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Allgemeine Zeitung. Nr. 55. Augsburg, 24. Februar 1840.

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unter seine Mitglieder zu vertheilen, deren Zahl sich auf mehr als 3000 beläuft; und immer wächst, wünscht der Verein, daß jedes Jahr dazu passende Arbeiten der Centralconferenz seiner Abgeordneten zur Auswahl vorgelegt würden. Die HH. Kupferstecher also, welche Arbeiten der Art schon angefangen hätten, oder noch anfangen könnten, sind höflichst ersucht, Abdrücke davon nebst ihren Bedingungen an die Direction des Straßburger Kunstvereins, oder an Hrn. Prof. Felsing in Darmstadt, Präsidenten des Rheinischen Vereins, per Mitte Octobers 1840einzusenden.

Für die Ausstellungen übernimmt der Verein die Frachtkosten der Hin- und Rücksendung. Genauere Bedingungen finden sich in gedruckten Einladungen an die Künstler, welche die Expedition dieses Blattes, so wie die Directionen der vorzüglichsten Kunstvereine Deutschlands und Frankreichs mittheilen können.

Im Namen des Rheinischen Vereins der Kunstverein in Straßburg.

Bruch, Präsident.

Frantz, Secretär.

[616-18]

Ankündigung.

Dem §. 17 der Statuten gemäß ladet der unterfertigte Ausschuß die HH. Actionnäre zu einer
am 31 März a. c., Vormittags 9 Uhr,
in der Fabrik abzuhaltenden General-Versammlung ein, um
1) den Bericht über die fortschreitende Ausführung dieser Unternehmung anzuhören,
2) über allenfallsige Anträge der Gesellschaftsglieder zu berathen und zu beschließen, insofern solche dem §. 18, Absatz 9 der Statuten gemäß 4 Wochen vor der Versammlung dem Ausschusse übergeben werden.

Die General-Versammlung beginnt mit der §. 14 der Statuten vorgeschriebenen Legitimation der erscheinenden Gesellschaftsglieder. - Augsburg, den 22 Februar 1840

Der Ausschuß der mechanischen Baumwollspinnerei und Weberei in Augsburg.

Theodor H. v. Froelich, Vorstand.

[588-90]

Edictal-Ladung,
das Schuldenwesen des Jos. Zitter von Großenbrach betreffend.

Joseph Zitter, Bauer von Großenbrach d. G., ist seit einem halben Jahr abwesend, ohne Nachricht von seinem Aufenthalte zu geben.

Auf Antrag seiner Ehefrau Apollonia, geb. Hain, soll gegen den Abwesenden das Prodigalitätsverfahren eingeleitet, und zugleich ein Theil von seinem und der Ehefrau Grundvermögen zu Tilgung der vorhandenen Schulden veräußert werden.

Der Genannte hat sich
binnen drei Monaten
von heute an vor unterzeichnetem Amte über obige Anträge zu erklären, widrigenfalls man denselben mit seinen Einwendungen ausschließen und unter Aufstellung eines Curators in Sachen weiter fortfahren wird.

Kissingen, am 8 Februar 1840

Königlich bayer. Landgericht.

Frhr. v. Rotenhan.

Müllmerstadt..

[591-92]

Königl. würtemberg. Oberamtsgericht Neresheim.

Wiederherstellung der verbrannten Unterpfandsbücher in Unterriffingen nebst Parcellen.

In der Nacht vom 9/10 October v. J. sind mit dem Hause des Schultheißen Schneider in Unterriffingen auch sämmtliche auf die Führung des Unterpfandswesens zu Unterriffingen, Oberriffingen und Michelfeld sich beziehende Acten, und namentlich die Unterpfandsbücher verbrannt.

Die Wiederherstellung der letzteren ist mit höherer Genehmigung dem Verwaltungsactuar Blaicher dahier übertragen worden und es werden nun alle diejenigen, deren derzeit noch bestehende Eigenthums- oder andere dingliche Ansprüche in den verbrannten Unterpfandsbüchern eingetragen waren, hiemit aufgefordert, diese Ansprüche
innerhalb der Frist von 45 Tagen
bei dem erwähnten Verwaltungsactuar entweder mündlich oder schriftlich anzumelden.

Jede solche Anmeldung muß den Namen des Anmeldenden, und wenn derselbe nicht zugleich der Betheiligte ist, auch die Benennung des letztern, den Namen des Schuldners, sodann den Anspruch selbst, so wie dessen Betrag an Capital und Zinsen, so weit letztere in den verbrannten Büchern eingetragen waren, und endlich die Bezeichnung der Güter, auf welche sich die Ansprüche beziehen und die Zeit des früheren Eintrags enthalten.

Insbesondere haben die Anmeldenden die in ihren Händen befindlichen Urkunden, worauf sich die Ansprüche beziehen, namentlich die gerichtlichen Obligationen und Pfandbuchs-Auszüge etc. zu übergeben.

Sind mit einer Forderung in der Person des Gläubigers Veränderungen vorgegangen, so sind auch diese anzuzeigen.

Die rechtliche Folge, welche diejenigen trifft, die dem vorstehenden Aufruf innerhalb des anberaumten Termins keine Folge leisten, besteht darin, daß ihnen zwar eine spätere Anzeige (gegenüber von ihren Schuldnern) unbenommen bleibt, und daß dergleichen später angezeigte Absonderungs-, Vorzugs- und Pfandrechte zwar gleichfalls in die neuanzulegenden Unterpfandsbücher eingetragen werden, jedoch ohne Nachtheil derjenigen Gläubiger, welche ihre Rechte innerhalb des Termins angemeldet und deren Eintragung bewirkt haben, so wie überhaupt ohne Beeinträchtigung der nach diesem Termine entstandenen und bereits eingetragenen Rechte dritter Personen.

Neresheim, den 14 Februar 1840

Königlich würtemb. Oberamtsgericht.

Kiderlen.

[610-11]

Stuttgart.

Verpachtung einer Wirthschaft.

Da der bisherige Wirthschafts-Pächter des Museums ein anderwärtiges Etablissement an Jakobi d. J. übernehmen wird, so ist die Gesellschaft in dem Fall, einen neuen Pachtvertrag auf die Dauer von 6 Jahren abzuschließen, und ladet diejenigen, welche geneigt seyn sollten, die Pacht zu übernehmen, ein, sich in kürzester Frist bei dem Secretariat des Museums zu melden, welches ihnen die näheren Bedingungen eröffnen wird. Die Pacht begreift in sich die Wirthschaft in dem Museumsgebäude und (zunächst auf die Sommermonate) in dem Haus und Garten der Silberburg. Neben der täglichen Wirthschaft, mit welcher sich ein beständiger Mittagstisch leicht verbinden läßt, und bisher verbunden war, und dem Ertrag zweier Billards, hat der Pächter die Bewirthung bei den Bällen und gesellschaftlichen Unterhaltungen, welche den Winter über in jedem Monat wenigstens zweimal in den Sälen des Musesums statt finden. Auf der Silberburg wird den Sommer über wöchentlich ein- bis zweimal Musik gegeben und damit bisweilen eine Tanzunterhaltung verbunden. Die Kosten dieser Unterhaltungen trägt die Gesellschaft, so wie dieselbe auch die Heizung sämmtlicher Gesellschaftszimmer bestreitet. Da die Zahl der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder der Museumsgesellschaft, ohne Einrechnung ihrer Familienangehörigen, während des Winters über 700, im Laufe des Sommers aber über 800 beträgt, und da neben dem gewöhnlichen Besuch des Museums in jeder Jahreszeit außerordentliche Festmahle vorkommen, so ist für einen gewandten tüchtigen Mann, welcher namentlich der Küche vorzustehen im Stande ist, alle Gelegenheit zu einem anständigen Erwerb gegeben. Die Mobiliareinrichtung in den Zimmern des Museums und der Silberburg wird von der Gesellschaft bestritten, und der Pächter bedarf daher nur eines Capitals von drei bis viertausend Gulden, um sich vollständig einzurichten. Von den Bewerbern werden Zeugnisse und Ausweise über den nöthigen Vermögensbesitz erwartet.

Stuttgart, den 7 Februar 1840

Der Verwaltungs-Ausschuß.

[424-29]

Guts-Verkauf.

Eines der schönsten Güter von circa 800 bayer. Morgen Feld, Wald und Wiesen, ganz arrondirt, in Oberbayern gelegen, ist um 150,000 fl. zu verkaufen.

Die Gründe stehen in höchster Cultur, Schloß- und Oekonomiegebäude etc. lassen nichts zu wünschen übrig. Die Lage ist die anmuthigste, und eignet sich das Ganze vorzüglich zu einer Fideicommiß-Besitzung und zum angenehmen Aufenthalt zu jeder Jahreszeit.

Kaufsliebhaber bittet man, sich ohne Unterhändler in frankirten Briefen an Hrn. Raimund Veit, königl. Professor an der Kreis-Landwirthschafts- und Gewerbsschule in Augsburg zu wenden, der nähere Auskunft geben wird.

[348-51]

A vendre.

Une belle machine a vapeur a haute pression, systeme anglais perfectionne et construit par Moulfarine, Ingenieur mecanicien a Paris, de la force de 16 chevaux, dans le meilleur etat possible, valant le neuf n'ayant fonctionee que six mois au plus, ainsi que les transmissions de mouvement en fonte et ferbattu, coussinets et chaises.

S'adresser pour la voir et en traiter a Monsieur J. Hummel a Kehl ou au Proprietaire C. F. Weiler a Strasbourg.

Zum Verkauf wird angeboten eine schöne Dampfmaschine nebst ihren Verbindungen in Guß- und Schmiedeisen, mit hohem Druck nach englischem Systeme von Mandsley, durch Moulfarine, Mechaniker in Paris, verbessert und verfertigt, von 16 Pferdekraft. Diese Maschine, so gut als neu, hat höchstens sechs Monate in der verunglückten Zuckerfabrik in Offenburg gearbeitet.

Bei Hrn. J. Hummel in Kehl ist die Dampfmaschine zu sehen und zu erhandeln, so wie bei dem Eigner C. F. Weiler in Straßburg.

unter seine Mitglieder zu vertheilen, deren Zahl sich auf mehr als 3000 beläuft; und immer wächst, wünscht der Verein, daß jedes Jahr dazu passende Arbeiten der Centralconferenz seiner Abgeordneten zur Auswahl vorgelegt würden. Die HH. Kupferstecher also, welche Arbeiten der Art schon angefangen hätten, oder noch anfangen könnten, sind höflichst ersucht, Abdrücke davon nebst ihren Bedingungen an die Direction des Straßburger Kunstvereins, oder an Hrn. Prof. Felsing in Darmstadt, Präsidenten des Rheinischen Vereins, per Mitte Octobers 1840einzusenden.

Für die Ausstellungen übernimmt der Verein die Frachtkosten der Hin- und Rücksendung. Genauere Bedingungen finden sich in gedruckten Einladungen an die Künstler, welche die Expedition dieses Blattes, so wie die Directionen der vorzüglichsten Kunstvereine Deutschlands und Frankreichs mittheilen können.

Im Namen des Rheinischen Vereins der Kunstverein in Straßburg.

Bruch, Präsident.

Frantz, Secretär.

[616-18]

Ankündigung.

Dem §. 17 der Statuten gemäß ladet der unterfertigte Ausschuß die HH. Actionnäre zu einer
am 31 März a. c., Vormittags 9 Uhr,
in der Fabrik abzuhaltenden General-Versammlung ein, um
1) den Bericht über die fortschreitende Ausführung dieser Unternehmung anzuhören,
2) über allenfallsige Anträge der Gesellschaftsglieder zu berathen und zu beschließen, insofern solche dem §. 18, Absatz 9 der Statuten gemäß 4 Wochen vor der Versammlung dem Ausschusse übergeben werden.

Die General-Versammlung beginnt mit der §. 14 der Statuten vorgeschriebenen Legitimation der erscheinenden Gesellschaftsglieder. – Augsburg, den 22 Februar 1840

Der Ausschuß der mechanischen Baumwollspinnerei und Weberei in Augsburg.

Theodor H. v. Froelich, Vorstand.

[588-90]

Edictal-Ladung,
das Schuldenwesen des Jos. Zitter von Großenbrach betreffend.

Joseph Zitter, Bauer von Großenbrach d. G., ist seit einem halben Jahr abwesend, ohne Nachricht von seinem Aufenthalte zu geben.

Auf Antrag seiner Ehefrau Apollonia, geb. Hain, soll gegen den Abwesenden das Prodigalitätsverfahren eingeleitet, und zugleich ein Theil von seinem und der Ehefrau Grundvermögen zu Tilgung der vorhandenen Schulden veräußert werden.

Der Genannte hat sich
binnen drei Monaten
von heute an vor unterzeichnetem Amte über obige Anträge zu erklären, widrigenfalls man denselben mit seinen Einwendungen ausschließen und unter Aufstellung eines Curators in Sachen weiter fortfahren wird.

Kissingen, am 8 Februar 1840

Königlich bayer. Landgericht.

Frhr. v. Rotenhan.

Müllmerstadt..

[591-92]

Königl. würtemberg. Oberamtsgericht Neresheim.

Wiederherstellung der verbrannten Unterpfandsbücher in Unterriffingen nebst Parcellen.

In der Nacht vom 9/10 October v. J. sind mit dem Hause des Schultheißen Schneider in Unterriffingen auch sämmtliche auf die Führung des Unterpfandswesens zu Unterriffingen, Oberriffingen und Michelfeld sich beziehende Acten, und namentlich die Unterpfandsbücher verbrannt.

Die Wiederherstellung der letzteren ist mit höherer Genehmigung dem Verwaltungsactuar Blaicher dahier übertragen worden und es werden nun alle diejenigen, deren derzeit noch bestehende Eigenthums- oder andere dingliche Ansprüche in den verbrannten Unterpfandsbüchern eingetragen waren, hiemit aufgefordert, diese Ansprüche
innerhalb der Frist von 45 Tagen
bei dem erwähnten Verwaltungsactuar entweder mündlich oder schriftlich anzumelden.

Jede solche Anmeldung muß den Namen des Anmeldenden, und wenn derselbe nicht zugleich der Betheiligte ist, auch die Benennung des letztern, den Namen des Schuldners, sodann den Anspruch selbst, so wie dessen Betrag an Capital und Zinsen, so weit letztere in den verbrannten Büchern eingetragen waren, und endlich die Bezeichnung der Güter, auf welche sich die Ansprüche beziehen und die Zeit des früheren Eintrags enthalten.

Insbesondere haben die Anmeldenden die in ihren Händen befindlichen Urkunden, worauf sich die Ansprüche beziehen, namentlich die gerichtlichen Obligationen und Pfandbuchs-Auszüge etc. zu übergeben.

Sind mit einer Forderung in der Person des Gläubigers Veränderungen vorgegangen, so sind auch diese anzuzeigen.

Die rechtliche Folge, welche diejenigen trifft, die dem vorstehenden Aufruf innerhalb des anberaumten Termins keine Folge leisten, besteht darin, daß ihnen zwar eine spätere Anzeige (gegenüber von ihren Schuldnern) unbenommen bleibt, und daß dergleichen später angezeigte Absonderungs-, Vorzugs- und Pfandrechte zwar gleichfalls in die neuanzulegenden Unterpfandsbücher eingetragen werden, jedoch ohne Nachtheil derjenigen Gläubiger, welche ihre Rechte innerhalb des Termins angemeldet und deren Eintragung bewirkt haben, so wie überhaupt ohne Beeinträchtigung der nach diesem Termine entstandenen und bereits eingetragenen Rechte dritter Personen.

Neresheim, den 14 Februar 1840

Königlich würtemb. Oberamtsgericht.

Kiderlen.

[610-11]

Stuttgart.

Verpachtung einer Wirthschaft.

Da der bisherige Wirthschafts-Pächter des Museums ein anderwärtiges Etablissement an Jakobi d. J. übernehmen wird, so ist die Gesellschaft in dem Fall, einen neuen Pachtvertrag auf die Dauer von 6 Jahren abzuschließen, und ladet diejenigen, welche geneigt seyn sollten, die Pacht zu übernehmen, ein, sich in kürzester Frist bei dem Secretariat des Museums zu melden, welches ihnen die näheren Bedingungen eröffnen wird. Die Pacht begreift in sich die Wirthschaft in dem Museumsgebäude und (zunächst auf die Sommermonate) in dem Haus und Garten der Silberburg. Neben der täglichen Wirthschaft, mit welcher sich ein beständiger Mittagstisch leicht verbinden läßt, und bisher verbunden war, und dem Ertrag zweier Billards, hat der Pächter die Bewirthung bei den Bällen und gesellschaftlichen Unterhaltungen, welche den Winter über in jedem Monat wenigstens zweimal in den Sälen des Musesums statt finden. Auf der Silberburg wird den Sommer über wöchentlich ein- bis zweimal Musik gegeben und damit bisweilen eine Tanzunterhaltung verbunden. Die Kosten dieser Unterhaltungen trägt die Gesellschaft, so wie dieselbe auch die Heizung sämmtlicher Gesellschaftszimmer bestreitet. Da die Zahl der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder der Museumsgesellschaft, ohne Einrechnung ihrer Familienangehörigen, während des Winters über 700, im Laufe des Sommers aber über 800 beträgt, und da neben dem gewöhnlichen Besuch des Museums in jeder Jahreszeit außerordentliche Festmahle vorkommen, so ist für einen gewandten tüchtigen Mann, welcher namentlich der Küche vorzustehen im Stande ist, alle Gelegenheit zu einem anständigen Erwerb gegeben. Die Mobiliareinrichtung in den Zimmern des Museums und der Silberburg wird von der Gesellschaft bestritten, und der Pächter bedarf daher nur eines Capitals von drei bis viertausend Gulden, um sich vollständig einzurichten. Von den Bewerbern werden Zeugnisse und Ausweise über den nöthigen Vermögensbesitz erwartet.

Stuttgart, den 7 Februar 1840

Der Verwaltungs-Ausschuß.

[424-29]

Guts-Verkauf.

Eines der schönsten Güter von circa 800 bayer. Morgen Feld, Wald und Wiesen, ganz arrondirt, in Oberbayern gelegen, ist um 150,000 fl. zu verkaufen.

Die Gründe stehen in höchster Cultur, Schloß- und Oekonomiegebäude etc. lassen nichts zu wünschen übrig. Die Lage ist die anmuthigste, und eignet sich das Ganze vorzüglich zu einer Fideicommiß-Besitzung und zum angenehmen Aufenthalt zu jeder Jahreszeit.

Kaufsliebhaber bittet man, sich ohne Unterhändler in frankirten Briefen an Hrn. Raimund Veit, königl. Professor an der Kreis-Landwirthschafts- und Gewerbsschule in Augsburg zu wenden, der nähere Auskunft geben wird.

[348-51]

A vendre.

Une belle machine à vapeur à haute pression, système anglais perfectionné et construit par Moulfarine, Ingénieur mécanicien à Paris, de la force de 16 chevaux, dans le meilleur état possible, valant le neuf n'ayant fonctionée que six mois au plus, ainsi que les transmissions de mouvement en fonte et ferbattu, coussinets et chaises.

S'adresser pour la voir et en traiter à Monsieur J. Hummel à Kehl ou au Propriétaire C. F. Weiler à Strasbourg.

Zum Verkauf wird angeboten eine schöne Dampfmaschine nebst ihren Verbindungen in Guß- und Schmiedeisen, mit hohem Druck nach englischem Systeme von Mandsley, durch Moulfarine, Mechaniker in Paris, verbessert und verfertigt, von 16 Pferdekraft. Diese Maschine, so gut als neu, hat höchstens sechs Monate in der verunglückten Zuckerfabrik in Offenburg gearbeitet.

Bei Hrn. J. Hummel in Kehl ist die Dampfmaschine zu sehen und zu erhandeln, so wie bei dem Eigner C. F. Weiler in Straßburg.

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[0440/0016] unter seine Mitglieder zu vertheilen, deren Zahl sich auf mehr als 3000 beläuft; und immer wächst, wünscht der Verein, daß jedes Jahr dazu passende Arbeiten der Centralconferenz seiner Abgeordneten zur Auswahl vorgelegt würden. Die HH. Kupferstecher also, welche Arbeiten der Art schon angefangen hätten, oder noch anfangen könnten, sind höflichst ersucht, Abdrücke davon nebst ihren Bedingungen an die Direction des Straßburger Kunstvereins, oder an Hrn. Prof. Felsing in Darmstadt, Präsidenten des Rheinischen Vereins, per Mitte Octobers 1840einzusenden. Für die Ausstellungen übernimmt der Verein die Frachtkosten der Hin- und Rücksendung. Genauere Bedingungen finden sich in gedruckten Einladungen an die Künstler, welche die Expedition dieses Blattes, so wie die Directionen der vorzüglichsten Kunstvereine Deutschlands und Frankreichs mittheilen können. Im Namen des Rheinischen Vereins der Kunstverein in Straßburg. Bruch, Präsident. Frantz, Secretär. [616-18] Ankündigung. Dem §. 17 der Statuten gemäß ladet der unterfertigte Ausschuß die HH. Actionnäre zu einer am 31 März a. c., Vormittags 9 Uhr, in der Fabrik abzuhaltenden General-Versammlung ein, um 1) den Bericht über die fortschreitende Ausführung dieser Unternehmung anzuhören, 2) über allenfallsige Anträge der Gesellschaftsglieder zu berathen und zu beschließen, insofern solche dem §. 18, Absatz 9 der Statuten gemäß 4 Wochen vor der Versammlung dem Ausschusse übergeben werden. Die General-Versammlung beginnt mit der §. 14 der Statuten vorgeschriebenen Legitimation der erscheinenden Gesellschaftsglieder. – Augsburg, den 22 Februar 1840 Der Ausschuß der mechanischen Baumwollspinnerei und Weberei in Augsburg. Theodor H. v. Froelich, Vorstand. [588-90] Edictal-Ladung, das Schuldenwesen des Jos. Zitter von Großenbrach betreffend. Joseph Zitter, Bauer von Großenbrach d. G., ist seit einem halben Jahr abwesend, ohne Nachricht von seinem Aufenthalte zu geben. Auf Antrag seiner Ehefrau Apollonia, geb. Hain, soll gegen den Abwesenden das Prodigalitätsverfahren eingeleitet, und zugleich ein Theil von seinem und der Ehefrau Grundvermögen zu Tilgung der vorhandenen Schulden veräußert werden. Der Genannte hat sich binnen drei Monaten von heute an vor unterzeichnetem Amte über obige Anträge zu erklären, widrigenfalls man denselben mit seinen Einwendungen ausschließen und unter Aufstellung eines Curators in Sachen weiter fortfahren wird. Kissingen, am 8 Februar 1840 Königlich bayer. Landgericht. Frhr. v. Rotenhan. Müllmerstadt.. [591-92] Königl. würtemberg. Oberamtsgericht Neresheim. Wiederherstellung der verbrannten Unterpfandsbücher in Unterriffingen nebst Parcellen. In der Nacht vom 9/10 October v. J. sind mit dem Hause des Schultheißen Schneider in Unterriffingen auch sämmtliche auf die Führung des Unterpfandswesens zu Unterriffingen, Oberriffingen und Michelfeld sich beziehende Acten, und namentlich die Unterpfandsbücher verbrannt. Die Wiederherstellung der letzteren ist mit höherer Genehmigung dem Verwaltungsactuar Blaicher dahier übertragen worden und es werden nun alle diejenigen, deren derzeit noch bestehende Eigenthums- oder andere dingliche Ansprüche in den verbrannten Unterpfandsbüchern eingetragen waren, hiemit aufgefordert, diese Ansprüche innerhalb der Frist von 45 Tagen bei dem erwähnten Verwaltungsactuar entweder mündlich oder schriftlich anzumelden. Jede solche Anmeldung muß den Namen des Anmeldenden, und wenn derselbe nicht zugleich der Betheiligte ist, auch die Benennung des letztern, den Namen des Schuldners, sodann den Anspruch selbst, so wie dessen Betrag an Capital und Zinsen, so weit letztere in den verbrannten Büchern eingetragen waren, und endlich die Bezeichnung der Güter, auf welche sich die Ansprüche beziehen und die Zeit des früheren Eintrags enthalten. Insbesondere haben die Anmeldenden die in ihren Händen befindlichen Urkunden, worauf sich die Ansprüche beziehen, namentlich die gerichtlichen Obligationen und Pfandbuchs-Auszüge etc. zu übergeben. Sind mit einer Forderung in der Person des Gläubigers Veränderungen vorgegangen, so sind auch diese anzuzeigen. Die rechtliche Folge, welche diejenigen trifft, die dem vorstehenden Aufruf innerhalb des anberaumten Termins keine Folge leisten, besteht darin, daß ihnen zwar eine spätere Anzeige (gegenüber von ihren Schuldnern) unbenommen bleibt, und daß dergleichen später angezeigte Absonderungs-, Vorzugs- und Pfandrechte zwar gleichfalls in die neuanzulegenden Unterpfandsbücher eingetragen werden, jedoch ohne Nachtheil derjenigen Gläubiger, welche ihre Rechte innerhalb des Termins angemeldet und deren Eintragung bewirkt haben, so wie überhaupt ohne Beeinträchtigung der nach diesem Termine entstandenen und bereits eingetragenen Rechte dritter Personen. Neresheim, den 14 Februar 1840 Königlich würtemb. Oberamtsgericht. Kiderlen. [610-11] Stuttgart. Verpachtung einer Wirthschaft. Da der bisherige Wirthschafts-Pächter des Museums ein anderwärtiges Etablissement an Jakobi d. J. übernehmen wird, so ist die Gesellschaft in dem Fall, einen neuen Pachtvertrag auf die Dauer von 6 Jahren abzuschließen, und ladet diejenigen, welche geneigt seyn sollten, die Pacht zu übernehmen, ein, sich in kürzester Frist bei dem Secretariat des Museums zu melden, welches ihnen die näheren Bedingungen eröffnen wird. Die Pacht begreift in sich die Wirthschaft in dem Museumsgebäude und (zunächst auf die Sommermonate) in dem Haus und Garten der Silberburg. Neben der täglichen Wirthschaft, mit welcher sich ein beständiger Mittagstisch leicht verbinden läßt, und bisher verbunden war, und dem Ertrag zweier Billards, hat der Pächter die Bewirthung bei den Bällen und gesellschaftlichen Unterhaltungen, welche den Winter über in jedem Monat wenigstens zweimal in den Sälen des Musesums statt finden. Auf der Silberburg wird den Sommer über wöchentlich ein- bis zweimal Musik gegeben und damit bisweilen eine Tanzunterhaltung verbunden. Die Kosten dieser Unterhaltungen trägt die Gesellschaft, so wie dieselbe auch die Heizung sämmtlicher Gesellschaftszimmer bestreitet. Da die Zahl der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder der Museumsgesellschaft, ohne Einrechnung ihrer Familienangehörigen, während des Winters über 700, im Laufe des Sommers aber über 800 beträgt, und da neben dem gewöhnlichen Besuch des Museums in jeder Jahreszeit außerordentliche Festmahle vorkommen, so ist für einen gewandten tüchtigen Mann, welcher namentlich der Küche vorzustehen im Stande ist, alle Gelegenheit zu einem anständigen Erwerb gegeben. Die Mobiliareinrichtung in den Zimmern des Museums und der Silberburg wird von der Gesellschaft bestritten, und der Pächter bedarf daher nur eines Capitals von drei bis viertausend Gulden, um sich vollständig einzurichten. Von den Bewerbern werden Zeugnisse und Ausweise über den nöthigen Vermögensbesitz erwartet. Stuttgart, den 7 Februar 1840 Der Verwaltungs-Ausschuß. [424-29] Guts-Verkauf. Eines der schönsten Güter von circa 800 bayer. Morgen Feld, Wald und Wiesen, ganz arrondirt, in Oberbayern gelegen, ist um 150,000 fl. zu verkaufen. Die Gründe stehen in höchster Cultur, Schloß- und Oekonomiegebäude etc. lassen nichts zu wünschen übrig. Die Lage ist die anmuthigste, und eignet sich das Ganze vorzüglich zu einer Fideicommiß-Besitzung und zum angenehmen Aufenthalt zu jeder Jahreszeit. Kaufsliebhaber bittet man, sich ohne Unterhändler in frankirten Briefen an Hrn. Raimund Veit, königl. Professor an der Kreis-Landwirthschafts- und Gewerbsschule in Augsburg zu wenden, der nähere Auskunft geben wird. [348-51] A vendre. Une belle machine à vapeur à haute pression, système anglais perfectionné et construit par Moulfarine, Ingénieur mécanicien à Paris, de la force de 16 chevaux, dans le meilleur état possible, valant le neuf n'ayant fonctionée que six mois au plus, ainsi que les transmissions de mouvement en fonte et ferbattu, coussinets et chaises. S'adresser pour la voir et en traiter à Monsieur J. Hummel à Kehl ou au Propriétaire C. F. Weiler à Strasbourg. Zum Verkauf wird angeboten eine schöne Dampfmaschine nebst ihren Verbindungen in Guß- und Schmiedeisen, mit hohem Druck nach englischem Systeme von Mandsley, durch Moulfarine, Mechaniker in Paris, verbessert und verfertigt, von 16 Pferdekraft. Diese Maschine, so gut als neu, hat höchstens sechs Monate in der verunglückten Zuckerfabrik in Offenburg gearbeitet. Bei Hrn. J. Hummel in Kehl ist die Dampfmaschine zu sehen und zu erhandeln, so wie bei dem Eigner C. F. Weiler in Straßburg.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 55. Augsburg, 24. Februar 1840, S. 0440. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_055_18400224/16>, abgerufen am 29.03.2024.