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Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887.

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Selbstliebe angetroffen wird, zur Neigung gehört, alle Neigung aber pba_714.002
auf Gefühlen beruht, mithin was allen Neigungen insgesamt in der pba_714.003
Selbstliebe Abbruch thut, eben dadurch notwendig auf das Gefühl Einfluß pba_714.004
hat, so begreifen wir, wie es möglich ist, a priori einzusehen, daß pba_714.005
daß moralische Gesetz, indem es die Neigungen und den Hang, sie zur pba_714.006
obersten praktischen Bedingung zu machen, d. i. die Selbstliebe, von allem pba_714.007
Beitritt zur obersten Gesetzgebung ausschließt, eine Wirkung aufs Gefühl pba_714.008
ausüben könne,
welche einerseits bloß negativ ist, andrerseits pba_714.009
und zwar in Ansehung des einschränkenden Grundes der rein praktischen pba_714.010
Vernunft positiv ist, und wozu gar keine besondere Art von pba_714.011
Gefühl,
unter dem Namen eines praktischen oder moralischen, als pba_714.012
vor dem moralischen Gesetze vorhergehend und ihm zum Grunde pba_714.013
liegend,
angenommen werden darf."

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Also Kant selbst erkennt ausdrücklich an, daß "das moralische pba_714.015
Gesetz eine positive Wirkung auf das Gefühl ausüben könne
", pba_714.016
eine "positive", d. h. eine sowohl freudige als zugleich "in Ansehung pba_714.017
des sie hervorbringenden moralischen Gesetzes" eine berechtigte. Aber pba_714.018
mag der erzeugende Anlaß sein, welcher er wolle, die Wirkung bleibt pba_714.019
doch immer hervorgebracht in dem Gefühlsvermögen an und pba_714.020
für sich.
Wenn Kant hinzufügt, "es dürfe dazu gar keine besondere pba_714.021
Art von Gefühl
als vor dem moralischen Gesetze vorausgehend pba_714.022
und ihm zu Grunde liegend angenommen werden", so ist der Satz pba_714.023
ja unbestreitbar, aber er verneint etwas, was gar nicht in Frage pba_714.024
kommt,
und wird zugleich von Kant als Argument für eine Behauptung pba_714.025
angesehen, für welche er nicht das mindeste beweist.
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Freilich kann das Gefühl der Freude an dem Gesetz, der pba_714.027
ehrfürchtigen Achtung desselben, nicht dem Gesetze vorausgehen, pba_714.028
da es ja erst durch dasselbe hervorgebracht wird; noch weniger kann pba_714.029
es als ihm "zu Grunde liegend" gedacht werden, da es die die pba_714.030
Vorstellung des moralischen Gesetzes begleitende, demselben pba_714.031
entsprechende, demgemäß also richtige Bewegung des Gefühlsvermögens pba_714.032
selbst ist.
Es ist und bleibt eine selbständige pba_714.033
Äußerung dieses abgesonderten Vermögens, ein durch die Vorstellung pba_714.034
der reinen praktischen Vernunft, also wahrheitsgemäß, bestimmtes pba_714.035
Pathos; die erregende Ursache gehört dem Vernunftvermögen an, der pba_714.036
Vorgang ist ein ästhetischer und tritt in Übereinstimmung mit der erregenden pba_714.037
Ursache im Gefolge oder auch schon in Begleitung derselben pba_714.038
allemal unmittelbar ein, gleichviel ob der Anlaß im Handeln des wirklichen pba_714.039
Lebens gegeben wird, oder ob durch die Nachahmung desselben pba_714.040
im Spiel die Vorstellung desselben erweckt wird.

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Selbstliebe angetroffen wird, zur Neigung gehört, alle Neigung aber pba_714.002
auf Gefühlen beruht, mithin was allen Neigungen insgesamt in der pba_714.003
Selbstliebe Abbruch thut, eben dadurch notwendig auf das Gefühl Einfluß pba_714.004
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daß moralische Gesetz, indem es die Neigungen und den Hang, sie zur pba_714.006
obersten praktischen Bedingung zu machen, d. i. die Selbstliebe, von allem pba_714.007
Beitritt zur obersten Gesetzgebung ausschließt, eine Wirkung aufs Gefühl pba_714.008
ausüben könne,
welche einerseits bloß negativ ist, andrerseits pba_714.009
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Vernunft positiv ist, und wozu gar keine besondere Art von pba_714.011
Gefühl,
unter dem Namen eines praktischen oder moralischen, als pba_714.012
vor dem moralischen Gesetze vorhergehend und ihm zum Grunde pba_714.013
liegend,
angenommen werden darf.“

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Also Kant selbst erkennt ausdrücklich an, daß „das moralische pba_714.015
Gesetz eine positive Wirkung auf das Gefühl ausüben könne
“, pba_714.016
eine „positive“, d. h. eine sowohl freudige als zugleich „in Ansehung pba_714.017
des sie hervorbringenden moralischen Gesetzes“ eine berechtigte. Aber pba_714.018
mag der erzeugende Anlaß sein, welcher er wolle, die Wirkung bleibt pba_714.019
doch immer hervorgebracht in dem Gefühlsvermögen an und pba_714.020
für sich.
Wenn Kant hinzufügt, „es dürfe dazu gar keine besondere pba_714.021
Art von Gefühl
als vor dem moralischen Gesetze vorausgehend pba_714.022
und ihm zu Grunde liegend angenommen werden“, so ist der Satz pba_714.023
ja unbestreitbar, aber er verneint etwas, was gar nicht in Frage pba_714.024
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und wird zugleich von Kant als Argument für eine Behauptung pba_714.025
angesehen, für welche er nicht das mindeste beweist.
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Freilich kann das Gefühl der Freude an dem Gesetz, der pba_714.027
ehrfürchtigen Achtung desselben, nicht dem Gesetze vorausgehen, pba_714.028
da es ja erst durch dasselbe hervorgebracht wird; noch weniger kann pba_714.029
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entsprechende, demgemäß also richtige Bewegung des Gefühlsvermögens pba_714.032
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Es ist und bleibt eine selbständige pba_714.033
Äußerung dieses abgesonderten Vermögens, ein durch die Vorstellung pba_714.034
der reinen praktischen Vernunft, also wahrheitsgemäß, bestimmtes pba_714.035
Pathos; die erregende Ursache gehört dem Vernunftvermögen an, der pba_714.036
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[714/0732] pba_714.001 Selbstliebe angetroffen wird, zur Neigung gehört, alle Neigung aber pba_714.002 auf Gefühlen beruht, mithin was allen Neigungen insgesamt in der pba_714.003 Selbstliebe Abbruch thut, eben dadurch notwendig auf das Gefühl Einfluß pba_714.004 hat, so begreifen wir, wie es möglich ist, a priori einzusehen, daß pba_714.005 daß moralische Gesetz, indem es die Neigungen und den Hang, sie zur pba_714.006 obersten praktischen Bedingung zu machen, d. i. die Selbstliebe, von allem pba_714.007 Beitritt zur obersten Gesetzgebung ausschließt, eine Wirkung aufs Gefühl pba_714.008 ausüben könne, welche einerseits bloß negativ ist, andrerseits pba_714.009 und zwar in Ansehung des einschränkenden Grundes der rein praktischen pba_714.010 Vernunft positiv ist, und wozu gar keine besondere Art von pba_714.011 Gefühl, unter dem Namen eines praktischen oder moralischen, als pba_714.012 vor dem moralischen Gesetze vorhergehend und ihm zum Grunde pba_714.013 liegend, angenommen werden darf.“ pba_714.014 Also Kant selbst erkennt ausdrücklich an, daß „das moralische pba_714.015 Gesetz eine positive Wirkung auf das Gefühl ausüben könne“, pba_714.016 eine „positive“, d. h. eine sowohl freudige als zugleich „in Ansehung pba_714.017 des sie hervorbringenden moralischen Gesetzes“ eine berechtigte. Aber pba_714.018 mag der erzeugende Anlaß sein, welcher er wolle, die Wirkung bleibt pba_714.019 doch immer hervorgebracht in dem Gefühlsvermögen an und pba_714.020 für sich. Wenn Kant hinzufügt, „es dürfe dazu gar keine besondere pba_714.021 Art von Gefühl als vor dem moralischen Gesetze vorausgehend pba_714.022 und ihm zu Grunde liegend angenommen werden“, so ist der Satz pba_714.023 ja unbestreitbar, aber er verneint etwas, was gar nicht in Frage pba_714.024 kommt, und wird zugleich von Kant als Argument für eine Behauptung pba_714.025 angesehen, für welche er nicht das mindeste beweist. pba_714.026 Freilich kann das Gefühl der Freude an dem Gesetz, der pba_714.027 ehrfürchtigen Achtung desselben, nicht dem Gesetze vorausgehen, pba_714.028 da es ja erst durch dasselbe hervorgebracht wird; noch weniger kann pba_714.029 es als ihm „zu Grunde liegend“ gedacht werden, da es die die pba_714.030 Vorstellung des moralischen Gesetzes begleitende, demselben pba_714.031 entsprechende, demgemäß also richtige Bewegung des Gefühlsvermögens pba_714.032 selbst ist. Es ist und bleibt eine selbständige pba_714.033 Äußerung dieses abgesonderten Vermögens, ein durch die Vorstellung pba_714.034 der reinen praktischen Vernunft, also wahrheitsgemäß, bestimmtes pba_714.035 Pathos; die erregende Ursache gehört dem Vernunftvermögen an, der pba_714.036 Vorgang ist ein ästhetischer und tritt in Übereinstimmung mit der erregenden pba_714.037 Ursache im Gefolge oder auch schon in Begleitung derselben pba_714.038 allemal unmittelbar ein, gleichviel ob der Anlaß im Handeln des wirklichen pba_714.039 Lebens gegeben wird, oder ob durch die Nachahmung desselben pba_714.040 im Spiel die Vorstellung desselben erweckt wird.

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Zitationshilfe: Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887, S. 714. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumgart_poetik_1887/732>, abgerufen am 19.04.2024.