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Allgemeine Zeitung. Nr. 133. Augsburg, 12. Mai 1840.

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[1806]

Todes-Anzeige.

Unsere geliebte Mutter, Schwiegermutter und Großmutter,
Frau Maria Anna Henriette Francisca, geb. Hartzberger,
entschlief den 4 d. M., versehen mit den letzten Tröstungen der Religion, an den Folgen einer Brustentzündung und eingetretener Lungenlähmung, nach überstandenen schweren körperlichen Leiden, 77 Jahre und 5 Tage alt, sanft und schnell, dem Herrn über Leben und Tod. - Wer die zu einem höhern Leben Verklärte kannte, wird unsern unersetzlichen Verlust mit uns empfinden. Indem wir die nahen und fernen Freunde der Dahingeschiedenen von ihrem Tod in Kenntniß setzen, und für die vielen im Leben und bis zur Ruhestätte ihr zu Theil gewordenen, uns unvergeßlichen Beweise von Liebe, Freundschaft und Wohlwollen unsern innigsten Dank aussprechen, empfehlen wir sie ihrem freundlichen Andenken, mit der Bitte, die der Entschlafenen gewährt gewesenen Gesinnungen auf uns übertragen zu wollen. - Karlsruhe, den 7 Mai 1840.

Namens der Hinterbliebenen: Büchler, Geh. Hofrath.

[1794-96]

Ankündigung,
Die Molken- und Badanstalt Kreuth
wird am 1 Junius d. J. eröffnet. Die gedruckten Satzungen und Preise der Anstalt sind im Buchhandel bei Fleischmann in München a 6 kr. zu haben, sowie auch ein Exemplar jedem Titl. Curgaste bei dessen Ankunft im Bade wird gratis eingehändigt werden. Zugleich wird bekannt gemacht, daß vom 1 Junius d. J. an eine Post Relais-Station im Bade Kreuth wird eröffnet werden.

Tegernsee, am 1 Mai 1840.

Ihrer Majestät der Königin Wittwe Bad-Inspection Kreuth.

[1776-78]

Edictal-Ladung.

Der seit 24 December 1837 von hier vermißte Joseph Waldinger, Heizer im königl. Erziehungs-Institute für höhere Stände, wird hiemit auf Instanz seiner Ehefrau Magdalena Waldinger öffentlich aufgefordert, sich
binnen zwei Monaten
hierorts zu melden, oder von seinem jetzigen Aufenthalte Nachricht zu geben, widrigenfalls nach Umfluß dieser Zeit ein Curator absentis von Amtswegen für ihn aufgestellt werden würde.

Concl. am 28 April 1840.

Königl. Kreis- und Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir.

v. Enhuber.

[401-3]

Edictal-Ladung.

Johann Bonifaz Schmitt von Brückenau, Sohn des Bernard und der Dorothea Schmitt, welcher im Jahre 1813 mit den großh. Frankfurtischen Truppen nach Frankreich zog, hat seit dieser Zeit keine Nachricht mehr von sich gegeben.

Es ergeht daher an diesen Johann Bonifaz Schmitt oder dessen Leibeserben die Aufforderung,
binnen drei Monaten
vom Tage der Veröffentlichung dieses an sich bei dem unterfertigten Gericht um so gewisser persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu melden, als sonst dessen Vermögen, bestehend in 200 fl., ohne alle Cautionsleistung den nächsten anwesenden Erben erb- und eigenthümlich zuerkannt und ausgeantwortet werden wird.

Brückenau, den 23 Januar 1840.

Königliches Landgericht.

Fr. Chr. Hundt.

Nies.

[1455-57]

Bekanntmachung.

Der bürgerl. Handelsmann Simon Erber dahier ist am 10 d. gestorben. Alle diejenigen, welche aus was immer für einen Titel Forderungsansprüche machen zu können glauben, werden hiemit aufgefordert, selbe
innerhalb 30 Tagen a dato
bei der unterzeichneten Verlassenschaftsbehörde geltend zu machen, als außerdem bei Bereinigung der Verlassenschaft keine weitere Rücksicht auf sie genommen wird.

Wer etwas zur Erbsmasse gehörig in Handen hat, hat solches innerhalb desselben Termines bei Gericht zu übergeben.

Nach dem von den Erben gestellten Antrage wird am
Montag den 1 Junius d. J.
das ganz gemauerte Wohnhaus mit realer Handelsgerechtsame und Ladeneinrichtung auf dem Stadtplatze dahier, von Vormittags 9 Uhr bis 12 Uhr an den Meistbietenden in der Gerichtskanzlei öffentlich versteigert, und bemerkt, daß der Hinschlag mit dem Glockenschlage 12 Uhr geschieht.

Die Kaufsbedingungen werden am Verkaufstage selbst näher bekannt gegeben; auswärtige und dem Gerichte unbekannte Käufer haben sich hinsichtlich der Aufnahme von Seite des hiesigen Magistrates, dann ihres Vermögens und Leumundes durch gerichtliche Zeugnisse auszuweisen.

Am Dienstag den 2 Junius
und die folgenden Tage wird der gesammte Rücklaß des Simon Erber, bestehend in verschiedenem Silberzeug, Betten, Uhren, Leinwand, Zinn, Kupfer und verschiedenen Meubeln und sonstiger Hauseinrichtung, sodann dem Waarenlager, bestehend in Tüchern, Kasimir, Wollen-Taffent- und Seidenzeugen, wie auch Specerei- und Materialwaaren, Rauch- und Schnupftabak, öffentlich an die Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung versteigert, wozu Kaufslustige hiemit eingeladen werden.

Burghausen, den 16 April 1840.

Königl. Landgericht Burghausen.

Appel.

[1270-72]

Erb-Vorladung.

Durch das Ableben der Ehefrau des großherzoglich badischen pensionirten Amtschirurgen Lorenz Feldmann dahier, Juliane, geb. Sänger, sind deren sieben Kinder zu Erbschaft berufen. Unter diesen befindet sich ein seit mehreren Jahren unbekannt wo abwesender Sohn Johann Martin Feldmann, welcher hiermit aufgefordert wird, zu der bevorstehenden Erbtheilung innerhalb
sechs Monaten
entweder in Person oder durch einen gehörig Bevollmächtigten zu erscheinen, widrigenfalls die Erbschaft lediglich denjenigen zugetheilt werden wird, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladene zur Zeit des Erbanfalls gar nicht mehr am Leben gewesen wäre.

Wiesloch, den 4 April 1840.

Großh. badisches Amtsrevisorat.

Silbereißen.

[1773-75]

Bekanntmachung.

Folgende verschollene Personen:
1) der Buchbinder oder Buchdruckergeselle Ludwig Wagner, ein Sohn der im Jahre 1836 für todt erklärten separirtem Albertine Wagner, für welchen sich etwa 420 Rthlr. in unserm Depositorium befinden.

2) Der seit 1815 abwesende Karl Löwe, dessen Vermögen 17 Rthlr. beträgt.

3) Die Geschwister:
Henriette Wilhelm. Therese
Auguste Caroline
Charlotte Christiane

Ziska, für welche 5 Rthlr. 7 Sgr. 6pf. vorhanden sind.

4) Die verehelichte Thür, Dorothea Henriette, geborene Gradolff, und der seinem Stande nach unbekannte Ehemann derselben, für welche etwa 150 R hlr. deponirt sind.

5) Die Geschwister Christian Wilhelm und Maria Dorothea Albrecht, Kinder des hier im Jahre 1795 verstorbenen Arbeitsmannes Wilhelm Albrecht, deren Vermögen 8 Rthlr. 18 Sgr. 11 pf. beträgt,
so wie die unbekannten Erben und Erbnehmer dieser Personen werden auf
den 18 März 1841,
Vormittags 9 Uhr,
vor den Hrn. Stadtgerichtsrath Aschenborn vorgeladen, und haben sich entweder schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen und ihr Vermögen den bekannten Erben, in deren Ermangelung aber dem königl. Fiscus oder der Kämmerei zugesprochen und ausgehändigt werden wird.

Potsdam, den 14 April 1840

K. Stadtgericht hiesiger Residenz.

[1760-61]

Aufforderung.

In der Rechtssache zwischen Moses Levi von Freudenthal Klr., und dem ehemaligen Kanonier Johann Martin Kleinhanz von Hollenbach, Bekl., Forderung betreffend, ist die eingereichte Klage dem Bekl. zur Abgabe seiner Vernehmlassung mitzutheilen. Da dessen Aufenthalt jedoch unbekannt ist, und bis jetzt nicht ausfindig gemacht werden konnte, so ergeht auf diesem Wege an den Beklagten die Aufforderung, binnen der Frist
von 30 Tagen
seinen Aufenthaltsort oder die Bestellung eines Bevollmächtigten hieher anzuzeigen, damit die Klage mitgetheilt werden kann, widrigenfalls ihm von Richteramtswegen ein Vertreter im Rechtsstreit (Curator absentis) bestellt werden würde.

Künzelsau, im Mai 1840.

Königl. Oberamtsgericht.

Schmid.

[1768]

Im Verlag der Dr. Karl Wolf'schen Buchdruckerei ist erschienen:
Darstellung
der
Renten-Anstalt
der bayerischen
Hypotheken- und Wechselbank,
durch eine allgemein faßliche Erklärung der reglementären Grundbestimmungen derselben, welche in der Expedition der Münchener politischen Zeitung, Fürstenfelderstraße Nr. 6, geh. um den Preis von 6 kr., und bei Abnahme von sechs Exemplaren ein Exemplar gratis zu haben ist, und von den verehrlichen Buchhandlungen mit gewöhnlichem Rabatt bezogen werden-kann.

München, im April 1840.

[1806]

Todes-Anzeige.

Unsere geliebte Mutter, Schwiegermutter und Großmutter,
Frau Maria Anna Henriette Francisca, geb. Hartzberger,
entschlief den 4 d. M., versehen mit den letzten Tröstungen der Religion, an den Folgen einer Brustentzündung und eingetretener Lungenlähmung, nach überstandenen schweren körperlichen Leiden, 77 Jahre und 5 Tage alt, sanft und schnell, dem Herrn über Leben und Tod. – Wer die zu einem höhern Leben Verklärte kannte, wird unsern unersetzlichen Verlust mit uns empfinden. Indem wir die nahen und fernen Freunde der Dahingeschiedenen von ihrem Tod in Kenntniß setzen, und für die vielen im Leben und bis zur Ruhestätte ihr zu Theil gewordenen, uns unvergeßlichen Beweise von Liebe, Freundschaft und Wohlwollen unsern innigsten Dank aussprechen, empfehlen wir sie ihrem freundlichen Andenken, mit der Bitte, die der Entschlafenen gewährt gewesenen Gesinnungen auf uns übertragen zu wollen. – Karlsruhe, den 7 Mai 1840.

Namens der Hinterbliebenen: Büchler, Geh. Hofrath.

[1794-96]

Ankündigung,
Die Molken- und Badanstalt Kreuth
wird am 1 Junius d. J. eröffnet. Die gedruckten Satzungen und Preise der Anstalt sind im Buchhandel bei Fleischmann in München à 6 kr. zu haben, sowie auch ein Exemplar jedem Titl. Curgaste bei dessen Ankunft im Bade wird gratis eingehändigt werden. Zugleich wird bekannt gemacht, daß vom 1 Junius d. J. an eine Post Relais-Station im Bade Kreuth wird eröffnet werden.

Tegernsee, am 1 Mai 1840.

Ihrer Majestät der Königin Wittwe Bad-Inspection Kreuth.

[1776-78]

Edictal-Ladung.

Der seit 24 December 1837 von hier vermißte Joseph Waldinger, Heizer im königl. Erziehungs-Institute für höhere Stände, wird hiemit auf Instanz seiner Ehefrau Magdalena Waldinger öffentlich aufgefordert, sich
binnen zwei Monaten
hierorts zu melden, oder von seinem jetzigen Aufenthalte Nachricht zu geben, widrigenfalls nach Umfluß dieser Zeit ein Curator absentis von Amtswegen für ihn aufgestellt werden würde.

Concl. am 28 April 1840.

Königl. Kreis- und Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir.

v. Enhuber.

[401-3]

Edictal-Ladung.

Johann Bonifaz Schmitt von Brückenau, Sohn des Bernard und der Dorothea Schmitt, welcher im Jahre 1813 mit den großh. Frankfurtischen Truppen nach Frankreich zog, hat seit dieser Zeit keine Nachricht mehr von sich gegeben.

Es ergeht daher an diesen Johann Bonifaz Schmitt oder dessen Leibeserben die Aufforderung,
binnen drei Monaten
vom Tage der Veröffentlichung dieses an sich bei dem unterfertigten Gericht um so gewisser persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu melden, als sonst dessen Vermögen, bestehend in 200 fl., ohne alle Cautionsleistung den nächsten anwesenden Erben erb- und eigenthümlich zuerkannt und ausgeantwortet werden wird.

Brückenau, den 23 Januar 1840.

Königliches Landgericht.

Fr. Chr. Hundt.

Nies.

[1455-57]

Bekanntmachung.

Der bürgerl. Handelsmann Simon Erber dahier ist am 10 d. gestorben. Alle diejenigen, welche aus was immer für einen Titel Forderungsansprüche machen zu können glauben, werden hiemit aufgefordert, selbe
innerhalb 30 Tagen a dato
bei der unterzeichneten Verlassenschaftsbehörde geltend zu machen, als außerdem bei Bereinigung der Verlassenschaft keine weitere Rücksicht auf sie genommen wird.

Wer etwas zur Erbsmasse gehörig in Handen hat, hat solches innerhalb desselben Termines bei Gericht zu übergeben.

Nach dem von den Erben gestellten Antrage wird am
Montag den 1 Junius d. J.
das ganz gemauerte Wohnhaus mit realer Handelsgerechtsame und Ladeneinrichtung auf dem Stadtplatze dahier, von Vormittags 9 Uhr bis 12 Uhr an den Meistbietenden in der Gerichtskanzlei öffentlich versteigert, und bemerkt, daß der Hinschlag mit dem Glockenschlage 12 Uhr geschieht.

Die Kaufsbedingungen werden am Verkaufstage selbst näher bekannt gegeben; auswärtige und dem Gerichte unbekannte Käufer haben sich hinsichtlich der Aufnahme von Seite des hiesigen Magistrates, dann ihres Vermögens und Leumundes durch gerichtliche Zeugnisse auszuweisen.

Am Dienstag den 2 Junius
und die folgenden Tage wird der gesammte Rücklaß des Simon Erber, bestehend in verschiedenem Silberzeug, Betten, Uhren, Leinwand, Zinn, Kupfer und verschiedenen Meubeln und sonstiger Hauseinrichtung, sodann dem Waarenlager, bestehend in Tüchern, Kasimir, Wollen-Taffent- und Seidenzeugen, wie auch Specerei- und Materialwaaren, Rauch- und Schnupftabak, öffentlich an die Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung versteigert, wozu Kaufslustige hiemit eingeladen werden.

Burghausen, den 16 April 1840.

Königl. Landgericht Burghausen.

Appel.

[1270-72]

Erb-Vorladung.

Durch das Ableben der Ehefrau des großherzoglich badischen pensionirten Amtschirurgen Lorenz Feldmann dahier, Juliane, geb. Sänger, sind deren sieben Kinder zu Erbschaft berufen. Unter diesen befindet sich ein seit mehreren Jahren unbekannt wo abwesender Sohn Johann Martin Feldmann, welcher hiermit aufgefordert wird, zu der bevorstehenden Erbtheilung innerhalb
sechs Monaten
entweder in Person oder durch einen gehörig Bevollmächtigten zu erscheinen, widrigenfalls die Erbschaft lediglich denjenigen zugetheilt werden wird, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladene zur Zeit des Erbanfalls gar nicht mehr am Leben gewesen wäre.

Wiesloch, den 4 April 1840.

Großh. badisches Amtsrevisorat.

Silbereißen.

[1773-75]

Bekanntmachung.

Folgende verschollene Personen:
1) der Buchbinder oder Buchdruckergeselle Ludwig Wagner, ein Sohn der im Jahre 1836 für todt erklärten separirtem Albertine Wagner, für welchen sich etwa 420 Rthlr. in unserm Depositorium befinden.

2) Der seit 1815 abwesende Karl Löwe, dessen Vermögen 17 Rthlr. beträgt.

3) Die Geschwister:
Henriette Wilhelm. Therese
Auguste Caroline
Charlotte Christiane

Ziska, für welche 5 Rthlr. 7 Sgr. 6pf. vorhanden sind.

4) Die verehelichte Thür, Dorothea Henriette, geborene Gradolff, und der seinem Stande nach unbekannte Ehemann derselben, für welche etwa 150 R hlr. deponirt sind.

5) Die Geschwister Christian Wilhelm und Maria Dorothea Albrecht, Kinder des hier im Jahre 1795 verstorbenen Arbeitsmannes Wilhelm Albrecht, deren Vermögen 8 Rthlr. 18 Sgr. 11 pf. beträgt,
so wie die unbekannten Erben und Erbnehmer dieser Personen werden auf
den 18 März 1841,
Vormittags 9 Uhr,
vor den Hrn. Stadtgerichtsrath Aschenborn vorgeladen, und haben sich entweder schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen und ihr Vermögen den bekannten Erben, in deren Ermangelung aber dem königl. Fiscus oder der Kämmerei zugesprochen und ausgehändigt werden wird.

Potsdam, den 14 April 1840

K. Stadtgericht hiesiger Residenz.

[1760-61]

Aufforderung.

In der Rechtssache zwischen Moses Levi von Freudenthal Klr., und dem ehemaligen Kanonier Johann Martin Kleinhanz von Hollenbach, Bekl., Forderung betreffend, ist die eingereichte Klage dem Bekl. zur Abgabe seiner Vernehmlassung mitzutheilen. Da dessen Aufenthalt jedoch unbekannt ist, und bis jetzt nicht ausfindig gemacht werden konnte, so ergeht auf diesem Wege an den Beklagten die Aufforderung, binnen der Frist
von 30 Tagen
seinen Aufenthaltsort oder die Bestellung eines Bevollmächtigten hieher anzuzeigen, damit die Klage mitgetheilt werden kann, widrigenfalls ihm von Richteramtswegen ein Vertreter im Rechtsstreit (Curator absentis) bestellt werden würde.

Künzelsau, im Mai 1840.

Königl. Oberamtsgericht.

Schmid.

[1768]

Im Verlag der Dr. Karl Wolf'schen Buchdruckerei ist erschienen:
Darstellung
der
Renten-Anstalt
der bayerischen
Hypotheken- und Wechselbank,
durch eine allgemein faßliche Erklärung der reglementären Grundbestimmungen derselben, welche in der Expedition der Münchener politischen Zeitung, Fürstenfelderstraße Nr. 6, geh. um den Preis von 6 kr., und bei Abnahme von sechs Exemplaren ein Exemplar gratis zu haben ist, und von den verehrlichen Buchhandlungen mit gewöhnlichem Rabatt bezogen werden-kann.

München, im April 1840.

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[1062/0014] [1806] Todes-Anzeige. Unsere geliebte Mutter, Schwiegermutter und Großmutter, Frau Maria Anna Henriette Francisca, geb. Hartzberger, entschlief den 4 d. M., versehen mit den letzten Tröstungen der Religion, an den Folgen einer Brustentzündung und eingetretener Lungenlähmung, nach überstandenen schweren körperlichen Leiden, 77 Jahre und 5 Tage alt, sanft und schnell, dem Herrn über Leben und Tod. – Wer die zu einem höhern Leben Verklärte kannte, wird unsern unersetzlichen Verlust mit uns empfinden. Indem wir die nahen und fernen Freunde der Dahingeschiedenen von ihrem Tod in Kenntniß setzen, und für die vielen im Leben und bis zur Ruhestätte ihr zu Theil gewordenen, uns unvergeßlichen Beweise von Liebe, Freundschaft und Wohlwollen unsern innigsten Dank aussprechen, empfehlen wir sie ihrem freundlichen Andenken, mit der Bitte, die der Entschlafenen gewährt gewesenen Gesinnungen auf uns übertragen zu wollen. – Karlsruhe, den 7 Mai 1840. Namens der Hinterbliebenen: Büchler, Geh. Hofrath. [1794-96] Ankündigung, Die Molken- und Badanstalt Kreuth wird am 1 Junius d. J. eröffnet. Die gedruckten Satzungen und Preise der Anstalt sind im Buchhandel bei Fleischmann in München à 6 kr. zu haben, sowie auch ein Exemplar jedem Titl. Curgaste bei dessen Ankunft im Bade wird gratis eingehändigt werden. Zugleich wird bekannt gemacht, daß vom 1 Junius d. J. an eine Post Relais-Station im Bade Kreuth wird eröffnet werden. Tegernsee, am 1 Mai 1840. Ihrer Majestät der Königin Wittwe Bad-Inspection Kreuth. [1776-78] Edictal-Ladung. Der seit 24 December 1837 von hier vermißte Joseph Waldinger, Heizer im königl. Erziehungs-Institute für höhere Stände, wird hiemit auf Instanz seiner Ehefrau Magdalena Waldinger öffentlich aufgefordert, sich binnen zwei Monaten hierorts zu melden, oder von seinem jetzigen Aufenthalte Nachricht zu geben, widrigenfalls nach Umfluß dieser Zeit ein Curator absentis von Amtswegen für ihn aufgestellt werden würde. Concl. am 28 April 1840. Königl. Kreis- und Stadtgericht München. Graf v. Lerchenfeld, Dir. v. Enhuber. [401-3] Edictal-Ladung. Johann Bonifaz Schmitt von Brückenau, Sohn des Bernard und der Dorothea Schmitt, welcher im Jahre 1813 mit den großh. Frankfurtischen Truppen nach Frankreich zog, hat seit dieser Zeit keine Nachricht mehr von sich gegeben. Es ergeht daher an diesen Johann Bonifaz Schmitt oder dessen Leibeserben die Aufforderung, binnen drei Monaten vom Tage der Veröffentlichung dieses an sich bei dem unterfertigten Gericht um so gewisser persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu melden, als sonst dessen Vermögen, bestehend in 200 fl., ohne alle Cautionsleistung den nächsten anwesenden Erben erb- und eigenthümlich zuerkannt und ausgeantwortet werden wird. Brückenau, den 23 Januar 1840. Königliches Landgericht. Fr. Chr. Hundt. Nies. [1455-57] Bekanntmachung. Der bürgerl. Handelsmann Simon Erber dahier ist am 10 d. gestorben. Alle diejenigen, welche aus was immer für einen Titel Forderungsansprüche machen zu können glauben, werden hiemit aufgefordert, selbe innerhalb 30 Tagen a dato bei der unterzeichneten Verlassenschaftsbehörde geltend zu machen, als außerdem bei Bereinigung der Verlassenschaft keine weitere Rücksicht auf sie genommen wird. Wer etwas zur Erbsmasse gehörig in Handen hat, hat solches innerhalb desselben Termines bei Gericht zu übergeben. Nach dem von den Erben gestellten Antrage wird am Montag den 1 Junius d. J. das ganz gemauerte Wohnhaus mit realer Handelsgerechtsame und Ladeneinrichtung auf dem Stadtplatze dahier, von Vormittags 9 Uhr bis 12 Uhr an den Meistbietenden in der Gerichtskanzlei öffentlich versteigert, und bemerkt, daß der Hinschlag mit dem Glockenschlage 12 Uhr geschieht. Die Kaufsbedingungen werden am Verkaufstage selbst näher bekannt gegeben; auswärtige und dem Gerichte unbekannte Käufer haben sich hinsichtlich der Aufnahme von Seite des hiesigen Magistrates, dann ihres Vermögens und Leumundes durch gerichtliche Zeugnisse auszuweisen. Am Dienstag den 2 Junius und die folgenden Tage wird der gesammte Rücklaß des Simon Erber, bestehend in verschiedenem Silberzeug, Betten, Uhren, Leinwand, Zinn, Kupfer und verschiedenen Meubeln und sonstiger Hauseinrichtung, sodann dem Waarenlager, bestehend in Tüchern, Kasimir, Wollen-Taffent- und Seidenzeugen, wie auch Specerei- und Materialwaaren, Rauch- und Schnupftabak, öffentlich an die Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung versteigert, wozu Kaufslustige hiemit eingeladen werden. Burghausen, den 16 April 1840. Königl. Landgericht Burghausen. Appel. [1270-72] Erb-Vorladung. Durch das Ableben der Ehefrau des großherzoglich badischen pensionirten Amtschirurgen Lorenz Feldmann dahier, Juliane, geb. Sänger, sind deren sieben Kinder zu Erbschaft berufen. Unter diesen befindet sich ein seit mehreren Jahren unbekannt wo abwesender Sohn Johann Martin Feldmann, welcher hiermit aufgefordert wird, zu der bevorstehenden Erbtheilung innerhalb sechs Monaten entweder in Person oder durch einen gehörig Bevollmächtigten zu erscheinen, widrigenfalls die Erbschaft lediglich denjenigen zugetheilt werden wird, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladene zur Zeit des Erbanfalls gar nicht mehr am Leben gewesen wäre. Wiesloch, den 4 April 1840. Großh. badisches Amtsrevisorat. Silbereißen. [1773-75] Bekanntmachung. Folgende verschollene Personen: 1) der Buchbinder oder Buchdruckergeselle Ludwig Wagner, ein Sohn der im Jahre 1836 für todt erklärten separirtem Albertine Wagner, für welchen sich etwa 420 Rthlr. in unserm Depositorium befinden. 2) Der seit 1815 abwesende Karl Löwe, dessen Vermögen 17 Rthlr. beträgt. 3) Die Geschwister: Henriette Wilhelm. Therese Auguste Caroline Charlotte Christiane Ziska, für welche 5 Rthlr. 7 Sgr. 6pf. vorhanden sind. 4) Die verehelichte Thür, Dorothea Henriette, geborene Gradolff, und der seinem Stande nach unbekannte Ehemann derselben, für welche etwa 150 R hlr. deponirt sind. 5) Die Geschwister Christian Wilhelm und Maria Dorothea Albrecht, Kinder des hier im Jahre 1795 verstorbenen Arbeitsmannes Wilhelm Albrecht, deren Vermögen 8 Rthlr. 18 Sgr. 11 pf. beträgt, so wie die unbekannten Erben und Erbnehmer dieser Personen werden auf den 18 März 1841, Vormittags 9 Uhr, vor den Hrn. Stadtgerichtsrath Aschenborn vorgeladen, und haben sich entweder schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen und ihr Vermögen den bekannten Erben, in deren Ermangelung aber dem königl. Fiscus oder der Kämmerei zugesprochen und ausgehändigt werden wird. Potsdam, den 14 April 1840 K. Stadtgericht hiesiger Residenz. [1760-61] Aufforderung. In der Rechtssache zwischen Moses Levi von Freudenthal Klr., und dem ehemaligen Kanonier Johann Martin Kleinhanz von Hollenbach, Bekl., Forderung betreffend, ist die eingereichte Klage dem Bekl. zur Abgabe seiner Vernehmlassung mitzutheilen. Da dessen Aufenthalt jedoch unbekannt ist, und bis jetzt nicht ausfindig gemacht werden konnte, so ergeht auf diesem Wege an den Beklagten die Aufforderung, binnen der Frist von 30 Tagen seinen Aufenthaltsort oder die Bestellung eines Bevollmächtigten hieher anzuzeigen, damit die Klage mitgetheilt werden kann, widrigenfalls ihm von Richteramtswegen ein Vertreter im Rechtsstreit (Curator absentis) bestellt werden würde. Künzelsau, im Mai 1840. Königl. Oberamtsgericht. Schmid. [1768] Im Verlag der Dr. Karl Wolf'schen Buchdruckerei ist erschienen: Darstellung der Renten-Anstalt der bayerischen Hypotheken- und Wechselbank, durch eine allgemein faßliche Erklärung der reglementären Grundbestimmungen derselben, welche in der Expedition der Münchener politischen Zeitung, Fürstenfelderstraße Nr. 6, geh. um den Preis von 6 kr., und bei Abnahme von sechs Exemplaren ein Exemplar gratis zu haben ist, und von den verehrlichen Buchhandlungen mit gewöhnlichem Rabatt bezogen werden-kann. München, im April 1840.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 133. Augsburg, 12. Mai 1840, S. 1062. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_133_18400512/14>, abgerufen am 25.04.2024.