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Allgemeine Zeitung. Nr. 173. Augsburg, 21. Juni 1840.

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Gesammtheit
der Mächte haftet, und daß die einzelnen alle mehr oder weniger in den Augen der Türken verloren haben.

Syrien und Aegypten.

Vor einigen Tagen ist Hr. des Meloizes, Eleve-Consul des hiesigen französischen Generalconsulats, auf Befehl seiner Regierung nach Damaskus abgegangen, um sich über das Nähere des dortigen Judenprocesses zu informiren. Je länger dieser dauert, desto mehr Sensation erregt er, aber auch desto mehr widersprechende Berichte gehen über ihn ein. Diese sind von der Art, daß wer mit den hiesigen Verhältnissen, dem Charakter des Volks und seinen fanatischen Vorurtheilen nicht bekannt ist, durchaus kein Urtheil in der Sache haben kann. Intriguen, Bestechungen und Böswilligkeiten jeder Art suchen Alles zu verwickeln und zu verwirren, entstellte oder gänzlich erdichtete Rapporte laufen darüber ein, und bis jetzt hat ein jedes Consulat nicht nur eigene, ihm besonders zweckdienliche Aufklärungen erhalten, sondern diese stehen sogar häufig mit den früher eingereichten im vollkommensten Widerspruch. Der österreichische Generalconsul, der von Haus aus die Initiative ergriff, um den Proceß gänzlich niederzuschlagen, hat jetzt den Vorschlag gethan, den Proceß zu revidiren, aber nach europäischen Gebräuchen, d. h. mit Zulassung eines Defensors der Juden und mit Weglassung aller Zwangsmittel. So schön und so philanthropisch dieser Vorschlag, den andere Consuln unterstützten, auch klingt, so wenig darf man sich versprechen, daß hierdurch irgend ein befriedigendes Resultat erzielt werde. Im Gegentheil wird die Ausführung des Vorschlags zu den skandalösesten Intriguen führen, deren Enthüllung, wenn auch keine Aufklärung über den in Damaskus begangenen Mord, doch andere höchst verdrießliche Dinge ans Tageslicht bringen könnte. Schon jetzt spricht man viel von starken Summen, die hier und da geboten wurden; schon bereitet man sich auf Beschuldigungen und Recriminationen, und da sich längst von verschiedenen Seiten eine starke persönliche Erbitterung ausdrückt und die ganze Sache mit großer Leidenschaftlichkeit besprochen wird, so darf man mit Gewißheit voraussetzen, daß eine Erneuerung des Processes auf die Art, wie man sie hier wünscht, zu gar keinem, das eigentliche Factum betreffenden überzeugenden Resultat führe. Wer den Proceß führen, wer der Richter, wer der Anwalt seyn soll, weiß man noch nicht. Welche Hindernisse würden sich dem mit den Sitten, Gewohnheiten und Charakter des Volks unbekannten europäischen Richter allein schon in der so schwierigen arabischen Sprache aufthürmen! Er könnte sich nur auf die Uebersetzungen seines Dolmetschers verlassen, und welche falsche Interpretationen werden da oft theils aus Unwissenheit theils aus Böswilligkeit gemacht! Und doch kommt es bei solchen Processen häufig auf die Deutung eines Wortes an. Es ist wahrscheinlich, daß mehrere Rechtskundige aus Europa deßhalb herüber kommen, namentlich werden sich die Juden, als dabei am meisten betheiligt, zahlreich einfinden, und schon sind mehrere derselben hier, um sich nach Damaskus zu begeben. Von hier aus werden in einigen Tagen zwei Juden, die HH. Loria, ein früherer Kaufmann, der Bankerott gemacht, und der Mäkler Ventura nach Damaskus gesandt werden. Ein in Damaskus gewesener Missionär, der wie der bekannte Hr. Wolff früher Jude war, und jetzt dem Geschäft der Bekehrung der Juden und der Auffindung der zehn verlornen Stämme obliegt, hat an verschiedene Consulate Berichte über den Hergang des dortigen Processes gerichtet, und in der Beschreibung der dabei angewandten Zwangsmittel seiner Phantasie einen ungebührlich freien Lauf gelassen. Es ist zwar erwiesen, daß Stockprügel zur Erzwingung des Geständnisses angewandt wurden, es ist auch wohl möglich, daß einer der Beschuldigten denselben erlegen sey, daß aber die Tortur so weit ging, wie es die Berichte dieses Missionärs besagen, muß bis zur völligen Gewißheit darüber noch in Zweifel gestellt werden. Daß aber von mehreren Personen diesem Berichte mehr geglaubt wird, als dem hinsichtlich seines Charakters höchst respectablen Grafen Ratti-Menton, französischem Consul in Damaskus, beweist nur die Parteilichkeit des Urtheils. Man geht darin sogar so weit, ihm ein Verbrechen daraus zu machen, als Ankläger aufgetreten zu seyn; was hätte man aber gesagt, wenn er den Mord eines vom französischen Gesetz Protegirten ignorirt und die Straflosigkeit der Mörder zugelassen hätte?


Gesammtheit
der Mächte haftet, und daß die einzelnen alle mehr oder weniger in den Augen der Türken verloren haben.

Syrien und Aegypten.

Vor einigen Tagen ist Hr. des Meloizes, Elève-Consul des hiesigen französischen Generalconsulats, auf Befehl seiner Regierung nach Damaskus abgegangen, um sich über das Nähere des dortigen Judenprocesses zu informiren. Je länger dieser dauert, desto mehr Sensation erregt er, aber auch desto mehr widersprechende Berichte gehen über ihn ein. Diese sind von der Art, daß wer mit den hiesigen Verhältnissen, dem Charakter des Volks und seinen fanatischen Vorurtheilen nicht bekannt ist, durchaus kein Urtheil in der Sache haben kann. Intriguen, Bestechungen und Böswilligkeiten jeder Art suchen Alles zu verwickeln und zu verwirren, entstellte oder gänzlich erdichtete Rapporte laufen darüber ein, und bis jetzt hat ein jedes Consulat nicht nur eigene, ihm besonders zweckdienliche Aufklärungen erhalten, sondern diese stehen sogar häufig mit den früher eingereichten im vollkommensten Widerspruch. Der österreichische Generalconsul, der von Haus aus die Initiative ergriff, um den Proceß gänzlich niederzuschlagen, hat jetzt den Vorschlag gethan, den Proceß zu revidiren, aber nach europäischen Gebräuchen, d. h. mit Zulassung eines Defensors der Juden und mit Weglassung aller Zwangsmittel. So schön und so philanthropisch dieser Vorschlag, den andere Consuln unterstützten, auch klingt, so wenig darf man sich versprechen, daß hierdurch irgend ein befriedigendes Resultat erzielt werde. Im Gegentheil wird die Ausführung des Vorschlags zu den skandalösesten Intriguen führen, deren Enthüllung, wenn auch keine Aufklärung über den in Damaskus begangenen Mord, doch andere höchst verdrießliche Dinge ans Tageslicht bringen könnte. Schon jetzt spricht man viel von starken Summen, die hier und da geboten wurden; schon bereitet man sich auf Beschuldigungen und Recriminationen, und da sich längst von verschiedenen Seiten eine starke persönliche Erbitterung ausdrückt und die ganze Sache mit großer Leidenschaftlichkeit besprochen wird, so darf man mit Gewißheit voraussetzen, daß eine Erneuerung des Processes auf die Art, wie man sie hier wünscht, zu gar keinem, das eigentliche Factum betreffenden überzeugenden Resultat führe. Wer den Proceß führen, wer der Richter, wer der Anwalt seyn soll, weiß man noch nicht. Welche Hindernisse würden sich dem mit den Sitten, Gewohnheiten und Charakter des Volks unbekannten europäischen Richter allein schon in der so schwierigen arabischen Sprache aufthürmen! Er könnte sich nur auf die Uebersetzungen seines Dolmetschers verlassen, und welche falsche Interpretationen werden da oft theils aus Unwissenheit theils aus Böswilligkeit gemacht! Und doch kommt es bei solchen Processen häufig auf die Deutung eines Wortes an. Es ist wahrscheinlich, daß mehrere Rechtskundige aus Europa deßhalb herüber kommen, namentlich werden sich die Juden, als dabei am meisten betheiligt, zahlreich einfinden, und schon sind mehrere derselben hier, um sich nach Damaskus zu begeben. Von hier aus werden in einigen Tagen zwei Juden, die HH. Loria, ein früherer Kaufmann, der Bankerott gemacht, und der Mäkler Ventura nach Damaskus gesandt werden. Ein in Damaskus gewesener Missionär, der wie der bekannte Hr. Wolff früher Jude war, und jetzt dem Geschäft der Bekehrung der Juden und der Auffindung der zehn verlornen Stämme obliegt, hat an verschiedene Consulate Berichte über den Hergang des dortigen Processes gerichtet, und in der Beschreibung der dabei angewandten Zwangsmittel seiner Phantasie einen ungebührlich freien Lauf gelassen. Es ist zwar erwiesen, daß Stockprügel zur Erzwingung des Geständnisses angewandt wurden, es ist auch wohl möglich, daß einer der Beschuldigten denselben erlegen sey, daß aber die Tortur so weit ging, wie es die Berichte dieses Missionärs besagen, muß bis zur völligen Gewißheit darüber noch in Zweifel gestellt werden. Daß aber von mehreren Personen diesem Berichte mehr geglaubt wird, als dem hinsichtlich seines Charakters höchst respectablen Grafen Ratti-Menton, französischem Consul in Damaskus, beweist nur die Parteilichkeit des Urtheils. Man geht darin sogar so weit, ihm ein Verbrechen daraus zu machen, als Ankläger aufgetreten zu seyn; was hätte man aber gesagt, wenn er den Mord eines vom französischen Gesetz Protegirten ignorirt und die Straflosigkeit der Mörder zugelassen hätte?

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[1384/0009] Gesammtheit der Mächte haftet, und daß die einzelnen alle mehr oder weniger in den Augen der Türken verloren haben. _ Syrien und Aegypten. Alexandrien, 26 Mai. Vor einigen Tagen ist Hr. des Meloizes, Elève-Consul des hiesigen französischen Generalconsulats, auf Befehl seiner Regierung nach Damaskus abgegangen, um sich über das Nähere des dortigen Judenprocesses zu informiren. Je länger dieser dauert, desto mehr Sensation erregt er, aber auch desto mehr widersprechende Berichte gehen über ihn ein. Diese sind von der Art, daß wer mit den hiesigen Verhältnissen, dem Charakter des Volks und seinen fanatischen Vorurtheilen nicht bekannt ist, durchaus kein Urtheil in der Sache haben kann. Intriguen, Bestechungen und Böswilligkeiten jeder Art suchen Alles zu verwickeln und zu verwirren, entstellte oder gänzlich erdichtete Rapporte laufen darüber ein, und bis jetzt hat ein jedes Consulat nicht nur eigene, ihm besonders zweckdienliche Aufklärungen erhalten, sondern diese stehen sogar häufig mit den früher eingereichten im vollkommensten Widerspruch. Der österreichische Generalconsul, der von Haus aus die Initiative ergriff, um den Proceß gänzlich niederzuschlagen, hat jetzt den Vorschlag gethan, den Proceß zu revidiren, aber nach europäischen Gebräuchen, d. h. mit Zulassung eines Defensors der Juden und mit Weglassung aller Zwangsmittel. So schön und so philanthropisch dieser Vorschlag, den andere Consuln unterstützten, auch klingt, so wenig darf man sich versprechen, daß hierdurch irgend ein befriedigendes Resultat erzielt werde. Im Gegentheil wird die Ausführung des Vorschlags zu den skandalösesten Intriguen führen, deren Enthüllung, wenn auch keine Aufklärung über den in Damaskus begangenen Mord, doch andere höchst verdrießliche Dinge ans Tageslicht bringen könnte. Schon jetzt spricht man viel von starken Summen, die hier und da geboten wurden; schon bereitet man sich auf Beschuldigungen und Recriminationen, und da sich längst von verschiedenen Seiten eine starke persönliche Erbitterung ausdrückt und die ganze Sache mit großer Leidenschaftlichkeit besprochen wird, so darf man mit Gewißheit voraussetzen, daß eine Erneuerung des Processes auf die Art, wie man sie hier wünscht, zu gar keinem, das eigentliche Factum betreffenden überzeugenden Resultat führe. Wer den Proceß führen, wer der Richter, wer der Anwalt seyn soll, weiß man noch nicht. Welche Hindernisse würden sich dem mit den Sitten, Gewohnheiten und Charakter des Volks unbekannten europäischen Richter allein schon in der so schwierigen arabischen Sprache aufthürmen! Er könnte sich nur auf die Uebersetzungen seines Dolmetschers verlassen, und welche falsche Interpretationen werden da oft theils aus Unwissenheit theils aus Böswilligkeit gemacht! Und doch kommt es bei solchen Processen häufig auf die Deutung eines Wortes an. Es ist wahrscheinlich, daß mehrere Rechtskundige aus Europa deßhalb herüber kommen, namentlich werden sich die Juden, als dabei am meisten betheiligt, zahlreich einfinden, und schon sind mehrere derselben hier, um sich nach Damaskus zu begeben. Von hier aus werden in einigen Tagen zwei Juden, die HH. Loria, ein früherer Kaufmann, der Bankerott gemacht, und der Mäkler Ventura nach Damaskus gesandt werden. Ein in Damaskus gewesener Missionär, der wie der bekannte Hr. Wolff früher Jude war, und jetzt dem Geschäft der Bekehrung der Juden und der Auffindung der zehn verlornen Stämme obliegt, hat an verschiedene Consulate Berichte über den Hergang des dortigen Processes gerichtet, und in der Beschreibung der dabei angewandten Zwangsmittel seiner Phantasie einen ungebührlich freien Lauf gelassen. Es ist zwar erwiesen, daß Stockprügel zur Erzwingung des Geständnisses angewandt wurden, es ist auch wohl möglich, daß einer der Beschuldigten denselben erlegen sey, daß aber die Tortur so weit ging, wie es die Berichte dieses Missionärs besagen, muß bis zur völligen Gewißheit darüber noch in Zweifel gestellt werden. Daß aber von mehreren Personen diesem Berichte mehr geglaubt wird, als dem hinsichtlich seines Charakters höchst respectablen Grafen Ratti-Menton, französischem Consul in Damaskus, beweist nur die Parteilichkeit des Urtheils. Man geht darin sogar so weit, ihm ein Verbrechen daraus zu machen, als Ankläger aufgetreten zu seyn; was hätte man aber gesagt, wenn er den Mord eines vom französischen Gesetz Protegirten ignorirt und die Straflosigkeit der Mörder zugelassen hätte?

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 173. Augsburg, 21. Juni 1840, S. 1384. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_173_18400621/9>, abgerufen am 24.04.2024.