerkennung jener Möglichkeit verhindert wird. Kant fragt immer nur, pba_717.038
ob es möglich sei, daß von Anbeginn im Subjekt ein Gefühl dem pba_717.039
sittlichen Handeln vorhergehen könne, das auf Moralität gestimmt pba_717.040
sei, und antwortet: "dies ist unmöglich, weil alles Gefühl sinnlich ist;

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Vernunftvermögen. Doch ist der Kampf zwischen dem Empfindungsbegehren pba_717.002
und der Vernunftentscheidung ein viel heißerer; denn das der pba_717.003
Vernunft eingeborene Gesetz tritt in sehr vielen Fällen zu der vernunftlosen pba_717.004
Empfindung in schroffen Gegensatz. Aber dieser Kampf ist keineswegs pba_717.005
ein solcher, der nicht anders als mit der „Demütigung“ und pba_717.006
Vernichtung der streitenden Empfindung endigen könnte; dieselbe pba_717.007
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indem es sich gewöhnt, nachdem es in vielen Fällen pba_717.012
der Vernunft gehorsam, das rechte Maß in sich selbst erfahren pba_717.013
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Maß zu treffen, sich selbstthätig richtig zu bewegen.

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Aristoteles bezeichnet ein solches zur Gewöhnung gewordenes Verhalten pba_717.016
mit dem Namen des richtigen „Ethos“. Ein solches Ethos pba_717.017
darf freilich die Bestimmung über das Handeln nicht an sich reißen, pba_717.018
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Schillers gegen Kant hinaus. Kant selbst hat sich offenbar dadurch pba_717.023
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unterdrückt wurden,
sei es, daß dieser Prozeß pba_717.027
schon früher vollendet war oder daß er bei dem Handlungsakte selbst pba_717.028
sich wiederholen mußte.

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Das Wesentliche aber ist: Kant hat darin unrecht, daß er die pba_717.030
Möglichkeit eines an sich selbst objektiv richtig bestimmten pba_717.031
Gefühls,
d. h. eines solchen, das aus eigener Bewegung, ohne pba_717.032
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mit den a priori geltenden Gesetzen beider Vermögen in pba_717.034
Übereinstimmung sich befindet, leugnet.

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Jm Grunde beruht seine eigene Behauptung auf der Annahme pba_717.036
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Anerkennung jener Möglichkeit verhindert wird. Kant fragt immer nur, pba_717.038
ob es möglich sei, daß von Anbeginn im Subjekt ein Gefühl dem pba_717.039
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Zitationshilfe: Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887, S. 717. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumgart_poetik_1887/735>, abgerufen am 19.04.2024.