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Allgemeine Zeitung. Nr. 96. Augsburg, 5. April 1840.

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Friede dadurch am sichersten erhalten wird. Wir können nicht genug das Gute schätzen, daß unser Vaterland nicht wie die deutschen protestantischen Staaten von den vielen Ungelegenheiten leidet, welche die Vermischung der verschiedenen Confessionen mit sich führt; aber diesen Ungelegenheiten, welche gerade in unsern Tagen so viele unangenehme Streitigkeiten und selbst gewaltsame Auftritte mit sich geführt haben, würde man durch Stellung der Katholiken auf gleichen Fuß mit den Protestanten die Thür öffnen und zugleich, wie oben angedeutet, der nun bereits bei uns herrschenden religiösen Gährung neuen Stoff geben. So lang dagegen der Katholicismus nur eine tolerirte Religion ist, so lange sie durch strenge Gesetze gehindert ist, die Nichtbefestigten zu verführen, und so lange sie außer der Kenntniß des Volkes gehalten ist, wird sie hier niemals störend wirken können."....

Deutschland.

Der zweite Gegenstand der gestrigen Berathung in der Kammer der Abgeordneten betraf, wie wir bereits berichteten, die abgeschlossenen neuen Zoll- und Handelsverträge. Das k. Staatsministerium der Finanzen hatte am 28 und 29 Jan. d. J. der Kammer nachbemerkte, in Folge der ständischen Ermächtigungen vom Jahre 1831, 1834 und 1837 abgeschlossene Zoll- und Handelsverträge in beglaubigter Form vorgelegt: A. den Vertrag mit Hannover, Oldenburg und Braunschweig wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse vom 1 Nov. 1837, B. eine Bekanntmachung in Betreff der Erleichterungen und Begünstigungen bei der Schifffahrt mit den Niederlanden vom 26 Jan. 1838, endlich C. den Handelsvertrag zwischen dem deutschen Zollverein und den Niederlanden vom 21 Januar 1839. Der Berichterstatter, Hr. Walch, und mit ihm der Steuerausschuß beantragten die Zustimmung zu diesen Verträgen. Hr. Städtler begann die heutige Discussion. Er drückte vor Allem Sr. Maj. dem Könige seinen innigsten Dank für die weisen Maaßregeln bei diesen Verträgen aus, indem er sie als eine große Wohlthat für das Land ansehe. Durch den Zollverein sey den Gewerben bisher nur Gewinn zugegangen, nur vortheilhaft scheine ihm der Vertrag mit Holland seyn zu können, indem er überzeugt sey, daß auch mehrere unsrer Fabriken mit diesem Lande in Verbindung stehen, und mit demselben in Concurrenz treten können. Hr. Bestelmeyer glaubte nicht so unbedingte Vortheile im Vertrage mit Holland finden zu können. Auch in einer andern deutschen Kammer habe diese Beziehung zu vielen und großen Erörterungen Anlaß gegeben. Keineswegs werde unser Absatz nach Holland hierdurch befördert, vielmehr benachtheiligt. Auf Seite Hollands stehe der Vortheil, von diesem hänge es ab, wie es über die Handelsproducte bestimmen wolle. Wir hätten ein großes Interesse zu verhindern, daß Holland durch solche Verträge sich des ganzen deutschen Handels bemächtige, und die Hansestädte außer Stand setze, mit ihm zu concurriren; wir würden in Gefahr stehen, den ganzen Absatz zu verlieren, den wir bisher durch die Vermittlung derselben in die überseeischen Länder gehabt haben. Sehr zu wünschen wäre eine Aufklärung von Seite des Ministertisches, wie weit es mit den mit den Hansestädten abzuschließenden Verträgen gediehen sey. Jedenfalls in Voraussetzung beruhigender Zusicherung stimme er unbedingt für die vorliegenden Verträge. Der k. Minister des Innern, Hr. v. Abel, erwiederte, daß allerdings mit Hamburg ein Vertrag abgeschlossen worden, bis jetzt aber die Vorlage desselben unmöglich sey, da die dießfallsigen Verhandlungen unter den Papieren des verstorbenen Hrn. Finanzministers v. Wirschinger, welche den bestehenden Vorschriften gemäß obsignirt, bis jetzt aber noch nicht entsiegelt seyen, sich befinden; daß aber die nöthige Einleitung bereits getroffen sey, und nach Möglichkeit auch diese Angelegenheit beendet werden werde. Hr. Fischer bemerkte: er setze das Vertrauen in die Zollvereinsregierungen, daß sie ein festes Princip werden angenommen haben, wornach der Handel und Verkehr immer größere Ausdehnung gewinnen werde - ein Princip, das für Bayern und die verbündeten Staaten nur segensreich wirken könne. Der Vertrag mit Holland dürfte vorzüglich geeignet seyn, viele unsrer Producte vortheilhaft nach Holland zu bringen. Nicht weniger vortheilhaft seyen die verschiedenen Schifffahrtsverträge, und es wäre nur zu wünschen, daß dem Rheinschifffahrtsvertrag, welcher im Jahr 1830 abgeschlossen worden, auch die Mainschifffahrtsconvention baldmöglichst folge. Freiherr v. Welden schloß sich der Ansicht des Hrn. Bestelmeyer an. Es falle hier, erinnerte er, noch ein Vertrag sehr schwer in die Wagschale - der, welchen Holland mit Frankreich abgeschlossen habe(?). Holland sey es nunmehr nicht allein, welches sich dem Zollverein genähert habe, sondern indirect auch Frankreich, welches nun über Holland die Artikel einführen könne, für die der Zollsatz herabgesetzt worden. Sehr angemessen habe daher der Ausschuß aufmerksam gemacht, daß die Regierungen sich vorbehalten haben, zur rechten Zeit den Vertrag zu künden, wenn die Erfahrung uns wirklich nur Nachtheil zeigen sollte. Der größere Vortheil sey ohnehin auf Seite Hollands; nicht umsonst sey dieser Vertrag in Holland mit so großem Jubel empfangen worden. Wer die Artikel mit Aufmerksamkeit verfolgt habe, welche dafür und dagegen in dem Kölner Handels-Organ und der Allg. Zeitung erschienen, werde sich darüber nicht täuschen können, daß die Artikel dafür wohl aus holländischen Federn geflossen seyn mögen. *) Nur insofern dieser Vertrag bloß der Anfang zu weit größeren Verträgen seyn soll, könne man mit einiger Beruhigung seine Zustimmung ertheilen. Dr. Müller erkannte im Ganzen die Zweckmäßigkeit der abgeschlossenen Zollverträge an. Nur darauf möchte er aufmerksam machen, daß man im Vertrage mit Holland auf das Rohholz eine Erleichterung gesetzt habe. Hierdurch werde wohl die Ausfuhr des rohen Holzes nach Holland, welches so viele Schiffe besitze, befördert, aber der Arbeitslohn, der im Lande bleiben sollte, gehe verloren. Holland habe dagegen wohl die Zölle auf verarbeitetes Holz nicht herabgesetzt, was für uns vortheilhaft gewesen wäre. Doch im Allgemeinen möchte der Vertrag mit Holland in Verbindung mit den überseeischen Gebieten uns eine bessere Verbindung darbieten, als irgend ein anderes Land. Der Berichterstatter Walch äußerte noch zum Schlusse: betreffend den Vertrag mit Hannover und Oldenburg, so könne er nur günstig für uns ausfallen. Er gewähre Schutz gegen den Schleichhandel, vermehre die Einnahmen etc.; eben so könne der Vertrag mit Holland nur vortheilhaft bezeichnet werden. Seyen auch die Folgen dieser Verträge nicht schon im ersten Jahre so sichtbar, als man es wünsche, so dürfe man deßwegen noch nicht ängstlich werden. Vertraue man der Regierung; sie werde gewiß Alles zum Besten des Landes thun. Die aufgestellten Grundsätze können uns nur vortheilhaft seyn. Allein wenn ein Vertrag abgeschlossen werde, so könne man nicht immer den Gewinn auf der Hand haben. Wer nur immer gewinnen, und nie verlieren wolle, sey kein Kaufmann. Wer je Speculationen gemacht habe, wisse wohl, daß man nicht immer gewinnen könne. Er wiederhole daher seine Zustimmung zu diesen Verträgen. Bei der Abstimmung ergab sich einhellige Zustimmung.

(Beschluß folgt.)

*) Diese Annahme würde, so absolut gestellt, dennoch täuschen.
A. d. R.

Friede dadurch am sichersten erhalten wird. Wir können nicht genug das Gute schätzen, daß unser Vaterland nicht wie die deutschen protestantischen Staaten von den vielen Ungelegenheiten leidet, welche die Vermischung der verschiedenen Confessionen mit sich führt; aber diesen Ungelegenheiten, welche gerade in unsern Tagen so viele unangenehme Streitigkeiten und selbst gewaltsame Auftritte mit sich geführt haben, würde man durch Stellung der Katholiken auf gleichen Fuß mit den Protestanten die Thür öffnen und zugleich, wie oben angedeutet, der nun bereits bei uns herrschenden religiösen Gährung neuen Stoff geben. So lang dagegen der Katholicismus nur eine tolerirte Religion ist, so lange sie durch strenge Gesetze gehindert ist, die Nichtbefestigten zu verführen, und so lange sie außer der Kenntniß des Volkes gehalten ist, wird sie hier niemals störend wirken können.“....

Deutschland.

Der zweite Gegenstand der gestrigen Berathung in der Kammer der Abgeordneten betraf, wie wir bereits berichteten, die abgeschlossenen neuen Zoll- und Handelsverträge. Das k. Staatsministerium der Finanzen hatte am 28 und 29 Jan. d. J. der Kammer nachbemerkte, in Folge der ständischen Ermächtigungen vom Jahre 1831, 1834 und 1837 abgeschlossene Zoll- und Handelsverträge in beglaubigter Form vorgelegt: A. den Vertrag mit Hannover, Oldenburg und Braunschweig wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse vom 1 Nov. 1837, B. eine Bekanntmachung in Betreff der Erleichterungen und Begünstigungen bei der Schifffahrt mit den Niederlanden vom 26 Jan. 1838, endlich C. den Handelsvertrag zwischen dem deutschen Zollverein und den Niederlanden vom 21 Januar 1839. Der Berichterstatter, Hr. Walch, und mit ihm der Steuerausschuß beantragten die Zustimmung zu diesen Verträgen. Hr. Städtler begann die heutige Discussion. Er drückte vor Allem Sr. Maj. dem Könige seinen innigsten Dank für die weisen Maaßregeln bei diesen Verträgen aus, indem er sie als eine große Wohlthat für das Land ansehe. Durch den Zollverein sey den Gewerben bisher nur Gewinn zugegangen, nur vortheilhaft scheine ihm der Vertrag mit Holland seyn zu können, indem er überzeugt sey, daß auch mehrere unsrer Fabriken mit diesem Lande in Verbindung stehen, und mit demselben in Concurrenz treten können. Hr. Bestelmeyer glaubte nicht so unbedingte Vortheile im Vertrage mit Holland finden zu können. Auch in einer andern deutschen Kammer habe diese Beziehung zu vielen und großen Erörterungen Anlaß gegeben. Keineswegs werde unser Absatz nach Holland hierdurch befördert, vielmehr benachtheiligt. Auf Seite Hollands stehe der Vortheil, von diesem hänge es ab, wie es über die Handelsproducte bestimmen wolle. Wir hätten ein großes Interesse zu verhindern, daß Holland durch solche Verträge sich des ganzen deutschen Handels bemächtige, und die Hansestädte außer Stand setze, mit ihm zu concurriren; wir würden in Gefahr stehen, den ganzen Absatz zu verlieren, den wir bisher durch die Vermittlung derselben in die überseeischen Länder gehabt haben. Sehr zu wünschen wäre eine Aufklärung von Seite des Ministertisches, wie weit es mit den mit den Hansestädten abzuschließenden Verträgen gediehen sey. Jedenfalls in Voraussetzung beruhigender Zusicherung stimme er unbedingt für die vorliegenden Verträge. Der k. Minister des Innern, Hr. v. Abel, erwiederte, daß allerdings mit Hamburg ein Vertrag abgeschlossen worden, bis jetzt aber die Vorlage desselben unmöglich sey, da die dießfallsigen Verhandlungen unter den Papieren des verstorbenen Hrn. Finanzministers v. Wirschinger, welche den bestehenden Vorschriften gemäß obsignirt, bis jetzt aber noch nicht entsiegelt seyen, sich befinden; daß aber die nöthige Einleitung bereits getroffen sey, und nach Möglichkeit auch diese Angelegenheit beendet werden werde. Hr. Fischer bemerkte: er setze das Vertrauen in die Zollvereinsregierungen, daß sie ein festes Princip werden angenommen haben, wornach der Handel und Verkehr immer größere Ausdehnung gewinnen werde – ein Princip, das für Bayern und die verbündeten Staaten nur segensreich wirken könne. Der Vertrag mit Holland dürfte vorzüglich geeignet seyn, viele unsrer Producte vortheilhaft nach Holland zu bringen. Nicht weniger vortheilhaft seyen die verschiedenen Schifffahrtsverträge, und es wäre nur zu wünschen, daß dem Rheinschifffahrtsvertrag, welcher im Jahr 1830 abgeschlossen worden, auch die Mainschifffahrtsconvention baldmöglichst folge. Freiherr v. Welden schloß sich der Ansicht des Hrn. Bestelmeyer an. Es falle hier, erinnerte er, noch ein Vertrag sehr schwer in die Wagschale – der, welchen Holland mit Frankreich abgeschlossen habe(?). Holland sey es nunmehr nicht allein, welches sich dem Zollverein genähert habe, sondern indirect auch Frankreich, welches nun über Holland die Artikel einführen könne, für die der Zollsatz herabgesetzt worden. Sehr angemessen habe daher der Ausschuß aufmerksam gemacht, daß die Regierungen sich vorbehalten haben, zur rechten Zeit den Vertrag zu künden, wenn die Erfahrung uns wirklich nur Nachtheil zeigen sollte. Der größere Vortheil sey ohnehin auf Seite Hollands; nicht umsonst sey dieser Vertrag in Holland mit so großem Jubel empfangen worden. Wer die Artikel mit Aufmerksamkeit verfolgt habe, welche dafür und dagegen in dem Kölner Handels-Organ und der Allg. Zeitung erschienen, werde sich darüber nicht täuschen können, daß die Artikel dafür wohl aus holländischen Federn geflossen seyn mögen. *) Nur insofern dieser Vertrag bloß der Anfang zu weit größeren Verträgen seyn soll, könne man mit einiger Beruhigung seine Zustimmung ertheilen. Dr. Müller erkannte im Ganzen die Zweckmäßigkeit der abgeschlossenen Zollverträge an. Nur darauf möchte er aufmerksam machen, daß man im Vertrage mit Holland auf das Rohholz eine Erleichterung gesetzt habe. Hierdurch werde wohl die Ausfuhr des rohen Holzes nach Holland, welches so viele Schiffe besitze, befördert, aber der Arbeitslohn, der im Lande bleiben sollte, gehe verloren. Holland habe dagegen wohl die Zölle auf verarbeitetes Holz nicht herabgesetzt, was für uns vortheilhaft gewesen wäre. Doch im Allgemeinen möchte der Vertrag mit Holland in Verbindung mit den überseeischen Gebieten uns eine bessere Verbindung darbieten, als irgend ein anderes Land. Der Berichterstatter Walch äußerte noch zum Schlusse: betreffend den Vertrag mit Hannover und Oldenburg, so könne er nur günstig für uns ausfallen. Er gewähre Schutz gegen den Schleichhandel, vermehre die Einnahmen etc.; eben so könne der Vertrag mit Holland nur vortheilhaft bezeichnet werden. Seyen auch die Folgen dieser Verträge nicht schon im ersten Jahre so sichtbar, als man es wünsche, so dürfe man deßwegen noch nicht ängstlich werden. Vertraue man der Regierung; sie werde gewiß Alles zum Besten des Landes thun. Die aufgestellten Grundsätze können uns nur vortheilhaft seyn. Allein wenn ein Vertrag abgeschlossen werde, so könne man nicht immer den Gewinn auf der Hand haben. Wer nur immer gewinnen, und nie verlieren wolle, sey kein Kaufmann. Wer je Speculationen gemacht habe, wisse wohl, daß man nicht immer gewinnen könne. Er wiederhole daher seine Zustimmung zu diesen Verträgen. Bei der Abstimmung ergab sich einhellige Zustimmung.

(Beschluß folgt.)

*) Diese Annahme würde, so absolut gestellt, dennoch täuschen.
A. d. R.
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[0764/0012] Friede dadurch am sichersten erhalten wird. Wir können nicht genug das Gute schätzen, daß unser Vaterland nicht wie die deutschen protestantischen Staaten von den vielen Ungelegenheiten leidet, welche die Vermischung der verschiedenen Confessionen mit sich führt; aber diesen Ungelegenheiten, welche gerade in unsern Tagen so viele unangenehme Streitigkeiten und selbst gewaltsame Auftritte mit sich geführt haben, würde man durch Stellung der Katholiken auf gleichen Fuß mit den Protestanten die Thür öffnen und zugleich, wie oben angedeutet, der nun bereits bei uns herrschenden religiösen Gährung neuen Stoff geben. So lang dagegen der Katholicismus nur eine tolerirte Religion ist, so lange sie durch strenge Gesetze gehindert ist, die Nichtbefestigten zu verführen, und so lange sie außer der Kenntniß des Volkes gehalten ist, wird sie hier niemals störend wirken können.“.... Deutschland. _ München, 1 April. Der zweite Gegenstand der gestrigen Berathung in der Kammer der Abgeordneten betraf, wie wir bereits berichteten, die abgeschlossenen neuen Zoll- und Handelsverträge. Das k. Staatsministerium der Finanzen hatte am 28 und 29 Jan. d. J. der Kammer nachbemerkte, in Folge der ständischen Ermächtigungen vom Jahre 1831, 1834 und 1837 abgeschlossene Zoll- und Handelsverträge in beglaubigter Form vorgelegt: A. den Vertrag mit Hannover, Oldenburg und Braunschweig wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse vom 1 Nov. 1837, B. eine Bekanntmachung in Betreff der Erleichterungen und Begünstigungen bei der Schifffahrt mit den Niederlanden vom 26 Jan. 1838, endlich C. den Handelsvertrag zwischen dem deutschen Zollverein und den Niederlanden vom 21 Januar 1839. Der Berichterstatter, Hr. Walch, und mit ihm der Steuerausschuß beantragten die Zustimmung zu diesen Verträgen. Hr. Städtler begann die heutige Discussion. Er drückte vor Allem Sr. Maj. dem Könige seinen innigsten Dank für die weisen Maaßregeln bei diesen Verträgen aus, indem er sie als eine große Wohlthat für das Land ansehe. Durch den Zollverein sey den Gewerben bisher nur Gewinn zugegangen, nur vortheilhaft scheine ihm der Vertrag mit Holland seyn zu können, indem er überzeugt sey, daß auch mehrere unsrer Fabriken mit diesem Lande in Verbindung stehen, und mit demselben in Concurrenz treten können. Hr. Bestelmeyer glaubte nicht so unbedingte Vortheile im Vertrage mit Holland finden zu können. Auch in einer andern deutschen Kammer habe diese Beziehung zu vielen und großen Erörterungen Anlaß gegeben. Keineswegs werde unser Absatz nach Holland hierdurch befördert, vielmehr benachtheiligt. Auf Seite Hollands stehe der Vortheil, von diesem hänge es ab, wie es über die Handelsproducte bestimmen wolle. Wir hätten ein großes Interesse zu verhindern, daß Holland durch solche Verträge sich des ganzen deutschen Handels bemächtige, und die Hansestädte außer Stand setze, mit ihm zu concurriren; wir würden in Gefahr stehen, den ganzen Absatz zu verlieren, den wir bisher durch die Vermittlung derselben in die überseeischen Länder gehabt haben. Sehr zu wünschen wäre eine Aufklärung von Seite des Ministertisches, wie weit es mit den mit den Hansestädten abzuschließenden Verträgen gediehen sey. Jedenfalls in Voraussetzung beruhigender Zusicherung stimme er unbedingt für die vorliegenden Verträge. Der k. Minister des Innern, Hr. v. Abel, erwiederte, daß allerdings mit Hamburg ein Vertrag abgeschlossen worden, bis jetzt aber die Vorlage desselben unmöglich sey, da die dießfallsigen Verhandlungen unter den Papieren des verstorbenen Hrn. Finanzministers v. Wirschinger, welche den bestehenden Vorschriften gemäß obsignirt, bis jetzt aber noch nicht entsiegelt seyen, sich befinden; daß aber die nöthige Einleitung bereits getroffen sey, und nach Möglichkeit auch diese Angelegenheit beendet werden werde. Hr. Fischer bemerkte: er setze das Vertrauen in die Zollvereinsregierungen, daß sie ein festes Princip werden angenommen haben, wornach der Handel und Verkehr immer größere Ausdehnung gewinnen werde – ein Princip, das für Bayern und die verbündeten Staaten nur segensreich wirken könne. Der Vertrag mit Holland dürfte vorzüglich geeignet seyn, viele unsrer Producte vortheilhaft nach Holland zu bringen. Nicht weniger vortheilhaft seyen die verschiedenen Schifffahrtsverträge, und es wäre nur zu wünschen, daß dem Rheinschifffahrtsvertrag, welcher im Jahr 1830 abgeschlossen worden, auch die Mainschifffahrtsconvention baldmöglichst folge. Freiherr v. Welden schloß sich der Ansicht des Hrn. Bestelmeyer an. Es falle hier, erinnerte er, noch ein Vertrag sehr schwer in die Wagschale – der, welchen Holland mit Frankreich abgeschlossen habe(?). Holland sey es nunmehr nicht allein, welches sich dem Zollverein genähert habe, sondern indirect auch Frankreich, welches nun über Holland die Artikel einführen könne, für die der Zollsatz herabgesetzt worden. Sehr angemessen habe daher der Ausschuß aufmerksam gemacht, daß die Regierungen sich vorbehalten haben, zur rechten Zeit den Vertrag zu künden, wenn die Erfahrung uns wirklich nur Nachtheil zeigen sollte. Der größere Vortheil sey ohnehin auf Seite Hollands; nicht umsonst sey dieser Vertrag in Holland mit so großem Jubel empfangen worden. Wer die Artikel mit Aufmerksamkeit verfolgt habe, welche dafür und dagegen in dem Kölner Handels-Organ und der Allg. Zeitung erschienen, werde sich darüber nicht täuschen können, daß die Artikel dafür wohl aus holländischen Federn geflossen seyn mögen. *) Nur insofern dieser Vertrag bloß der Anfang zu weit größeren Verträgen seyn soll, könne man mit einiger Beruhigung seine Zustimmung ertheilen. Dr. Müller erkannte im Ganzen die Zweckmäßigkeit der abgeschlossenen Zollverträge an. Nur darauf möchte er aufmerksam machen, daß man im Vertrage mit Holland auf das Rohholz eine Erleichterung gesetzt habe. Hierdurch werde wohl die Ausfuhr des rohen Holzes nach Holland, welches so viele Schiffe besitze, befördert, aber der Arbeitslohn, der im Lande bleiben sollte, gehe verloren. Holland habe dagegen wohl die Zölle auf verarbeitetes Holz nicht herabgesetzt, was für uns vortheilhaft gewesen wäre. Doch im Allgemeinen möchte der Vertrag mit Holland in Verbindung mit den überseeischen Gebieten uns eine bessere Verbindung darbieten, als irgend ein anderes Land. Der Berichterstatter Walch äußerte noch zum Schlusse: betreffend den Vertrag mit Hannover und Oldenburg, so könne er nur günstig für uns ausfallen. Er gewähre Schutz gegen den Schleichhandel, vermehre die Einnahmen etc.; eben so könne der Vertrag mit Holland nur vortheilhaft bezeichnet werden. Seyen auch die Folgen dieser Verträge nicht schon im ersten Jahre so sichtbar, als man es wünsche, so dürfe man deßwegen noch nicht ängstlich werden. Vertraue man der Regierung; sie werde gewiß Alles zum Besten des Landes thun. Die aufgestellten Grundsätze können uns nur vortheilhaft seyn. Allein wenn ein Vertrag abgeschlossen werde, so könne man nicht immer den Gewinn auf der Hand haben. Wer nur immer gewinnen, und nie verlieren wolle, sey kein Kaufmann. Wer je Speculationen gemacht habe, wisse wohl, daß man nicht immer gewinnen könne. Er wiederhole daher seine Zustimmung zu diesen Verträgen. Bei der Abstimmung ergab sich einhellige Zustimmung. (Beschluß folgt.) *) Diese Annahme würde, so absolut gestellt, dennoch täuschen. A. d. R.

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 96. Augsburg, 5. April 1840, S. 0764. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_096_18400405/12>, abgerufen am 23.04.2024.