Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Allgemeine Zeitung. Nr. 173. Augsburg, 21. Juni 1840.

Bild:
<< vorherige Seite


geschlichtet ist. Dieß wäre sehr zu beklagen, da in dem südlichen Italien, hauptsächlich in Sicilien viel Brennstoff aufgehäuft ist. Der König konnte sich davon bei seinem letzten Aufenthalt in Palermo überzeugen, und er würde wohl daran thun, diesen Geist durch mögliche Ereignisse nicht auf die Probe zu stellen. Er hat inzwischen seine eigenen Ansichten, von denen ihn abzubringen schwer ist. Leider besitzen die meisten seiner Diener nicht Charakterfestigkeit genug, um den Hof zu warnen und den richtigen Weg anzugeben. Sie fürchten, wenn sie es wagen sich mit ihm in Widerspruch zu setzen, das Schicksal des Fürsten Cassaro zu theilen. Sie suchen so Alles ihm zu Gefallen zu thun, und auf welche Weise dieß geschieht, möchte daraus erhellen, daß in der letzten Zeit ein Rundschreiben an alle neapolitanischen Agenten von dem sicilianischen Ministerium erging, in welchem unziemlich, fast beleidigend über das zu Neapel accreditirte diplomatische Corps gesprochen wird, so daß es das Ansehen hat, als wolle die neapolitanische Regierung mit ganz Europa brechen.

Deutschland.

Die hohen Personen haben heute Morgen unsere Stadt verlassen. Der Kaiser, die Kaiserin, der Großfürst-Thronfolger, die Großfürstin Olga von Rußland, so wie die Prinzessin Marie von Hessen sind nach Bieberich abgereist, wohin sich, wie ich höre, heute auch Se. Maj. der König von Bayern begibt.

Die Salineninspectoren Weiß und Wilhelmi, so wie der Wirth und Landstand Salzmann, sämmtlich von Nauheim in Kurhessen, welche in die politischen Untersuchungen der letztverflossenen Jahre verwickelt und auch eine Zeit lang verhaftet waren, haben am 12 d. M. ihr Urtheil publicirt bekommen. Weiß und Salzmann wurden von der Instanz absolvirt, Wilhelmi dagegen zu vier Jahren Festung verurtheilt. (Schwäb. M.)


Die Ständeversammlung wird in wenigen Tagen geschlossen werden. Bei der Wildschädenfrage ist die zweite Kammer der ersten vollständig beigetreten. Demnach lautet die gesetzliche Bestimmung über diese Zweifelsfrage nunmehr also: "Unter dem zur Vergütung geeigneten Wildschaden ist der auf bebauten Ländereien an Feldern, Gärten und Weinbergen von Roth-, Dam- und Schwarzwild, ingleichen von Rehen verursachte Schaden zu verstehen. (Zusatz der ersten Kammer: "Eine Verbindlichkeit zur Vergütung von Schäden auf andern Grundstücken, ingleichen von andern als den hier benannten jagdbaren Thieren, findet nicht statt.") Die ganze Disposition läuft darauf hinaus, daß von jetzt an auch der Schaden, welcher durch Rehe verursacht wird, vergütet werden muß, was zeither für zweifelhaft gehalten wurde. - In der ersten Kammer ist bei der Verhandlung über das Communalgardeninstitut alles dasjenige, was die zweite Kammer beschlossen hat, wieder abgeworfen worden, so daß sowohl das Princip der freien Wahl als auch die gleichförmige Bekleidung keinen Beifall gefunden haben. Bei der Kürze der Zeit, die noch gegeben ist, wird man sich nun über diese Differenzen kaum vereinigen können, und so wird es hinsichtlich der Communalgarde vorerst noch beim Alten bleiben. - Ueber das Budget hat man sich schnell geeinigt, das heißt, die zweite Kammer hat sich den Beschlüssen der ersten hohen Kammer allenthalben angeschlossen. Die geringen Ersparnisse, die man versucht hatte, sind daher wieder aufgegeben worden, was nicht mehr als billig ist. Vorzüglich zu gönnen ist diese rückgängige Bewegung den Militärzten und den Frauenvereinen, welche letztere ohne die ihnen im Budget zugedachten 500 Thlr. wahrscheinlich nicht so viel Gutes hätten thun können. - Gestern, in der Mittagssitzung der zweiten Kammer - denn es werden nunmehr auch Abends Sitzungen gehalten, und die zweite Kammer geht jetzt immer erst auf den ersten Nachtwächterruf auseinander - kam ein kleiner Wortwechsel zwischen dem Präsidenten und dem Abg. v. Watzdorf vor. Der Letztere, als Vorstand und Referent in der Deputation wegen der hannover'schen Verfassungsangelegenheit, erbot sich, die gefertigte ständische Schrift zu verlesen, was sonst immer keine Umstände macht. Aber bei dieser bedenklichen Sache meinte der Präsident, er könne nicht von der Tagesordnung abweichen, auch habe er die Schrift noch nicht gelesen! Die Ansicht des Präsidenten entschied, die Schrift ward erst am Schlusse der Sitzung, nachdem sich inmittelst der Minister der auswärtigen Angelegenheiten eingefunden hatte, verlesen, übrigens ohne alle Erinnerung genehmigt. Der stellvertretende Abg. Hänel auf Rauenstein war der Einzige, der sich auf die Frage des Präsidenten: ob man die Schrift genehmige? dagegen erhob. Im Uebrigen ersah man aus der verlesenen kurzen Schrift, daß die zweite Kammer, wahrscheinlich in geheimer Sitzung - denn man hat sonst nichts davon gehört - auch hierin der ersten Kammer beigetreten ist, d. h. die auf Wiederherstellung der Verfassung in Hannover bezüglichen Anträge aufgegeben, dagegen die andern beiden Anträge wegen eines Bundesstaatsgerichtshofes und Veröffentlichung der Protokolle in der gedachten ständischen Schrift niedergelegt hat. Meines Wissens sind dieß die ersten Anträge ähnlicher Art, welche eine erste und zweite Kammer einer deutschen Ständeversammlung gemeinschaftlich gestellt haben. (L. A. Z.)

Preußen.

Der Erzherzog Albrecht von Oesterreich ist gestern am Hoflager Sr. Maj. in Potsdam eingetroffen. Das Kaiserhaus hat durch eines seiner Mitglieder die herzliche Theilnahme zu erkennen geben wollen, die ihm das Ableben Friedrich Wilhelms III, des persönlichen Freundes von Kaiser Franz und des letzten Stifters der heiligen Allianz und des deutschen Bundes, einflößt. Se. kaiserl. Hoh. war heute früh auch auf eine Stunde in Berlin, ist jedoch bald darauf wieder nach Potsdam zurückgekehrt. Von hier wird sich der General der Infanterie und erste Generaladjutant des verstorbenn Königs, Frhr. von dem Knesebeck, nach Wien begeben, um die Anzeige von der Thronbesteigung Friedrich Wilhelms IV zu überbringen. Mit gleichem Auftrage begibt sich der Generallieutenant und Generaladjutant v. Thile zu Sr. Maj. dem Könige von Bayern und der Generallieutenant v. Röder an den verwandten kurfürstlichen Hof in Kassel. Nach Paris sollte sich der Generallieutenant von Natzmer begeben, doch vernimmt man, daß dieser bejahrte Kriegsmann durch Unwohlseyn zurückgehalten wird. - Die ersten Ernennungen in den militärischen Umgebungen des jetzt regierenden Königs sind gestern publicir worden. Nächst der bereits erwähnten des Obristen v. Lindheim, Flügeladjutanten des verewigten Monarchen, zum Generalmajor und Generaladjutanten, bemerkt man auch die des Gerallieutenants v. Luck, Generalinspecteurs des Militärunterrichtswesen, der in früherer Zeit Gouverneur des Kronprinzen gewesen war, und seinen ersten militärischen Unterricht geleitet hatte, zum Generaladjutanten, welche Auszeichnung auch dem allgemein in großer Achtung stehenden bisherigen Chef des kronprinzlichen Stabes, Generalmajor v. Neumann, zu Theil geworden ist.

Rußland.

Alle Nachrichten von den Gestaden des schwarzen Meeres bestätigen die frühern Mittheilungen über


geschlichtet ist. Dieß wäre sehr zu beklagen, da in dem südlichen Italien, hauptsächlich in Sicilien viel Brennstoff aufgehäuft ist. Der König konnte sich davon bei seinem letzten Aufenthalt in Palermo überzeugen, und er würde wohl daran thun, diesen Geist durch mögliche Ereignisse nicht auf die Probe zu stellen. Er hat inzwischen seine eigenen Ansichten, von denen ihn abzubringen schwer ist. Leider besitzen die meisten seiner Diener nicht Charakterfestigkeit genug, um den Hof zu warnen und den richtigen Weg anzugeben. Sie fürchten, wenn sie es wagen sich mit ihm in Widerspruch zu setzen, das Schicksal des Fürsten Cassaro zu theilen. Sie suchen so Alles ihm zu Gefallen zu thun, und auf welche Weise dieß geschieht, möchte daraus erhellen, daß in der letzten Zeit ein Rundschreiben an alle neapolitanischen Agenten von dem sicilianischen Ministerium erging, in welchem unziemlich, fast beleidigend über das zu Neapel accreditirte diplomatische Corps gesprochen wird, so daß es das Ansehen hat, als wolle die neapolitanische Regierung mit ganz Europa brechen.

Deutschland.

Die hohen Personen haben heute Morgen unsere Stadt verlassen. Der Kaiser, die Kaiserin, der Großfürst-Thronfolger, die Großfürstin Olga von Rußland, so wie die Prinzessin Marie von Hessen sind nach Bieberich abgereist, wohin sich, wie ich höre, heute auch Se. Maj. der König von Bayern begibt.

Die Salineninspectoren Weiß und Wilhelmi, so wie der Wirth und Landstand Salzmann, sämmtlich von Nauheim in Kurhessen, welche in die politischen Untersuchungen der letztverflossenen Jahre verwickelt und auch eine Zeit lang verhaftet waren, haben am 12 d. M. ihr Urtheil publicirt bekommen. Weiß und Salzmann wurden von der Instanz absolvirt, Wilhelmi dagegen zu vier Jahren Festung verurtheilt. (Schwäb. M.)


Die Ständeversammlung wird in wenigen Tagen geschlossen werden. Bei der Wildschädenfrage ist die zweite Kammer der ersten vollständig beigetreten. Demnach lautet die gesetzliche Bestimmung über diese Zweifelsfrage nunmehr also: „Unter dem zur Vergütung geeigneten Wildschaden ist der auf bebauten Ländereien an Feldern, Gärten und Weinbergen von Roth-, Dam- und Schwarzwild, ingleichen von Rehen verursachte Schaden zu verstehen. (Zusatz der ersten Kammer: „Eine Verbindlichkeit zur Vergütung von Schäden auf andern Grundstücken, ingleichen von andern als den hier benannten jagdbaren Thieren, findet nicht statt.“) Die ganze Disposition läuft darauf hinaus, daß von jetzt an auch der Schaden, welcher durch Rehe verursacht wird, vergütet werden muß, was zeither für zweifelhaft gehalten wurde. – In der ersten Kammer ist bei der Verhandlung über das Communalgardeninstitut alles dasjenige, was die zweite Kammer beschlossen hat, wieder abgeworfen worden, so daß sowohl das Princip der freien Wahl als auch die gleichförmige Bekleidung keinen Beifall gefunden haben. Bei der Kürze der Zeit, die noch gegeben ist, wird man sich nun über diese Differenzen kaum vereinigen können, und so wird es hinsichtlich der Communalgarde vorerst noch beim Alten bleiben. – Ueber das Budget hat man sich schnell geeinigt, das heißt, die zweite Kammer hat sich den Beschlüssen der ersten hohen Kammer allenthalben angeschlossen. Die geringen Ersparnisse, die man versucht hatte, sind daher wieder aufgegeben worden, was nicht mehr als billig ist. Vorzüglich zu gönnen ist diese rückgängige Bewegung den Militärzten und den Frauenvereinen, welche letztere ohne die ihnen im Budget zugedachten 500 Thlr. wahrscheinlich nicht so viel Gutes hätten thun können. – Gestern, in der Mittagssitzung der zweiten Kammer – denn es werden nunmehr auch Abends Sitzungen gehalten, und die zweite Kammer geht jetzt immer erst auf den ersten Nachtwächterruf auseinander – kam ein kleiner Wortwechsel zwischen dem Präsidenten und dem Abg. v. Watzdorf vor. Der Letztere, als Vorstand und Referent in der Deputation wegen der hannover'schen Verfassungsangelegenheit, erbot sich, die gefertigte ständische Schrift zu verlesen, was sonst immer keine Umstände macht. Aber bei dieser bedenklichen Sache meinte der Präsident, er könne nicht von der Tagesordnung abweichen, auch habe er die Schrift noch nicht gelesen! Die Ansicht des Präsidenten entschied, die Schrift ward erst am Schlusse der Sitzung, nachdem sich inmittelst der Minister der auswärtigen Angelegenheiten eingefunden hatte, verlesen, übrigens ohne alle Erinnerung genehmigt. Der stellvertretende Abg. Hänel auf Rauenstein war der Einzige, der sich auf die Frage des Präsidenten: ob man die Schrift genehmige? dagegen erhob. Im Uebrigen ersah man aus der verlesenen kurzen Schrift, daß die zweite Kammer, wahrscheinlich in geheimer Sitzung – denn man hat sonst nichts davon gehört – auch hierin der ersten Kammer beigetreten ist, d. h. die auf Wiederherstellung der Verfassung in Hannover bezüglichen Anträge aufgegeben, dagegen die andern beiden Anträge wegen eines Bundesstaatsgerichtshofes und Veröffentlichung der Protokolle in der gedachten ständischen Schrift niedergelegt hat. Meines Wissens sind dieß die ersten Anträge ähnlicher Art, welche eine erste und zweite Kammer einer deutschen Ständeversammlung gemeinschaftlich gestellt haben. (L. A. Z.)

Preußen.

Der Erzherzog Albrecht von Oesterreich ist gestern am Hoflager Sr. Maj. in Potsdam eingetroffen. Das Kaiserhaus hat durch eines seiner Mitglieder die herzliche Theilnahme zu erkennen geben wollen, die ihm das Ableben Friedrich Wilhelms III, des persönlichen Freundes von Kaiser Franz und des letzten Stifters der heiligen Allianz und des deutschen Bundes, einflößt. Se. kaiserl. Hoh. war heute früh auch auf eine Stunde in Berlin, ist jedoch bald darauf wieder nach Potsdam zurückgekehrt. Von hier wird sich der General der Infanterie und erste Generaladjutant des verstorbenn Königs, Frhr. von dem Knesebeck, nach Wien begeben, um die Anzeige von der Thronbesteigung Friedrich Wilhelms IV zu überbringen. Mit gleichem Auftrage begibt sich der Generallieutenant und Generaladjutant v. Thile zu Sr. Maj. dem Könige von Bayern und der Generallieutenant v. Röder an den verwandten kurfürstlichen Hof in Kassel. Nach Paris sollte sich der Generallieutenant von Natzmer begeben, doch vernimmt man, daß dieser bejahrte Kriegsmann durch Unwohlseyn zurückgehalten wird. – Die ersten Ernennungen in den militärischen Umgebungen des jetzt regierenden Königs sind gestern publicir worden. Nächst der bereits erwähnten des Obristen v. Lindheim, Flügeladjutanten des verewigten Monarchen, zum Generalmajor und Generaladjutanten, bemerkt man auch die des Gerallieutenants v. Luck, Generalinspecteurs des Militärunterrichtswesen, der in früherer Zeit Gouverneur des Kronprinzen gewesen war, und seinen ersten militärischen Unterricht geleitet hatte, zum Generaladjutanten, welche Auszeichnung auch dem allgemein in großer Achtung stehenden bisherigen Chef des kronprinzlichen Stabes, Generalmajor v. Neumann, zu Theil geworden ist.

Rußland.

Alle Nachrichten von den Gestaden des schwarzen Meeres bestätigen die frühern Mittheilungen über

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div type="jArticle" n="1">
        <div type="jArticle" n="2">
          <p><pb facs="#f0007" n="1382"/><lb/>
geschlichtet ist. Dieß wäre sehr zu beklagen, da in dem südlichen Italien, hauptsächlich in Sicilien viel Brennstoff aufgehäuft ist. Der König konnte sich davon bei seinem letzten Aufenthalt in Palermo überzeugen, und er würde wohl daran thun, diesen Geist durch mögliche Ereignisse nicht auf die Probe zu stellen. Er hat inzwischen seine eigenen Ansichten, von denen ihn abzubringen schwer ist. Leider besitzen die meisten seiner Diener nicht Charakterfestigkeit genug, um den Hof zu warnen und den richtigen Weg anzugeben. Sie fürchten, wenn sie es wagen sich mit ihm in Widerspruch zu setzen, das Schicksal des Fürsten Cassaro zu theilen. Sie suchen so Alles ihm zu Gefallen zu thun, und auf welche Weise dieß geschieht, möchte daraus erhellen, daß in der letzten Zeit ein Rundschreiben an alle neapolitanischen Agenten von dem sicilianischen Ministerium erging, in welchem unziemlich, fast beleidigend über das zu Neapel accreditirte diplomatische Corps gesprochen wird, so daß es das Ansehen hat, als wolle die neapolitanische Regierung mit ganz Europa brechen.</p><lb/>
        </div>
      </div>
      <div type="jArticle" n="1">
        <byline>
          <docAuthor>
            <gap reason="insignificant"/>
          </docAuthor>
        </byline><lb/>
        <head>Deutschland.</head>
        <div type="jArticle" n="2"><lb/>
          <dateline><hi rendition="#b">Frankfurt a. M.,</hi> 18 Jun.</dateline>
          <p> Die hohen Personen haben heute Morgen unsere Stadt verlassen. Der Kaiser, die Kaiserin, der Großfürst-Thronfolger, die Großfürstin Olga von Rußland, so wie die Prinzessin Marie von Hessen sind nach Bieberich abgereist, wohin sich, wie ich höre, heute auch Se. Maj. der König von Bayern begibt.</p>
        </div>
        <div type="jArticle" n="2">
          <dateline><hi rendition="#b">Aus Kurhessen,</hi> 15 Jun.</dateline>
          <p> Die Salineninspectoren Weiß und Wilhelmi, so wie der Wirth und Landstand Salzmann, sämmtlich von Nauheim in Kurhessen, welche in die politischen Untersuchungen der letztverflossenen Jahre verwickelt und auch eine Zeit lang verhaftet waren, haben am 12 d. M. ihr Urtheil publicirt bekommen. Weiß und Salzmann wurden von der Instanz absolvirt, Wilhelmi dagegen zu vier Jahren Festung verurtheilt. (<hi rendition="#g">Schwäb</hi>. M.)</p>
        </div>
        <div type="jArticle" n="2"><lb/>
          <byline>
            <docAuthor>
              <gap reason="insignificant"/>
            </docAuthor>
          </byline>
          <dateline><hi rendition="#b">Dresden,</hi> 14 Jun.</dateline>
          <p>Die Ständeversammlung wird in wenigen Tagen geschlossen werden. Bei der Wildschädenfrage ist die zweite Kammer der ersten vollständig beigetreten. Demnach lautet die gesetzliche Bestimmung über diese Zweifelsfrage nunmehr also: &#x201E;Unter dem zur Vergütung geeigneten Wildschaden ist der auf bebauten Ländereien an Feldern, Gärten und Weinbergen von Roth-, Dam- und Schwarzwild, ingleichen von Rehen verursachte Schaden zu verstehen. (Zusatz der ersten Kammer: &#x201E;Eine Verbindlichkeit zur Vergütung von Schäden auf andern Grundstücken, ingleichen von andern als den hier benannten jagdbaren Thieren, findet nicht statt.&#x201C;) Die ganze Disposition läuft darauf hinaus, daß von jetzt an auch der Schaden, welcher durch Rehe verursacht wird, vergütet werden muß, was zeither für zweifelhaft gehalten wurde. &#x2013; In der ersten Kammer ist bei der Verhandlung über das Communalgardeninstitut alles dasjenige, was die zweite Kammer beschlossen hat, wieder abgeworfen worden, so daß sowohl das Princip der freien Wahl als auch die gleichförmige Bekleidung keinen Beifall gefunden haben. Bei der Kürze der Zeit, die noch gegeben ist, wird man sich nun über diese Differenzen kaum vereinigen können, und so wird es hinsichtlich der Communalgarde vorerst noch beim Alten bleiben. &#x2013; Ueber das Budget hat man sich schnell geeinigt, das heißt, die zweite Kammer hat sich den Beschlüssen der ersten hohen Kammer allenthalben angeschlossen. Die geringen Ersparnisse, die man versucht hatte, sind daher wieder aufgegeben worden, was nicht mehr als billig ist. Vorzüglich zu gönnen ist diese rückgängige Bewegung den Militärzten und den Frauenvereinen, welche letztere ohne die ihnen im Budget zugedachten 500 Thlr. wahrscheinlich nicht so viel Gutes hätten thun können. &#x2013; Gestern, in der Mittagssitzung der zweiten Kammer &#x2013; denn es werden nunmehr auch Abends Sitzungen gehalten, und die zweite Kammer geht jetzt immer erst auf den ersten Nachtwächterruf auseinander &#x2013; kam ein kleiner Wortwechsel zwischen dem Präsidenten und dem Abg. v. Watzdorf vor. Der Letztere, als Vorstand und Referent in der Deputation wegen der hannover'schen Verfassungsangelegenheit, erbot sich, die gefertigte ständische Schrift zu verlesen, was sonst immer keine Umstände macht. Aber bei dieser bedenklichen Sache meinte der Präsident, er könne nicht von der Tagesordnung abweichen, auch habe er die Schrift noch nicht gelesen! Die Ansicht des Präsidenten entschied, die Schrift ward erst am Schlusse der Sitzung, nachdem sich inmittelst der Minister der auswärtigen Angelegenheiten eingefunden hatte, verlesen, übrigens ohne alle Erinnerung genehmigt. Der stellvertretende Abg. Hänel auf Rauenstein war der Einzige, der sich auf die Frage des Präsidenten: ob man die Schrift genehmige? dagegen erhob. Im Uebrigen ersah man aus der verlesenen kurzen Schrift, daß die zweite Kammer, wahrscheinlich in geheimer Sitzung &#x2013; denn man hat sonst nichts davon gehört &#x2013; auch hierin der ersten Kammer beigetreten ist, d. h. die auf Wiederherstellung der Verfassung in Hannover bezüglichen Anträge aufgegeben, dagegen die andern beiden Anträge wegen eines Bundesstaatsgerichtshofes und Veröffentlichung der Protokolle in der gedachten ständischen Schrift niedergelegt hat. Meines Wissens sind dieß die ersten Anträge ähnlicher Art, welche eine erste und zweite Kammer einer deutschen Ständeversammlung gemeinschaftlich gestellt haben. (L. A. Z.)</p><lb/>
        </div>
        <div type="jArticle" n="2">
          <byline>
            <docAuthor>
              <gap reason="insignificant"/>
            </docAuthor>
          </byline><lb/>
          <head>Preußen.</head><lb/>
          <dateline><hi rendition="#b">Berlin,</hi> 16 Jun.</dateline>
          <p>Der Erzherzog Albrecht von Oesterreich ist gestern am Hoflager Sr. Maj. in Potsdam eingetroffen. Das Kaiserhaus hat durch eines seiner Mitglieder die herzliche Theilnahme zu erkennen geben wollen, die ihm das Ableben Friedrich Wilhelms III, des persönlichen Freundes von Kaiser Franz und des letzten Stifters der heiligen Allianz und des deutschen Bundes, einflößt. Se. kaiserl. Hoh. war heute früh auch auf eine Stunde in Berlin, ist jedoch bald darauf wieder nach Potsdam zurückgekehrt. Von hier wird sich der General der Infanterie und erste Generaladjutant des verstorbenn Königs, Frhr. von dem Knesebeck, nach Wien begeben, um die Anzeige von der Thronbesteigung Friedrich Wilhelms IV zu überbringen. Mit gleichem Auftrage begibt sich der Generallieutenant und Generaladjutant v. Thile zu Sr. Maj. dem Könige von Bayern und der Generallieutenant v. Röder an den verwandten kurfürstlichen Hof in Kassel. Nach Paris sollte sich der Generallieutenant von Natzmer begeben, doch vernimmt man, daß dieser bejahrte Kriegsmann durch Unwohlseyn zurückgehalten wird. &#x2013; Die ersten Ernennungen in den militärischen Umgebungen des jetzt regierenden Königs sind gestern publicir worden. Nächst der bereits erwähnten des Obristen v. Lindheim, Flügeladjutanten des verewigten Monarchen, zum Generalmajor und Generaladjutanten, bemerkt man auch die des Gerallieutenants v. Luck, Generalinspecteurs des Militärunterrichtswesen, der in früherer Zeit Gouverneur des Kronprinzen gewesen war, und seinen ersten militärischen Unterricht geleitet hatte, zum Generaladjutanten, welche Auszeichnung auch dem allgemein in großer Achtung stehenden bisherigen Chef des kronprinzlichen Stabes, Generalmajor v. Neumann, zu Theil geworden ist.</p><lb/>
        </div>
      </div>
      <div type="jArticle" n="1">
        <byline>
          <docAuthor>
            <gap reason="insignificant"/>
          </docAuthor>
        </byline><lb/>
        <head>Rußland.</head><lb/>
        <dateline><hi rendition="#b">Galacz,</hi> 5 Jun.</dateline>
        <p>Alle Nachrichten von den Gestaden des schwarzen Meeres bestätigen die frühern Mittheilungen über<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1382/0007] geschlichtet ist. Dieß wäre sehr zu beklagen, da in dem südlichen Italien, hauptsächlich in Sicilien viel Brennstoff aufgehäuft ist. Der König konnte sich davon bei seinem letzten Aufenthalt in Palermo überzeugen, und er würde wohl daran thun, diesen Geist durch mögliche Ereignisse nicht auf die Probe zu stellen. Er hat inzwischen seine eigenen Ansichten, von denen ihn abzubringen schwer ist. Leider besitzen die meisten seiner Diener nicht Charakterfestigkeit genug, um den Hof zu warnen und den richtigen Weg anzugeben. Sie fürchten, wenn sie es wagen sich mit ihm in Widerspruch zu setzen, das Schicksal des Fürsten Cassaro zu theilen. Sie suchen so Alles ihm zu Gefallen zu thun, und auf welche Weise dieß geschieht, möchte daraus erhellen, daß in der letzten Zeit ein Rundschreiben an alle neapolitanischen Agenten von dem sicilianischen Ministerium erging, in welchem unziemlich, fast beleidigend über das zu Neapel accreditirte diplomatische Corps gesprochen wird, so daß es das Ansehen hat, als wolle die neapolitanische Regierung mit ganz Europa brechen. _ Deutschland. Frankfurt a. M., 18 Jun. Die hohen Personen haben heute Morgen unsere Stadt verlassen. Der Kaiser, die Kaiserin, der Großfürst-Thronfolger, die Großfürstin Olga von Rußland, so wie die Prinzessin Marie von Hessen sind nach Bieberich abgereist, wohin sich, wie ich höre, heute auch Se. Maj. der König von Bayern begibt. Aus Kurhessen, 15 Jun. Die Salineninspectoren Weiß und Wilhelmi, so wie der Wirth und Landstand Salzmann, sämmtlich von Nauheim in Kurhessen, welche in die politischen Untersuchungen der letztverflossenen Jahre verwickelt und auch eine Zeit lang verhaftet waren, haben am 12 d. M. ihr Urtheil publicirt bekommen. Weiß und Salzmann wurden von der Instanz absolvirt, Wilhelmi dagegen zu vier Jahren Festung verurtheilt. (Schwäb. M.) _ Dresden, 14 Jun. Die Ständeversammlung wird in wenigen Tagen geschlossen werden. Bei der Wildschädenfrage ist die zweite Kammer der ersten vollständig beigetreten. Demnach lautet die gesetzliche Bestimmung über diese Zweifelsfrage nunmehr also: „Unter dem zur Vergütung geeigneten Wildschaden ist der auf bebauten Ländereien an Feldern, Gärten und Weinbergen von Roth-, Dam- und Schwarzwild, ingleichen von Rehen verursachte Schaden zu verstehen. (Zusatz der ersten Kammer: „Eine Verbindlichkeit zur Vergütung von Schäden auf andern Grundstücken, ingleichen von andern als den hier benannten jagdbaren Thieren, findet nicht statt.“) Die ganze Disposition läuft darauf hinaus, daß von jetzt an auch der Schaden, welcher durch Rehe verursacht wird, vergütet werden muß, was zeither für zweifelhaft gehalten wurde. – In der ersten Kammer ist bei der Verhandlung über das Communalgardeninstitut alles dasjenige, was die zweite Kammer beschlossen hat, wieder abgeworfen worden, so daß sowohl das Princip der freien Wahl als auch die gleichförmige Bekleidung keinen Beifall gefunden haben. Bei der Kürze der Zeit, die noch gegeben ist, wird man sich nun über diese Differenzen kaum vereinigen können, und so wird es hinsichtlich der Communalgarde vorerst noch beim Alten bleiben. – Ueber das Budget hat man sich schnell geeinigt, das heißt, die zweite Kammer hat sich den Beschlüssen der ersten hohen Kammer allenthalben angeschlossen. Die geringen Ersparnisse, die man versucht hatte, sind daher wieder aufgegeben worden, was nicht mehr als billig ist. Vorzüglich zu gönnen ist diese rückgängige Bewegung den Militärzten und den Frauenvereinen, welche letztere ohne die ihnen im Budget zugedachten 500 Thlr. wahrscheinlich nicht so viel Gutes hätten thun können. – Gestern, in der Mittagssitzung der zweiten Kammer – denn es werden nunmehr auch Abends Sitzungen gehalten, und die zweite Kammer geht jetzt immer erst auf den ersten Nachtwächterruf auseinander – kam ein kleiner Wortwechsel zwischen dem Präsidenten und dem Abg. v. Watzdorf vor. Der Letztere, als Vorstand und Referent in der Deputation wegen der hannover'schen Verfassungsangelegenheit, erbot sich, die gefertigte ständische Schrift zu verlesen, was sonst immer keine Umstände macht. Aber bei dieser bedenklichen Sache meinte der Präsident, er könne nicht von der Tagesordnung abweichen, auch habe er die Schrift noch nicht gelesen! Die Ansicht des Präsidenten entschied, die Schrift ward erst am Schlusse der Sitzung, nachdem sich inmittelst der Minister der auswärtigen Angelegenheiten eingefunden hatte, verlesen, übrigens ohne alle Erinnerung genehmigt. Der stellvertretende Abg. Hänel auf Rauenstein war der Einzige, der sich auf die Frage des Präsidenten: ob man die Schrift genehmige? dagegen erhob. Im Uebrigen ersah man aus der verlesenen kurzen Schrift, daß die zweite Kammer, wahrscheinlich in geheimer Sitzung – denn man hat sonst nichts davon gehört – auch hierin der ersten Kammer beigetreten ist, d. h. die auf Wiederherstellung der Verfassung in Hannover bezüglichen Anträge aufgegeben, dagegen die andern beiden Anträge wegen eines Bundesstaatsgerichtshofes und Veröffentlichung der Protokolle in der gedachten ständischen Schrift niedergelegt hat. Meines Wissens sind dieß die ersten Anträge ähnlicher Art, welche eine erste und zweite Kammer einer deutschen Ständeversammlung gemeinschaftlich gestellt haben. (L. A. Z.) _ Preußen. Berlin, 16 Jun. Der Erzherzog Albrecht von Oesterreich ist gestern am Hoflager Sr. Maj. in Potsdam eingetroffen. Das Kaiserhaus hat durch eines seiner Mitglieder die herzliche Theilnahme zu erkennen geben wollen, die ihm das Ableben Friedrich Wilhelms III, des persönlichen Freundes von Kaiser Franz und des letzten Stifters der heiligen Allianz und des deutschen Bundes, einflößt. Se. kaiserl. Hoh. war heute früh auch auf eine Stunde in Berlin, ist jedoch bald darauf wieder nach Potsdam zurückgekehrt. Von hier wird sich der General der Infanterie und erste Generaladjutant des verstorbenn Königs, Frhr. von dem Knesebeck, nach Wien begeben, um die Anzeige von der Thronbesteigung Friedrich Wilhelms IV zu überbringen. Mit gleichem Auftrage begibt sich der Generallieutenant und Generaladjutant v. Thile zu Sr. Maj. dem Könige von Bayern und der Generallieutenant v. Röder an den verwandten kurfürstlichen Hof in Kassel. Nach Paris sollte sich der Generallieutenant von Natzmer begeben, doch vernimmt man, daß dieser bejahrte Kriegsmann durch Unwohlseyn zurückgehalten wird. – Die ersten Ernennungen in den militärischen Umgebungen des jetzt regierenden Königs sind gestern publicir worden. Nächst der bereits erwähnten des Obristen v. Lindheim, Flügeladjutanten des verewigten Monarchen, zum Generalmajor und Generaladjutanten, bemerkt man auch die des Gerallieutenants v. Luck, Generalinspecteurs des Militärunterrichtswesen, der in früherer Zeit Gouverneur des Kronprinzen gewesen war, und seinen ersten militärischen Unterricht geleitet hatte, zum Generaladjutanten, welche Auszeichnung auch dem allgemein in großer Achtung stehenden bisherigen Chef des kronprinzlichen Stabes, Generalmajor v. Neumann, zu Theil geworden ist. _ Rußland. Galacz, 5 Jun. Alle Nachrichten von den Gestaden des schwarzen Meeres bestätigen die frühern Mittheilungen über

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (?): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_173_18400621
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_173_18400621/7
Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 173. Augsburg, 21. Juni 1840, S. 1382. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_173_18400621/7>, abgerufen am 19.04.2024.