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Allgemeine Zeitung. Nr. 29. Augsburg, 29. Januar 1840.

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Paragraph spricht sich dahin aus, daß alle Erzeugnisse der Presse einer gegen den Mißbrauch derselben sichernden polizeilichen Aufsicht (dabei ist auf §§. 16 bis mit 22 des Gesetzesentwurfs verwiesen) unterliegen sollen, ohne Unterschied, ob sie der Censur unterlegen haben, oder nicht. Die Hauptgrundzüge dieses wichtigen Gesetzesentwurfs sind daher vornehmlich folgende: er gewährt der Presse ein größeres Maaß von Freiheit, als die Censur nur in so weit beibehalten werden soll, als es die Bundesgesetze unerläßlich machen. Es läßt §. 20 eine Prüfung der Schriften nach dem Abdrucke, aber vor deren Veröffentlichung eintreten, und macht diese von der Einholung einer Vertriebserlaubniß abhängig. Genügende Garantien gegen den Mißbrauch der den betreffenden Verwaltungsbehörden eingeräumten Amtsgewalt glaubte man darin zu finden: a) in ihrer allgemeinen strengen Verantwortlichkeit und dem, wegen der Censur §. 7 gesetzlich geordneten, auf dem Verordnungswege noch näher zu bestimmenden Instanzenzuge; b) in der collegialischen Organisation der untersten Censurinstanz, bei welcher der einzelne Censor das Imprimatur zwar ertheilen, aber ohne collegialische Entscheidung nicht verweigern kann (§. 8); c) in der theils durch das Gesetz (§. 6), theils durch Veröffentlichung der Censoreninstructionen herbeizuführenden Publicität der Grundsätze, welche bei der Censur und der Ertheilung der Vertriebserlaubniß zu beobachten sind. Auch sind die dem Privateigenthum gebührenden Rücksichten gewahrt worden durch die im §. 23 ff. enthaltenen Bestimmungen über die den Verlegern eintretenden Falls hinweggenommenen Schriften aus der Staatscasse zu leistenden Entschädigungen. Uebrigens ist noch zu bemerken, daß in den Motiven zu §. 10, welcher von der sportelfreien Verwaltung der Censur handelt, ein Postulat von sechstausend Thalern an die Stände gestellt worden. (Leipz. Z.)

Die Prorectorswahl, welche am 18 d. M. stattgefunden, ist von Bedeutung für die Gesinnung der Universität, wie für die künftige Deputirtenwahl. Der zeitige Prorector, Consistorialrath Gieseler, hat sich bekanntlich im September v. J. des bisher von der Universität beobachteten Verfahrens mit Ernst und Würde angenommen; das Cabinet hielt es nunmehr für angemessen, von seinem Bestätigungsrechte keinen Gebrauch zu machen, und ordnete eine Wahl an, d. h. die Universität schlägt drei Candidaten vor, von welchen die Regierung einen zum Prorector zu wählen hat. Die drei dießmal proponirten sind nun der Consistorialrath Gieseler, der Hofrath Ritter und der Professor Kraut. (Letztere zwei gehören zu den Sechsen, die im December 1837 sich öffentlich erklärten, daß sie das Verfahren der Sieben nie gemißbilligt, und auch bisher jeder Wahl eines Deputirten für die Universität sich enthalten haben.) (Kasseler Ztg.)

Gestern Abend 9 Uhr starb der Senior unserer Universität, Obermedicinalrath Blumenbach, in seinem 88sten Jahre. Er war am 11 Mai 1752 zu Gotha geboren, hatte in Jena und Göttingen studirt, war daselbst am 18 Sept. 1775 promovirt, und am 24 Febr. 1776 zum außerordentlichen, am 13 Nov. 1778 zum ordentlichen Professor, ein Jahr später zum Hofrath und 1816 zum Obermedicinalrath ernannt worden. Nur wenige Gelehrte haben einen so ausgebreiteten Ruf sich erworben (es gelangten Sendungen an ihn, welche bloß an Blumenbach in Europa adressirt waren, wie er selbst häufig erzählte); wenige auch haben so viel Zeichen der Anerkennung erlangt. Um nur Einzelnes anzuführen: er erhielt - vielfache persönliche Beweise von Hochachtung, die ihm von des jetzigen Königs von Bayern Maj. wurden, nicht näher zu erwähnen - 1821 das Commandeurkreuz des Guelphenordens, 1829 das Ritterkreuz des bayerischen Civilverdienstordens, 1837 das Ritterkreuz der französischen Ehrenlegion. Er war seit 1776 ordentliches Mitglied, seit 1812 beständiger Secretär der königlichen Societät der Wissenschaften zu Göttingen. Außerdem war er Mitglied von 75 Akademien und Societäten der Wissenschaften, unter andern: des Institut de France, der Royal Society zu London, der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften zu St. Petersburg, der Acad. naturae curiosorum, der königlichen zu Berlin, zu München, zu Kopenhagen, zu Stockholm, der holländischen zu Haarlem und Rotterdam, der zu Batavia, Philadelphia, Boston, Florenz, Siena, Pisa, Livorno, Montpellier, Zürich, Edinburg, Lund, Lausanne, Bonn, Halle, Jena, Rostock, Marburg u. s. w. Die Ehrenbezeugungen, die ihm 1825 bei seinem Doctorjubiläum und 1826 bei seinem Professorjubiläum erzeigt wurden, sind in der vom Universitätsrathe Oesterley 1838 erschienenen Fortsetzung der von Pütter begonnenen, vom Professor Saalfeld bis 1820 fortgesetzten Gelehrtengeschichte der Georgs-Augusts-Universität (vierter Theil S. 421) ausführlich aufgezählt. Bekannt ist, daß Schrader bei der ersteren Feier eine neuentdeckte Pflanzengattung Blumenbachia insignis nannte, wichtiger aber für die Zukunft, daß die Physiophili Germanici dem Jubilar nicht nur eine goldene Medaille überreichten, sondern diese Feier du ch die Stiftung eines Reisestipendiums (Stipendium Blumenbachianum) für minderbemittelte hoffnungsvolle Aerzte und Naturkundige verewigten. Es ist zu diesem Zweck ein Capital von 5000 Rthlr. in preußischen Staatsschuldscheinen angekauft, für dessen Verwaltung das Universitäts-Curatorium zu Hannover die Sorge übernommen hat. Die Zinsen dieses Capitals wurden alle drei Jahr, wenn sie zu 600 Rthlr. angewachsen, an einen würdigen und bedürftigen Dr. med., der auf irgend einer deutschen Universität studirt hat, ausgetheilt, und zwar bisher ausschließlich durch Blumenbach, der dieses Stipendium 1829 dem Dr. Westrumb, 1833 dem Dr. med. Herbst aus Göttingen, 1836 dem Dr. med. Langenbeck verliehen hat. Jetzt ist die Verleihung dieses Stipendiums statutengemäß den medicinischen Facultäten zu Göttingen und Berlin abwechselnd zugefallen. - Die wissenschaftlichen Leistungen Blumenbachs werden, wenn sie auch schon seit Jahren durch die beinahe täglich neuen Entdeckungen im Gebiete der Naturwissenschaften in den Hintergrund zurückgedrängt sind, doch nie verjähren. Es sind dieselben aber seit Jahren so bekannt, daß sie hier nicht nochmals auseinandergesetzt und aufgezählt zu werden brauchen. Ebenso seine Schriften. Pütter zählte deren im Jahr 1788 schon 21 auf, Saalfeld führt dieses Verzeichniß bis zu 61 fort, und Oesterley erwähnt einer Menge neuer Ausgaben und Uebersetzungen in vielen fremden Sprachen. Blumenbachs Vorlesungen umfaßten Physiologie, vergleichende Anatomie und Naturgeschichte. In den letzten Jahren hat er dieselben jedoch aus Altersschwäche eingestellt, wie seine Vorlesungen über Naturgeschichte in den letzten Jahrzehnten hauptsächlich seiner vorzüglichen Sammlung: für die Naturgeschichte des Menschengeschlechts (Nationalschädel), vergleichende Anatomie und Mineralogie, und seiner weltbekannten humoristischen Späße wegen besucht wurden. Diese seltene Sammlung ward schon vor Jahren von der Regierung zu einem sehr hohen Preise angekauft, und wird jetzt mit dem hiesigen Museum vereiniget werden, dessen Räume deßhalb nothwendig vergrößert werden müssen. Die Aufsicht über die zoologische Sammlung des Museums hat seit 1836 Professor Berthold, der eine neue Ordnung in die bei Blumenbachs zunehmender Altersschwäche gänzlich verfallende Sammlung gebracht hat, obgleich Blumenbach titulär noch immer die Oberaufsicht führte, und die ganze königliche


Paragraph spricht sich dahin aus, daß alle Erzeugnisse der Presse einer gegen den Mißbrauch derselben sichernden polizeilichen Aufsicht (dabei ist auf §§. 16 bis mit 22 des Gesetzesentwurfs verwiesen) unterliegen sollen, ohne Unterschied, ob sie der Censur unterlegen haben, oder nicht. Die Hauptgrundzüge dieses wichtigen Gesetzesentwurfs sind daher vornehmlich folgende: er gewährt der Presse ein größeres Maaß von Freiheit, als die Censur nur in so weit beibehalten werden soll, als es die Bundesgesetze unerläßlich machen. Es läßt §. 20 eine Prüfung der Schriften nach dem Abdrucke, aber vor deren Veröffentlichung eintreten, und macht diese von der Einholung einer Vertriebserlaubniß abhängig. Genügende Garantien gegen den Mißbrauch der den betreffenden Verwaltungsbehörden eingeräumten Amtsgewalt glaubte man darin zu finden: a) in ihrer allgemeinen strengen Verantwortlichkeit und dem, wegen der Censur §. 7 gesetzlich geordneten, auf dem Verordnungswege noch näher zu bestimmenden Instanzenzuge; b) in der collegialischen Organisation der untersten Censurinstanz, bei welcher der einzelne Censor das Imprimatur zwar ertheilen, aber ohne collegialische Entscheidung nicht verweigern kann (§. 8); c) in der theils durch das Gesetz (§. 6), theils durch Veröffentlichung der Censoreninstructionen herbeizuführenden Publicität der Grundsätze, welche bei der Censur und der Ertheilung der Vertriebserlaubniß zu beobachten sind. Auch sind die dem Privateigenthum gebührenden Rücksichten gewahrt worden durch die im §. 23 ff. enthaltenen Bestimmungen über die den Verlegern eintretenden Falls hinweggenommenen Schriften aus der Staatscasse zu leistenden Entschädigungen. Uebrigens ist noch zu bemerken, daß in den Motiven zu §. 10, welcher von der sportelfreien Verwaltung der Censur handelt, ein Postulat von sechstausend Thalern an die Stände gestellt worden. (Leipz. Z.)

Die Prorectorswahl, welche am 18 d. M. stattgefunden, ist von Bedeutung für die Gesinnung der Universität, wie für die künftige Deputirtenwahl. Der zeitige Prorector, Consistorialrath Gieseler, hat sich bekanntlich im September v. J. des bisher von der Universität beobachteten Verfahrens mit Ernst und Würde angenommen; das Cabinet hielt es nunmehr für angemessen, von seinem Bestätigungsrechte keinen Gebrauch zu machen, und ordnete eine Wahl an, d. h. die Universität schlägt drei Candidaten vor, von welchen die Regierung einen zum Prorector zu wählen hat. Die drei dießmal proponirten sind nun der Consistorialrath Gieseler, der Hofrath Ritter und der Professor Kraut. (Letztere zwei gehören zu den Sechsen, die im December 1837 sich öffentlich erklärten, daß sie das Verfahren der Sieben nie gemißbilligt, und auch bisher jeder Wahl eines Deputirten für die Universität sich enthalten haben.) (Kasseler Ztg.)

Gestern Abend 9 Uhr starb der Senior unserer Universität, Obermedicinalrath Blumenbach, in seinem 88sten Jahre. Er war am 11 Mai 1752 zu Gotha geboren, hatte in Jena und Göttingen studirt, war daselbst am 18 Sept. 1775 promovirt, und am 24 Febr. 1776 zum außerordentlichen, am 13 Nov. 1778 zum ordentlichen Professor, ein Jahr später zum Hofrath und 1816 zum Obermedicinalrath ernannt worden. Nur wenige Gelehrte haben einen so ausgebreiteten Ruf sich erworben (es gelangten Sendungen an ihn, welche bloß an Blumenbach in Europa adressirt waren, wie er selbst häufig erzählte); wenige auch haben so viel Zeichen der Anerkennung erlangt. Um nur Einzelnes anzuführen: er erhielt – vielfache persönliche Beweise von Hochachtung, die ihm von des jetzigen Königs von Bayern Maj. wurden, nicht näher zu erwähnen – 1821 das Commandeurkreuz des Guelphenordens, 1829 das Ritterkreuz des bayerischen Civilverdienstordens, 1837 das Ritterkreuz der französischen Ehrenlegion. Er war seit 1776 ordentliches Mitglied, seit 1812 beständiger Secretär der königlichen Societät der Wissenschaften zu Göttingen. Außerdem war er Mitglied von 75 Akademien und Societäten der Wissenschaften, unter andern: des Institut de France, der Royal Society zu London, der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften zu St. Petersburg, der Acad. naturae curiosorum, der königlichen zu Berlin, zu München, zu Kopenhagen, zu Stockholm, der holländischen zu Haarlem und Rotterdam, der zu Batavia, Philadelphia, Boston, Florenz, Siena, Pisa, Livorno, Montpellier, Zürich, Edinburg, Lund, Lausanne, Bonn, Halle, Jena, Rostock, Marburg u. s. w. Die Ehrenbezeugungen, die ihm 1825 bei seinem Doctorjubiläum und 1826 bei seinem Professorjubiläum erzeigt wurden, sind in der vom Universitätsrathe Oesterley 1838 erschienenen Fortsetzung der von Pütter begonnenen, vom Professor Saalfeld bis 1820 fortgesetzten Gelehrtengeschichte der Georgs-Augusts-Universität (vierter Theil S. 421) ausführlich aufgezählt. Bekannt ist, daß Schrader bei der ersteren Feier eine neuentdeckte Pflanzengattung Blumenbachia insignis nannte, wichtiger aber für die Zukunft, daß die Physiophili Germanici dem Jubilar nicht nur eine goldene Medaille überreichten, sondern diese Feier du ch die Stiftung eines Reisestipendiums (Stipendium Blumenbachianum) für minderbemittelte hoffnungsvolle Aerzte und Naturkundige verewigten. Es ist zu diesem Zweck ein Capital von 5000 Rthlr. in preußischen Staatsschuldscheinen angekauft, für dessen Verwaltung das Universitäts-Curatorium zu Hannover die Sorge übernommen hat. Die Zinsen dieses Capitals wurden alle drei Jahr, wenn sie zu 600 Rthlr. angewachsen, an einen würdigen und bedürftigen Dr. med., der auf irgend einer deutschen Universität studirt hat, ausgetheilt, und zwar bisher ausschließlich durch Blumenbach, der dieses Stipendium 1829 dem Dr. Westrumb, 1833 dem Dr. med. Herbst aus Göttingen, 1836 dem Dr. med. Langenbeck verliehen hat. Jetzt ist die Verleihung dieses Stipendiums statutengemäß den medicinischen Facultäten zu Göttingen und Berlin abwechselnd zugefallen. – Die wissenschaftlichen Leistungen Blumenbachs werden, wenn sie auch schon seit Jahren durch die beinahe täglich neuen Entdeckungen im Gebiete der Naturwissenschaften in den Hintergrund zurückgedrängt sind, doch nie verjähren. Es sind dieselben aber seit Jahren so bekannt, daß sie hier nicht nochmals auseinandergesetzt und aufgezählt zu werden brauchen. Ebenso seine Schriften. Pütter zählte deren im Jahr 1788 schon 21 auf, Saalfeld führt dieses Verzeichniß bis zu 61 fort, und Oesterley erwähnt einer Menge neuer Ausgaben und Uebersetzungen in vielen fremden Sprachen. Blumenbachs Vorlesungen umfaßten Physiologie, vergleichende Anatomie und Naturgeschichte. In den letzten Jahren hat er dieselben jedoch aus Altersschwäche eingestellt, wie seine Vorlesungen über Naturgeschichte in den letzten Jahrzehnten hauptsächlich seiner vorzüglichen Sammlung: für die Naturgeschichte des Menschengeschlechts (Nationalschädel), vergleichende Anatomie und Mineralogie, und seiner weltbekannten humoristischen Späße wegen besucht wurden. Diese seltene Sammlung ward schon vor Jahren von der Regierung zu einem sehr hohen Preise angekauft, und wird jetzt mit dem hiesigen Museum vereiniget werden, dessen Räume deßhalb nothwendig vergrößert werden müssen. Die Aufsicht über die zoologische Sammlung des Museums hat seit 1836 Professor Berthold, der eine neue Ordnung in die bei Blumenbachs zunehmender Altersschwäche gänzlich verfallende Sammlung gebracht hat, obgleich Blumenbach titulär noch immer die Oberaufsicht führte, und die ganze königliche

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Paragraph spricht sich dahin aus, daß alle Erzeugnisse der Presse einer gegen den Mißbrauch derselben sichernden polizeilichen Aufsicht (dabei ist auf §§. 16 bis mit 22 des Gesetzesentwurfs verwiesen) unterliegen sollen, ohne Unterschied, ob sie der Censur unterlegen haben, oder nicht. Die Hauptgrundzüge dieses wichtigen Gesetzesentwurfs sind daher vornehmlich folgende: er gewährt der Presse ein größeres Maaß von Freiheit, als die Censur nur in so weit beibehalten werden soll, als es die Bundesgesetze unerläßlich machen. Es läßt §. 20 eine Prüfung der Schriften nach dem Abdrucke, aber vor deren Veröffentlichung eintreten, und macht diese von der Einholung einer Vertriebserlaubniß abhängig. Genügende Garantien gegen den Mißbrauch der den betreffenden Verwaltungsbehörden eingeräumten Amtsgewalt glaubte man darin zu finden: a) in ihrer allgemeinen strengen Verantwortlichkeit und dem, wegen der Censur §. 7 gesetzlich geordneten, auf dem Verordnungswege noch näher zu bestimmenden Instanzenzuge; b) in der collegialischen Organisation der untersten Censurinstanz, bei welcher der einzelne Censor das Imprimatur zwar ertheilen, aber ohne collegialische Entscheidung nicht verweigern kann (§. 8); c) in der theils durch das Gesetz (§. 6), theils durch Veröffentlichung der Censoreninstructionen herbeizuführenden Publicität der Grundsätze, welche bei der Censur und der Ertheilung der Vertriebserlaubniß zu beobachten sind. Auch sind die dem Privateigenthum gebührenden Rücksichten gewahrt worden durch die im §. 23 ff. enthaltenen Bestimmungen über die den Verlegern eintretenden Falls hinweggenommenen Schriften aus der Staatscasse zu leistenden Entschädigungen. Uebrigens ist noch zu bemerken, daß in den Motiven zu §. 10, welcher von der sportelfreien Verwaltung der Censur handelt, ein Postulat von sechstausend Thalern an die Stände gestellt worden. (<hi rendition="#g">Leipz</hi>. Z.)</p>
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[0230/0006] Paragraph spricht sich dahin aus, daß alle Erzeugnisse der Presse einer gegen den Mißbrauch derselben sichernden polizeilichen Aufsicht (dabei ist auf §§. 16 bis mit 22 des Gesetzesentwurfs verwiesen) unterliegen sollen, ohne Unterschied, ob sie der Censur unterlegen haben, oder nicht. Die Hauptgrundzüge dieses wichtigen Gesetzesentwurfs sind daher vornehmlich folgende: er gewährt der Presse ein größeres Maaß von Freiheit, als die Censur nur in so weit beibehalten werden soll, als es die Bundesgesetze unerläßlich machen. Es läßt §. 20 eine Prüfung der Schriften nach dem Abdrucke, aber vor deren Veröffentlichung eintreten, und macht diese von der Einholung einer Vertriebserlaubniß abhängig. Genügende Garantien gegen den Mißbrauch der den betreffenden Verwaltungsbehörden eingeräumten Amtsgewalt glaubte man darin zu finden: a) in ihrer allgemeinen strengen Verantwortlichkeit und dem, wegen der Censur §. 7 gesetzlich geordneten, auf dem Verordnungswege noch näher zu bestimmenden Instanzenzuge; b) in der collegialischen Organisation der untersten Censurinstanz, bei welcher der einzelne Censor das Imprimatur zwar ertheilen, aber ohne collegialische Entscheidung nicht verweigern kann (§. 8); c) in der theils durch das Gesetz (§. 6), theils durch Veröffentlichung der Censoreninstructionen herbeizuführenden Publicität der Grundsätze, welche bei der Censur und der Ertheilung der Vertriebserlaubniß zu beobachten sind. Auch sind die dem Privateigenthum gebührenden Rücksichten gewahrt worden durch die im §. 23 ff. enthaltenen Bestimmungen über die den Verlegern eintretenden Falls hinweggenommenen Schriften aus der Staatscasse zu leistenden Entschädigungen. Uebrigens ist noch zu bemerken, daß in den Motiven zu §. 10, welcher von der sportelfreien Verwaltung der Censur handelt, ein Postulat von sechstausend Thalern an die Stände gestellt worden. (Leipz. Z.) Göttingen, 21 Jan. Die Prorectorswahl, welche am 18 d. M. stattgefunden, ist von Bedeutung für die Gesinnung der Universität, wie für die künftige Deputirtenwahl. Der zeitige Prorector, Consistorialrath Gieseler, hat sich bekanntlich im September v. J. des bisher von der Universität beobachteten Verfahrens mit Ernst und Würde angenommen; das Cabinet hielt es nunmehr für angemessen, von seinem Bestätigungsrechte keinen Gebrauch zu machen, und ordnete eine Wahl an, d. h. die Universität schlägt drei Candidaten vor, von welchen die Regierung einen zum Prorector zu wählen hat. Die drei dießmal proponirten sind nun der Consistorialrath Gieseler, der Hofrath Ritter und der Professor Kraut. (Letztere zwei gehören zu den Sechsen, die im December 1837 sich öffentlich erklärten, daß sie das Verfahren der Sieben nie gemißbilligt, und auch bisher jeder Wahl eines Deputirten für die Universität sich enthalten haben.) (Kasseler Ztg.) * Göttingen, 23 Jan. Gestern Abend 9 Uhr starb der Senior unserer Universität, Obermedicinalrath Blumenbach, in seinem 88sten Jahre. Er war am 11 Mai 1752 zu Gotha geboren, hatte in Jena und Göttingen studirt, war daselbst am 18 Sept. 1775 promovirt, und am 24 Febr. 1776 zum außerordentlichen, am 13 Nov. 1778 zum ordentlichen Professor, ein Jahr später zum Hofrath und 1816 zum Obermedicinalrath ernannt worden. Nur wenige Gelehrte haben einen so ausgebreiteten Ruf sich erworben (es gelangten Sendungen an ihn, welche bloß an Blumenbach in Europa adressirt waren, wie er selbst häufig erzählte); wenige auch haben so viel Zeichen der Anerkennung erlangt. Um nur Einzelnes anzuführen: er erhielt – vielfache persönliche Beweise von Hochachtung, die ihm von des jetzigen Königs von Bayern Maj. wurden, nicht näher zu erwähnen – 1821 das Commandeurkreuz des Guelphenordens, 1829 das Ritterkreuz des bayerischen Civilverdienstordens, 1837 das Ritterkreuz der französischen Ehrenlegion. Er war seit 1776 ordentliches Mitglied, seit 1812 beständiger Secretär der königlichen Societät der Wissenschaften zu Göttingen. Außerdem war er Mitglied von 75 Akademien und Societäten der Wissenschaften, unter andern: des Institut de France, der Royal Society zu London, der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften zu St. Petersburg, der Acad. naturae curiosorum, der königlichen zu Berlin, zu München, zu Kopenhagen, zu Stockholm, der holländischen zu Haarlem und Rotterdam, der zu Batavia, Philadelphia, Boston, Florenz, Siena, Pisa, Livorno, Montpellier, Zürich, Edinburg, Lund, Lausanne, Bonn, Halle, Jena, Rostock, Marburg u. s. w. Die Ehrenbezeugungen, die ihm 1825 bei seinem Doctorjubiläum und 1826 bei seinem Professorjubiläum erzeigt wurden, sind in der vom Universitätsrathe Oesterley 1838 erschienenen Fortsetzung der von Pütter begonnenen, vom Professor Saalfeld bis 1820 fortgesetzten Gelehrtengeschichte der Georgs-Augusts-Universität (vierter Theil S. 421) ausführlich aufgezählt. Bekannt ist, daß Schrader bei der ersteren Feier eine neuentdeckte Pflanzengattung Blumenbachia insignis nannte, wichtiger aber für die Zukunft, daß die Physiophili Germanici dem Jubilar nicht nur eine goldene Medaille überreichten, sondern diese Feier du ch die Stiftung eines Reisestipendiums (Stipendium Blumenbachianum) für minderbemittelte hoffnungsvolle Aerzte und Naturkundige verewigten. Es ist zu diesem Zweck ein Capital von 5000 Rthlr. in preußischen Staatsschuldscheinen angekauft, für dessen Verwaltung das Universitäts-Curatorium zu Hannover die Sorge übernommen hat. Die Zinsen dieses Capitals wurden alle drei Jahr, wenn sie zu 600 Rthlr. angewachsen, an einen würdigen und bedürftigen Dr. med., der auf irgend einer deutschen Universität studirt hat, ausgetheilt, und zwar bisher ausschließlich durch Blumenbach, der dieses Stipendium 1829 dem Dr. Westrumb, 1833 dem Dr. med. Herbst aus Göttingen, 1836 dem Dr. med. Langenbeck verliehen hat. Jetzt ist die Verleihung dieses Stipendiums statutengemäß den medicinischen Facultäten zu Göttingen und Berlin abwechselnd zugefallen. – Die wissenschaftlichen Leistungen Blumenbachs werden, wenn sie auch schon seit Jahren durch die beinahe täglich neuen Entdeckungen im Gebiete der Naturwissenschaften in den Hintergrund zurückgedrängt sind, doch nie verjähren. Es sind dieselben aber seit Jahren so bekannt, daß sie hier nicht nochmals auseinandergesetzt und aufgezählt zu werden brauchen. Ebenso seine Schriften. Pütter zählte deren im Jahr 1788 schon 21 auf, Saalfeld führt dieses Verzeichniß bis zu 61 fort, und Oesterley erwähnt einer Menge neuer Ausgaben und Uebersetzungen in vielen fremden Sprachen. Blumenbachs Vorlesungen umfaßten Physiologie, vergleichende Anatomie und Naturgeschichte. In den letzten Jahren hat er dieselben jedoch aus Altersschwäche eingestellt, wie seine Vorlesungen über Naturgeschichte in den letzten Jahrzehnten hauptsächlich seiner vorzüglichen Sammlung: für die Naturgeschichte des Menschengeschlechts (Nationalschädel), vergleichende Anatomie und Mineralogie, und seiner weltbekannten humoristischen Späße wegen besucht wurden. Diese seltene Sammlung ward schon vor Jahren von der Regierung zu einem sehr hohen Preise angekauft, und wird jetzt mit dem hiesigen Museum vereiniget werden, dessen Räume deßhalb nothwendig vergrößert werden müssen. Die Aufsicht über die zoologische Sammlung des Museums hat seit 1836 Professor Berthold, der eine neue Ordnung in die bei Blumenbachs zunehmender Altersschwäche gänzlich verfallende Sammlung gebracht hat, obgleich Blumenbach titulär noch immer die Oberaufsicht führte, und die ganze königliche

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 29. Augsburg, 29. Januar 1840, S. 0230. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_029_18400129/6>, abgerufen am 20.04.2024.