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Allgemeine Zeitung. Nr. 101. Augsburg, 10. April 1840.

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verabschiedet werde, allerdings bei größter Beschleunigung in drei Monaten geschehen könne, nur sey dabei zu bemerken, daß die Verabschiedung der Landrathsprotokolle durch die überschwängliche Menge von Wünschen und Anträgen verzögert werde, da nicht alle Landräthe so wenige Wünsche und Anträge an die Regierung brächten, wie der Landrath von Niederbayern, sondern ihre Zahl sich öfters bei einem Landrathe bis auf 50 erhöhe, welche alle auf den Grund der einzufordernden Acten beschieden werden müßten, wodurch natürlich mehr Zeit in Anspruch genommen werde. Was den Schluß seiner Aeußerung an die Kammer der Abgeordneten über die höchst erwünschliche und dem Besten des Landes selbst entsprechende latitude, welche der Regierung zur Vorlage des Budgets gewährt sey, betreffe, so hätte er darunter durchaus nichts Anderes verstanden, als die der Regierung nach dem Gesetzesentwurf freistehende Wahl zur Vorlage des Budgets an die Stände zwischen dem Zeitraum vom 1 October bis 1 Januar, indem in dem Gesetzesentwurfe keine Aenderung des terminus a quo beabsichtigt sey, daher auch für außerordentliche Fälle die Regierung durchaus keine neue Berechtigung in Anspruch nehme, welche ihr nicht schon gegenüber dem bisherigen §. 6 zu Gebote gestanden hätte."

Diese Aeußerung wurde vollkommen befriedigend befunden, und es war sofort die Annahme des Gesetzesentwurfes im zweiten Ausschuß einhellig, im vereinten ersten und zweiten Ausschuß mit acht Stimmen gegen Eine beschlossen worden. Auch in der Kammer ergab sich nach einer kurzen Debatte, worin einzelne Bedenken im Sinne des Referatsconclusums widerlegt worden waren, Einhelligkeit, und der Gesetzesentwurf wurde mit 27 Stimmen gegen Eine angenommen.

Die übrigen Verhandlungen betrafen innere Angelegenheiten der Kammer, namentlich eine theilweise Revision des Reglements; dann eine Berichtigung.

Algier.

Alle neuesten Nachrichten, die aus Algier und Gibraltar in Toulon und Marseille eingetroffen, lassen keinen Zweifel mehr, daß das Gerücht einer Kriegserklärung Marokko's gegen Frankreich, welches in Mahon umlief, falsch oder wenigstens voreilig war. Gleichwohl, meint der Correspondent des Commerce in Toulon, müsse sich Frankreich doch gegen Marokko im Kriegszustand betrachten. Denn der Sultan Muley-Abder-Haman habe nicht nur seit Jahren schon Abd-El-Kader mit Kriegsbedürfnissen aller Art unterstützt, sondern rüste auch, wie man in Oran mit Bestimmtheit erfahren, in der Stadt Nedroma eine Hülfsarmee von 10 bis 12,000 Mann mit Artillerie wohl versehen aus, welche in Bälde die Tafna überschreiten werde, während ein zweites marokkanisches Corps über Mansurah und Tlemsan in die Provinz Oran einzurücken im Begriff stehe. Der Correspondent des Commerce fügt bei, nur die Furcht vor England halte das französische Ministerium ab, die Häfen von Marokko zu blokiren. England würde dabei nicht gleichgültig zusehen, da Gibraltar all' seinen Mundvorrath aus Tanger ziehe und der Handel Englands mit den marokkanischen Häfen sehr lebhaft sey.

In einem Privatschreiben aus Scherschel vom 15 März in französischen Blättern heißt es: "Unsere neue Eroberung ist ziemlich schön. Alle Häuser sind mit Ziegeln gedeckt und umgeben von sehr schönen Gärten. Die Landschaft ist mit Getreidefeldern bedeckt. Es ist eine der fruchtbarsten Gegenden Afrika's, welche die Armee auf ihrem Marsche von der Chiffa bis Scherschel durchzogen hat. Die Stadt ist, obwohl elend doch sehr merkwürdig; wir haben sie aber erst im Fluge besehen. Hier und in der Umgegend wimmelt es von Alterthümerresten, die einen hohen Begriff von der Blüthe der alten Julia Caesarea geben. Darunter befindet sich namentlich ein Aquäduct von wunderbarer Arbeit. Allenthalben stößt man auf Trümmer von Granitsäulen, worunter mehrere noch aufrecht stehen."

Dieselbe günstige Beschreibung macht auch der Correspondent des Toulonnais: "Die Stadt - schreibt derselbe - hat eine prachtvolle Lage. Die Umgegend ist bedeckt mit Weizenfeldern und Bäumen und zeigt eine solche Fruchtbarkeit, daß uns Augenzeugen versichern, kein anderer Punkt der Regentschaft halte den Vergleich mit Scherschel aus. Für uns ist dieß um so angenehmer, als das dortige Eigenthum in unsern Besitz fällt. Marschall Valee hat bekannt gemacht, daß er das sämmtliche Besitzthum der Ausgewanderten zum Vortheil der Staatsdomäne confisciren werde, wenn diese nicht binnen 24 Stunden zurückkehren würden. Da letzteres nicht geschehen, so bleibt uns das Eigenthum der Bevölkerung von Rechtswegen. (?)"

[1283]

Bekanntmachung.

Für das Sommer-Semester 1840 ist der Anfang der auf der hiesigen königl. Friedrich-Wilhelms-Universität zu haltenden Vorlesungen durch Verfügung des königl. Ministeriums der Geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten auf
den 27 April
angesetzt. - Berlin, den 1 April 1840.

Die stellvertretenden königl. Regierungs-Bevollmächtigten bei hiesiger Friedrich-Wilhelms-Universität.

Twesten.

F. Krause.

[1282]

Bekanntmachung.

Ein achtbarer Gewerbtreibender hat neuerlich einen Verbreiter falscher Cassenanweisungen auf der That ertappt, und der Polizeibehörde zur Verhaftung überwiesen, hierdurch aber die Entdeckung und Festnehmung der Verfertiger derselben und die Beseitigung ihres verbrecherischen Treibens möglich gemacht. Wir haben demselben für diese Entdeckung eine den Umständen angemessene Belobnung bewilligt und bringen dieß mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß wir auch ferner demjenigen, welcher einen Verfertiger oder wissentlichen Verbreiter falscher, zur Täuschung des Publicums geeigneter Kassenanweisungen nachweist, so daß solcher zur Untersuchung und Bestrafung gezogen werden kann, eine Belohnung von drei- bis fünfhundert Reichsthalern bewilligen, diese Belohnung auch nach Umständen noch erhöhen werden, namentlich wenn die Anzeige zur Beschlagnahme der von den Fälschern gebrauchten Formen, Platten und sonstigen Geräthschaften führte.

Es kann übrigens, wer Anzeigen dieser Art zu machen hat, sich deßhalb an jede Orts-Polizei-Behörde wenden und sich auf Verlangen der Verschweigung seines Namens versichert halten, sofern solchem Verlangen ohne nachtheilige Rückwirkung auf das Untersuchungs-Verfahren irgend zu willfahren ist.

Berlin, den 14 März 1840.

Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden.

Rother. v. Schütze. Beelitz. Deetz. v. Berger.

verabschiedet werde, allerdings bei größter Beschleunigung in drei Monaten geschehen könne, nur sey dabei zu bemerken, daß die Verabschiedung der Landrathsprotokolle durch die überschwängliche Menge von Wünschen und Anträgen verzögert werde, da nicht alle Landräthe so wenige Wünsche und Anträge an die Regierung brächten, wie der Landrath von Niederbayern, sondern ihre Zahl sich öfters bei einem Landrathe bis auf 50 erhöhe, welche alle auf den Grund der einzufordernden Acten beschieden werden müßten, wodurch natürlich mehr Zeit in Anspruch genommen werde. Was den Schluß seiner Aeußerung an die Kammer der Abgeordneten über die höchst erwünschliche und dem Besten des Landes selbst entsprechende latitude, welche der Regierung zur Vorlage des Budgets gewährt sey, betreffe, so hätte er darunter durchaus nichts Anderes verstanden, als die der Regierung nach dem Gesetzesentwurf freistehende Wahl zur Vorlage des Budgets an die Stände zwischen dem Zeitraum vom 1 October bis 1 Januar, indem in dem Gesetzesentwurfe keine Aenderung des terminus a quo beabsichtigt sey, daher auch für außerordentliche Fälle die Regierung durchaus keine neue Berechtigung in Anspruch nehme, welche ihr nicht schon gegenüber dem bisherigen §. 6 zu Gebote gestanden hätte.“

Diese Aeußerung wurde vollkommen befriedigend befunden, und es war sofort die Annahme des Gesetzesentwurfes im zweiten Ausschuß einhellig, im vereinten ersten und zweiten Ausschuß mit acht Stimmen gegen Eine beschlossen worden. Auch in der Kammer ergab sich nach einer kurzen Debatte, worin einzelne Bedenken im Sinne des Referatsconclusums widerlegt worden waren, Einhelligkeit, und der Gesetzesentwurf wurde mit 27 Stimmen gegen Eine angenommen.

Die übrigen Verhandlungen betrafen innere Angelegenheiten der Kammer, namentlich eine theilweise Revision des Reglements; dann eine Berichtigung.

Algier.

Alle neuesten Nachrichten, die aus Algier und Gibraltar in Toulon und Marseille eingetroffen, lassen keinen Zweifel mehr, daß das Gerücht einer Kriegserklärung Marokko's gegen Frankreich, welches in Mahon umlief, falsch oder wenigstens voreilig war. Gleichwohl, meint der Correspondent des Commerce in Toulon, müsse sich Frankreich doch gegen Marokko im Kriegszustand betrachten. Denn der Sultan Muley-Abder-Haman habe nicht nur seit Jahren schon Abd-El-Kader mit Kriegsbedürfnissen aller Art unterstützt, sondern rüste auch, wie man in Oran mit Bestimmtheit erfahren, in der Stadt Nedroma eine Hülfsarmee von 10 bis 12,000 Mann mit Artillerie wohl versehen aus, welche in Bälde die Tafna überschreiten werde, während ein zweites marokkanisches Corps über Mansurah und Tlemsan in die Provinz Oran einzurücken im Begriff stehe. Der Correspondent des Commerce fügt bei, nur die Furcht vor England halte das französische Ministerium ab, die Häfen von Marokko zu blokiren. England würde dabei nicht gleichgültig zusehen, da Gibraltar all' seinen Mundvorrath aus Tanger ziehe und der Handel Englands mit den marokkanischen Häfen sehr lebhaft sey.

In einem Privatschreiben aus Scherschel vom 15 März in französischen Blättern heißt es: „Unsere neue Eroberung ist ziemlich schön. Alle Häuser sind mit Ziegeln gedeckt und umgeben von sehr schönen Gärten. Die Landschaft ist mit Getreidefeldern bedeckt. Es ist eine der fruchtbarsten Gegenden Afrika's, welche die Armee auf ihrem Marsche von der Chiffa bis Scherschel durchzogen hat. Die Stadt ist, obwohl elend doch sehr merkwürdig; wir haben sie aber erst im Fluge besehen. Hier und in der Umgegend wimmelt es von Alterthümerresten, die einen hohen Begriff von der Blüthe der alten Julia Caesarea geben. Darunter befindet sich namentlich ein Aquäduct von wunderbarer Arbeit. Allenthalben stößt man auf Trümmer von Granitsäulen, worunter mehrere noch aufrecht stehen.“

Dieselbe günstige Beschreibung macht auch der Correspondent des Toulonnais: „Die Stadt – schreibt derselbe – hat eine prachtvolle Lage. Die Umgegend ist bedeckt mit Weizenfeldern und Bäumen und zeigt eine solche Fruchtbarkeit, daß uns Augenzeugen versichern, kein anderer Punkt der Regentschaft halte den Vergleich mit Scherschel aus. Für uns ist dieß um so angenehmer, als das dortige Eigenthum in unsern Besitz fällt. Marschall Valée hat bekannt gemacht, daß er das sämmtliche Besitzthum der Ausgewanderten zum Vortheil der Staatsdomäne confisciren werde, wenn diese nicht binnen 24 Stunden zurückkehren würden. Da letzteres nicht geschehen, so bleibt uns das Eigenthum der Bevölkerung von Rechtswegen. (?)“

[1283]

Bekanntmachung.

Für das Sommer-Semester 1840 ist der Anfang der auf der hiesigen königl. Friedrich-Wilhelms-Universität zu haltenden Vorlesungen durch Verfügung des königl. Ministeriums der Geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten auf
den 27 April
angesetzt. – Berlin, den 1 April 1840.

Die stellvertretenden königl. Regierungs-Bevollmächtigten bei hiesiger Friedrich-Wilhelms-Universität.

Twesten.

F. Krause.

[1282]

Bekanntmachung.

Ein achtbarer Gewerbtreibender hat neuerlich einen Verbreiter falscher Cassenanweisungen auf der That ertappt, und der Polizeibehörde zur Verhaftung überwiesen, hierdurch aber die Entdeckung und Festnehmung der Verfertiger derselben und die Beseitigung ihres verbrecherischen Treibens möglich gemacht. Wir haben demselben für diese Entdeckung eine den Umständen angemessene Belobnung bewilligt und bringen dieß mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß wir auch ferner demjenigen, welcher einen Verfertiger oder wissentlichen Verbreiter falscher, zur Täuschung des Publicums geeigneter Kassenanweisungen nachweist, so daß solcher zur Untersuchung und Bestrafung gezogen werden kann, eine Belohnung von drei- bis fünfhundert Reichsthalern bewilligen, diese Belohnung auch nach Umständen noch erhöhen werden, namentlich wenn die Anzeige zur Beschlagnahme der von den Fälschern gebrauchten Formen, Platten und sonstigen Geräthschaften führte.

Es kann übrigens, wer Anzeigen dieser Art zu machen hat, sich deßhalb an jede Orts-Polizei-Behörde wenden und sich auf Verlangen der Verschweigung seines Namens versichert halten, sofern solchem Verlangen ohne nachtheilige Rückwirkung auf das Untersuchungs-Verfahren irgend zu willfahren ist.

Berlin, den 14 März 1840.

Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden.

Rother. v. Schütze. Beelitz. Deetz. v. Berger.

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[0806/0014] verabschiedet werde, allerdings bei größter Beschleunigung in drei Monaten geschehen könne, nur sey dabei zu bemerken, daß die Verabschiedung der Landrathsprotokolle durch die überschwängliche Menge von Wünschen und Anträgen verzögert werde, da nicht alle Landräthe so wenige Wünsche und Anträge an die Regierung brächten, wie der Landrath von Niederbayern, sondern ihre Zahl sich öfters bei einem Landrathe bis auf 50 erhöhe, welche alle auf den Grund der einzufordernden Acten beschieden werden müßten, wodurch natürlich mehr Zeit in Anspruch genommen werde. Was den Schluß seiner Aeußerung an die Kammer der Abgeordneten über die höchst erwünschliche und dem Besten des Landes selbst entsprechende latitude, welche der Regierung zur Vorlage des Budgets gewährt sey, betreffe, so hätte er darunter durchaus nichts Anderes verstanden, als die der Regierung nach dem Gesetzesentwurf freistehende Wahl zur Vorlage des Budgets an die Stände zwischen dem Zeitraum vom 1 October bis 1 Januar, indem in dem Gesetzesentwurfe keine Aenderung des terminus a quo beabsichtigt sey, daher auch für außerordentliche Fälle die Regierung durchaus keine neue Berechtigung in Anspruch nehme, welche ihr nicht schon gegenüber dem bisherigen §. 6 zu Gebote gestanden hätte.“ Diese Aeußerung wurde vollkommen befriedigend befunden, und es war sofort die Annahme des Gesetzesentwurfes im zweiten Ausschuß einhellig, im vereinten ersten und zweiten Ausschuß mit acht Stimmen gegen Eine beschlossen worden. Auch in der Kammer ergab sich nach einer kurzen Debatte, worin einzelne Bedenken im Sinne des Referatsconclusums widerlegt worden waren, Einhelligkeit, und der Gesetzesentwurf wurde mit 27 Stimmen gegen Eine angenommen. Die übrigen Verhandlungen betrafen innere Angelegenheiten der Kammer, namentlich eine theilweise Revision des Reglements; dann eine Berichtigung. Algier. Alle neuesten Nachrichten, die aus Algier und Gibraltar in Toulon und Marseille eingetroffen, lassen keinen Zweifel mehr, daß das Gerücht einer Kriegserklärung Marokko's gegen Frankreich, welches in Mahon umlief, falsch oder wenigstens voreilig war. Gleichwohl, meint der Correspondent des Commerce in Toulon, müsse sich Frankreich doch gegen Marokko im Kriegszustand betrachten. Denn der Sultan Muley-Abder-Haman habe nicht nur seit Jahren schon Abd-El-Kader mit Kriegsbedürfnissen aller Art unterstützt, sondern rüste auch, wie man in Oran mit Bestimmtheit erfahren, in der Stadt Nedroma eine Hülfsarmee von 10 bis 12,000 Mann mit Artillerie wohl versehen aus, welche in Bälde die Tafna überschreiten werde, während ein zweites marokkanisches Corps über Mansurah und Tlemsan in die Provinz Oran einzurücken im Begriff stehe. Der Correspondent des Commerce fügt bei, nur die Furcht vor England halte das französische Ministerium ab, die Häfen von Marokko zu blokiren. England würde dabei nicht gleichgültig zusehen, da Gibraltar all' seinen Mundvorrath aus Tanger ziehe und der Handel Englands mit den marokkanischen Häfen sehr lebhaft sey. In einem Privatschreiben aus Scherschel vom 15 März in französischen Blättern heißt es: „Unsere neue Eroberung ist ziemlich schön. Alle Häuser sind mit Ziegeln gedeckt und umgeben von sehr schönen Gärten. Die Landschaft ist mit Getreidefeldern bedeckt. Es ist eine der fruchtbarsten Gegenden Afrika's, welche die Armee auf ihrem Marsche von der Chiffa bis Scherschel durchzogen hat. Die Stadt ist, obwohl elend doch sehr merkwürdig; wir haben sie aber erst im Fluge besehen. Hier und in der Umgegend wimmelt es von Alterthümerresten, die einen hohen Begriff von der Blüthe der alten Julia Caesarea geben. Darunter befindet sich namentlich ein Aquäduct von wunderbarer Arbeit. Allenthalben stößt man auf Trümmer von Granitsäulen, worunter mehrere noch aufrecht stehen.“ Dieselbe günstige Beschreibung macht auch der Correspondent des Toulonnais: „Die Stadt – schreibt derselbe – hat eine prachtvolle Lage. Die Umgegend ist bedeckt mit Weizenfeldern und Bäumen und zeigt eine solche Fruchtbarkeit, daß uns Augenzeugen versichern, kein anderer Punkt der Regentschaft halte den Vergleich mit Scherschel aus. Für uns ist dieß um so angenehmer, als das dortige Eigenthum in unsern Besitz fällt. Marschall Valée hat bekannt gemacht, daß er das sämmtliche Besitzthum der Ausgewanderten zum Vortheil der Staatsdomäne confisciren werde, wenn diese nicht binnen 24 Stunden zurückkehren würden. Da letzteres nicht geschehen, so bleibt uns das Eigenthum der Bevölkerung von Rechtswegen. (?)“ [1283] Bekanntmachung. Für das Sommer-Semester 1840 ist der Anfang der auf der hiesigen königl. Friedrich-Wilhelms-Universität zu haltenden Vorlesungen durch Verfügung des königl. Ministeriums der Geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten auf den 27 April angesetzt. – Berlin, den 1 April 1840. Die stellvertretenden königl. Regierungs-Bevollmächtigten bei hiesiger Friedrich-Wilhelms-Universität. Twesten. F. Krause. [1282] Bekanntmachung. Ein achtbarer Gewerbtreibender hat neuerlich einen Verbreiter falscher Cassenanweisungen auf der That ertappt, und der Polizeibehörde zur Verhaftung überwiesen, hierdurch aber die Entdeckung und Festnehmung der Verfertiger derselben und die Beseitigung ihres verbrecherischen Treibens möglich gemacht. Wir haben demselben für diese Entdeckung eine den Umständen angemessene Belobnung bewilligt und bringen dieß mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß wir auch ferner demjenigen, welcher einen Verfertiger oder wissentlichen Verbreiter falscher, zur Täuschung des Publicums geeigneter Kassenanweisungen nachweist, so daß solcher zur Untersuchung und Bestrafung gezogen werden kann, eine Belohnung von drei- bis fünfhundert Reichsthalern bewilligen, diese Belohnung auch nach Umständen noch erhöhen werden, namentlich wenn die Anzeige zur Beschlagnahme der von den Fälschern gebrauchten Formen, Platten und sonstigen Geräthschaften führte. Es kann übrigens, wer Anzeigen dieser Art zu machen hat, sich deßhalb an jede Orts-Polizei-Behörde wenden und sich auf Verlangen der Verschweigung seines Namens versichert halten, sofern solchem Verlangen ohne nachtheilige Rückwirkung auf das Untersuchungs-Verfahren irgend zu willfahren ist. Berlin, den 14 März 1840. Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden. Rother. v. Schütze. Beelitz. Deetz. v. Berger.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 101. Augsburg, 10. April 1840, S. 0806. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_101_18400410/14>, abgerufen am 20.04.2024.