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Allgemeine Zeitung. Nr. 21. Augsburg, 21. Januar 1840.

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(vordem Miß Burney) Verfasserin von "Evelina," "Cecilia" u. s. w.

Frost ist des Hochverraths schuldig befunden, und wahrscheinlich zu dieser Stunde auch sein Gefährte Zephaniah Williams. (S. oben.) Jenen haben die Geschworenen zugleich der königlichen Gnade empfohlen - aus welchem Grunde ist nicht abzusehen, es wäre denn wegen des heutezutage bei uns so allgemeinen Widerwillens gegen gerichtliches Blutvergießen, selbst bei den gräulichsten Verbrechen. Der allgemeine Glaube indessen ist, daß es dieser Empfehlung kaum bedurft hätte, da aller Wahrscheinlichkeit nach die Richter bei ihrer Versammlung in London die beim Beginn des Processes von Seite der Anwälte der Angeklagten gemachte Einwendung für triftig erkennen werden, und letztere alsdann, nach dem Grundsatze, daß in England keiner desselben Verbrechens wegen mehr als einmal gerichtet werden darf, gänzlich in Freiheit gesetzt werden müssen! Die Einwendung aber ist die: nach den Vorschriften des Gesetzes muß die Krone einem, welcher des Hochverraths beschuldigt ist, zehn Tage vor dem Anfange des Processes folgende Instrumente einhändigen: 1) eine Abschrift der Anklageacte (bill of indictment); 2) ein genaues Verzeichniß aller Personen, welche vom Sheriff als Geschworene vorgeladen worden; und 3) ein ähnliches von allen Zeugen. Bei der jetzigen Gelegenheit behändigte der Kronanwalt zwar das letzte Instrument an dem gesetzlichen Termin von zehn Tagen; aber weil er die zwei ersteren drei Tage früher übergeben, so wird behauptet, daß durch diese Unregelmäßigkeit die Angeklagten in ihrer Vertheidigung beeinträchtigt worden, weil sie hätten glauben können, daß man ihnen mit dem Verzeichniß der Zeugen vielleicht noch eine zweite Anklageacte behändigen könnte, worin ihr Vergehen auf eine andere Weise dargestellt wäre, was folglich eine andere Vertheidigungsmethode erfordert hätte. So sonderbar dieß auch in Ländern klingen mag, wo der Grundsatz gilt, daß unter keinen Umständen ein Verbrecher seiner Strafe entgehe - statt des in England geltenden Grundsatzes, daß lieber zehn Schuldige entkommen, als daß ein Unschuldiger leide - und wo man weniger auf den Mißbrauch der höchsten Gewalt auf dem Wege Rechtens eifersüchtig ist als hier, so ist es doch immer ein erhabenes Schauspiel, wenn die höchste Gewalt sich selbst durch solche kleinliche Förmlichkeiten vor Willkür bewahrt, und man den Proceß gegen Männer, welche die öffentliche Ruhe so gröblich verletzt, und denen man noch dazu die frevelhaftesten Absichten in Bezug auf die bestehenden Eigenthumsrechte zuschreibt, mit der majestätischen Gelassenheit und Leidenschaftlosigkeit führen sieht, welche diese Verhandlungen zu Monmouth bezeichnen. Auch ist diese Gelassenheit nicht auf den Gerichtshof beschränkt: die ganze Nation, obgleich alle Blicke unverwandt auf das dortige Verfahren gerichtet sind, nimmt Theil daran, was sich schon dadurch äußert, daß selbst die wüthendsten Toryjournale die ganze Zeit über kein Wort fallen lassen, durch das die Lage der Beschuldigten verschlimmert werden könnte. Nicht zu entschuldigen aber ist der verworrene unklare Zustand der Gesetze selbst über einen so hochwichtigen Punkt wie das Verbrechen des Hochverraths. Denn einmal machten es Frosts vortreffliche Vertheidiger zweifelhaft, ob, wie nun die Gesetze einmal lauten, ein lange vorbereiteter bewaffneter Aufstand, das Zwingen friedlicher Bürger zur Theilnahme an demselben, ein blutiger Angriff auf die in ihrem Berufe versammelten Friedensrichter und das zu ihrer Bedeckung gegenwärtige Militär, in der Absicht dieselben gefangen zu nehmen, sich alsdann der Stadt zu bemächtigen, die Briefpost aufzuhalten und damit den Unzufriedenen zu Birmingham das Zeichen zu einem ähnlichen Aufstand zu geben, und das alles um die sogenannte Charter zum Landesgesetz zu erheben - ob alles dieses wirklich Hochverrath sey, oder nicht vielmehr ein freilich höchst aggravirter Auflauf, um etwa den gefangenen Chartisten Vincent zu befreien?! Die Jury entschied zwar dießmal gegen diese Einwendung, welche ebenfalls, wenn sie gültig befunden worden wäre, nach dem oben angegebenen Grundsatze, die Verhafteten in Freiheit gesetzt haben würde; aber es ist hohe Zeit, daß eine bessere Gesetzgebung solchen lächerlichen Anomalien ein Ende mache. Die verblendeten Arbeiter lassen sich indessen durch solche merkwürdige Erscheinungen, welche sie auf die herrliche Freiheit ihres Vaterlandes stolz machen sollten, nicht rühren, sondern üben, wo sie nur immer können, Gewaltthätigkeiten gegen ihre Mitbürger, selbst da, wo es das edelste Recht des Britten gilt, das Recht der freien Vorstellung an Krone und Parlament. Dieser Geist der Gewaltthat äußert sich fast in allen Fabrikstädten bei den Versammlungen gegen die Getreidegesetze. So theuer auch das Brod noch immer fort ist, und so groß und zunehmend die Zahl der Unbeschäftigten an vielen Orten, so lassen sich doch noch immer die Massen bereden, die Ermäßigung der Brodpreise könne, so lange sie selbst nicht Herren der gesetzgebenden Gewalt geworden, nur ihren Brodherren, den Fabricanten, zum Vortheil gereichen. Auf jeden Fall müßten sie diese erst in Armuth gestürzt sehen, ehe sie hoffen dürften, die Charter durchzusetzen. Sie drängen sich daher in solcher Menge in die Versammlungssäle, daß sie die Gegner der Brodsteuer aus den Mittelclassen leicht überstimmen, ja dieselben, wie zu Edinburg geschehen, mit Gewalt aus dem Saal vertreiben. Nun erklären die Chartisten in ihren Beschlüssen diese Brodsteuer zwar nicht für eine Wohlthat, sondern verdammen sie in noch stärkeren Ausdrücken als die Mittelclassen; aber sie wollen sie nicht abgeschafft sehen, wenn man nicht zugleich alle Consumtionssteuern abschaffen wolle; und da sie von dem Unterhause, wie es jetzt beschaffen, keine solche Abstellung ihrer Beschwerden erwarten dürfen, so ziehen sie natürlich hieraus den Schluß, daß man vor Allem suchen müsse mittelst ihrer Charter Parlament und Regierung zu reformiren. Obgleich nun dieses ganze Verfahren von einer gefährlichen Trennung zwischen Armen und Reichen, ja einer beginnenden Auflösung aller gesellschaftlichen Bande zeugt, so können manche Tories, in ihrer Blindheit, sich doch noch darüber freuen; ihre Journalisten ermuntern es auf alle Weise, und Männer der Partei sollen selbst durch heimliche Geldvorschüsse an mehreren Orten diesen Widerstand der Chartisten gegen ihre Vorgesetzten befördert haben. Aber am Ende nutzt derselbe ihnen nicht einmal so viel, daß die Fortdauer der Getreidegesetze dadurch länger erhalten werden könnte, als wenn die Mittelclassen ungehindert ihre Bittschriften öffentlich annehmen könnten. Denn daß alle beabsichtigten Bittschriften, und zwar eben so zahlreich unterzeichnet, ans Palmament gehen, können sie doch nicht hindern, und in so weit öffentliche Versammlungen auf die Beschlüsse des Parlaments wirken können, sind dieselben, selbst wenn sie überall von den Chartisten vereitelt werden, am Ende eben so einflußreich, als wenn sie ungehindert gehalten würden. Denn jedes Parlamentsmitglied erwägt am Ende nur immer die Namen derer, welche eine Versammlung berufen und - deren Einfluß auf die Wahlen. Die Aufregung, welche die Gegner der Getreidegesetze wollen, findet dabei immer statt; das bleibende Uebel aber ist die Bestärkung des gemeinen Volkes in der zunehmenden Gewohnheit, Alles durch die Gewalt der Massen zu überwältigen. Dieß würden die Tories bald erfahren, wenn sie in den Fabrikgegenden Versammlungen berufen wollten, etwa um zu erklären, daß die Getreidegesetze nicht


(vordem Miß Burney) Verfasserin von „Evelina,“ „Cecilia“ u. s. w.

Frost ist des Hochverraths schuldig befunden, und wahrscheinlich zu dieser Stunde auch sein Gefährte Zephaniah Williams. (S. oben.) Jenen haben die Geschworenen zugleich der königlichen Gnade empfohlen – aus welchem Grunde ist nicht abzusehen, es wäre denn wegen des heutezutage bei uns so allgemeinen Widerwillens gegen gerichtliches Blutvergießen, selbst bei den gräulichsten Verbrechen. Der allgemeine Glaube indessen ist, daß es dieser Empfehlung kaum bedurft hätte, da aller Wahrscheinlichkeit nach die Richter bei ihrer Versammlung in London die beim Beginn des Processes von Seite der Anwälte der Angeklagten gemachte Einwendung für triftig erkennen werden, und letztere alsdann, nach dem Grundsatze, daß in England keiner desselben Verbrechens wegen mehr als einmal gerichtet werden darf, gänzlich in Freiheit gesetzt werden müssen! Die Einwendung aber ist die: nach den Vorschriften des Gesetzes muß die Krone einem, welcher des Hochverraths beschuldigt ist, zehn Tage vor dem Anfange des Processes folgende Instrumente einhändigen: 1) eine Abschrift der Anklageacte (bill of indictment); 2) ein genaues Verzeichniß aller Personen, welche vom Sheriff als Geschworene vorgeladen worden; und 3) ein ähnliches von allen Zeugen. Bei der jetzigen Gelegenheit behändigte der Kronanwalt zwar das letzte Instrument an dem gesetzlichen Termin von zehn Tagen; aber weil er die zwei ersteren drei Tage früher übergeben, so wird behauptet, daß durch diese Unregelmäßigkeit die Angeklagten in ihrer Vertheidigung beeinträchtigt worden, weil sie hätten glauben können, daß man ihnen mit dem Verzeichniß der Zeugen vielleicht noch eine zweite Anklageacte behändigen könnte, worin ihr Vergehen auf eine andere Weise dargestellt wäre, was folglich eine andere Vertheidigungsmethode erfordert hätte. So sonderbar dieß auch in Ländern klingen mag, wo der Grundsatz gilt, daß unter keinen Umständen ein Verbrecher seiner Strafe entgehe – statt des in England geltenden Grundsatzes, daß lieber zehn Schuldige entkommen, als daß ein Unschuldiger leide – und wo man weniger auf den Mißbrauch der höchsten Gewalt auf dem Wege Rechtens eifersüchtig ist als hier, so ist es doch immer ein erhabenes Schauspiel, wenn die höchste Gewalt sich selbst durch solche kleinliche Förmlichkeiten vor Willkür bewahrt, und man den Proceß gegen Männer, welche die öffentliche Ruhe so gröblich verletzt, und denen man noch dazu die frevelhaftesten Absichten in Bezug auf die bestehenden Eigenthumsrechte zuschreibt, mit der majestätischen Gelassenheit und Leidenschaftlosigkeit führen sieht, welche diese Verhandlungen zu Monmouth bezeichnen. Auch ist diese Gelassenheit nicht auf den Gerichtshof beschränkt: die ganze Nation, obgleich alle Blicke unverwandt auf das dortige Verfahren gerichtet sind, nimmt Theil daran, was sich schon dadurch äußert, daß selbst die wüthendsten Toryjournale die ganze Zeit über kein Wort fallen lassen, durch das die Lage der Beschuldigten verschlimmert werden könnte. Nicht zu entschuldigen aber ist der verworrene unklare Zustand der Gesetze selbst über einen so hochwichtigen Punkt wie das Verbrechen des Hochverraths. Denn einmal machten es Frosts vortreffliche Vertheidiger zweifelhaft, ob, wie nun die Gesetze einmal lauten, ein lange vorbereiteter bewaffneter Aufstand, das Zwingen friedlicher Bürger zur Theilnahme an demselben, ein blutiger Angriff auf die in ihrem Berufe versammelten Friedensrichter und das zu ihrer Bedeckung gegenwärtige Militär, in der Absicht dieselben gefangen zu nehmen, sich alsdann der Stadt zu bemächtigen, die Briefpost aufzuhalten und damit den Unzufriedenen zu Birmingham das Zeichen zu einem ähnlichen Aufstand zu geben, und das alles um die sogenannte Charter zum Landesgesetz zu erheben – ob alles dieses wirklich Hochverrath sey, oder nicht vielmehr ein freilich höchst aggravirter Auflauf, um etwa den gefangenen Chartisten Vincent zu befreien?! Die Jury entschied zwar dießmal gegen diese Einwendung, welche ebenfalls, wenn sie gültig befunden worden wäre, nach dem oben angegebenen Grundsatze, die Verhafteten in Freiheit gesetzt haben würde; aber es ist hohe Zeit, daß eine bessere Gesetzgebung solchen lächerlichen Anomalien ein Ende mache. Die verblendeten Arbeiter lassen sich indessen durch solche merkwürdige Erscheinungen, welche sie auf die herrliche Freiheit ihres Vaterlandes stolz machen sollten, nicht rühren, sondern üben, wo sie nur immer können, Gewaltthätigkeiten gegen ihre Mitbürger, selbst da, wo es das edelste Recht des Britten gilt, das Recht der freien Vorstellung an Krone und Parlament. Dieser Geist der Gewaltthat äußert sich fast in allen Fabrikstädten bei den Versammlungen gegen die Getreidegesetze. So theuer auch das Brod noch immer fort ist, und so groß und zunehmend die Zahl der Unbeschäftigten an vielen Orten, so lassen sich doch noch immer die Massen bereden, die Ermäßigung der Brodpreise könne, so lange sie selbst nicht Herren der gesetzgebenden Gewalt geworden, nur ihren Brodherren, den Fabricanten, zum Vortheil gereichen. Auf jeden Fall müßten sie diese erst in Armuth gestürzt sehen, ehe sie hoffen dürften, die Charter durchzusetzen. Sie drängen sich daher in solcher Menge in die Versammlungssäle, daß sie die Gegner der Brodsteuer aus den Mittelclassen leicht überstimmen, ja dieselben, wie zu Edinburg geschehen, mit Gewalt aus dem Saal vertreiben. Nun erklären die Chartisten in ihren Beschlüssen diese Brodsteuer zwar nicht für eine Wohlthat, sondern verdammen sie in noch stärkeren Ausdrücken als die Mittelclassen; aber sie wollen sie nicht abgeschafft sehen, wenn man nicht zugleich alle Consumtionssteuern abschaffen wolle; und da sie von dem Unterhause, wie es jetzt beschaffen, keine solche Abstellung ihrer Beschwerden erwarten dürfen, so ziehen sie natürlich hieraus den Schluß, daß man vor Allem suchen müsse mittelst ihrer Charter Parlament und Regierung zu reformiren. Obgleich nun dieses ganze Verfahren von einer gefährlichen Trennung zwischen Armen und Reichen, ja einer beginnenden Auflösung aller gesellschaftlichen Bande zeugt, so können manche Tories, in ihrer Blindheit, sich doch noch darüber freuen; ihre Journalisten ermuntern es auf alle Weise, und Männer der Partei sollen selbst durch heimliche Geldvorschüsse an mehreren Orten diesen Widerstand der Chartisten gegen ihre Vorgesetzten befördert haben. Aber am Ende nutzt derselbe ihnen nicht einmal so viel, daß die Fortdauer der Getreidegesetze dadurch länger erhalten werden könnte, als wenn die Mittelclassen ungehindert ihre Bittschriften öffentlich annehmen könnten. Denn daß alle beabsichtigten Bittschriften, und zwar eben so zahlreich unterzeichnet, ans Palmament gehen, können sie doch nicht hindern, und in so weit öffentliche Versammlungen auf die Beschlüsse des Parlaments wirken können, sind dieselben, selbst wenn sie überall von den Chartisten vereitelt werden, am Ende eben so einflußreich, als wenn sie ungehindert gehalten würden. Denn jedes Parlamentsmitglied erwägt am Ende nur immer die Namen derer, welche eine Versammlung berufen und – deren Einfluß auf die Wahlen. Die Aufregung, welche die Gegner der Getreidegesetze wollen, findet dabei immer statt; das bleibende Uebel aber ist die Bestärkung des gemeinen Volkes in der zunehmenden Gewohnheit, Alles durch die Gewalt der Massen zu überwältigen. 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Die Einwendung aber ist die: nach den Vorschriften des Gesetzes muß die Krone einem, welcher des Hochverraths beschuldigt ist, zehn Tage vor dem Anfange des Processes folgende Instrumente einhändigen: 1) eine Abschrift der Anklageacte (bill of indictment); 2) ein genaues Verzeichniß aller Personen, welche vom Sheriff als Geschworene vorgeladen worden; und 3) ein ähnliches von allen Zeugen. Bei der jetzigen Gelegenheit behändigte der Kronanwalt zwar das letzte Instrument an dem gesetzlichen Termin von zehn Tagen; aber weil er die zwei ersteren drei Tage <hi rendition="#g">früher</hi> übergeben, so wird behauptet, daß durch diese Unregelmäßigkeit die Angeklagten in ihrer Vertheidigung beeinträchtigt worden, weil sie hätten glauben können, daß man ihnen mit dem Verzeichniß der Zeugen vielleicht noch eine zweite Anklageacte behändigen könnte, worin ihr Vergehen auf eine andere Weise dargestellt wäre, was folglich eine andere Vertheidigungsmethode erfordert hätte. 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Auch ist diese Gelassenheit nicht auf den Gerichtshof beschränkt: die ganze Nation, obgleich alle Blicke unverwandt auf das dortige Verfahren gerichtet sind, nimmt Theil daran, was sich schon dadurch äußert, daß selbst die wüthendsten Toryjournale die ganze Zeit über kein Wort fallen lassen, durch das die Lage der Beschuldigten verschlimmert werden könnte. Nicht zu entschuldigen aber ist der verworrene unklare Zustand der Gesetze selbst über einen so hochwichtigen Punkt wie das Verbrechen des Hochverraths. Denn einmal machten es Frosts vortreffliche Vertheidiger zweifelhaft, ob, wie nun die Gesetze einmal lauten, ein lange vorbereiteter bewaffneter Aufstand, das Zwingen friedlicher Bürger zur Theilnahme an demselben, ein blutiger Angriff auf die in ihrem Berufe versammelten Friedensrichter und das zu ihrer Bedeckung gegenwärtige Militär, in der Absicht dieselben gefangen zu nehmen, sich alsdann der Stadt zu bemächtigen, die Briefpost aufzuhalten und damit den Unzufriedenen zu Birmingham das Zeichen zu einem ähnlichen Aufstand zu geben, und das alles um die sogenannte Charter zum Landesgesetz zu erheben &#x2013; ob alles dieses wirklich Hochverrath sey, oder nicht vielmehr ein freilich höchst aggravirter Auflauf, um etwa den gefangenen Chartisten Vincent zu befreien?! Die Jury entschied zwar dießmal gegen diese Einwendung, welche ebenfalls, wenn sie gültig befunden worden wäre, nach dem oben angegebenen Grundsatze, die Verhafteten in Freiheit gesetzt haben würde; aber es ist hohe Zeit, daß eine bessere Gesetzgebung solchen lächerlichen Anomalien ein Ende mache. Die verblendeten Arbeiter lassen sich indessen durch solche merkwürdige Erscheinungen, welche sie auf die herrliche Freiheit ihres Vaterlandes stolz machen sollten, nicht rühren, sondern üben, wo sie nur immer können, Gewaltthätigkeiten gegen ihre Mitbürger, selbst da, wo es das edelste Recht des Britten gilt, das Recht der freien Vorstellung an Krone und Parlament. Dieser Geist der Gewaltthat äußert sich fast in allen Fabrikstädten bei den Versammlungen gegen die Getreidegesetze. So theuer auch das Brod noch immer fort ist, und so groß und zunehmend die Zahl der Unbeschäftigten an vielen Orten, so lassen sich doch noch immer die Massen bereden, die Ermäßigung der Brodpreise könne, so lange sie selbst nicht Herren der gesetzgebenden Gewalt geworden, nur ihren Brodherren, den Fabricanten, zum Vortheil gereichen. Auf jeden Fall müßten sie diese erst in Armuth gestürzt sehen, ehe sie hoffen dürften, die Charter durchzusetzen. Sie drängen sich daher in solcher Menge in die Versammlungssäle, daß sie die Gegner der Brodsteuer aus den Mittelclassen leicht überstimmen, ja dieselben, wie zu Edinburg geschehen, mit Gewalt aus dem Saal vertreiben. 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Denn daß alle beabsichtigten Bittschriften, und zwar eben so zahlreich unterzeichnet, ans Palmament gehen, können sie doch nicht hindern, und in so weit öffentliche Versammlungen auf die Beschlüsse des Parlaments wirken können, sind dieselben, selbst wenn sie überall von den Chartisten vereitelt werden, am Ende eben so einflußreich, als wenn sie ungehindert gehalten würden. Denn jedes Parlamentsmitglied erwägt am Ende nur immer die Namen derer, welche eine Versammlung berufen und &#x2013; deren Einfluß auf die Wahlen. Die Aufregung, welche die Gegner der Getreidegesetze wollen, findet dabei immer statt; das bleibende Uebel aber ist die Bestärkung des gemeinen Volkes in der zunehmenden Gewohnheit, Alles durch die Gewalt der Massen zu überwältigen. Dieß würden die Tories bald erfahren, wenn <hi rendition="#g">sie</hi> in den Fabrikgegenden Versammlungen berufen wollten, etwa um zu erklären, daß die Getreidegesetze <hi rendition="#g">nicht</hi><lb/></p>
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[0163/0003] (vordem Miß Burney) Verfasserin von „Evelina,“ „Cecilia“ u. s. w. * London, 13 Jan. Frost ist des Hochverraths schuldig befunden, und wahrscheinlich zu dieser Stunde auch sein Gefährte Zephaniah Williams. (S. oben.) Jenen haben die Geschworenen zugleich der königlichen Gnade empfohlen – aus welchem Grunde ist nicht abzusehen, es wäre denn wegen des heutezutage bei uns so allgemeinen Widerwillens gegen gerichtliches Blutvergießen, selbst bei den gräulichsten Verbrechen. Der allgemeine Glaube indessen ist, daß es dieser Empfehlung kaum bedurft hätte, da aller Wahrscheinlichkeit nach die Richter bei ihrer Versammlung in London die beim Beginn des Processes von Seite der Anwälte der Angeklagten gemachte Einwendung für triftig erkennen werden, und letztere alsdann, nach dem Grundsatze, daß in England keiner desselben Verbrechens wegen mehr als einmal gerichtet werden darf, gänzlich in Freiheit gesetzt werden müssen! Die Einwendung aber ist die: nach den Vorschriften des Gesetzes muß die Krone einem, welcher des Hochverraths beschuldigt ist, zehn Tage vor dem Anfange des Processes folgende Instrumente einhändigen: 1) eine Abschrift der Anklageacte (bill of indictment); 2) ein genaues Verzeichniß aller Personen, welche vom Sheriff als Geschworene vorgeladen worden; und 3) ein ähnliches von allen Zeugen. Bei der jetzigen Gelegenheit behändigte der Kronanwalt zwar das letzte Instrument an dem gesetzlichen Termin von zehn Tagen; aber weil er die zwei ersteren drei Tage früher übergeben, so wird behauptet, daß durch diese Unregelmäßigkeit die Angeklagten in ihrer Vertheidigung beeinträchtigt worden, weil sie hätten glauben können, daß man ihnen mit dem Verzeichniß der Zeugen vielleicht noch eine zweite Anklageacte behändigen könnte, worin ihr Vergehen auf eine andere Weise dargestellt wäre, was folglich eine andere Vertheidigungsmethode erfordert hätte. So sonderbar dieß auch in Ländern klingen mag, wo der Grundsatz gilt, daß unter keinen Umständen ein Verbrecher seiner Strafe entgehe – statt des in England geltenden Grundsatzes, daß lieber zehn Schuldige entkommen, als daß ein Unschuldiger leide – und wo man weniger auf den Mißbrauch der höchsten Gewalt auf dem Wege Rechtens eifersüchtig ist als hier, so ist es doch immer ein erhabenes Schauspiel, wenn die höchste Gewalt sich selbst durch solche kleinliche Förmlichkeiten vor Willkür bewahrt, und man den Proceß gegen Männer, welche die öffentliche Ruhe so gröblich verletzt, und denen man noch dazu die frevelhaftesten Absichten in Bezug auf die bestehenden Eigenthumsrechte zuschreibt, mit der majestätischen Gelassenheit und Leidenschaftlosigkeit führen sieht, welche diese Verhandlungen zu Monmouth bezeichnen. Auch ist diese Gelassenheit nicht auf den Gerichtshof beschränkt: die ganze Nation, obgleich alle Blicke unverwandt auf das dortige Verfahren gerichtet sind, nimmt Theil daran, was sich schon dadurch äußert, daß selbst die wüthendsten Toryjournale die ganze Zeit über kein Wort fallen lassen, durch das die Lage der Beschuldigten verschlimmert werden könnte. Nicht zu entschuldigen aber ist der verworrene unklare Zustand der Gesetze selbst über einen so hochwichtigen Punkt wie das Verbrechen des Hochverraths. Denn einmal machten es Frosts vortreffliche Vertheidiger zweifelhaft, ob, wie nun die Gesetze einmal lauten, ein lange vorbereiteter bewaffneter Aufstand, das Zwingen friedlicher Bürger zur Theilnahme an demselben, ein blutiger Angriff auf die in ihrem Berufe versammelten Friedensrichter und das zu ihrer Bedeckung gegenwärtige Militär, in der Absicht dieselben gefangen zu nehmen, sich alsdann der Stadt zu bemächtigen, die Briefpost aufzuhalten und damit den Unzufriedenen zu Birmingham das Zeichen zu einem ähnlichen Aufstand zu geben, und das alles um die sogenannte Charter zum Landesgesetz zu erheben – ob alles dieses wirklich Hochverrath sey, oder nicht vielmehr ein freilich höchst aggravirter Auflauf, um etwa den gefangenen Chartisten Vincent zu befreien?! Die Jury entschied zwar dießmal gegen diese Einwendung, welche ebenfalls, wenn sie gültig befunden worden wäre, nach dem oben angegebenen Grundsatze, die Verhafteten in Freiheit gesetzt haben würde; aber es ist hohe Zeit, daß eine bessere Gesetzgebung solchen lächerlichen Anomalien ein Ende mache. Die verblendeten Arbeiter lassen sich indessen durch solche merkwürdige Erscheinungen, welche sie auf die herrliche Freiheit ihres Vaterlandes stolz machen sollten, nicht rühren, sondern üben, wo sie nur immer können, Gewaltthätigkeiten gegen ihre Mitbürger, selbst da, wo es das edelste Recht des Britten gilt, das Recht der freien Vorstellung an Krone und Parlament. Dieser Geist der Gewaltthat äußert sich fast in allen Fabrikstädten bei den Versammlungen gegen die Getreidegesetze. So theuer auch das Brod noch immer fort ist, und so groß und zunehmend die Zahl der Unbeschäftigten an vielen Orten, so lassen sich doch noch immer die Massen bereden, die Ermäßigung der Brodpreise könne, so lange sie selbst nicht Herren der gesetzgebenden Gewalt geworden, nur ihren Brodherren, den Fabricanten, zum Vortheil gereichen. Auf jeden Fall müßten sie diese erst in Armuth gestürzt sehen, ehe sie hoffen dürften, die Charter durchzusetzen. Sie drängen sich daher in solcher Menge in die Versammlungssäle, daß sie die Gegner der Brodsteuer aus den Mittelclassen leicht überstimmen, ja dieselben, wie zu Edinburg geschehen, mit Gewalt aus dem Saal vertreiben. Nun erklären die Chartisten in ihren Beschlüssen diese Brodsteuer zwar nicht für eine Wohlthat, sondern verdammen sie in noch stärkeren Ausdrücken als die Mittelclassen; aber sie wollen sie nicht abgeschafft sehen, wenn man nicht zugleich alle Consumtionssteuern abschaffen wolle; und da sie von dem Unterhause, wie es jetzt beschaffen, keine solche Abstellung ihrer Beschwerden erwarten dürfen, so ziehen sie natürlich hieraus den Schluß, daß man vor Allem suchen müsse mittelst ihrer Charter Parlament und Regierung zu reformiren. Obgleich nun dieses ganze Verfahren von einer gefährlichen Trennung zwischen Armen und Reichen, ja einer beginnenden Auflösung aller gesellschaftlichen Bande zeugt, so können manche Tories, in ihrer Blindheit, sich doch noch darüber freuen; ihre Journalisten ermuntern es auf alle Weise, und Männer der Partei sollen selbst durch heimliche Geldvorschüsse an mehreren Orten diesen Widerstand der Chartisten gegen ihre Vorgesetzten befördert haben. Aber am Ende nutzt derselbe ihnen nicht einmal so viel, daß die Fortdauer der Getreidegesetze dadurch länger erhalten werden könnte, als wenn die Mittelclassen ungehindert ihre Bittschriften öffentlich annehmen könnten. Denn daß alle beabsichtigten Bittschriften, und zwar eben so zahlreich unterzeichnet, ans Palmament gehen, können sie doch nicht hindern, und in so weit öffentliche Versammlungen auf die Beschlüsse des Parlaments wirken können, sind dieselben, selbst wenn sie überall von den Chartisten vereitelt werden, am Ende eben so einflußreich, als wenn sie ungehindert gehalten würden. Denn jedes Parlamentsmitglied erwägt am Ende nur immer die Namen derer, welche eine Versammlung berufen und – deren Einfluß auf die Wahlen. Die Aufregung, welche die Gegner der Getreidegesetze wollen, findet dabei immer statt; das bleibende Uebel aber ist die Bestärkung des gemeinen Volkes in der zunehmenden Gewohnheit, Alles durch die Gewalt der Massen zu überwältigen. Dieß würden die Tories bald erfahren, wenn sie in den Fabrikgegenden Versammlungen berufen wollten, etwa um zu erklären, daß die Getreidegesetze nicht

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 21. Augsburg, 21. Januar 1840, S. 0163. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_021_18400121/3>, abgerufen am 28.03.2024.