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Allgemeine Zeitung. Nr. 172. Augsburg, 20. Juni 1840.

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[2343]

Fünfter Rechenschaftsbericht über die Beiträge zu Jean Pauls Denkmal.

Die lebhaftern Aeußerungen der Theilnahme an der Sache des Jean Paul-Denkmals in der jüngsten Zeit sind zunächst die Veranlassung dieses neuerlichen Berichts, und zwar sind die weiter eingegangenen Beiträge folgende: 2 fl. 42 kr. von Hr. Christian Fi[s]cher dahier; 5 fl. von der Gemeinde Holenbrunn, bei Wunsiedel; 1 fl. 20 kr. von Hrn. geheimen Rath und Domainkammer-Director Steinwarz in Amorbach; 13 fl. 15 kr. aus dem königl. Landgericht Orb in Unterfranken; 10 fl. a. d. k. L. Euerdorf; 10 fl. 7 kr. a. d. k. L. Kissingen; 8 fl. 21 kr. a. d. k. L. Pottenstein; 26 fl. 21 kr. a. d. k. L. Rehau; 6 fl. 23 kr. a. d. k. L. Alzenau; 13 fl. 4 1/2 kr. a. d. k. L. Gräfenberg, zur 2ten Gabe; 6 fl. 39 kr. a. d. k. L. Ochsenfurth; 5 fl. a. d. k. L. Münnerstadt; 48 kr. a. d. k. L. Dettelbach; 6 fl. 38 kr. a. d. k. L. Vohenstrauß; 5 fl. 48 kr. a. d. k. L. Hemau; 4 fl. a. d. k. L. Tirschenreuth; 41 kr. a. d. k. L. Homburg; 1 fl. 48 kr. a. d. k. L. Arnstein; 2 fl. 21 kr. a. d. k. L. Culmbach; 4 fl. 12 kr. a. d. k. L. Nittenau; 1 fl. 39 kr. a. d. k. L. Obernberg; 10 fl. 52 kr. a. d. k. L. Waldsassen; 10 fl. 29 1/2 kr. a. d. k. L. Baireuth; 5 fl. 12 kr. a. d. k. L. Wolfrathshausen; 8 fl. 18 kr. a. d. k. L. Kipfenberg; 1 fl. 18 kr. a. d. k. L. Rothenfels; 16 fl. 14 kr. a. d. k. L. Riedenburg; 22 fl. 51 1/2 kr. a. d. k. L. Neumarkt; 5 fl. 27 kr. a. d. k. L. Ebermannstadt; 1 fl. a. d. k. L. Parsberg; 8 fl. 30 kr. a. d. k. L. Naila; 7 fl. 34 3/4 kr. a. d. k. L. Hofheim; 48 kr. a. d. k. L. Burgebrach; 23 fl. 59 kr. a. d. k. L. Burglengenfeld; 8 fl. 36 kr. a. d. k. L. Ebern; 8 fl. 57 1/2 kr. a. d. k. L. Heidenheim; 12 fl. a. d. k. L. Brückenau; 3 fl. 48 kr. a. d. k. L. Waldmünchen; 12 fl. 36 kr. a. d. k. L. Eschenbach; 3 fl. 27 kr. a. d. k. L. Weihers; 1 fl. 6 kr. a. d. k. L. Pegnitz; 5 fl. 54 kr. a. d. k. L. Roding; 1 fl. 15 kr. a. d. k. L. Nabburg; 1 fl. 6 kr. a. d. k. L. Ebermannstadt; 5 fl. a. d. k. L. Gunzenhausen; 4 fl. 50 kr. a. d. k. L. Hollfeld; 17 fl. 59 kr. a. d. k. L. Amberg; 5 fl. 18 kr. a. d. k. L. Kassel; 24 kr. a. d. k. L. Stadtsteinach; 7 fl. 34 kr. a. d. k. L. Rothenbuch; 1 fl. 46 kr. vom Herrschaftsgericht Pappenheim; 5 fl. 48 kr. v. H. G. Kleinheubach; 51 kr. v. H. G. Banz; 12 fl. v. H. G. Miltenberg; 2 fl. 48 kr. v. H. G. Sommerhausen; 8 fl. 14 kr. v. H. G. Rüdenhausen; 5 fl. 12 kr. v. H. G. Wörth; 4 fl. 5 kr. v. H. G. Ellingen; 36 kr. v. H. G. Wiesenthaid; 42 fl. 58 kr. vom Magistrat Schweinfurt; 47 fl. 32 kr. vom Magistrat Fürth; 13 fl. 30 kr. vom Magistrat Würzburg.

Durch diese freundliche Geldhülfe ist die Summe der Denkmals-Beiträge auf
1737 fl. 27 3/4 kr. rhn. angewachsen, welches Geld bei hiesiger Sparcasse verzinslich angelegt ist.

Mit dem innigen Danke für diese Gaben spricht man die Hoffnung aus, daß durch die fortgesetzte Theilnahme an diesem schönen Werke der Zeitpunkt bald eintreten wird, in welchem dem seelenvollsten deutschen Dichter von seinem verständnißfreudigen Volke die Huldigung der Kunst wird dargebracht, so wie die beabsichtigte Jean Pauls-Stiftung, aus welcher braven Zöglingen für Wissenschaft, Kunst und Gewerbe angemessene Unterstützung zu Ausbildungs-Reisen soll gereicht werden, wird aufgerichtet werden, als immerwährendes Dankeszeichen.

Wunsiedel, am 7 Junius 1840.

Aus dem Comite für Jean Pauls Denkmal.

[2371]

Amortisations-Erkenntniß.

Nachdem die unbekannten Inhaber der in der diesseitigen Edictal-Citation vom 13 Nov. 1839 bezeichneten, zu Verlust gegangenen Urkunden über bei der k. Staatsschuldentilgungs-Special-Casse München anliegende Capitalien für die darin aufgeführten Stiftungen, ungeachtet der im Intelligenz-Blatte für Oberbayern, Stück 49 u. 52 vom Jahre 1839 und Stück 2 v. J. 1840; dann Beilage zur Allgem. Zeitung Nr. 337 v. J. 1839, dann Nr. 6 u. 42 v. J. 1840, dann in der politischen Zeitung Nr. 281 v. J. 1839 geschehenen Veröffentlichung inner dem präfigirten sechsmonatlichen Termine diese Urkunden dahier bei Gericht nicht producirt haben, so werden dieselben nach dem in der Ladung ausgesprochenen Präjudiz hiemit für kraftlos erklärt. - Am 6 Junius 1840.

Königl. Landgericht Neumarkt in Oberbayern.

Guggenbiller, Landrichter.

[2357-59]

Bekanntmachung.

Im Jahre 1811 starb dahier mit Hinterlassung eines Testaments der Herr Fürst Franz von Salm-Salm, und ernannte als Testamentsexecutor den fürstlich Hohenlohe'schen Geheimenrath Michael Knörzer von da, welcher sich auch unter gerichtlicher Leitung der Nachlaßregulirung unterzog, und im August 1813 die Einziehung des Nachlasses und Vertheilung desselben unter die Betheiligten überwiesen erhielt.

Im September 1823 starb genannter Geheimerath, weßhalb auf besondere Veranlassung die unter dessen Nachlaß befindlichen Fürst Salm-Salm'schen Gelder in das Gerichtsdepositorium gebracht und auch alle übrigen dergleichen Ausstände dahin eingezogen wurden.

Unter diesen nunmehr bei der Bank angelegten Geldern befinden sich 565 fl. 50 1/2 kr. angeblich der Stallmeisters-Wittwe Maria Margaretha Düret, einer gebornen Trouillet aus Paris und resp. deren Erben; dann 50 fl. 14 1/2 kr. angeblich der Madame Mignot aus Epinal gehörig, dann 60 fl. 23 kr., wovon die Prätendenten nicht benannt sind.

Da der Aufenthalt der Düret und Mignot oder deren Erben bisher nicht ausgemittelt werden konnte, und sich auch um den übrigen baaren Bestand von 60 fl. 23 kr. noch Niemand beworben hat, so ergeht vom unterzeichneten Herrschaftsgericht als vom k. Appellationsgericht für Mittelfranken aufgestellten Commissionsgericht an dieselben, so wie an alle und jede, welche etwa Ansprüche auf diese Gelder zu haben glauben, und namentlich auch an die etwaigen Gläubiger der Fürst Franz Salm-Salm'schen Verlassenschaft anmit die Aufforderung, sich innerhalb sieben Monaten und längstens bis
Mittwoch den 30 December l. J.
dahier zu melden, und ihre vermeintlichen Rechte nachzuweisen, widrigenfalls das Depositum als Lediggut betrachtet und dem Fiscus zugesprochen wird.

Dabei bemerkt man schließlich noch, daß sich die Wittwe Düret einige Zeit in Dinkelsbühl aufgehalten, und nach Lage der Acten eine Tochter, Maria Hypolit, angeblich verehelichte Feturd, zu Paris hinterlassen habe.

Schillingsfürst in Bayern, am 1 Jun. 1840.

Fürstlich Hohenlohe'sches Herrschaftsgericht.

Heldrich, Herrschaftsrichter.

[5138-40]

Aufforderung.

Im Militärkrankenhause zu Landau starb am 22 April 1839 der Soldat Georg Jacob Engel vom k. bayer. Infanterie-Regimente Wrede, geboren zu Birkenhördt, Kantons Bergzabern, und außerehelicher Sohn der zu Gleiszellen verstorbenen Ehefrau des gleichfalls verlebten Michael Gölcher, Schneiders daselbst. Da derselbe einiges Vermögen hinterlassen hat, bis jetzt aber keine rechtmäßigen Erben hievon bekannt geworden sind, so werden hiemit alle diejenigen, welche auf die Verlassenschaft des genannten Georg Jacob Engel einen rechtlichen Anspruch machen zu können glauben, in Folge Erkenntnisses des k. Bezirksgerichtes Landau vom 9 September 1839 und des Art. 770 des Civil-Gesetzbuches aufgefordert, diese Ansprüche in gesetzlicher Frist bei der betreffenden Behörde geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf jener Frist die Einweisung des Aerars in den Besitz fraglicher Verlassenschaft gerichtlich betrieben werden wird.

Speyer, den 5 December 1839.

Königlich bayer. Regierung der Pfalz, Kammer der Finanzen.

In Abwesenheit des k. Präsidenten.

Schnellenbühel, Gerhardt.

[2349-51]

Edictal-Ladung.

Johann Conrad Risch, ein Sohn des verstorbenen Andreas Risch dahier und seiner gleichfalls verstorbenen Ehefrau Johanna Agatha, geb. Gött, geboren am 7 September 1778, hat sich vor ungefähr 40 Jahren von hier entfernt, angeblich in österreichische Militärdienste tretend, ohne seitdem von seinem Leben und Aufenthaltsort Nachricht an seine Verwandten gelangen zu lassen, so daß über sein Vermögen eine Curatel angeordnet wurde.

Auf Antrag seiner Seitenverwandten werden nun der gedachte Johann Conrad Risch oder dessen Leibes- oder Testamentserben andurch vorgeladen, so gewisser
binnen drei Monaten a dato
bei unterzeichnetem Amte sich zu melden und zu legitimiren, als ansonsten das Vermögen desselben seinen Seitenverwandten vorerst nutznießlich gegen Caution, nach dem 7 September 1848 aber, mit welchem Tag er das 70ste Lebensjahr zurückgelegt haben würde, in Eigenthum überlassen werden wird.

Decretum Homburg v. d. Höhe, den 3 Junius 1840.

Landgr. hess. Justizamt.

Dr. Haupt.

[2374-76]

Aufforderung.

Das Gesuch um Aufforderung derjenigen, welche auf die Standesherrschaft von Salm-Krautheim in den Grund- und Pfandbüchern nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte dingliche, lehenrechtliche und fideicommissarische Ansprüche haben oder zu haben glauben.

Alle diejenigen, welche an die Standesherrschaft von Salm-Krautheim im Ganzen oder an die damit verknüpften Rechte oder an die dazu gehörigen Gefälle, Gebäude, Maiereien, Gärten, Aecker, Wiesen, Reben, Weiden und Oedungen, Waldungen, Schäfereien, Jagden, Fischereien - an die Inventarien der Kellereien, Kieferei, Keltern, Fruchtspeicher, Brennerei und Kanzleien im Einzelnen, in den Grund- und Pfandbüchern nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte dingliche Rechte oder lehenrechtliche, oder fideicommissarische Ansprüche haben oder zu haben glauben, werden hiermit aufgefordert, dieselben
binnen drei Monaten
anzumelden oder geltend zu machen, bei Vermeidung des Rechtsnachtheiles, daß sonst für die Aufgeforderten aber nicht Erschienenen im Verhältniß zum großherzoglichen Domänen-Fiscus die lehenrechtlichen oder fideicommissarischen Ansprüche oder dinglichen etc. Rechte verloren seyn sollen.

Mannheim, den 3 Junius 1840.

Großherzoglich bad. Hofgericht des Unterrhein-Kreises.

v. Kettennaker.

v. Krafft.

[2198]

Für Landwirthe.

Fr. W. v. Trantvetter,
Anleitung zum gedeihlichsten Bau der 70fältig tragenden Himalaya-Gerste,
mit 1 Steindrucktafel. gr. 8. brosch. 6 gr. oder 27 kr. ist in der Arnold'schen Buchhandlung erschienen und in allen namhaften Buchhandlungen zu bekommen, in Augsburg und Lindau durch die M. Rieger'sche Buchhandlung.

[2343]

Fünfter Rechenschaftsbericht über die Beiträge zu Jean Pauls Denkmal.

Die lebhaftern Aeußerungen der Theilnahme an der Sache des Jean Paul-Denkmals in der jüngsten Zeit sind zunächst die Veranlassung dieses neuerlichen Berichts, und zwar sind die weiter eingegangenen Beiträge folgende: 2 fl. 42 kr. von Hr. Christian Fi[s]cher dahier; 5 fl. von der Gemeinde Holenbrunn, bei Wunsiedel; 1 fl. 20 kr. von Hrn. geheimen Rath und Domainkammer-Director Steinwarz in Amorbach; 13 fl. 15 kr. aus dem königl. Landgericht Orb in Unterfranken; 10 fl. a. d. k. L. Euerdorf; 10 fl. 7 kr. a. d. k. L. Kissingen; 8 fl. 21 kr. a. d. k. L. Pottenstein; 26 fl. 21 kr. a. d. k. L. Rehau; 6 fl. 23 kr. a. d. k. L. Alzenau; 13 fl. 4 1/2 kr. a. d. k. L. Gräfenberg, zur 2ten Gabe; 6 fl. 39 kr. a. d. k. L. Ochsenfurth; 5 fl. a. d. k. L. Münnerstadt; 48 kr. a. d. k. L. Dettelbach; 6 fl. 38 kr. a. d. k. L. Vohenstrauß; 5 fl. 48 kr. a. d. k. L. Hemau; 4 fl. a. d. k. L. Tirschenreuth; 41 kr. a. d. k. L. Homburg; 1 fl. 48 kr. a. d. k. L. Arnstein; 2 fl. 21 kr. a. d. k. L. Culmbach; 4 fl. 12 kr. a. d. k. L. Nittenau; 1 fl. 39 kr. a. d. k. L. Obernberg; 10 fl. 52 kr. a. d. k. L. Waldsassen; 10 fl. 29 1/2 kr. a. d. k. L. Baireuth; 5 fl. 12 kr. a. d. k. L. Wolfrathshausen; 8 fl. 18 kr. a. d. k. L. Kipfenberg; 1 fl. 18 kr. a. d. k. L. Rothenfels; 16 fl. 14 kr. a. d. k. L. Riedenburg; 22 fl. 51 1/2 kr. a. d. k. L. Neumarkt; 5 fl. 27 kr. a. d. k. L. Ebermannstadt; 1 fl. a. d. k. L. Parsberg; 8 fl. 30 kr. a. d. k. L. Naila; 7 fl. 34 3/4 kr. a. d. k. L. Hofheim; 48 kr. a. d. k. L. Burgebrach; 23 fl. 59 kr. a. d. k. L. Burglengenfeld; 8 fl. 36 kr. a. d. k. L. Ebern; 8 fl. 57 1/2 kr. a. d. k. L. Heidenheim; 12 fl. a. d. k. L. Brückenau; 3 fl. 48 kr. a. d. k. L. Waldmünchen; 12 fl. 36 kr. a. d. k. L. Eschenbach; 3 fl. 27 kr. a. d. k. L. Weihers; 1 fl. 6 kr. a. d. k. L. Pegnitz; 5 fl. 54 kr. a. d. k. L. Roding; 1 fl. 15 kr. a. d. k. L. Nabburg; 1 fl. 6 kr. a. d. k. L. Ebermannstadt; 5 fl. a. d. k. L. Gunzenhausen; 4 fl. 50 kr. a. d. k. L. Hollfeld; 17 fl. 59 kr. a. d. k. L. Amberg; 5 fl. 18 kr. a. d. k. L. Kassel; 24 kr. a. d. k. L. Stadtsteinach; 7 fl. 34 kr. a. d. k. L. Rothenbuch; 1 fl. 46 kr. vom Herrschaftsgericht Pappenheim; 5 fl. 48 kr. v. H. G. Kleinheubach; 51 kr. v. H. G. Banz; 12 fl. v. H. G. Miltenberg; 2 fl. 48 kr. v. H. G. Sommerhausen; 8 fl. 14 kr. v. H. G. Rüdenhausen; 5 fl. 12 kr. v. H. G. Wörth; 4 fl. 5 kr. v. H. G. Ellingen; 36 kr. v. H. G. Wiesenthaid; 42 fl. 58 kr. vom Magistrat Schweinfurt; 47 fl. 32 kr. vom Magistrat Fürth; 13 fl. 30 kr. vom Magistrat Würzburg.

Durch diese freundliche Geldhülfe ist die Summe der Denkmals-Beiträge auf
1737 fl. 27 3/4 kr. rhn. angewachsen, welches Geld bei hiesiger Sparcasse verzinslich angelegt ist.

Mit dem innigen Danke für diese Gaben spricht man die Hoffnung aus, daß durch die fortgesetzte Theilnahme an diesem schönen Werke der Zeitpunkt bald eintreten wird, in welchem dem seelenvollsten deutschen Dichter von seinem verständnißfreudigen Volke die Huldigung der Kunst wird dargebracht, so wie die beabsichtigte Jean Pauls-Stiftung, aus welcher braven Zöglingen für Wissenschaft, Kunst und Gewerbe angemessene Unterstützung zu Ausbildungs-Reisen soll gereicht werden, wird aufgerichtet werden, als immerwährendes Dankeszeichen.

Wunsiedel, am 7 Junius 1840.

Aus dem Comité für Jean Pauls Denkmal.

[2371]

Amortisations-Erkenntniß.

Nachdem die unbekannten Inhaber der in der diesseitigen Edictal-Citation vom 13 Nov. 1839 bezeichneten, zu Verlust gegangenen Urkunden über bei der k. Staatsschuldentilgungs-Special-Casse München anliegende Capitalien für die darin aufgeführten Stiftungen, ungeachtet der im Intelligenz-Blatte für Oberbayern, Stück 49 u. 52 vom Jahre 1839 und Stück 2 v. J. 1840; dann Beilage zur Allgem. Zeitung Nr. 337 v. J. 1839, dann Nr. 6 u. 42 v. J. 1840, dann in der politischen Zeitung Nr. 281 v. J. 1839 geschehenen Veröffentlichung inner dem präfigirten sechsmonatlichen Termine diese Urkunden dahier bei Gericht nicht producirt haben, so werden dieselben nach dem in der Ladung ausgesprochenen Präjudiz hiemit für kraftlos erklärt. – Am 6 Junius 1840.

Königl. Landgericht Neumarkt in Oberbayern.

Guggenbiller, Landrichter.

[2357-59]

Bekanntmachung.

Im Jahre 1811 starb dahier mit Hinterlassung eines Testaments der Herr Fürst Franz von Salm-Salm, und ernannte als Testamentsexecutor den fürstlich Hohenlohe'schen Geheimenrath Michael Knörzer von da, welcher sich auch unter gerichtlicher Leitung der Nachlaßregulirung unterzog, und im August 1813 die Einziehung des Nachlasses und Vertheilung desselben unter die Betheiligten überwiesen erhielt.

Im September 1823 starb genannter Geheimerath, weßhalb auf besondere Veranlassung die unter dessen Nachlaß befindlichen Fürst Salm-Salm'schen Gelder in das Gerichtsdepositorium gebracht und auch alle übrigen dergleichen Ausstände dahin eingezogen wurden.

Unter diesen nunmehr bei der Bank angelegten Geldern befinden sich 565 fl. 50 1/2 kr. angeblich der Stallmeisters-Wittwe Maria Margaretha Düret, einer gebornen Trouillet aus Paris und resp. deren Erben; dann 50 fl. 14 1/2 kr. angeblich der Madame Mignot aus Epinal gehörig, dann 60 fl. 23 kr., wovon die Prätendenten nicht benannt sind.

Da der Aufenthalt der Düret und Mignot oder deren Erben bisher nicht ausgemittelt werden konnte, und sich auch um den übrigen baaren Bestand von 60 fl. 23 kr. noch Niemand beworben hat, so ergeht vom unterzeichneten Herrschaftsgericht als vom k. Appellationsgericht für Mittelfranken aufgestellten Commissionsgericht an dieselben, so wie an alle und jede, welche etwa Ansprüche auf diese Gelder zu haben glauben, und namentlich auch an die etwaigen Gläubiger der Fürst Franz Salm-Salm'schen Verlassenschaft anmit die Aufforderung, sich innerhalb sieben Monaten und längstens bis
Mittwoch den 30 December l. J.
dahier zu melden, und ihre vermeintlichen Rechte nachzuweisen, widrigenfalls das Depositum als Lediggut betrachtet und dem Fiscus zugesprochen wird.

Dabei bemerkt man schließlich noch, daß sich die Wittwe Düret einige Zeit in Dinkelsbühl aufgehalten, und nach Lage der Acten eine Tochter, Maria Hypolit, angeblich verehelichte Feturd, zu Paris hinterlassen habe.

Schillingsfürst in Bayern, am 1 Jun. 1840.

Fürstlich Hohenlohe'sches Herrschaftsgericht.

Heldrich, Herrschaftsrichter.

[5138-40]

Aufforderung.

Im Militärkrankenhause zu Landau starb am 22 April 1839 der Soldat Georg Jacob Engel vom k. bayer. Infanterie-Regimente Wrede, geboren zu Birkenhördt, Kantons Bergzabern, und außerehelicher Sohn der zu Gleiszellen verstorbenen Ehefrau des gleichfalls verlebten Michael Gölcher, Schneiders daselbst. Da derselbe einiges Vermögen hinterlassen hat, bis jetzt aber keine rechtmäßigen Erben hievon bekannt geworden sind, so werden hiemit alle diejenigen, welche auf die Verlassenschaft des genannten Georg Jacob Engel einen rechtlichen Anspruch machen zu können glauben, in Folge Erkenntnisses des k. Bezirksgerichtes Landau vom 9 September 1839 und des Art. 770 des Civil-Gesetzbuches aufgefordert, diese Ansprüche in gesetzlicher Frist bei der betreffenden Behörde geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf jener Frist die Einweisung des Aerars in den Besitz fraglicher Verlassenschaft gerichtlich betrieben werden wird.

Speyer, den 5 December 1839.

Königlich bayer. Regierung der Pfalz, Kammer der Finanzen.

In Abwesenheit des k. Präsidenten.

Schnellenbühel, Gerhardt.

[2349-51]

Edictal-Ladung.

Johann Conrad Risch, ein Sohn des verstorbenen Andreas Risch dahier und seiner gleichfalls verstorbenen Ehefrau Johanna Agatha, geb. Gött, geboren am 7 September 1778, hat sich vor ungefähr 40 Jahren von hier entfernt, angeblich in österreichische Militärdienste tretend, ohne seitdem von seinem Leben und Aufenthaltsort Nachricht an seine Verwandten gelangen zu lassen, so daß über sein Vermögen eine Curatel angeordnet wurde.

Auf Antrag seiner Seitenverwandten werden nun der gedachte Johann Conrad Risch oder dessen Leibes- oder Testamentserben andurch vorgeladen, so gewisser
binnen drei Monaten a dato
bei unterzeichnetem Amte sich zu melden und zu legitimiren, als ansonsten das Vermögen desselben seinen Seitenverwandten vorerst nutznießlich gegen Caution, nach dem 7 September 1848 aber, mit welchem Tag er das 70ste Lebensjahr zurückgelegt haben würde, in Eigenthum überlassen werden wird.

Decretum Homburg v. d. Höhe, den 3 Junius 1840.

Landgr. hess. Justizamt.

Dr. Haupt.

[2374-76]

Aufforderung.

Das Gesuch um Aufforderung derjenigen, welche auf die Standesherrschaft von Salm-Krautheim in den Grund- und Pfandbüchern nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte dingliche, lehenrechtliche und fideicommissarische Ansprüche haben oder zu haben glauben.

Alle diejenigen, welche an die Standesherrschaft von Salm-Krautheim im Ganzen oder an die damit verknüpften Rechte oder an die dazu gehörigen Gefälle, Gebäude, Maiereien, Gärten, Aecker, Wiesen, Reben, Weiden und Oedungen, Waldungen, Schäfereien, Jagden, Fischereien – an die Inventarien der Kellereien, Kieferei, Keltern, Fruchtspeicher, Brennerei und Kanzleien im Einzelnen, in den Grund- und Pfandbüchern nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte dingliche Rechte oder lehenrechtliche, oder fideicommissarische Ansprüche haben oder zu haben glauben, werden hiermit aufgefordert, dieselben
binnen drei Monaten
anzumelden oder geltend zu machen, bei Vermeidung des Rechtsnachtheiles, daß sonst für die Aufgeforderten aber nicht Erschienenen im Verhältniß zum großherzoglichen Domänen-Fiscus die lehenrechtlichen oder fideicommissarischen Ansprüche oder dinglichen etc. Rechte verloren seyn sollen.

Mannheim, den 3 Junius 1840.

Großherzoglich bad. Hofgericht des Unterrhein-Kreises.

v. Kettennaker.

v. Krafft.

[2198]

Für Landwirthe.

Fr. W. v. Trantvetter,
Anleitung zum gedeihlichsten Bau der 70fältig tragenden Himalaya-Gerste,
mit 1 Steindrucktafel. gr. 8. brosch. 6 gr. oder 27 kr. ist in der Arnold'schen Buchhandlung erschienen und in allen namhaften Buchhandlungen zu bekommen, in Augsburg und Lindau durch die M. Rieger'sche Buchhandlung.

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          <p>Im September 1823 starb genannter Geheimerath, weßhalb auf besondere Veranlassung die unter dessen Nachlaß befindlichen Fürst Salm-Salm'schen Gelder in das Gerichtsdepositorium gebracht und auch alle übrigen dergleichen Ausstände dahin eingezogen wurden.</p><lb/>
          <p>Unter diesen nunmehr bei der Bank angelegten Geldern befinden sich 565 fl. 50 1/2 kr. angeblich der Stallmeisters-Wittwe Maria Margaretha Düret, einer gebornen Trouillet aus Paris und resp. deren Erben; dann 50 fl. 14 1/2 kr. angeblich der Madame Mignot aus Epinal gehörig, dann 60 fl. 23 kr., wovon die Prätendenten nicht benannt sind.</p><lb/>
          <p>Da der Aufenthalt der Düret und Mignot oder deren Erben bisher nicht ausgemittelt werden konnte, und sich auch um den übrigen baaren Bestand von 60 fl. 23 kr. noch Niemand beworben hat, so ergeht vom unterzeichneten Herrschaftsgericht als vom k. Appellationsgericht für Mittelfranken aufgestellten Commissionsgericht an dieselben, so wie an alle und jede, welche etwa Ansprüche auf diese Gelder zu haben glauben, und namentlich auch an die etwaigen Gläubiger der Fürst Franz Salm-Salm'schen Verlassenschaft anmit die Aufforderung, sich innerhalb sieben Monaten und längstens bis<lb/>
Mittwoch den 30 December l. J.<lb/>
dahier zu melden, und ihre vermeintlichen Rechte nachzuweisen, widrigenfalls das Depositum als Lediggut betrachtet und dem Fiscus zugesprochen wird.</p><lb/>
          <p>Dabei bemerkt man schließlich noch, daß sich die Wittwe Düret einige Zeit in Dinkelsbühl aufgehalten, und nach Lage der Acten eine Tochter, Maria Hypolit, angeblich verehelichte Feturd, zu Paris hinterlassen habe.</p><lb/>
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[1374/0014] [2343] Fünfter Rechenschaftsbericht über die Beiträge zu Jean Pauls Denkmal. Die lebhaftern Aeußerungen der Theilnahme an der Sache des Jean Paul-Denkmals in der jüngsten Zeit sind zunächst die Veranlassung dieses neuerlichen Berichts, und zwar sind die weiter eingegangenen Beiträge folgende: 2 fl. 42 kr. von Hr. Christian Fischer dahier; 5 fl. von der Gemeinde Holenbrunn, bei Wunsiedel; 1 fl. 20 kr. von Hrn. geheimen Rath und Domainkammer-Director Steinwarz in Amorbach; 13 fl. 15 kr. aus dem königl. Landgericht Orb in Unterfranken; 10 fl. a. d. k. L. Euerdorf; 10 fl. 7 kr. a. d. k. L. Kissingen; 8 fl. 21 kr. a. d. k. L. Pottenstein; 26 fl. 21 kr. a. d. k. L. Rehau; 6 fl. 23 kr. a. d. k. L. Alzenau; 13 fl. 4 1/2 kr. a. d. k. L. Gräfenberg, zur 2ten Gabe; 6 fl. 39 kr. a. d. k. L. Ochsenfurth; 5 fl. a. d. k. L. Münnerstadt; 48 kr. a. d. k. L. Dettelbach; 6 fl. 38 kr. a. d. k. L. Vohenstrauß; 5 fl. 48 kr. a. d. k. L. Hemau; 4 fl. a. d. k. L. Tirschenreuth; 41 kr. a. d. k. L. 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L. Gunzenhausen; 4 fl. 50 kr. a. d. k. L. Hollfeld; 17 fl. 59 kr. a. d. k. L. Amberg; 5 fl. 18 kr. a. d. k. L. Kassel; 24 kr. a. d. k. L. Stadtsteinach; 7 fl. 34 kr. a. d. k. L. Rothenbuch; 1 fl. 46 kr. vom Herrschaftsgericht Pappenheim; 5 fl. 48 kr. v. H. G. Kleinheubach; 51 kr. v. H. G. Banz; 12 fl. v. H. G. Miltenberg; 2 fl. 48 kr. v. H. G. Sommerhausen; 8 fl. 14 kr. v. H. G. Rüdenhausen; 5 fl. 12 kr. v. H. G. Wörth; 4 fl. 5 kr. v. H. G. Ellingen; 36 kr. v. H. G. Wiesenthaid; 42 fl. 58 kr. vom Magistrat Schweinfurt; 47 fl. 32 kr. vom Magistrat Fürth; 13 fl. 30 kr. vom Magistrat Würzburg. Durch diese freundliche Geldhülfe ist die Summe der Denkmals-Beiträge auf 1737 fl. 27 3/4 kr. rhn. angewachsen, welches Geld bei hiesiger Sparcasse verzinslich angelegt ist. Mit dem innigen Danke für diese Gaben spricht man die Hoffnung aus, daß durch die fortgesetzte Theilnahme an diesem schönen Werke der Zeitpunkt bald eintreten wird, in welchem dem seelenvollsten deutschen Dichter von seinem verständnißfreudigen Volke die Huldigung der Kunst wird dargebracht, so wie die beabsichtigte Jean Pauls-Stiftung, aus welcher braven Zöglingen für Wissenschaft, Kunst und Gewerbe angemessene Unterstützung zu Ausbildungs-Reisen soll gereicht werden, wird aufgerichtet werden, als immerwährendes Dankeszeichen. Wunsiedel, am 7 Junius 1840. Aus dem Comité für Jean Pauls Denkmal. [2371] Amortisations-Erkenntniß. Nachdem die unbekannten Inhaber der in der diesseitigen Edictal-Citation vom 13 Nov. 1839 bezeichneten, zu Verlust gegangenen Urkunden über bei der k. Staatsschuldentilgungs-Special-Casse München anliegende Capitalien für die darin aufgeführten Stiftungen, ungeachtet der im Intelligenz-Blatte für Oberbayern, Stück 49 u. 52 vom Jahre 1839 und Stück 2 v. 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Im September 1823 starb genannter Geheimerath, weßhalb auf besondere Veranlassung die unter dessen Nachlaß befindlichen Fürst Salm-Salm'schen Gelder in das Gerichtsdepositorium gebracht und auch alle übrigen dergleichen Ausstände dahin eingezogen wurden. Unter diesen nunmehr bei der Bank angelegten Geldern befinden sich 565 fl. 50 1/2 kr. angeblich der Stallmeisters-Wittwe Maria Margaretha Düret, einer gebornen Trouillet aus Paris und resp. deren Erben; dann 50 fl. 14 1/2 kr. angeblich der Madame Mignot aus Epinal gehörig, dann 60 fl. 23 kr., wovon die Prätendenten nicht benannt sind. Da der Aufenthalt der Düret und Mignot oder deren Erben bisher nicht ausgemittelt werden konnte, und sich auch um den übrigen baaren Bestand von 60 fl. 23 kr. noch Niemand beworben hat, so ergeht vom unterzeichneten Herrschaftsgericht als vom k. Appellationsgericht für Mittelfranken aufgestellten Commissionsgericht an dieselben, so wie an alle und jede, welche etwa Ansprüche auf diese Gelder zu haben glauben, und namentlich auch an die etwaigen Gläubiger der Fürst Franz Salm-Salm'schen Verlassenschaft anmit die Aufforderung, sich innerhalb sieben Monaten und längstens bis Mittwoch den 30 December l. J. dahier zu melden, und ihre vermeintlichen Rechte nachzuweisen, widrigenfalls das Depositum als Lediggut betrachtet und dem Fiscus zugesprochen wird. Dabei bemerkt man schließlich noch, daß sich die Wittwe Düret einige Zeit in Dinkelsbühl aufgehalten, und nach Lage der Acten eine Tochter, Maria Hypolit, angeblich verehelichte Feturd, zu Paris hinterlassen habe. Schillingsfürst in Bayern, am 1 Jun. 1840. Fürstlich Hohenlohe'sches Herrschaftsgericht. Heldrich, Herrschaftsrichter. [5138-40] Aufforderung. Im Militärkrankenhause zu Landau starb am 22 April 1839 der Soldat Georg Jacob Engel vom k. bayer. Infanterie-Regimente Wrede, geboren zu Birkenhördt, Kantons Bergzabern, und außerehelicher Sohn der zu Gleiszellen verstorbenen Ehefrau des gleichfalls verlebten Michael Gölcher, Schneiders daselbst. Da derselbe einiges Vermögen hinterlassen hat, bis jetzt aber keine rechtmäßigen Erben hievon bekannt geworden sind, so werden hiemit alle diejenigen, welche auf die Verlassenschaft des genannten Georg Jacob Engel einen rechtlichen Anspruch machen zu können glauben, in Folge Erkenntnisses des k. Bezirksgerichtes Landau vom 9 September 1839 und des Art. 770 des Civil-Gesetzbuches aufgefordert, diese Ansprüche in gesetzlicher Frist bei der betreffenden Behörde geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf jener Frist die Einweisung des Aerars in den Besitz fraglicher Verlassenschaft gerichtlich betrieben werden wird. Speyer, den 5 December 1839. Königlich bayer. Regierung der Pfalz, Kammer der Finanzen. In Abwesenheit des k. Präsidenten. Schnellenbühel, Gerhardt. [2349-51] Edictal-Ladung. Johann Conrad Risch, ein Sohn des verstorbenen Andreas Risch dahier und seiner gleichfalls verstorbenen Ehefrau Johanna Agatha, geb. Gött, geboren am 7 September 1778, hat sich vor ungefähr 40 Jahren von hier entfernt, angeblich in österreichische Militärdienste tretend, ohne seitdem von seinem Leben und Aufenthaltsort Nachricht an seine Verwandten gelangen zu lassen, so daß über sein Vermögen eine Curatel angeordnet wurde. Auf Antrag seiner Seitenverwandten werden nun der gedachte Johann Conrad Risch oder dessen Leibes- oder Testamentserben andurch vorgeladen, so gewisser binnen drei Monaten a dato bei unterzeichnetem Amte sich zu melden und zu legitimiren, als ansonsten das Vermögen desselben seinen Seitenverwandten vorerst nutznießlich gegen Caution, nach dem 7 September 1848 aber, mit welchem Tag er das 70ste Lebensjahr zurückgelegt haben würde, in Eigenthum überlassen werden wird. Decretum Homburg v. d. Höhe, den 3 Junius 1840. Landgr. hess. Justizamt. Dr. Haupt. [2374-76] Aufforderung. Das Gesuch um Aufforderung derjenigen, welche auf die Standesherrschaft von Salm-Krautheim in den Grund- und Pfandbüchern nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte dingliche, lehenrechtliche und fideicommissarische Ansprüche haben oder zu haben glauben. Alle diejenigen, welche an die Standesherrschaft von Salm-Krautheim im Ganzen oder an die damit verknüpften Rechte oder an die dazu gehörigen Gefälle, Gebäude, Maiereien, Gärten, Aecker, Wiesen, Reben, Weiden und Oedungen, Waldungen, Schäfereien, Jagden, Fischereien – an die Inventarien der Kellereien, Kieferei, Keltern, Fruchtspeicher, Brennerei und Kanzleien im Einzelnen, in den Grund- und Pfandbüchern nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte dingliche Rechte oder lehenrechtliche, oder fideicommissarische Ansprüche haben oder zu haben glauben, werden hiermit aufgefordert, dieselben binnen drei Monaten anzumelden oder geltend zu machen, bei Vermeidung des Rechtsnachtheiles, daß sonst für die Aufgeforderten aber nicht Erschienenen im Verhältniß zum großherzoglichen Domänen-Fiscus die lehenrechtlichen oder fideicommissarischen Ansprüche oder dinglichen etc. Rechte verloren seyn sollen. Mannheim, den 3 Junius 1840. Großherzoglich bad. Hofgericht des Unterrhein-Kreises. v. Kettennaker. v. Krafft. [2198] Für Landwirthe. Fr. W. v. Trantvetter, Anleitung zum gedeihlichsten Bau der 70fältig tragenden Himalaya-Gerste, mit 1 Steindrucktafel. gr. 8. brosch. 6 gr. oder 27 kr. ist in der Arnold'schen Buchhandlung erschienen und in allen namhaften Buchhandlungen zu bekommen, in Augsburg und Lindau durch die M. Rieger'sche Buchhandlung.

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 172. Augsburg, 20. Juni 1840, S. 1374. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_172_18400620/14>, abgerufen am 29.03.2024.