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Allgemeine Zeitung. Nr. 72. Augsburg, 12. März 1840.

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Verhaltungsregeln die höchste Genehmigung ertheilt: 1) Außer dem schon über diesen Gegenstand von dem Ministercomite im Jahr 1831 entworfenen und höchst bestätigten Reglement, daß Sachen über Glaubensverführung und über willkürlichen Aufbau von Kirchen für fremde Bekenntnisse in allen Gerichtsbehörden außerhalb der festgesetzten Ordnung zu richten sind, sollen Maaßregeln ergriffen werden, damit auf geschehene Mittheilung der Eparchial- an die Gouvernementsbehörden über Sachen, welche die Religionsverbrechen betreffen, die Untersuchung ohne Aufschub zu beginnen sey, und zwar unter Zuziehung von Abgeordneten aus der rechtgläubigen griechischen wie der römischen Geistlichkeit. Das Nichterscheinen einer dieser Personen soll keineswegs den Fortgang der Sache aufhalten. 2) Geistliche und weltliche Individuen, die sich Glaubensverführungen erlaubt haben, sollen unverzüglich und geradewegs, sobald das Vergehen durch eine förmliche Untersuchung constatirt worden, nach allgemeiner Grundlage der Gesetze den Gerichten übergeben werden, Geistliche aber keineswegs, wie dieß bisher wegen Mißverständnisses der Gesetze über die griechische Geistlichkeit üblich war, dem Gericht der römisch-katholischen Consistorien, sondern nach der dafür geltenden allgemeinen Bestimmung, den Criminalbehörden, wie solches im 15ten Bande des Reichsgesetzbuchs
näher angedeutet wird, übergeben werden, denn sie sind nicht der Verletzung der römischen Kirchengesetze, sondern in Verletzung der allgemeinen Staatsgesetze strafbar befunden worden. 3) Die gefällten Urtheile der Mittelcriminal-Instanzen sollen, ehe sie in Erfüllung gebracht werden, in Uebereinstimmung mit dem höchst bestätigten Gutachten des Reichsraths, von den Gouvernementschefs dem Ministerium des Innern zur Durchsicht vorgelegt werden. (Hamb. Corr.)

Erklärung.

Die wiederholten Angriffe auf die in meiner Reise nach Kordofan veröffentlichten wissenschaftlichen Leistungen, welche neuerlich in der Allg. Zeitung gemacht wurden, würde ich sicher keiner Entgegnung in Ihrem Blatte gewürdigt haben, wenn nicht Hr. Bergrath Rußegger, auf dessen Urtheil man sich dabei bezogen hat, sich hierdurch veranlaßt gefunden hätte, mir beiliegenden Brief zur Veröffentlichung zuzuschicken. Die gegen meine geographischen Arbeiten vorgebrachten Anschuldigungen werden ihre Beleuchtung in der Vorrede zum zweiten Bande meiner Reise in Abyssinien erhalten, der noch im Laufe dieses Monats dem Buchhandel übergeben wird.

Frankfurt a. M., den 1 März 1840.

Dr. Eduard Rüppell.

Ihr Streit mit Semilasso berührt mich etwas unangenehm. Es ist der Kampf zwischen einer rein wissenschaftlichen Anschauung des Gegenstandes und einer mehr humoristischen Beleuchtung desselben. Es sind hier zwei Principe, die sich einander entgegenstellen, obwohl dieß ihre natürliche Lage nicht ist, nicht seyn soll; denn zu unzugänglich steht das Wissen in seiner Form da, wenn dieser alle Poesie des Lebens mangelt, und andrerseits möchte das auch bei der poetischen Anschauung der Fall seyn, wenn diese die wissenschaftliche Begründung umgeht. In der Wirklichkeit gehören Sie beide nicht zu diesen Extremen, obwohl Sie es in der Hitze des Kampfes einer vom andern behaupten. Ich finde es wirklich gleich unbillig, den einen bloß zu den Anhängern jener engen Gelehrsamkeit zu rechnen, die sich vor der großen, schönen Welt zurückzieht, in der zu leben wir uns doch so innigst freuen sollen, als den andern unter die Touristen gewöhnlicher Art zu zählen, der einer der ausgezeichnetsten Schriftsteller unserer Tage ist und der sich denn doch auch in drei Welttheilen tüchtig umgesehen hat. Die Hand aufs Herz! Sie sind beide zu weit gegangen, und ich kann, zwischen Ihre Feuer in die Mitte gestellt, nur mit dem herzlichsten Wunsche des Gelingens ausrufen: Friede sey mit euch!

Was meine in Zeitschriften über Sie und Ihre Arbeiten ausgesprochene Meinung anbelangt, so glaube ich jederzeit jene Achtung, jenes Vertrauen ausgesprochen zu haben, die Sie mit Recht in Anspruch nehmen können. Ihre geographischen Arbeiten haben hohen Werth, und Semilasso sollte wirklich zwischen astronomischen, mit großer Genauigkeit durchgeführten Bestimmungen und bloß flüchtig eingezeichneten Details scharf unterscheiden. Ihre Leistungen im Bereiche der afrikanischen Fauna sind zu rühmlich bekannt, als daß Sie auf das Urtheil eines Laien, wie ich bin, anstehen sollten. Was Ihre geologischen Beobachtungen in Kordofan, besonders jenen unheilschwangern Koldadschi betrifft, jenen vulcanischen Herd, der, ohne Vulcan zu seyn, doch solche vulcanische Ausbrüche nach sich zog, so habe ich in einem meiner Briefe, aber durchaus in keinem amtlichen Berichte - was ich zu berücksichtigen bitte, indem amtliche Beziehungen hier durchaus nicht her gehören - allerdings gesagt, daß ich selbe oberflächlich, arm an Naturanschauung finde, ohne mit diesen Worten, wie natürlich, die Absicht einer Veröffentlichung, ohne damit eine Ausdehnung auf Ihre übrigen gewiß schätzbaren Forschungen zu verbinden, und am wenigsten auf Beobachtungen, die zu beurtheilen ich gar nicht berufen bin. - Wenn Sie heute oder morgen meine Bemerkungen im Gebiete der Botanik oder Zoologie, die mir so in gelehrten Paroxysmen entschlüpfen, oberflächlich, arm nennen, gut - mein Terrain fällt ins Anorganische und darin würde ich gegen solche Bemerkungen allerdings Einwendungen machen müssen. So Jedem das Seine, ein altes, wahres Wort! und zurückgekehrt aus der Sonnengluth der Wüsten und Savannen des innern Afrika in das heimathliche Europa, soll dann jeder frei und offen erzählen, was in der Fremde er sah; dadurch wird die Wissenschaft gewiß mehr gewinnen, als im wechselnden Kampfe der Persönlichkeiten und dieß ist doch gewiß unser Aller Zweck, dem zu Liebe wir solche Opfer brachten, uns solchen Entbehrungen aussetzen.

Auf baldige Bekanntschaft

Heidelberg, am 16 Februar 1840.

Ihr Rußegger.

[431-33]

Edictal-Citation.

Nachdem sich der vormalige k. Pfarrer Georg Wiedemann von Denklingen, k. Landgerichts Buchloe, auf die diesseitige erste Ladung vom 30 September v. J. dahier nicht gestellt und sich wegen der wider ihn vorhandenen Anschuldigung eines Verbrechens der Unterschlagung des Anvertrauten nicht verantwortet hat, so wird derselbe nunmehr mit der Warnung aufgefordert,
innerhalb drei Monaten a dato
dahier zu erscheinen, und sich wegen des erwähnten Verbrechens zu verantworten, widrigenfalls nach Verlauf dieser Frist wider ihn als einen Ungehorsamen den Gesetzen gemäß werde verfahren werden.

Memmingen, am 7 Februar 1840.

Königlich bayer. Kreis- und Stadtgericht.

Leeb, Director.

Eckert.

[805]

Edictal-Ladung.

Valentin Weber (Trapp), Wachstuchfabricant von Haunstetten, d. G., und dessen Ehegattin Barbara, geborne Kreußer, haben am 27 Februar 1822 bei dem hiesigen Gericht ein gemeinschaftliches Testament errichtet und sich wechselseitig - mit Ausschluß aller ihrer Seitenverwandten als Universal-Erben eingesetzt. Valentin Weber ist am 29 December v. J. kinderlos mit Tod abgegangen und seine vorgenannte Ehefrau erscheint daher in Hinblick auf jenes Testament als die einzige Erbin des Verstorbenen.

Weil jedoch bei der Weber'schen Verlassenschaft unter andern der Handlungscommis Jakob Trapp, Schullehrerssohn von Geroldshofen, als Intestaterbe des Valentin Weber betheiligt, sein Aufenthalt aber unbekannt ist, so wird Jakob Trapp auf Antrag der Wittwe Weber aufgefordert,
binnen zwei Monaten
von heute an gerechnet sich um so gewisser bei dem unterfertigten Landgerichte zu melden und über jenes Testament sich zu erklären, als außerdem dasselbe als von ihm anerkannt betrachtet und - in der Voraussetzung, daß sämmtliche übrigen Intestaterben des Erblassers das Testament anerkennen - der Gesammtrücklaß des Valentin Weber unbedingt an dessen Ehefrau und nunmehrige Wittwe hinausgegeben werden würde.

Göggingen, den 7 Februar 1840.

Königlich bayer. Landgericht.

Reiber, Landrichter.

Max Fischer.

[815]

Edict.

Vorladung des Kaspar Lengauer.

Von dem Patrimonialgerichte der Herrschaft Mamling im Innkreise wird Kaspar Lengauer, Müllerssohn von der Unterstegmühle zu Henhart, welcher über 30 Jahre abwesend ist, auf Ansuchen seiner Erben de praes. 24 Febr. 1840 hiermit aufgefordert, diesem Gerichte binnen
einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen von seinem Aufenthalte Nachricht zu geben oder persönlich zu erscheinen, als sonst auf weiteres Ansuchen zur Todeserklärung geschritten, und sein Vermögen für vererblich erklärt werden würde.

Mamling, am 24 Februar 1840.

Plaichinger, Pfleger.

Verhaltungsregeln die höchste Genehmigung ertheilt: 1) Außer dem schon über diesen Gegenstand von dem Ministercomité im Jahr 1831 entworfenen und höchst bestätigten Reglement, daß Sachen über Glaubensverführung und über willkürlichen Aufbau von Kirchen für fremde Bekenntnisse in allen Gerichtsbehörden außerhalb der festgesetzten Ordnung zu richten sind, sollen Maaßregeln ergriffen werden, damit auf geschehene Mittheilung der Eparchial- an die Gouvernementsbehörden über Sachen, welche die Religionsverbrechen betreffen, die Untersuchung ohne Aufschub zu beginnen sey, und zwar unter Zuziehung von Abgeordneten aus der rechtgläubigen griechischen wie der römischen Geistlichkeit. Das Nichterscheinen einer dieser Personen soll keineswegs den Fortgang der Sache aufhalten. 2) Geistliche und weltliche Individuen, die sich Glaubensverführungen erlaubt haben, sollen unverzüglich und geradewegs, sobald das Vergehen durch eine förmliche Untersuchung constatirt worden, nach allgemeiner Grundlage der Gesetze den Gerichten übergeben werden, Geistliche aber keineswegs, wie dieß bisher wegen Mißverständnisses der Gesetze über die griechische Geistlichkeit üblich war, dem Gericht der römisch-katholischen Consistorien, sondern nach der dafür geltenden allgemeinen Bestimmung, den Criminalbehörden, wie solches im 15ten Bande des Reichsgesetzbuchs
näher angedeutet wird, übergeben werden, denn sie sind nicht der Verletzung der römischen Kirchengesetze, sondern in Verletzung der allgemeinen Staatsgesetze strafbar befunden worden. 3) Die gefällten Urtheile der Mittelcriminal-Instanzen sollen, ehe sie in Erfüllung gebracht werden, in Uebereinstimmung mit dem höchst bestätigten Gutachten des Reichsraths, von den Gouvernementschefs dem Ministerium des Innern zur Durchsicht vorgelegt werden. (Hamb. Corr.)

Erklärung.

Die wiederholten Angriffe auf die in meiner Reise nach Kordofan veröffentlichten wissenschaftlichen Leistungen, welche neuerlich in der Allg. Zeitung gemacht wurden, würde ich sicher keiner Entgegnung in Ihrem Blatte gewürdigt haben, wenn nicht Hr. Bergrath Rußegger, auf dessen Urtheil man sich dabei bezogen hat, sich hierdurch veranlaßt gefunden hätte, mir beiliegenden Brief zur Veröffentlichung zuzuschicken. Die gegen meine geographischen Arbeiten vorgebrachten Anschuldigungen werden ihre Beleuchtung in der Vorrede zum zweiten Bande meiner Reise in Abyssinien erhalten, der noch im Laufe dieses Monats dem Buchhandel übergeben wird.

Frankfurt a. M., den 1 März 1840.

Dr. Eduard Rüppell.

Ihr Streit mit Semilasso berührt mich etwas unangenehm. Es ist der Kampf zwischen einer rein wissenschaftlichen Anschauung des Gegenstandes und einer mehr humoristischen Beleuchtung desselben. Es sind hier zwei Principe, die sich einander entgegenstellen, obwohl dieß ihre natürliche Lage nicht ist, nicht seyn soll; denn zu unzugänglich steht das Wissen in seiner Form da, wenn dieser alle Poesie des Lebens mangelt, und andrerseits möchte das auch bei der poetischen Anschauung der Fall seyn, wenn diese die wissenschaftliche Begründung umgeht. In der Wirklichkeit gehören Sie beide nicht zu diesen Extremen, obwohl Sie es in der Hitze des Kampfes einer vom andern behaupten. Ich finde es wirklich gleich unbillig, den einen bloß zu den Anhängern jener engen Gelehrsamkeit zu rechnen, die sich vor der großen, schönen Welt zurückzieht, in der zu leben wir uns doch so innigst freuen sollen, als den andern unter die Touristen gewöhnlicher Art zu zählen, der einer der ausgezeichnetsten Schriftsteller unserer Tage ist und der sich denn doch auch in drei Welttheilen tüchtig umgesehen hat. Die Hand aufs Herz! Sie sind beide zu weit gegangen, und ich kann, zwischen Ihre Feuer in die Mitte gestellt, nur mit dem herzlichsten Wunsche des Gelingens ausrufen: Friede sey mit euch!

Was meine in Zeitschriften über Sie und Ihre Arbeiten ausgesprochene Meinung anbelangt, so glaube ich jederzeit jene Achtung, jenes Vertrauen ausgesprochen zu haben, die Sie mit Recht in Anspruch nehmen können. Ihre geographischen Arbeiten haben hohen Werth, und Semilasso sollte wirklich zwischen astronomischen, mit großer Genauigkeit durchgeführten Bestimmungen und bloß flüchtig eingezeichneten Details scharf unterscheiden. Ihre Leistungen im Bereiche der afrikanischen Fauna sind zu rühmlich bekannt, als daß Sie auf das Urtheil eines Laien, wie ich bin, anstehen sollten. Was Ihre geologischen Beobachtungen in Kordofan, besonders jenen unheilschwangern Koldadschi betrifft, jenen vulcanischen Herd, der, ohne Vulcan zu seyn, doch solche vulcanische Ausbrüche nach sich zog, so habe ich in einem meiner Briefe, aber durchaus in keinem amtlichen Berichte – was ich zu berücksichtigen bitte, indem amtliche Beziehungen hier durchaus nicht her gehören – allerdings gesagt, daß ich selbe oberflächlich, arm an Naturanschauung finde, ohne mit diesen Worten, wie natürlich, die Absicht einer Veröffentlichung, ohne damit eine Ausdehnung auf Ihre übrigen gewiß schätzbaren Forschungen zu verbinden, und am wenigsten auf Beobachtungen, die zu beurtheilen ich gar nicht berufen bin. – Wenn Sie heute oder morgen meine Bemerkungen im Gebiete der Botanik oder Zoologie, die mir so in gelehrten Paroxysmen entschlüpfen, oberflächlich, arm nennen, gut – mein Terrain fällt ins Anorganische und darin würde ich gegen solche Bemerkungen allerdings Einwendungen machen müssen. So Jedem das Seine, ein altes, wahres Wort! und zurückgekehrt aus der Sonnengluth der Wüsten und Savannen des innern Afrika in das heimathliche Europa, soll dann jeder frei und offen erzählen, was in der Fremde er sah; dadurch wird die Wissenschaft gewiß mehr gewinnen, als im wechselnden Kampfe der Persönlichkeiten und dieß ist doch gewiß unser Aller Zweck, dem zu Liebe wir solche Opfer brachten, uns solchen Entbehrungen aussetzen.

Auf baldige Bekanntschaft

Heidelberg, am 16 Februar 1840.

Ihr Rußegger.

[431-33]

Edictal-Citation.

Nachdem sich der vormalige k. Pfarrer Georg Wiedemann von Denklingen, k. Landgerichts Buchloe, auf die diesseitige erste Ladung vom 30 September v. J. dahier nicht gestellt und sich wegen der wider ihn vorhandenen Anschuldigung eines Verbrechens der Unterschlagung des Anvertrauten nicht verantwortet hat, so wird derselbe nunmehr mit der Warnung aufgefordert,
innerhalb drei Monaten a dato
dahier zu erscheinen, und sich wegen des erwähnten Verbrechens zu verantworten, widrigenfalls nach Verlauf dieser Frist wider ihn als einen Ungehorsamen den Gesetzen gemäß werde verfahren werden.

Memmingen, am 7 Februar 1840.

Königlich bayer. Kreis- und Stadtgericht.

Leeb, Director.

Eckert.

[805]

Edictal-Ladung.

Valentin Weber (Trapp), Wachstuchfabricant von Haunstetten, d. G., und dessen Ehegattin Barbara, geborne Kreußer, haben am 27 Februar 1822 bei dem hiesigen Gericht ein gemeinschaftliches Testament errichtet und sich wechselseitig – mit Ausschluß aller ihrer Seitenverwandten als Universal-Erben eingesetzt. Valentin Weber ist am 29 December v. J. kinderlos mit Tod abgegangen und seine vorgenannte Ehefrau erscheint daher in Hinblick auf jenes Testament als die einzige Erbin des Verstorbenen.

Weil jedoch bei der Weber'schen Verlassenschaft unter andern der Handlungscommis Jakob Trapp, Schullehrerssohn von Geroldshofen, als Intestaterbe des Valentin Weber betheiligt, sein Aufenthalt aber unbekannt ist, so wird Jakob Trapp auf Antrag der Wittwe Weber aufgefordert,
binnen zwei Monaten
von heute an gerechnet sich um so gewisser bei dem unterfertigten Landgerichte zu melden und über jenes Testament sich zu erklären, als außerdem dasselbe als von ihm anerkannt betrachtet und – in der Voraussetzung, daß sämmtliche übrigen Intestaterben des Erblassers das Testament anerkennen – der Gesammtrücklaß des Valentin Weber unbedingt an dessen Ehefrau und nunmehrige Wittwe hinausgegeben werden würde.

Göggingen, den 7 Februar 1840.

Königlich bayer. Landgericht.

Reiber, Landrichter.

Max Fischer.

[815]

Edict.

Vorladung des Kaspar Lengauer.

Von dem Patrimonialgerichte der Herrschaft Mamling im Innkreise wird Kaspar Lengauer, Müllerssohn von der Unterstegmühle zu Henhart, welcher über 30 Jahre abwesend ist, auf Ansuchen seiner Erben de praes. 24 Febr. 1840 hiermit aufgefordert, diesem Gerichte binnen
einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen von seinem Aufenthalte Nachricht zu geben oder persönlich zu erscheinen, als sonst auf weiteres Ansuchen zur Todeserklärung geschritten, und sein Vermögen für vererblich erklärt werden würde.

Mamling, am 24 Februar 1840.

Plaichinger, Pfleger.

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Es sind hier zwei Principe, die sich einander entgegenstellen, obwohl dieß ihre natürliche Lage nicht ist, nicht seyn soll; denn zu unzugänglich steht das Wissen in seiner Form da, wenn dieser alle Poesie des Lebens mangelt, und andrerseits möchte das auch bei der poetischen Anschauung der Fall seyn, wenn diese die wissenschaftliche Begründung umgeht. In der Wirklichkeit gehören Sie beide nicht zu diesen Extremen, obwohl Sie es in der Hitze des Kampfes einer vom andern behaupten. Ich finde es wirklich gleich unbillig, den einen bloß zu den Anhängern jener engen Gelehrsamkeit zu rechnen, die sich vor der großen, schönen Welt zurückzieht, in der zu leben wir uns doch so innigst freuen sollen, als den andern unter die Touristen gewöhnlicher Art zu zählen, der einer der ausgezeichnetsten Schriftsteller unserer Tage ist und der sich denn doch auch in drei Welttheilen tüchtig umgesehen hat. Die Hand aufs Herz! Sie sind beide zu weit gegangen, und ich kann, zwischen Ihre Feuer in die Mitte gestellt, nur mit dem herzlichsten Wunsche des Gelingens ausrufen: Friede sey mit euch! Was meine in Zeitschriften über Sie und Ihre Arbeiten ausgesprochene Meinung anbelangt, so glaube ich jederzeit jene Achtung, jenes Vertrauen ausgesprochen zu haben, die Sie mit Recht in Anspruch nehmen können. Ihre geographischen Arbeiten haben hohen Werth, und Semilasso sollte wirklich zwischen astronomischen, mit großer Genauigkeit durchgeführten Bestimmungen und bloß flüchtig eingezeichneten Details scharf unterscheiden. Ihre Leistungen im Bereiche der afrikanischen Fauna sind zu rühmlich bekannt, als daß Sie auf das Urtheil eines Laien, wie ich bin, anstehen sollten. Was Ihre geologischen Beobachtungen in Kordofan, besonders jenen unheilschwangern Koldadschi betrifft, jenen vulcanischen Herd, der, ohne Vulcan zu seyn, doch solche vulcanische Ausbrüche nach sich zog, so habe ich in einem meiner Briefe, aber durchaus in keinem amtlichen Berichte – was ich zu berücksichtigen bitte, indem amtliche Beziehungen hier durchaus nicht her gehören – allerdings gesagt, daß ich selbe oberflächlich, arm an Naturanschauung finde, ohne mit diesen Worten, wie natürlich, die Absicht einer Veröffentlichung, ohne damit eine Ausdehnung auf Ihre übrigen gewiß schätzbaren Forschungen zu verbinden, und am wenigsten auf Beobachtungen, die zu beurtheilen ich gar nicht berufen bin. – Wenn Sie heute oder morgen meine Bemerkungen im Gebiete der Botanik oder Zoologie, die mir so in gelehrten Paroxysmen entschlüpfen, oberflächlich, arm nennen, gut – mein Terrain fällt ins Anorganische und darin würde ich gegen solche Bemerkungen allerdings Einwendungen machen müssen. So Jedem das Seine, ein altes, wahres Wort! und zurückgekehrt aus der Sonnengluth der Wüsten und Savannen des innern Afrika in das heimathliche Europa, soll dann jeder frei und offen erzählen, was in der Fremde er sah; dadurch wird die Wissenschaft gewiß mehr gewinnen, als im wechselnden Kampfe der Persönlichkeiten und dieß ist doch gewiß unser Aller Zweck, dem zu Liebe wir solche Opfer brachten, uns solchen Entbehrungen aussetzen. Auf baldige Bekanntschaft Heidelberg, am 16 Februar 1840. Ihr Rußegger. [431-33] Edictal-Citation. Nachdem sich der vormalige k. Pfarrer Georg Wiedemann von Denklingen, k. Landgerichts Buchloe, auf die diesseitige erste Ladung vom 30 September v. J. dahier nicht gestellt und sich wegen der wider ihn vorhandenen Anschuldigung eines Verbrechens der Unterschlagung des Anvertrauten nicht verantwortet hat, so wird derselbe nunmehr mit der Warnung aufgefordert, innerhalb drei Monaten a dato dahier zu erscheinen, und sich wegen des erwähnten Verbrechens zu verantworten, widrigenfalls nach Verlauf dieser Frist wider ihn als einen Ungehorsamen den Gesetzen gemäß werde verfahren werden. Memmingen, am 7 Februar 1840. Königlich bayer. Kreis- und Stadtgericht. Leeb, Director. Eckert. [805] Edictal-Ladung. Valentin Weber (Trapp), Wachstuchfabricant von Haunstetten, d. G., und dessen Ehegattin Barbara, geborne Kreußer, haben am 27 Februar 1822 bei dem hiesigen Gericht ein gemeinschaftliches Testament errichtet und sich wechselseitig – mit Ausschluß aller ihrer Seitenverwandten als Universal-Erben eingesetzt. Valentin Weber ist am 29 December v. J. kinderlos mit Tod abgegangen und seine vorgenannte Ehefrau erscheint daher in Hinblick auf jenes Testament als die einzige Erbin des Verstorbenen. Weil jedoch bei der Weber'schen Verlassenschaft unter andern der Handlungscommis Jakob Trapp, Schullehrerssohn von Geroldshofen, als Intestaterbe des Valentin Weber betheiligt, sein Aufenthalt aber unbekannt ist, so wird Jakob Trapp auf Antrag der Wittwe Weber aufgefordert, binnen zwei Monaten von heute an gerechnet sich um so gewisser bei dem unterfertigten Landgerichte zu melden und über jenes Testament sich zu erklären, als außerdem dasselbe als von ihm anerkannt betrachtet und – in der Voraussetzung, daß sämmtliche übrigen Intestaterben des Erblassers das Testament anerkennen – der Gesammtrücklaß des Valentin Weber unbedingt an dessen Ehefrau und nunmehrige Wittwe hinausgegeben werden würde. Göggingen, den 7 Februar 1840. Königlich bayer. Landgericht. Reiber, Landrichter. Max Fischer. [815] Edict. Vorladung des Kaspar Lengauer. Von dem Patrimonialgerichte der Herrschaft Mamling im Innkreise wird Kaspar Lengauer, Müllerssohn von der Unterstegmühle zu Henhart, welcher über 30 Jahre abwesend ist, auf Ansuchen seiner Erben de praes. 24 Febr. 1840 hiermit aufgefordert, diesem Gerichte binnen einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen von seinem Aufenthalte Nachricht zu geben oder persönlich zu erscheinen, als sonst auf weiteres Ansuchen zur Todeserklärung geschritten, und sein Vermögen für vererblich erklärt werden würde. Mamling, am 24 Februar 1840. Plaichinger, Pfleger.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 72. Augsburg, 12. März 1840, S. 0574. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_072_18400312/14>, abgerufen am 24.04.2024.