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Allgemeine Zeitung. Nr. 96. Augsburg, 5. April 1840.

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[936-38]

Erfindung, das Meerwasser genießbar zu machen.

Hr. Johann Dietrich,
Sanitäts- und Graphit-Steingutgeschirr- und Bergbau-Inhaber, in der Laimburggasse Nr. 1101 zu Grätz in Steyermark,
hat am 27 Februar in Gegenwart einer von den öffentlichen Behörden aufgestellten Commission die Aechtheit seiner Erfindung, Meerwasser genießbar zu machen, auf das glänzendste bewiesen, worüber folgendes Protokoll aufgenommen, und ihm eine beglaubigte Abschrift davon eingehändigt wurde:

Protokoll,
aufgenommen durch eine Commission im großen Gasthof in Triest den 27 Februar 1840 über das durch Hrn. Johann Dietrich in Grätz trinkbar gemachte Meerwasser.

Die Unterzeichneten auf Ersuchen des obenbesagten Hrn. Johann Dietrich, eingeladen durch das Präsidium dieses löbl. k. k. polit. ökon. Magistrats zu einer Commission, welche das trinkbar und zu jedem andern Gebrauch, zu welchem jedes gute Brunnenwasser dient, geeignet gemachte Meerwasser zu untersuchen, welches Hr. Dietrich aus Grätz mittelst eines eigenen Verfahrens hervorbringt, finden sich veranlaßt hierüber zu erklären: daß ein in ihrer Gegenwart geschöpftes Meerwasser dem Erzeuger Hrn. Dietrich übergeben wurde, welcher sich in ein Zimmer mit Schlüssel einsperren ließ, welches neben dem Zimmer lag, in welchem sich die vereinigte Commission befand, nachdem bevor jenes Zimmer auf das strengste untersucht wurde, ob es keine Verbindung mit irgend enem andern Orte habe, oder irgend eine Flüssigkeit enthalte. Nach Verlauf von beiläufig zwei Stunden übergab Hr. Dietrich der Commission, welche sich keinen Augenblick von dem Orte entfernte, Wasser, welches folgende Eigenschaften besaß: vollkommen klar, geschmacklos, geruchlos, und dessen specifisches Gewicht, gleich jenem des Brunnenwassers am St. Peterplatz, das ist: 1000 des Aräometer von Meißner, war. Es löste die gemeine Seife mit Schaum auf, der sich erhielt. Mit demselben kochte der Erzeuger Erbsen, Linsen und Fleisch, die ersteren ganz weich, und das letztere mit der Suppe von gutem Geschmack. Nachdem eine halbe Unze langsam in einem porcellänenen Gefäße verdünstet wurde, ließ es eine Spur von einem fast unwägbaren, braunen, aschgrauen Körper zurück. Mit Schwefelwasserstoffgas veränderte es sich nicht im mindesten. Das salpetersaure Silber verursachte eine Trübung, und das obbesagte Brunnenwasser mit demselben versucht, äußerte eine stärkere Wirkung. Der salzsaure Baryt trübte es nur leicht, und viel mehr das Brunnenwasser. Der kleesaure Ammoniak verursachte eine leichte Trübung, die sich viel stärker im Brunnenwasser zeigte. Mit kohlensaurer Pottasche veränderte sich nicht im mindesten die Flüssigkeit. Das Wasser mit reinem Ammoniak in Berührung gebracht, wurde nicht im mindesten getrübt, gleiches Resultat gab ebenfalls die Stärke. Mit noch andern Reagentien wurde dieses Wasser versucht, es entsprach aber den Versuchen mit gutem Wasser, und enthielt im Verhältniß weniger Spuren von Salzsäure, Schwefelsäure und Kalktheilen, als das Wasser aus den Brunnen von Triest. Dieses bezeugen die Unterzeichneten zur Steuer der Wahrheit, und schließen dieses Protokoll.

Triest, den 27 Februar 1840.

Joseph Dr. Dolnitscher, mp. Stadtphysikus. L. Napoli, mp. Vorsteher des pharmaceutischen Gremiums. F. H. Rondolini, mp. Vorstehers Adjunct. Barth. Dr. Biasoletto, mp. Mitglied des pharmaceutischen Vereins. Gratis.

Gesehen für die Legalisation der Unterschriften des Hrn. Dr. Joseph Dolnitscher, Stadtphysikus; Luigi Napoli, Vorsteher des pharmaceutischen Gremiums; F. H. Rondolini, Vorstehers Adjuncten und Dr. Barth. Biasoletto, Mitglied des besagten Gremiums.

Vom k. k. polit. ökon. Stadtmagistrat. - Triest, den 8 März 1840.

Muzio Joseph Tommasini, mp. Präses.

Für gleichlautende Abschrift. - Triest, den 8 März 1840.

Luigi Koller, mp. Registrator und Expeditor.

Wegen Unterhandlungen und weitern Auskünften beliebe man sich an den Erfinder selbst in Grätz, oder an Hrn. J. Walland, Director der Gesellschaft zur Ausfuhr innerösterreichischer Erzeugnisse in Triest, zu wenden.

[1142-44]

Bekanntmachung.

Alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen an die Verlassenschaftsmasse der im November 1839 verlebten k. Triftamts-Inspectors-Gattin Marianne v. Krempelhuber, gebornen Feryin v. Dürsch, machen zu können glauben, werden eingeladen, solche mit den geeigneten Belegen
binnen zwei Monaten
bei der unterzeichneten Testaments-Executorschaft anzumelden, widrigenfalls ohne weitere Berücksichtigung die Verlassenschaft beendigt werden würde.

München, am 25 März 1840.

G. v. Dessauer, k. Hofrath und Advocat.

Kaufingergasse, Nr. 33/2.

[1181-83]

Sigmaringen.

Brauerei-Verpachtung.

Montag den 13 künftigen Monats April, Vormittags 10 Uhr, wird die herrschaftliche Brauerei dahier auf mehrere Jahre in der hiesigen Rentamtskanzlei im Aufstreich in Pacht gegeben werden. Die Pachtbedingungen können täglich bis zur anberaumten Tagfahrt bei dem fürstlichen Rentamt dahier eingesehen werden. In Betreff der Pachtliebhaber ist noch zu bemerken, daß sich dieselben vermittelst amtlich beglaubigter Zeugnisse über zureichendes Vermögen, guten Leumund und hauptsächlich noch darüber auszuweisen haben, daß sie die Brauerei vollständig erlernt haben.

Sigmaringen, den 29 März 1840.

Fürstliches Rentamt.

Lauchert.

[1171]

Ankündigung, die dießjährige Aufnahme in das k. Cadetten-Corps betreffend.

Gesuche um Aufnahme in das k. Cadetten-Corps müssen bis zum
30 Junius d. J.
bei dem k. Kriegsministerium vorgelegt seyn.

Gesuche, welche in diesem festgesetzten Termine nicht einlaufen, oder in ihren Belegen unvollständig sind, finden in diesem Jahr keine Berücksichtigung.

Der Aufzunehmende muß mit dem 8 October d. J. das zehnte Lebensjahr zurückgelegt, darf das dreizehnte noch nicht angetreten haben, und dessen körperliche Tüchtigkeit, insbesondere scharfes Gehör und Gesicht, muß seinem künftigen Berufe angemessen seyn. In letzterer Hinsicht wird bemerkt,

1) daß jeder Bewerber um die Aufnahme in das Cadettencorps im Stande seyn müsse:

a) auf eine Entfernung von wenigstens 10 Schuhen im Zimmer, bei der Tageshelle und im gehörigen Lichte gestellt, 1 1/5 Zoll hohe, kurze, weiße Buchstaben des kleinen lateinischen und deutschen Alphabets auf schwarzem Grunde zu lesen, und

b) auf eine Entfernung von 20 Schuhen im Zimmer mit gewöhnlicher Stimme Gesprochenes vollkommen gut zu hören.

2) Daß die ärztlichen Atteste, welche den Aufnahmsgesuchen beizulegen sind, sich in diesen Beziehungen speciell und bestimmt aussprechen.

Weitere Aufschlüsse auf deßfallsige Anfragen ertheilt das k. Cadettencorps-Commando.

Frhr. v. Griessenbeck, Oberst.

[1009-11]

Oeffentliche Aufforderung.

Der Frhr. v. Wamboldt zu Aschaffenburg hat in der Gemarkung Lautenweschnitz 3 Mltr. 2 Sr. 3 Kpf. 1 Geschd. 2 1/4 Ms. Korn, 14 Mltr. 2 Sr. 3 Kpf. 2 Geschd. 2 1/6 Ms. Spelz, 7 Mltr. 1 Sr. 3 Kpf. 2 Geschd. 3 2/6 Ms. Hafer und 50 kr. Geld als Grundrenten zu beziehen, welche im Geldanschlag zu 84 fl. 47 3/4 kr. mit 1526 fl. 19 1/2 kr. abgelöst werden sollen. Nach Art. 25 des Gesetzes vom 27 Junius 1836 werden auf Antrag alle bei dieser Ablösung etwa Betheiligten aufgefordert, ihre Ansprüche
binnen zwei Monaten
bei unterzeichneter Behörde um so gewisser anzuzeigen, als widrigenfalls die Auszahlung des Ablösungscapitals an gedachten Frhrn. v. Wamboldt gestattet werden wird.

Fürth, den 5 März 1840.

Großh. hessisches Landgericht daselbst.

Weis.

[683-85]

Bekanntmachung.

Ein mit der Technologie, hauptsächlich aber mit dem Fache des Wagenbaues und den darauf bezüglichen neuesten Erfindungen und Verbesserungen etc. sowohl theoretisch als praktisch vollkommen vertrauter, und in jeder Hinsicht durchaus gebildeter Mann, besonders wenn er bereits einer vorzüglichen Wagenfabrik in oder außerhalb Deutschland als Dirigent vorgestanden hat, kann bei einer öffentlichen Anstalt von bedeutender Ausdehnung eine entsprechende Anstellung mit angemessenem Gehalte finden.

Deßfallsige Anmeldungen sind bei der Expedition dieses Blattes, und zwar längstens bis zum 15 Mai 1840 einzureichen.

[936-38]

Erfindung, das Meerwasser genießbar zu machen.

Hr. Johann Dietrich,
Sanitäts- und Graphit-Steingutgeschirr- und Bergbau-Inhaber, in der Laimburggasse Nr. 1101 zu Grätz in Steyermark,
hat am 27 Februar in Gegenwart einer von den öffentlichen Behörden aufgestellten Commission die Aechtheit seiner Erfindung, Meerwasser genießbar zu machen, auf das glänzendste bewiesen, worüber folgendes Protokoll aufgenommen, und ihm eine beglaubigte Abschrift davon eingehändigt wurde:

Protokoll,
aufgenommen durch eine Commission im großen Gasthof in Triest den 27 Februar 1840 über das durch Hrn. Johann Dietrich in Grätz trinkbar gemachte Meerwasser.

Die Unterzeichneten auf Ersuchen des obenbesagten Hrn. Johann Dietrich, eingeladen durch das Präsidium dieses löbl. k. k. polit. ökon. Magistrats zu einer Commission, welche das trinkbar und zu jedem andern Gebrauch, zu welchem jedes gute Brunnenwasser dient, geeignet gemachte Meerwasser zu untersuchen, welches Hr. Dietrich aus Grätz mittelst eines eigenen Verfahrens hervorbringt, finden sich veranlaßt hierüber zu erklären: daß ein in ihrer Gegenwart geschöpftes Meerwasser dem Erzeuger Hrn. Dietrich übergeben wurde, welcher sich in ein Zimmer mit Schlüssel einsperren ließ, welches neben dem Zimmer lag, in welchem sich die vereinigte Commission befand, nachdem bevor jenes Zimmer auf das strengste untersucht wurde, ob es keine Verbindung mit irgend enem andern Orte habe, oder irgend eine Flüssigkeit enthalte. Nach Verlauf von beiläufig zwei Stunden übergab Hr. Dietrich der Commission, welche sich keinen Augenblick von dem Orte entfernte, Wasser, welches folgende Eigenschaften besaß: vollkommen klar, geschmacklos, geruchlos, und dessen specifisches Gewicht, gleich jenem des Brunnenwassers am St. Peterplatz, das ist: 1000 des Aräometer von Meißner, war. Es löste die gemeine Seife mit Schaum auf, der sich erhielt. Mit demselben kochte der Erzeuger Erbsen, Linsen und Fleisch, die ersteren ganz weich, und das letztere mit der Suppe von gutem Geschmack. Nachdem eine halbe Unze langsam in einem porcellänenen Gefäße verdünstet wurde, ließ es eine Spur von einem fast unwägbaren, braunen, aschgrauen Körper zurück. Mit Schwefelwasserstoffgas veränderte es sich nicht im mindesten. Das salpetersaure Silber verursachte eine Trübung, und das obbesagte Brunnenwasser mit demselben versucht, äußerte eine stärkere Wirkung. Der salzsaure Baryt trübte es nur leicht, und viel mehr das Brunnenwasser. Der kleesaure Ammoniak verursachte eine leichte Trübung, die sich viel stärker im Brunnenwasser zeigte. Mit kohlensaurer Pottasche veränderte sich nicht im mindesten die Flüssigkeit. Das Wasser mit reinem Ammoniak in Berührung gebracht, wurde nicht im mindesten getrübt, gleiches Resultat gab ebenfalls die Stärke. Mit noch andern Reagentien wurde dieses Wasser versucht, es entsprach aber den Versuchen mit gutem Wasser, und enthielt im Verhältniß weniger Spuren von Salzsäure, Schwefelsäure und Kalktheilen, als das Wasser aus den Brunnen von Triest. Dieses bezeugen die Unterzeichneten zur Steuer der Wahrheit, und schließen dieses Protokoll.

Triest, den 27 Februar 1840.

Joseph Dr. Dolnitscher, mp. Stadtphysikus. L. Napoli, mp. Vorsteher des pharmaceutischen Gremiums. F. H. Rondolini, mp. Vorstehers Adjunct. Barth. Dr. Biasoletto, mp. Mitglied des pharmaceutischen Vereins. Gratis.

Gesehen für die Legalisation der Unterschriften des Hrn. Dr. Joseph Dolnitscher, Stadtphysikus; Luigi Napoli, Vorsteher des pharmaceutischen Gremiums; F. H. Rondolini, Vorstehers Adjuncten und Dr. Barth. Biasoletto, Mitglied des besagten Gremiums.

Vom k. k. polit. ökon. Stadtmagistrat. – Triest, den 8 März 1840.

Muzio Joseph Tommasini, mp. Präses.

Für gleichlautende Abschrift. – Triest, den 8 März 1840.

Luigi Koller, mp. Registrator und Expeditor.

Wegen Unterhandlungen und weitern Auskünften beliebe man sich an den Erfinder selbst in Grätz, oder an Hrn. J. Walland, Director der Gesellschaft zur Ausfuhr innerösterreichischer Erzeugnisse in Triest, zu wenden.

[1142-44]

Bekanntmachung.

Alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen an die Verlassenschaftsmasse der im November 1839 verlebten k. Triftamts-Inspectors-Gattin Marianne v. Krempelhuber, gebornen Feryin v. Dürsch, machen zu können glauben, werden eingeladen, solche mit den geeigneten Belegen
binnen zwei Monaten
bei der unterzeichneten Testaments-Executorschaft anzumelden, widrigenfalls ohne weitere Berücksichtigung die Verlassenschaft beendigt werden würde.

München, am 25 März 1840.

G. v. Dessauer, k. Hofrath und Advocat.

Kaufingergasse, Nr. 33/2.

[1181-83]

Sigmaringen.

Brauerei-Verpachtung.

Montag den 13 künftigen Monats April, Vormittags 10 Uhr, wird die herrschaftliche Brauerei dahier auf mehrere Jahre in der hiesigen Rentamtskanzlei im Aufstreich in Pacht gegeben werden. Die Pachtbedingungen können täglich bis zur anberaumten Tagfahrt bei dem fürstlichen Rentamt dahier eingesehen werden. In Betreff der Pachtliebhaber ist noch zu bemerken, daß sich dieselben vermittelst amtlich beglaubigter Zeugnisse über zureichendes Vermögen, guten Leumund und hauptsächlich noch darüber auszuweisen haben, daß sie die Brauerei vollständig erlernt haben.

Sigmaringen, den 29 März 1840.

Fürstliches Rentamt.

Lauchert.

[1171]

Ankündigung, die dießjährige Aufnahme in das k. Cadetten-Corps betreffend.

Gesuche um Aufnahme in das k. Cadetten-Corps müssen bis zum
30 Junius d. J.
bei dem k. Kriegsministerium vorgelegt seyn.

Gesuche, welche in diesem festgesetzten Termine nicht einlaufen, oder in ihren Belegen unvollständig sind, finden in diesem Jahr keine Berücksichtigung.

Der Aufzunehmende muß mit dem 8 October d. J. das zehnte Lebensjahr zurückgelegt, darf das dreizehnte noch nicht angetreten haben, und dessen körperliche Tüchtigkeit, insbesondere scharfes Gehör und Gesicht, muß seinem künftigen Berufe angemessen seyn. In letzterer Hinsicht wird bemerkt,

1) daß jeder Bewerber um die Aufnahme in das Cadettencorps im Stande seyn müsse:

a) auf eine Entfernung von wenigstens 10 Schuhen im Zimmer, bei der Tageshelle und im gehörigen Lichte gestellt, 1 1/5 Zoll hohe, kurze, weiße Buchstaben des kleinen lateinischen und deutschen Alphabets auf schwarzem Grunde zu lesen, und

b) auf eine Entfernung von 20 Schuhen im Zimmer mit gewöhnlicher Stimme Gesprochenes vollkommen gut zu hören.

2) Daß die ärztlichen Atteste, welche den Aufnahmsgesuchen beizulegen sind, sich in diesen Beziehungen speciell und bestimmt aussprechen.

Weitere Aufschlüsse auf deßfallsige Anfragen ertheilt das k. Cadettencorps-Commando.

Frhr. v. Griessenbeck, Oberst.

[1009-11]

Oeffentliche Aufforderung.

Der Frhr. v. Wamboldt zu Aschaffenburg hat in der Gemarkung Lautenweschnitz 3 Mltr. 2 Sr. 3 Kpf. 1 Geschd. 2 1/4 Ms. Korn, 14 Mltr. 2 Sr. 3 Kpf. 2 Geschd. 2 1/6 Ms. Spelz, 7 Mltr. 1 Sr. 3 Kpf. 2 Geschd. 3 2/6 Ms. Hafer und 50 kr. Geld als Grundrenten zu beziehen, welche im Geldanschlag zu 84 fl. 47 3/4 kr. mit 1526 fl. 19 1/2 kr. abgelöst werden sollen. Nach Art. 25 des Gesetzes vom 27 Junius 1836 werden auf Antrag alle bei dieser Ablösung etwa Betheiligten aufgefordert, ihre Ansprüche
binnen zwei Monaten
bei unterzeichneter Behörde um so gewisser anzuzeigen, als widrigenfalls die Auszahlung des Ablösungscapitals an gedachten Frhrn. v. Wamboldt gestattet werden wird.

Fürth, den 5 März 1840.

Großh. hessisches Landgericht daselbst.

Weis.

[683-85]

Bekanntmachung.

Ein mit der Technologie, hauptsächlich aber mit dem Fache des Wagenbaues und den darauf bezüglichen neuesten Erfindungen und Verbesserungen etc. sowohl theoretisch als praktisch vollkommen vertrauter, und in jeder Hinsicht durchaus gebildeter Mann, besonders wenn er bereits einer vorzüglichen Wagenfabrik in oder außerhalb Deutschland als Dirigent vorgestanden hat, kann bei einer öffentlichen Anstalt von bedeutender Ausdehnung eine entsprechende Anstellung mit angemessenem Gehalte finden.

Deßfallsige Anmeldungen sind bei der Expedition dieses Blattes, und zwar längstens bis zum 15 Mai 1840 einzureichen.

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[0766/0014] [936-38] Erfindung, das Meerwasser genießbar zu machen. Hr. Johann Dietrich, Sanitäts- und Graphit-Steingutgeschirr- und Bergbau-Inhaber, in der Laimburggasse Nr. 1101 zu Grätz in Steyermark, hat am 27 Februar in Gegenwart einer von den öffentlichen Behörden aufgestellten Commission die Aechtheit seiner Erfindung, Meerwasser genießbar zu machen, auf das glänzendste bewiesen, worüber folgendes Protokoll aufgenommen, und ihm eine beglaubigte Abschrift davon eingehändigt wurde: Protokoll, aufgenommen durch eine Commission im großen Gasthof in Triest den 27 Februar 1840 über das durch Hrn. Johann Dietrich in Grätz trinkbar gemachte Meerwasser. Die Unterzeichneten auf Ersuchen des obenbesagten Hrn. Johann Dietrich, eingeladen durch das Präsidium dieses löbl. k. k. polit. ökon. Magistrats zu einer Commission, welche das trinkbar und zu jedem andern Gebrauch, zu welchem jedes gute Brunnenwasser dient, geeignet gemachte Meerwasser zu untersuchen, welches Hr. Dietrich aus Grätz mittelst eines eigenen Verfahrens hervorbringt, finden sich veranlaßt hierüber zu erklären: daß ein in ihrer Gegenwart geschöpftes Meerwasser dem Erzeuger Hrn. Dietrich übergeben wurde, welcher sich in ein Zimmer mit Schlüssel einsperren ließ, welches neben dem Zimmer lag, in welchem sich die vereinigte Commission befand, nachdem bevor jenes Zimmer auf das strengste untersucht wurde, ob es keine Verbindung mit irgend enem andern Orte habe, oder irgend eine Flüssigkeit enthalte. Nach Verlauf von beiläufig zwei Stunden übergab Hr. Dietrich der Commission, welche sich keinen Augenblick von dem Orte entfernte, Wasser, welches folgende Eigenschaften besaß: vollkommen klar, geschmacklos, geruchlos, und dessen specifisches Gewicht, gleich jenem des Brunnenwassers am St. Peterplatz, das ist: 1000 des Aräometer von Meißner, war. Es löste die gemeine Seife mit Schaum auf, der sich erhielt. Mit demselben kochte der Erzeuger Erbsen, Linsen und Fleisch, die ersteren ganz weich, und das letztere mit der Suppe von gutem Geschmack. Nachdem eine halbe Unze langsam in einem porcellänenen Gefäße verdünstet wurde, ließ es eine Spur von einem fast unwägbaren, braunen, aschgrauen Körper zurück. Mit Schwefelwasserstoffgas veränderte es sich nicht im mindesten. Das salpetersaure Silber verursachte eine Trübung, und das obbesagte Brunnenwasser mit demselben versucht, äußerte eine stärkere Wirkung. Der salzsaure Baryt trübte es nur leicht, und viel mehr das Brunnenwasser. Der kleesaure Ammoniak verursachte eine leichte Trübung, die sich viel stärker im Brunnenwasser zeigte. Mit kohlensaurer Pottasche veränderte sich nicht im mindesten die Flüssigkeit. Das Wasser mit reinem Ammoniak in Berührung gebracht, wurde nicht im mindesten getrübt, gleiches Resultat gab ebenfalls die Stärke. Mit noch andern Reagentien wurde dieses Wasser versucht, es entsprach aber den Versuchen mit gutem Wasser, und enthielt im Verhältniß weniger Spuren von Salzsäure, Schwefelsäure und Kalktheilen, als das Wasser aus den Brunnen von Triest. Dieses bezeugen die Unterzeichneten zur Steuer der Wahrheit, und schließen dieses Protokoll. Triest, den 27 Februar 1840. Joseph Dr. Dolnitscher, mp. Stadtphysikus. L. Napoli, mp. Vorsteher des pharmaceutischen Gremiums. F. H. Rondolini, mp. Vorstehers Adjunct. Barth. Dr. Biasoletto, mp. Mitglied des pharmaceutischen Vereins. Gratis. Gesehen für die Legalisation der Unterschriften des Hrn. Dr. Joseph Dolnitscher, Stadtphysikus; Luigi Napoli, Vorsteher des pharmaceutischen Gremiums; F. H. Rondolini, Vorstehers Adjuncten und Dr. Barth. Biasoletto, Mitglied des besagten Gremiums. Vom k. k. polit. ökon. Stadtmagistrat. – Triest, den 8 März 1840. Muzio Joseph Tommasini, mp. Präses. Für gleichlautende Abschrift. – Triest, den 8 März 1840. Luigi Koller, mp. Registrator und Expeditor. Wegen Unterhandlungen und weitern Auskünften beliebe man sich an den Erfinder selbst in Grätz, oder an Hrn. J. Walland, Director der Gesellschaft zur Ausfuhr innerösterreichischer Erzeugnisse in Triest, zu wenden. [1142-44] Bekanntmachung. Alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen an die Verlassenschaftsmasse der im November 1839 verlebten k. Triftamts-Inspectors-Gattin Marianne v. Krempelhuber, gebornen Feryin v. Dürsch, machen zu können glauben, werden eingeladen, solche mit den geeigneten Belegen binnen zwei Monaten bei der unterzeichneten Testaments-Executorschaft anzumelden, widrigenfalls ohne weitere Berücksichtigung die Verlassenschaft beendigt werden würde. München, am 25 März 1840. G. v. Dessauer, k. Hofrath und Advocat. Kaufingergasse, Nr. 33/2. [1181-83] Sigmaringen. Brauerei-Verpachtung. Montag den 13 künftigen Monats April, Vormittags 10 Uhr, wird die herrschaftliche Brauerei dahier auf mehrere Jahre in der hiesigen Rentamtskanzlei im Aufstreich in Pacht gegeben werden. Die Pachtbedingungen können täglich bis zur anberaumten Tagfahrt bei dem fürstlichen Rentamt dahier eingesehen werden. In Betreff der Pachtliebhaber ist noch zu bemerken, daß sich dieselben vermittelst amtlich beglaubigter Zeugnisse über zureichendes Vermögen, guten Leumund und hauptsächlich noch darüber auszuweisen haben, daß sie die Brauerei vollständig erlernt haben. Sigmaringen, den 29 März 1840. Fürstliches Rentamt. Lauchert. [1171] Ankündigung, die dießjährige Aufnahme in das k. Cadetten-Corps betreffend. Gesuche um Aufnahme in das k. Cadetten-Corps müssen bis zum 30 Junius d. J. bei dem k. Kriegsministerium vorgelegt seyn. Gesuche, welche in diesem festgesetzten Termine nicht einlaufen, oder in ihren Belegen unvollständig sind, finden in diesem Jahr keine Berücksichtigung. Der Aufzunehmende muß mit dem 8 October d. J. das zehnte Lebensjahr zurückgelegt, darf das dreizehnte noch nicht angetreten haben, und dessen körperliche Tüchtigkeit, insbesondere scharfes Gehör und Gesicht, muß seinem künftigen Berufe angemessen seyn. In letzterer Hinsicht wird bemerkt, 1) daß jeder Bewerber um die Aufnahme in das Cadettencorps im Stande seyn müsse: a) auf eine Entfernung von wenigstens 10 Schuhen im Zimmer, bei der Tageshelle und im gehörigen Lichte gestellt, 1 1/5 Zoll hohe, kurze, weiße Buchstaben des kleinen lateinischen und deutschen Alphabets auf schwarzem Grunde zu lesen, und b) auf eine Entfernung von 20 Schuhen im Zimmer mit gewöhnlicher Stimme Gesprochenes vollkommen gut zu hören. 2) Daß die ärztlichen Atteste, welche den Aufnahmsgesuchen beizulegen sind, sich in diesen Beziehungen speciell und bestimmt aussprechen. Weitere Aufschlüsse auf deßfallsige Anfragen ertheilt das k. Cadettencorps-Commando. Frhr. v. Griessenbeck, Oberst. [1009-11] Oeffentliche Aufforderung. Der Frhr. v. Wamboldt zu Aschaffenburg hat in der Gemarkung Lautenweschnitz 3 Mltr. 2 Sr. 3 Kpf. 1 Geschd. 2 1/4 Ms. Korn, 14 Mltr. 2 Sr. 3 Kpf. 2 Geschd. 2 1/6 Ms. Spelz, 7 Mltr. 1 Sr. 3 Kpf. 2 Geschd. 3 2/6 Ms. Hafer und 50 kr. Geld als Grundrenten zu beziehen, welche im Geldanschlag zu 84 fl. 47 3/4 kr. mit 1526 fl. 19 1/2 kr. abgelöst werden sollen. Nach Art. 25 des Gesetzes vom 27 Junius 1836 werden auf Antrag alle bei dieser Ablösung etwa Betheiligten aufgefordert, ihre Ansprüche binnen zwei Monaten bei unterzeichneter Behörde um so gewisser anzuzeigen, als widrigenfalls die Auszahlung des Ablösungscapitals an gedachten Frhrn. v. Wamboldt gestattet werden wird. Fürth, den 5 März 1840. Großh. hessisches Landgericht daselbst. Weis. [683-85] Bekanntmachung. Ein mit der Technologie, hauptsächlich aber mit dem Fache des Wagenbaues und den darauf bezüglichen neuesten Erfindungen und Verbesserungen etc. sowohl theoretisch als praktisch vollkommen vertrauter, und in jeder Hinsicht durchaus gebildeter Mann, besonders wenn er bereits einer vorzüglichen Wagenfabrik in oder außerhalb Deutschland als Dirigent vorgestanden hat, kann bei einer öffentlichen Anstalt von bedeutender Ausdehnung eine entsprechende Anstellung mit angemessenem Gehalte finden. Deßfallsige Anmeldungen sind bei der Expedition dieses Blattes, und zwar längstens bis zum 15 Mai 1840 einzureichen.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 96. Augsburg, 5. April 1840, S. 0766. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_096_18400405/14>, abgerufen am 24.04.2024.