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Allgemeine Zeitung. Nr. 25. Augsburg, 25. Januar 1840.

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ehrenw. T. F. Villiers. Dieselben drei Beamten sind in einer besondern Bekanntmachung als die Colonisationscommissarien für das durch Statut Wilhelms IV als brittische Colonie erklärte Südaustralien bezeichnet. Das M. Chronicle bemerkt, das Publicum werde diese Ankündigungen als den Beginn einer neuen bessern Aera der Colonialverwaltung begrüßen. - In Edinburg fand vor einigen Tagen, unter dem Vorsitz des Herzogs von Argyle, eine Versammlung angesehener Nordschotten statt, welche die Beförderung der Auswanderung aus den armen und übervölkerten Hochlanden und den schottischen Inseln, besonders nach Canada, zum Zweck hatte.

Der Bau des Themse-Tunnels schreitet jetzt so rasch vorwärts, daß wochentlich über 20 Fuß fertig werden, und das ganze Werk, d. h. der Schacht, binnen zwei Monaten vollendet seyn dürfte. Dann übrigt aber noch eine schwierige Aufgabe, nämlich die Anbahnung der Zugänge. Für Fußgänger werden steinerne Treppen, für Wagen und Pferde aber muß ein gewundener Weg angelegt werden. Häuser und Areal in der Nachbarschaft des Tunnels sind bereits um etwa 20 Proc. im Werth gestiegen.


Frankreich.

Die Regierung hat vielleicht eine Unklugheit begangen, indem sie Verfolgungen erheben ließ gegen diejenigen Officiere der Nationalgarde, die in Begleitung anderer Nationalgarden am verflossenen Sonntag den Deputirten Lafitte, Dupont, Arago und Martin (von Straßburg) ihre Danksagung abstatteten für die Unterstützung der Bittschriften um Ausdehnung des Wahlrechtes auf die sämmtlichen zur Nationalgarde herangezogenen Bürger. Dieser Schritt, wodurch man einer unbedeutenden Thatsache Wichtigkeit beilegte, kann leicht Resultate herbeiführen, an die unsere Staatsmänner vermuthlich nicht denken, obwohl eine auch nur oberflächliche Betrachtung der bestehenden Verhältnisse nothwendig daraufführen muß. Bei der unmittelbar nach der Revolution von 1830 vorgenommenen Reorganisation der Nationalgarde von Paris fielen die Officierswahlen meist auf Leute, die sich in den drei Tagen ausgezeichnet hatten, oder auf Soldaten des Kaiserreichs. Diese mißfielen der Regierung, und sie wirkte dahin, solche bei den alle drei Jahre erneuerten Wahlen zu eliminiren. Zugleich begann die allgemeine politische Apathie: die angesehenen Bürger bewarben sich nicht um die subalternen Officiersstellen, die mehr Unbequemlichkeit nach sich ziehen, als der dem gemeinen Nationalgarden obliegende Dienst: so ging der größere Theil dieser Stellen in die Hände der geringeren Classe über, die den Wahlcensus nicht bezahlt. Diese Classe bildet jetzt die Mehrheit in der Nationalgarde, seit in Folge des Gesetzes vom 14 Jul. 1837 eine Menge vorher nicht dazu berufener Personen herangezogen worden sind. Diese ganze Classe verlangt nunmehr die Wahlrechte. Ich will hier nicht die Behauptung aufstellen, daß man sie ihr ertheilen soll: aber auf dem betretenen Wege wird die Regierung sich nur Feinde machen, und am Ende doch nachgeben müssen. Der Präfecturrath, dessen Mitglieder von der Regierung ernannt und widerrufen werden, hat gegen den Hauptmann Valle zwei Verfügungen angewendet, die juridisch offenbar nicht auf den vorliegenden Fall passen. Indessen will ich diese Frage hier nicht untersuchen, sondern nur die politische Seite. Die bereits gegen jenen Officier ausgesprochene Suspension vom Amte wird auch gegen die andern erfolgen, die sich nunmehr in den Zeitungen genannt haben. Diese Officiere werden dann sämmtlich ihre Entlassung einreichen. Nach Vorschrift des Gesetzes müssen hierauf ihre Compagnien unmittelbar zusammentreten, um zu neuen Wahlen zu schreiten. Bei dieser Gelegenheit wird die Sache besprochen: die Freunde jener Officiere werden sie wieder wählen, und zwar mit einer desto größeren Stimmenmehrheit, als die angeseheneren und vermögenderen Bürger sich gar nicht um die Officiersstellen bewerben. Diese neuen Wahlen werden dann als ein Sieg gegen die Regierung ausposaunt werden, und diese wird, um ihre Kraft zu zeigen, von der ihr gesetzlich zustehenden Befugniß Gebrauch machen, einen Theil der Nationalgarde aufzulösen und unthätig zu belassen; andere Compagnien werden sich über die dadurch auf sie fallende Vermehrung des Dienstes beschweren; die Compagnien, worin die den Wahlcensus nicht zahlenden Individuen sich in Mehrzahl befinden, gehören eben denjenigen Stadtvierteln an, wo gewöhnlich die Insurrectionen sich erheben. Ist nun in diesen Stadtvierteln die ganze Nationalgarde oder ein Theil derselben paralysirt, was wird dann bei einer entstehenden Emeute erfolgen? Bekanntlich bezeugen die Linientruppen eher Furcht oder Abneigung, als Lust zum Straßenkrieg, wenn keine Nationalgarden sie begleiten. Ebenso bekannt ist, daß die Nationalgarden den Chef der neuen Dynastie nur unterstützen, weil er die bestehende Ruhe handhabt, und hierdurch der Industrie Vorschub leistet, das heißt, den mittlern und untern Classen Gelegenheit verschafft, Geld zu verdienen. Verdirbt man es mit diesem Theile der Bevölkerung von Paris, so lassen sich die Folgen nicht voraussehen: hätte Karl X die Pariser Nationalgarde nicht aufgelöst, so wären die Juliusereignisse nicht eingetreten. - Die Regierung hätte auf den Besuch der Nationalgarden und Officiere bei den Deputirten der äußern Linken keinen Werth legen sollen, dann wäre dieser Vorgang gleichsam unbemerkt vorübergegangen; die Ereignisse der folgenden Tage hätten ihn rasch aus Aller Erinnerung verdrängt. -

In der Deputirtenkammer hat Hr. Lherbette dieser Tage seinen Collegen der Opposition eine Erklärung zur Unterschrift vorgelegt, wonach jeder sich verpflichtet, während der Dauer seines legislativen Mandats, und noch zwei Jahre nachher, kein Amt noch Beförderung anzunehmen. Außer Hrn. Lherbette unterzeichneten sogleich diese Erklärung die HH. Charpentier (erster Präsident des Appellhofes zu Metz), der Generallieutenant Subervic und mehrere andere Generallieutenants, Chapuis-Montlaville, Laboisiere, Beaumont (de la Somme), Corne, Pierron und Saubac. Die übrigen Mitglieder der Opposition, Hr. Odilon-Barrot und seine Freunde an der Spitze, verweigerten die Unterschrift; denn, sagten sie, eine solche Verpflichtung könnten höchstens die Wähler uns auflegen, und wir würden durch deren Unterzeichnung unsern politischen Freunden alle Unterstützung versagen, wenn dieselben ans Staatsruder berufen würden. Bei dieser Gelegenheit kam dann auch zur Sprache, daß dem Hrn. Charpentier und den Generallieutenants nichts mehr zu wünschen übrig bleibt, und sie also ohne Nachtheil eine solche Erklärung unterzeichnen können, eben so wie die HH. Lherbette und Laboisiere, höchst vermögende Leute, die nie Stellen gesucht haben. Hr. Chapuis-Montlaville soll über ein fehlgeschlagenes Gesuch um eine Stelle aufgebracht seyn. Die HH. Corne, Pierron und Saubac bereuen die gegebene Unterschrift, und sind froh, daß keine weiteren Unterzeichner hinzukommen, weil hierdurch die ganze Erklärung in ihr Nichts zerfällt.

Wenn man den gegenwärtigen Zustand von Frankreich aufmerksam verfolgt, so kann man nicht anders als zwei sich direct entgegengesetzte Tendenzen bemerken, welche das Land paralysiren. Die eine ist die Zunahme des Einflusses der Majoritäten, der Wahlen und der daraus folgenden Unstätigkeit der Administration, die andere ist die stätige Ausdehnung des Princips der Centralisation. Es ist unmöglich,


ehrenw. T. F. Villiers. Dieselben drei Beamten sind in einer besondern Bekanntmachung als die Colonisationscommissarien für das durch Statut Wilhelms IV als brittische Colonie erklärte Südaustralien bezeichnet. Das M. Chronicle bemerkt, das Publicum werde diese Ankündigungen als den Beginn einer neuen bessern Aera der Colonialverwaltung begrüßen. – In Edinburg fand vor einigen Tagen, unter dem Vorsitz des Herzogs von Argyle, eine Versammlung angesehener Nordschotten statt, welche die Beförderung der Auswanderung aus den armen und übervölkerten Hochlanden und den schottischen Inseln, besonders nach Canada, zum Zweck hatte.

Der Bau des Themse-Tunnels schreitet jetzt so rasch vorwärts, daß wochentlich über 20 Fuß fertig werden, und das ganze Werk, d. h. der Schacht, binnen zwei Monaten vollendet seyn dürfte. Dann übrigt aber noch eine schwierige Aufgabe, nämlich die Anbahnung der Zugänge. Für Fußgänger werden steinerne Treppen, für Wagen und Pferde aber muß ein gewundener Weg angelegt werden. Häuser und Areal in der Nachbarschaft des Tunnels sind bereits um etwa 20 Proc. im Werth gestiegen.


Frankreich.

Die Regierung hat vielleicht eine Unklugheit begangen, indem sie Verfolgungen erheben ließ gegen diejenigen Officiere der Nationalgarde, die in Begleitung anderer Nationalgarden am verflossenen Sonntag den Deputirten Lafitte, Dupont, Arago und Martin (von Straßburg) ihre Danksagung abstatteten für die Unterstützung der Bittschriften um Ausdehnung des Wahlrechtes auf die sämmtlichen zur Nationalgarde herangezogenen Bürger. Dieser Schritt, wodurch man einer unbedeutenden Thatsache Wichtigkeit beilegte, kann leicht Resultate herbeiführen, an die unsere Staatsmänner vermuthlich nicht denken, obwohl eine auch nur oberflächliche Betrachtung der bestehenden Verhältnisse nothwendig daraufführen muß. Bei der unmittelbar nach der Revolution von 1830 vorgenommenen Reorganisation der Nationalgarde von Paris fielen die Officierswahlen meist auf Leute, die sich in den drei Tagen ausgezeichnet hatten, oder auf Soldaten des Kaiserreichs. Diese mißfielen der Regierung, und sie wirkte dahin, solche bei den alle drei Jahre erneuerten Wahlen zu eliminiren. Zugleich begann die allgemeine politische Apathie: die angesehenen Bürger bewarben sich nicht um die subalternen Officiersstellen, die mehr Unbequemlichkeit nach sich ziehen, als der dem gemeinen Nationalgarden obliegende Dienst: so ging der größere Theil dieser Stellen in die Hände der geringeren Classe über, die den Wahlcensus nicht bezahlt. Diese Classe bildet jetzt die Mehrheit in der Nationalgarde, seit in Folge des Gesetzes vom 14 Jul. 1837 eine Menge vorher nicht dazu berufener Personen herangezogen worden sind. Diese ganze Classe verlangt nunmehr die Wahlrechte. Ich will hier nicht die Behauptung aufstellen, daß man sie ihr ertheilen soll: aber auf dem betretenen Wege wird die Regierung sich nur Feinde machen, und am Ende doch nachgeben müssen. Der Präfecturrath, dessen Mitglieder von der Regierung ernannt und widerrufen werden, hat gegen den Hauptmann Vallé zwei Verfügungen angewendet, die juridisch offenbar nicht auf den vorliegenden Fall passen. Indessen will ich diese Frage hier nicht untersuchen, sondern nur die politische Seite. Die bereits gegen jenen Officier ausgesprochene Suspension vom Amte wird auch gegen die andern erfolgen, die sich nunmehr in den Zeitungen genannt haben. Diese Officiere werden dann sämmtlich ihre Entlassung einreichen. Nach Vorschrift des Gesetzes müssen hierauf ihre Compagnien unmittelbar zusammentreten, um zu neuen Wahlen zu schreiten. Bei dieser Gelegenheit wird die Sache besprochen: die Freunde jener Officiere werden sie wieder wählen, und zwar mit einer desto größeren Stimmenmehrheit, als die angeseheneren und vermögenderen Bürger sich gar nicht um die Officiersstellen bewerben. Diese neuen Wahlen werden dann als ein Sieg gegen die Regierung ausposaunt werden, und diese wird, um ihre Kraft zu zeigen, von der ihr gesetzlich zustehenden Befugniß Gebrauch machen, einen Theil der Nationalgarde aufzulösen und unthätig zu belassen; andere Compagnien werden sich über die dadurch auf sie fallende Vermehrung des Dienstes beschweren; die Compagnien, worin die den Wahlcensus nicht zahlenden Individuen sich in Mehrzahl befinden, gehören eben denjenigen Stadtvierteln an, wo gewöhnlich die Insurrectionen sich erheben. Ist nun in diesen Stadtvierteln die ganze Nationalgarde oder ein Theil derselben paralysirt, was wird dann bei einer entstehenden Emeute erfolgen? Bekanntlich bezeugen die Linientruppen eher Furcht oder Abneigung, als Lust zum Straßenkrieg, wenn keine Nationalgarden sie begleiten. Ebenso bekannt ist, daß die Nationalgarden den Chef der neuen Dynastie nur unterstützen, weil er die bestehende Ruhe handhabt, und hierdurch der Industrie Vorschub leistet, das heißt, den mittlern und untern Classen Gelegenheit verschafft, Geld zu verdienen. Verdirbt man es mit diesem Theile der Bevölkerung von Paris, so lassen sich die Folgen nicht voraussehen: hätte Karl X die Pariser Nationalgarde nicht aufgelöst, so wären die Juliusereignisse nicht eingetreten. – Die Regierung hätte auf den Besuch der Nationalgarden und Officiere bei den Deputirten der äußern Linken keinen Werth legen sollen, dann wäre dieser Vorgang gleichsam unbemerkt vorübergegangen; die Ereignisse der folgenden Tage hätten ihn rasch aus Aller Erinnerung verdrängt. –

In der Deputirtenkammer hat Hr. Lherbette dieser Tage seinen Collegen der Opposition eine Erklärung zur Unterschrift vorgelegt, wonach jeder sich verpflichtet, während der Dauer seines legislativen Mandats, und noch zwei Jahre nachher, kein Amt noch Beförderung anzunehmen. Außer Hrn. Lherbette unterzeichneten sogleich diese Erklärung die HH. Charpentier (erster Präsident des Appellhofes zu Metz), der Generallieutenant Subervic und mehrere andere Generallieutenants, Chapuis-Montlaville, Laboisière, Beaumont (de la Somme), Corne, Pierron und Saubac. Die übrigen Mitglieder der Opposition, Hr. Odilon-Barrot und seine Freunde an der Spitze, verweigerten die Unterschrift; denn, sagten sie, eine solche Verpflichtung könnten höchstens die Wähler uns auflegen, und wir würden durch deren Unterzeichnung unsern politischen Freunden alle Unterstützung versagen, wenn dieselben ans Staatsruder berufen würden. Bei dieser Gelegenheit kam dann auch zur Sprache, daß dem Hrn. Charpentier und den Generallieutenants nichts mehr zu wünschen übrig bleibt, und sie also ohne Nachtheil eine solche Erklärung unterzeichnen können, eben so wie die HH. Lherbette und Laboisière, höchst vermögende Leute, die nie Stellen gesucht haben. Hr. Chapuis-Montlaville soll über ein fehlgeschlagenes Gesuch um eine Stelle aufgebracht seyn. Die HH. Corne, Pierron und Saubac bereuen die gegebene Unterschrift, und sind froh, daß keine weiteren Unterzeichner hinzukommen, weil hierdurch die ganze Erklärung in ihr Nichts zerfällt.

Wenn man den gegenwärtigen Zustand von Frankreich aufmerksam verfolgt, so kann man nicht anders als zwei sich direct entgegengesetzte Tendenzen bemerken, welche das Land paralysiren. Die eine ist die Zunahme des Einflusses der Majoritäten, der Wahlen und der daraus folgenden Unstätigkeit der Administration, die andere ist die stätige Ausdehnung des Princips der Centralisation. Es ist unmöglich,

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[0196/0012] ehrenw. T. F. Villiers. Dieselben drei Beamten sind in einer besondern Bekanntmachung als die Colonisationscommissarien für das durch Statut Wilhelms IV als brittische Colonie erklärte Südaustralien bezeichnet. Das M. Chronicle bemerkt, das Publicum werde diese Ankündigungen als den Beginn einer neuen bessern Aera der Colonialverwaltung begrüßen. – In Edinburg fand vor einigen Tagen, unter dem Vorsitz des Herzogs von Argyle, eine Versammlung angesehener Nordschotten statt, welche die Beförderung der Auswanderung aus den armen und übervölkerten Hochlanden und den schottischen Inseln, besonders nach Canada, zum Zweck hatte. Der Bau des Themse-Tunnels schreitet jetzt so rasch vorwärts, daß wochentlich über 20 Fuß fertig werden, und das ganze Werk, d. h. der Schacht, binnen zwei Monaten vollendet seyn dürfte. Dann übrigt aber noch eine schwierige Aufgabe, nämlich die Anbahnung der Zugänge. Für Fußgänger werden steinerne Treppen, für Wagen und Pferde aber muß ein gewundener Weg angelegt werden. Häuser und Areal in der Nachbarschaft des Tunnels sind bereits um etwa 20 Proc. im Werth gestiegen. Frankreich. *Paris, 18 Jan. Die Regierung hat vielleicht eine Unklugheit begangen, indem sie Verfolgungen erheben ließ gegen diejenigen Officiere der Nationalgarde, die in Begleitung anderer Nationalgarden am verflossenen Sonntag den Deputirten Lafitte, Dupont, Arago und Martin (von Straßburg) ihre Danksagung abstatteten für die Unterstützung der Bittschriften um Ausdehnung des Wahlrechtes auf die sämmtlichen zur Nationalgarde herangezogenen Bürger. Dieser Schritt, wodurch man einer unbedeutenden Thatsache Wichtigkeit beilegte, kann leicht Resultate herbeiführen, an die unsere Staatsmänner vermuthlich nicht denken, obwohl eine auch nur oberflächliche Betrachtung der bestehenden Verhältnisse nothwendig daraufführen muß. Bei der unmittelbar nach der Revolution von 1830 vorgenommenen Reorganisation der Nationalgarde von Paris fielen die Officierswahlen meist auf Leute, die sich in den drei Tagen ausgezeichnet hatten, oder auf Soldaten des Kaiserreichs. Diese mißfielen der Regierung, und sie wirkte dahin, solche bei den alle drei Jahre erneuerten Wahlen zu eliminiren. Zugleich begann die allgemeine politische Apathie: die angesehenen Bürger bewarben sich nicht um die subalternen Officiersstellen, die mehr Unbequemlichkeit nach sich ziehen, als der dem gemeinen Nationalgarden obliegende Dienst: so ging der größere Theil dieser Stellen in die Hände der geringeren Classe über, die den Wahlcensus nicht bezahlt. Diese Classe bildet jetzt die Mehrheit in der Nationalgarde, seit in Folge des Gesetzes vom 14 Jul. 1837 eine Menge vorher nicht dazu berufener Personen herangezogen worden sind. Diese ganze Classe verlangt nunmehr die Wahlrechte. Ich will hier nicht die Behauptung aufstellen, daß man sie ihr ertheilen soll: aber auf dem betretenen Wege wird die Regierung sich nur Feinde machen, und am Ende doch nachgeben müssen. Der Präfecturrath, dessen Mitglieder von der Regierung ernannt und widerrufen werden, hat gegen den Hauptmann Vallé zwei Verfügungen angewendet, die juridisch offenbar nicht auf den vorliegenden Fall passen. Indessen will ich diese Frage hier nicht untersuchen, sondern nur die politische Seite. Die bereits gegen jenen Officier ausgesprochene Suspension vom Amte wird auch gegen die andern erfolgen, die sich nunmehr in den Zeitungen genannt haben. Diese Officiere werden dann sämmtlich ihre Entlassung einreichen. Nach Vorschrift des Gesetzes müssen hierauf ihre Compagnien unmittelbar zusammentreten, um zu neuen Wahlen zu schreiten. Bei dieser Gelegenheit wird die Sache besprochen: die Freunde jener Officiere werden sie wieder wählen, und zwar mit einer desto größeren Stimmenmehrheit, als die angeseheneren und vermögenderen Bürger sich gar nicht um die Officiersstellen bewerben. Diese neuen Wahlen werden dann als ein Sieg gegen die Regierung ausposaunt werden, und diese wird, um ihre Kraft zu zeigen, von der ihr gesetzlich zustehenden Befugniß Gebrauch machen, einen Theil der Nationalgarde aufzulösen und unthätig zu belassen; andere Compagnien werden sich über die dadurch auf sie fallende Vermehrung des Dienstes beschweren; die Compagnien, worin die den Wahlcensus nicht zahlenden Individuen sich in Mehrzahl befinden, gehören eben denjenigen Stadtvierteln an, wo gewöhnlich die Insurrectionen sich erheben. Ist nun in diesen Stadtvierteln die ganze Nationalgarde oder ein Theil derselben paralysirt, was wird dann bei einer entstehenden Emeute erfolgen? Bekanntlich bezeugen die Linientruppen eher Furcht oder Abneigung, als Lust zum Straßenkrieg, wenn keine Nationalgarden sie begleiten. Ebenso bekannt ist, daß die Nationalgarden den Chef der neuen Dynastie nur unterstützen, weil er die bestehende Ruhe handhabt, und hierdurch der Industrie Vorschub leistet, das heißt, den mittlern und untern Classen Gelegenheit verschafft, Geld zu verdienen. Verdirbt man es mit diesem Theile der Bevölkerung von Paris, so lassen sich die Folgen nicht voraussehen: hätte Karl X die Pariser Nationalgarde nicht aufgelöst, so wären die Juliusereignisse nicht eingetreten. – Die Regierung hätte auf den Besuch der Nationalgarden und Officiere bei den Deputirten der äußern Linken keinen Werth legen sollen, dann wäre dieser Vorgang gleichsam unbemerkt vorübergegangen; die Ereignisse der folgenden Tage hätten ihn rasch aus Aller Erinnerung verdrängt. – In der Deputirtenkammer hat Hr. Lherbette dieser Tage seinen Collegen der Opposition eine Erklärung zur Unterschrift vorgelegt, wonach jeder sich verpflichtet, während der Dauer seines legislativen Mandats, und noch zwei Jahre nachher, kein Amt noch Beförderung anzunehmen. Außer Hrn. Lherbette unterzeichneten sogleich diese Erklärung die HH. Charpentier (erster Präsident des Appellhofes zu Metz), der Generallieutenant Subervic und mehrere andere Generallieutenants, Chapuis-Montlaville, Laboisière, Beaumont (de la Somme), Corne, Pierron und Saubac. Die übrigen Mitglieder der Opposition, Hr. Odilon-Barrot und seine Freunde an der Spitze, verweigerten die Unterschrift; denn, sagten sie, eine solche Verpflichtung könnten höchstens die Wähler uns auflegen, und wir würden durch deren Unterzeichnung unsern politischen Freunden alle Unterstützung versagen, wenn dieselben ans Staatsruder berufen würden. Bei dieser Gelegenheit kam dann auch zur Sprache, daß dem Hrn. Charpentier und den Generallieutenants nichts mehr zu wünschen übrig bleibt, und sie also ohne Nachtheil eine solche Erklärung unterzeichnen können, eben so wie die HH. Lherbette und Laboisière, höchst vermögende Leute, die nie Stellen gesucht haben. Hr. Chapuis-Montlaville soll über ein fehlgeschlagenes Gesuch um eine Stelle aufgebracht seyn. Die HH. Corne, Pierron und Saubac bereuen die gegebene Unterschrift, und sind froh, daß keine weiteren Unterzeichner hinzukommen, weil hierdurch die ganze Erklärung in ihr Nichts zerfällt. *Paris, 14 Jan. Wenn man den gegenwärtigen Zustand von Frankreich aufmerksam verfolgt, so kann man nicht anders als zwei sich direct entgegengesetzte Tendenzen bemerken, welche das Land paralysiren. Die eine ist die Zunahme des Einflusses der Majoritäten, der Wahlen und der daraus folgenden Unstätigkeit der Administration, die andere ist die stätige Ausdehnung des Princips der Centralisation. Es ist unmöglich,

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 25. Augsburg, 25. Januar 1840, S. 0196. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_025_18400125/12>, abgerufen am 19.04.2024.