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Allgemeine Zeitung. Nr. 120. Augsburg, 29. April 1840.

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wollen das Gesetz vom 11 Jun., wenn sie ihm auch eben so wenig wie jene eine rückwirkende Kraft beilegen, doch mindestens so verstanden wissen, daß mit dem Tage seiner Erscheinung der 30jährige Zeitraum für alle verstorbenen Schriftsteller begonnen habe. Der Wortlaut des Gesetzes selbst sagt zwar, daß die Bestimmungen desselben auch zu Gunsten der bereits früher erschienenen Schriften ihre Anwendung finden sollen; ob jedoch dieses "zu Gunsten" nur die Beziehung der Schrift zu ihrem Autor oder auch die zu dem Publicum meine, ist ebenfalls eine schwer zu entscheidende Frage, denn unstreitig wird Niemand läugnen, daß es für viele Schriften eine größere Gunst ist, Gemeingut des Publicums, statt ausschließliches Eigenthum von Einzelnen zu seyn. Diese Gunst nur den neuesten litterarischen Erscheinungen zuwenden, und dagegen die ganze classische Litteratur der Deutschen auf ewige Zeit davon ausschließen zu wollen, würde eben so verkehrt als ungerecht scheinen; es müßte daher jedenfalls zwischen den beiden oben angeführten Ansichten ein Mittelweg aufzufinden seyn. - Einer Bekanntmachung zufolge, die der Director des rheinländischen Justizdepartements, Hr. Ruppenthal, erlassen hat, ist in Köln eine aus Mitgliedern des Appellationshofes und der Generalprocuratur bestehende Commission gebildet worden, vor welche diejenigen Assessoren, die aus den sogenannten altländischen Provinzen in den rheinländischen Justizdienst übertreten wollen, einem besondern Examen sich zu unterwerfen haben, doch müssen sie vorher auch schon mindestens ein Jahr lang in der dortigen Provinz gearbeitet und durch ihre Leistungen sich ausgezeichnet haben. - Von Professor Dr. Jacobson in Königsberg ist eine Geschichte des Kirchenrechts in der Rheinprovinz und Westphalen in drei Bänden angekündigt, von denen die beiden ersten das katholische und der dritte das evangelische Kirchenrecht behandeln.

Rußland.

Obgleich Ihnen und Ihren Lesern manche der in dem Kalender der St. Petersburger Akademie der Wissenschaften vom laufenden Jahre enthaltenen statistischen Nachrichten schon auf andern Wegen bekannt geworden seyn mögen, so ist doch auch viel Neues darin, und selbst das Alte dadurch interessant, daß es durch diesen Kalender, der, von einigen deutschen Gelehrten redigirt, eine der zuverlässigsten Quellen für russische Statistik ist, seine Bestätigung erhält. Ich glaube daher, daß es Ihnen nicht unlieb seyn wird, wenn ich Ihnen einige kurze Auszüge daraus mittheile.

Der Bestand der ackerbauenden Soldaten in Rußland war im Jahr 1838 folgender:

[Tabelle]
Unter dieser Anzahl sind natürlich auch viele Kinder, Greise und sonst nicht wehrhafte Männer begriffen. Nicht darin begriffen aber sind die von dem Ministerium des Innern und der Finanzen dependirenden Stadt- und Gränzkosaken, die sich auf 35,600 Seelen beiderlei Geschlechts beliefen, so wie ebenfalls nicht die sibirischen Linien-Kosaken, die sich auf 91,900 Individuen beiderlei Geschlechts beliefen. Die ganze Masse des regulären und irregulären russischen Militärs wird auf 1,333,000 Individuen männlichen Geschlechts angeschlagen. Die ganze Bevölkerung des russischen Reichs betrug im Jahre 1838 62,000,000 Seelen. Davon kamen 52,000,000 auf die russischen Gouvernements, 4,350,000 auf das Königreich Polen, 2,000,000 auf die transkaukasischen Provinzen und die Bewohner des nordwestlichen Amerika's, 1,500,000 auf die kaukasischen Bergvölker, 1,333,000 auf die Armee, 1,397,000 auf das Großherzogthum Finnland. - Der dem geistlichen Stande angehörenden Individuen gab es im Ganzen 538,000, nämlich
[Tabelle]
Die Bevölkerung von St. Petersburg belief sich im Jahre 1838 auf 469,720 Einwohner, von Moskau auf 348,562 Einwohner beiderlei Geschlechts. In St. Petersburg starben in demselben Jahre 14,304 Menschen, und es wurden geboren 12,511. Es starben also 1793 Menschen mehr als geboren wurden. In Moskau starben 7977 Menschen, und es wurden geboren 9075. Es wurden also 1098 Menschen mehr geboren als starben. - In St. Petersburg brachten es 450 Menschen auf ein Alter über 70 Jahren, und 1 über 100 Jahre. In Moskau starben 564 Greise über 70 Jahre und 5 über 100. Der Lehranstalten gab es im Jahre 1838 im ganzen russischen Reich 1870. **) Darunter 6 Universitäten, 3 Lyceen, 2 adelige Institute, 70 Gymnasien, 1 Institut für orientalische Sprachen, 430 *) Kreisschulen, 873 *) Pfarrschulen, 485 *) Privatschulen. - In Sibirien gab es 3 Gymnasien, 21 Kreisschulen, 26 Pfarrschulen, 2 Privatschulen. Summe 52 Schulen. In Transkaukasien gab es 19 Schulen. An bloß für die griechisch-russische Geistlichkeit bestimmten Schulen gab es 3 Akademien, 43 Seminarien, 165 Kreisschulen. In allen russischen Schulen gab es 5851 Schulbeamte und 95,069 Schüler. An den 6 russischen Universitäten und Lyceen befanden sich 611 Beamte und 2804 Studenten. In St. Petersburg 389 Studenten, in Moskau 677, in Dorpat 538, in Charkoff 383, in Kasan 208, in Kiew 259. Auf der geistlichen Akademie studirten 366 Studenten. Nimmt man zu obigen 95,069 Schülern noch die hinzu, welche auch außer der Schule Schreiben und Lesen lernen, so kommt der vom Ministerium der Volksaufklärung herausgegebenen Tabelle zufolge für das ganze Reich (versteht sich immer mit Ausschluß Polens, Finnlands und der kaukasischen Völker) eine Summe von 244,000 Lernenden heraus. Das Verhältnis der Bewohner zu den Lernenden stellt sich demnach im ganzen Reiche wie 1:210; in der Stadt Petersburg wie 1:19; in der Stadt Moskau wie 1:35; in den Gouvernements Astrachan, Cherson, Olonez, Saratow, Taurien durchschnittlich wie 1:50; in den Gouvernements Archangel, Bessarabien, Esthland, Jaroslaw, Jenisseisk, Irkutzk, Lievland, Novgorod, Omsk, St. Petersburg, Smolensk, Tomsk, Wilna durchschnittlich wie 1:150; in den Gouvernements Charkoff, Grodno, Jekatherinoslaw, Kaluga, Kiew, Kostroma, Kurland (?), Kursk, Minsk, Mohilew, Moskau, Nischegorod, Orenburg, Osel, Perm, Pskow, Riasan, Tobolsk, Tschernogow, Tula, Twer, Witepsk, Wladimir, Wologda, Woronesch durchschnittlich 1:300; in den Gouvernements Bjelostok, Kaukasien, Pensa, Poltawa, Podolien, Simbirsk, Tambow, Wolhynien, Wiatka 1:500.

**) Nicht einbegriffen in dieser Zahl sind die Schulen der mohamedanischen Priester.
*) Im Jahre 1837 waren diese Zahlen: 427-839 und 461.
*) Im Jahre 1837 waren diese Zahlen: 427-839 und 461.
*) Im Jahre 1837 waren diese Zahlen: 427-839 und 461.

wollen das Gesetz vom 11 Jun., wenn sie ihm auch eben so wenig wie jene eine rückwirkende Kraft beilegen, doch mindestens so verstanden wissen, daß mit dem Tage seiner Erscheinung der 30jährige Zeitraum für alle verstorbenen Schriftsteller begonnen habe. Der Wortlaut des Gesetzes selbst sagt zwar, daß die Bestimmungen desselben auch zu Gunsten der bereits früher erschienenen Schriften ihre Anwendung finden sollen; ob jedoch dieses „zu Gunsten“ nur die Beziehung der Schrift zu ihrem Autor oder auch die zu dem Publicum meine, ist ebenfalls eine schwer zu entscheidende Frage, denn unstreitig wird Niemand läugnen, daß es für viele Schriften eine größere Gunst ist, Gemeingut des Publicums, statt ausschließliches Eigenthum von Einzelnen zu seyn. Diese Gunst nur den neuesten litterarischen Erscheinungen zuwenden, und dagegen die ganze classische Litteratur der Deutschen auf ewige Zeit davon ausschließen zu wollen, würde eben so verkehrt als ungerecht scheinen; es müßte daher jedenfalls zwischen den beiden oben angeführten Ansichten ein Mittelweg aufzufinden seyn. – Einer Bekanntmachung zufolge, die der Director des rheinländischen Justizdepartements, Hr. Ruppenthal, erlassen hat, ist in Köln eine aus Mitgliedern des Appellationshofes und der Generalprocuratur bestehende Commission gebildet worden, vor welche diejenigen Assessoren, die aus den sogenannten altländischen Provinzen in den rheinländischen Justizdienst übertreten wollen, einem besondern Examen sich zu unterwerfen haben, doch müssen sie vorher auch schon mindestens ein Jahr lang in der dortigen Provinz gearbeitet und durch ihre Leistungen sich ausgezeichnet haben. – Von Professor Dr. Jacobson in Königsberg ist eine Geschichte des Kirchenrechts in der Rheinprovinz und Westphalen in drei Bänden angekündigt, von denen die beiden ersten das katholische und der dritte das evangelische Kirchenrecht behandeln.

Rußland.

Obgleich Ihnen und Ihren Lesern manche der in dem Kalender der St. Petersburger Akademie der Wissenschaften vom laufenden Jahre enthaltenen statistischen Nachrichten schon auf andern Wegen bekannt geworden seyn mögen, so ist doch auch viel Neues darin, und selbst das Alte dadurch interessant, daß es durch diesen Kalender, der, von einigen deutschen Gelehrten redigirt, eine der zuverlässigsten Quellen für russische Statistik ist, seine Bestätigung erhält. Ich glaube daher, daß es Ihnen nicht unlieb seyn wird, wenn ich Ihnen einige kurze Auszüge daraus mittheile.

Der Bestand der ackerbauenden Soldaten in Rußland war im Jahr 1838 folgender:

[Tabelle]
Unter dieser Anzahl sind natürlich auch viele Kinder, Greise und sonst nicht wehrhafte Männer begriffen. Nicht darin begriffen aber sind die von dem Ministerium des Innern und der Finanzen dependirenden Stadt- und Gränzkosaken, die sich auf 35,600 Seelen beiderlei Geschlechts beliefen, so wie ebenfalls nicht die sibirischen Linien-Kosaken, die sich auf 91,900 Individuen beiderlei Geschlechts beliefen. Die ganze Masse des regulären und irregulären russischen Militärs wird auf 1,333,000 Individuen männlichen Geschlechts angeschlagen. Die ganze Bevölkerung des russischen Reichs betrug im Jahre 1838 62,000,000 Seelen. Davon kamen 52,000,000 auf die russischen Gouvernements, 4,350,000 auf das Königreich Polen, 2,000,000 auf die transkaukasischen Provinzen und die Bewohner des nordwestlichen Amerika's, 1,500,000 auf die kaukasischen Bergvölker, 1,333,000 auf die Armee, 1,397,000 auf das Großherzogthum Finnland. – Der dem geistlichen Stande angehörenden Individuen gab es im Ganzen 538,000, nämlich
[Tabelle]
Die Bevölkerung von St. Petersburg belief sich im Jahre 1838 auf 469,720 Einwohner, von Moskau auf 348,562 Einwohner beiderlei Geschlechts. In St. Petersburg starben in demselben Jahre 14,304 Menschen, und es wurden geboren 12,511. Es starben also 1793 Menschen mehr als geboren wurden. In Moskau starben 7977 Menschen, und es wurden geboren 9075. Es wurden also 1098 Menschen mehr geboren als starben. – In St. Petersburg brachten es 450 Menschen auf ein Alter über 70 Jahren, und 1 über 100 Jahre. In Moskau starben 564 Greise über 70 Jahre und 5 über 100. Der Lehranstalten gab es im Jahre 1838 im ganzen russischen Reich 1870. **) Darunter 6 Universitäten, 3 Lyceen, 2 adelige Institute, 70 Gymnasien, 1 Institut für orientalische Sprachen, 430 *) Kreisschulen, 873 *) Pfarrschulen, 485 *) Privatschulen. – In Sibirien gab es 3 Gymnasien, 21 Kreisschulen, 26 Pfarrschulen, 2 Privatschulen. Summe 52 Schulen. In Transkaukasien gab es 19 Schulen. An bloß für die griechisch-russische Geistlichkeit bestimmten Schulen gab es 3 Akademien, 43 Seminarien, 165 Kreisschulen. In allen russischen Schulen gab es 5851 Schulbeamte und 95,069 Schüler. An den 6 russischen Universitäten und Lyceen befanden sich 611 Beamte und 2804 Studenten. In St. Petersburg 389 Studenten, in Moskau 677, in Dorpat 538, in Charkoff 383, in Kasan 208, in Kiew 259. Auf der geistlichen Akademie studirten 366 Studenten. Nimmt man zu obigen 95,069 Schülern noch die hinzu, welche auch außer der Schule Schreiben und Lesen lernen, so kommt der vom Ministerium der Volksaufklärung herausgegebenen Tabelle zufolge für das ganze Reich (versteht sich immer mit Ausschluß Polens, Finnlands und der kaukasischen Völker) eine Summe von 244,000 Lernenden heraus. Das Verhältnis der Bewohner zu den Lernenden stellt sich demnach im ganzen Reiche wie 1:210; in der Stadt Petersburg wie 1:19; in der Stadt Moskau wie 1:35; in den Gouvernements Astrachan, Cherson, Olonez, Saratow, Taurien durchschnittlich wie 1:50; in den Gouvernements Archangel, Bessarabien, Esthland, Jaroslaw, Jenisseisk, Irkutzk, Lievland, Novgorod, Omsk, St. Petersburg, Smolensk, Tomsk, Wilna durchschnittlich wie 1:150; in den Gouvernements Charkoff, Grodno, Jekatherinoslaw, Kaluga, Kiew, Kostroma, Kurland (?), Kursk, Minsk, Mohilew, Moskau, Nischegorod, Orenburg, Osel, Perm, Pskow, Riasan, Tobolsk, Tschernogow, Tula, Twer, Witepsk, Wladimir, Wologda, Woronesch durchschnittlich 1:300; in den Gouvernements Bjelostok, Kaukasien, Pensa, Poltawa, Podolien, Simbirsk, Tambow, Wolhynien, Wiatka 1:500.

**) Nicht einbegriffen in dieser Zahl sind die Schulen der mohamedanischen Priester.
*) Im Jahre 1837 waren diese Zahlen: 427-839 und 461.
*) Im Jahre 1837 waren diese Zahlen: 427-839 und 461.
*) Im Jahre 1837 waren diese Zahlen: 427-839 und 461.
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[0959/0007] wollen das Gesetz vom 11 Jun., wenn sie ihm auch eben so wenig wie jene eine rückwirkende Kraft beilegen, doch mindestens so verstanden wissen, daß mit dem Tage seiner Erscheinung der 30jährige Zeitraum für alle verstorbenen Schriftsteller begonnen habe. Der Wortlaut des Gesetzes selbst sagt zwar, daß die Bestimmungen desselben auch zu Gunsten der bereits früher erschienenen Schriften ihre Anwendung finden sollen; ob jedoch dieses „zu Gunsten“ nur die Beziehung der Schrift zu ihrem Autor oder auch die zu dem Publicum meine, ist ebenfalls eine schwer zu entscheidende Frage, denn unstreitig wird Niemand läugnen, daß es für viele Schriften eine größere Gunst ist, Gemeingut des Publicums, statt ausschließliches Eigenthum von Einzelnen zu seyn. Diese Gunst nur den neuesten litterarischen Erscheinungen zuwenden, und dagegen die ganze classische Litteratur der Deutschen auf ewige Zeit davon ausschließen zu wollen, würde eben so verkehrt als ungerecht scheinen; es müßte daher jedenfalls zwischen den beiden oben angeführten Ansichten ein Mittelweg aufzufinden seyn. – Einer Bekanntmachung zufolge, die der Director des rheinländischen Justizdepartements, Hr. Ruppenthal, erlassen hat, ist in Köln eine aus Mitgliedern des Appellationshofes und der Generalprocuratur bestehende Commission gebildet worden, vor welche diejenigen Assessoren, die aus den sogenannten altländischen Provinzen in den rheinländischen Justizdienst übertreten wollen, einem besondern Examen sich zu unterwerfen haben, doch müssen sie vorher auch schon mindestens ein Jahr lang in der dortigen Provinz gearbeitet und durch ihre Leistungen sich ausgezeichnet haben. – Von Professor Dr. Jacobson in Königsberg ist eine Geschichte des Kirchenrechts in der Rheinprovinz und Westphalen in drei Bänden angekündigt, von denen die beiden ersten das katholische und der dritte das evangelische Kirchenrecht behandeln. Rußland. _ St. Petersburg. Obgleich Ihnen und Ihren Lesern manche der in dem Kalender der St. Petersburger Akademie der Wissenschaften vom laufenden Jahre enthaltenen statistischen Nachrichten schon auf andern Wegen bekannt geworden seyn mögen, so ist doch auch viel Neues darin, und selbst das Alte dadurch interessant, daß es durch diesen Kalender, der, von einigen deutschen Gelehrten redigirt, eine der zuverlässigsten Quellen für russische Statistik ist, seine Bestätigung erhält. Ich glaube daher, daß es Ihnen nicht unlieb seyn wird, wenn ich Ihnen einige kurze Auszüge daraus mittheile. Der Bestand der ackerbauenden Soldaten in Rußland war im Jahr 1838 folgender: Unter dieser Anzahl sind natürlich auch viele Kinder, Greise und sonst nicht wehrhafte Männer begriffen. Nicht darin begriffen aber sind die von dem Ministerium des Innern und der Finanzen dependirenden Stadt- und Gränzkosaken, die sich auf 35,600 Seelen beiderlei Geschlechts beliefen, so wie ebenfalls nicht die sibirischen Linien-Kosaken, die sich auf 91,900 Individuen beiderlei Geschlechts beliefen. Die ganze Masse des regulären und irregulären russischen Militärs wird auf 1,333,000 Individuen männlichen Geschlechts angeschlagen. Die ganze Bevölkerung des russischen Reichs betrug im Jahre 1838 62,000,000 Seelen. Davon kamen 52,000,000 auf die russischen Gouvernements, 4,350,000 auf das Königreich Polen, 2,000,000 auf die transkaukasischen Provinzen und die Bewohner des nordwestlichen Amerika's, 1,500,000 auf die kaukasischen Bergvölker, 1,333,000 auf die Armee, 1,397,000 auf das Großherzogthum Finnland. – Der dem geistlichen Stande angehörenden Individuen gab es im Ganzen 538,000, nämlich Die Bevölkerung von St. Petersburg belief sich im Jahre 1838 auf 469,720 Einwohner, von Moskau auf 348,562 Einwohner beiderlei Geschlechts. In St. Petersburg starben in demselben Jahre 14,304 Menschen, und es wurden geboren 12,511. Es starben also 1793 Menschen mehr als geboren wurden. In Moskau starben 7977 Menschen, und es wurden geboren 9075. Es wurden also 1098 Menschen mehr geboren als starben. – In St. Petersburg brachten es 450 Menschen auf ein Alter über 70 Jahren, und 1 über 100 Jahre. In Moskau starben 564 Greise über 70 Jahre und 5 über 100. Der Lehranstalten gab es im Jahre 1838 im ganzen russischen Reich 1870. **) Darunter 6 Universitäten, 3 Lyceen, 2 adelige Institute, 70 Gymnasien, 1 Institut für orientalische Sprachen, 430 *) Kreisschulen, 873 *) Pfarrschulen, 485 *) Privatschulen. – In Sibirien gab es 3 Gymnasien, 21 Kreisschulen, 26 Pfarrschulen, 2 Privatschulen. Summe 52 Schulen. In Transkaukasien gab es 19 Schulen. An bloß für die griechisch-russische Geistlichkeit bestimmten Schulen gab es 3 Akademien, 43 Seminarien, 165 Kreisschulen. In allen russischen Schulen gab es 5851 Schulbeamte und 95,069 Schüler. An den 6 russischen Universitäten und Lyceen befanden sich 611 Beamte und 2804 Studenten. In St. Petersburg 389 Studenten, in Moskau 677, in Dorpat 538, in Charkoff 383, in Kasan 208, in Kiew 259. Auf der geistlichen Akademie studirten 366 Studenten. Nimmt man zu obigen 95,069 Schülern noch die hinzu, welche auch außer der Schule Schreiben und Lesen lernen, so kommt der vom Ministerium der Volksaufklärung herausgegebenen Tabelle zufolge für das ganze Reich (versteht sich immer mit Ausschluß Polens, Finnlands und der kaukasischen Völker) eine Summe von 244,000 Lernenden heraus. 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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 120. Augsburg, 29. April 1840, S. 0959. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_120_18400429/7>, abgerufen am 25.04.2024.