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Allgemeine Zeitung. Nr. 4. Augsburg, 4. Januar 1840.

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wie Capital statt Capitäl etc. Anlaß zum Tadel zu nehmen, weiß ich mir nicht anders zu erklären, als daß er, wegen des großen Gegensatzes zwischen den in meinem abyssinischen Reisebericht gegeben Nachrichten über Aegyptens Zustand unter dessen gegenwärtigem Tyrannen und den von dem Hrn. Fürsten ausgesprochenen Lobpreisungen Mehemed Ali's, meine Glaubwürdigkeit verdächtigen möchte. Aber trotz aller Eloquenz und Sophisterei des fürstlichen Reisenden und trotz des dictatorischen Tons in seinen Bekanntmachungen, bin ich ganz beruhigt über das Vertrauen, welches das wissenschaftliche Publicum dem allein zur Förderung der Geographie und Statistik geschriebenen Berichte meiner Reise nach Nubien forthin schenken wird.

Frankfurt a. M., den 28 December 1839.

Dr. Eduard Rüppell.

[5685]
Die Societät für wissenschaftliche Kritik zu Berlin hat unter den neuerdings eingetretenen Umtänden beschlossen, ihre Jahrbücher auch fernerhin erscheinen zu lassen, und glaubt dieselbe bei dieser Gelegenheit hinsichtlich der von ihr zu liefernden Beurtheilungen eine grössere Vollständigkeit der anzuzeigenden Werke, so wie eine vielseitigere Vertretung der verschiedenen wissenschaftlichen Richtungen verheissen zu können.

Als Verleger dieser Zeitschrift haben wir nur hinzuzufügen, dass von derselben wie bisher jährlich, ausschliesslich der Anzeigeblätter, 120 Druckbogen in gross Quart herauskommen, und nach Verlangen der Abonnenten denselben in wöchentlichen oder monatlichen Lieferungen zugesendet werden. Der Preis des Jahrgangs bleibt wie bisher 12 Thaler. - Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an.

Berlin, den 6 December 1839.

Duncker & Humblot.

[5612-14]
Bekanntmachung.
[Abbildung]

Das unterzeichnete Directorium hat die Einhebung der zehnten Abschlagszahlung von 10 Proc. des Actiencapitals der München-Augsburger Eisenbahn-Gesellschaft beschlossen, und hiezu
den 31 Januar k. J.
bestimmt.

Diese Zahlung wird bei der Gesellschaftscasse in München (Promenadeplatz Nr. 18) oder bei dem Wechselhause der HH. Erzberger und Schmid in Augsburg geleistet, und zwar unter Einreichung der Interimsscheine und der dazu gehörigen acht Einzahlungs-Quittungen mit 47 fl. baar und durch Abrechnung von
3 fl. für 4 Proc. Zinsen aus 450 fl. - seit 30 November l. J., wogegen bis zu der am Ende Februar 1840 erfolgenden Aushändigung der wirklichen Actien von dem Directorium gefertigte Haftscheine, und zwar auf Verlangen, entweder über jede einzelne, oder auch über mehrere Actien zusammen, ausgestellt werden.

Indem zugleich der §. 5 der Statuten, wörtlich lautend:
"Wer eine Einzahlung zur festgesetzten Zeit und spätestens einen Monat nachher nicht leistet, wird dadurch aller seiner Rechte als Actionnär, so wie der bereits gezahlten Einschüsse, zum Besten des Gesellschafts-Vermögens, verlustig. Der ausgestellte "Interimsschein wird in diesem Falle ungültig, und dieses öffentlich von der Gesellschaft bekannt gemacht, welche auch befugt "ist, für diese ihr heimfallenden Actien neue Actien und resp. Interims-Scheine in gleichem Betrage auszustellen, und zu "Gunsten der Gesellschaft öffentlich an der Börse zu verkaufen"
zur genauen Nachachtung in Erinnerung gebracht wird, macht man noch darauf aufmerksam, daß diejenigen Besitzer von Interims-Scheinen, welche die Einzahlung nicht am festgesetzten Tage, oder früher, sondern erst im Laufe des darauffolgenden Monats Februar 1840 leisten, Verzugszinsen von 4 Procent pro anno zu vergüten haben.

München, am 24 December 1839.

Das Directorium der München-Augsburger Eisenbahn-Gesellschaft.

Der stellvertretende Vorstand J. v. Mayer.

Maillinger, prov. Geschäftsführer.

[5664-99]
Bekanntmachung
des Verwaltungsrathes der Dampfschifffahrts-Gesellschaft des
österreichischen Lloyd.
[Abbildung]

In Folge des Beschlusses der am 9 Mai 1839 abgehaltenen gewöhnlichen General-Versammlung der Actionisten ist es nöthig geworden, die früher ausgegebenen Interessen-Coupons auszutauschen. Es werden daher sämmtliche HH. Besitzer von Actien, gleichviel ob dieselben auf den Namen oder Ueberbringer lauten, eingeladen, sich
bis spätestens am 31 März 1840
entweder hier in Triest, in der Schreibstube der Gesellschaft, im Hause Langer, auf dem Börsenplatze, oder in Wien bei deren General-Agenten, den HH. M. H. Weikersheim und Comp. in der Dorotheergasse zu melden um die beschlossene Umwechslung vornehmen zu können. - Triest, am 20 December 1839.

[5610-18]
Gant-Proclama.
(Das Debitwesen des Germsieders Johann Wahlleitner zu Freising betreffend.)

Bei vorliegender Ueberschuldung wird auf Antrag der Creditoren und mit Einwilligung des Schuldners gegen denselben zum förmlichen Gantverfahren mit öffentlicher Ausschreibung der Edictstage in der Art geschritten, daß
1) zur Anmeldung der Forderungen und zu deren gehöriger Nachweisung auf
Dienstag den 28 Januar 1840;
2) Zur Vorbringung der Einreden gegen die angemeldeten Forderungen auf
Dienstag den 25 Februar;
3) zur Schlußverhandlung und zwar
a) zur Abgabe der Replik auf
Dienstag den 17 März;
b) zur Abgabe der Duplik auf
Dienstag den 7 April dess. J.,
jedesmal Vorm. 9 Uhr,
Tagsfahrt anberaumt wird.

Hiezu werden sämmtliche Gläubiger unter dem Rechtsnachtheile vor Gericht geladen, daß das Nichterscheinen am ersten Edictstage den Ausschluß aus der Masse, das Nichterscheinen an den übrigen Edictstagen aber den Ausschluß mit den an denselben vorzunehmenden Handlungen zur Folge hat.

Zugleich werden alle diejenigen, welche irgend etwas von dem Vermögen des Communschuldners in Händen haben, bei Vermeidung des nochmaligen Ersatzes aufgefordert, solches unter Vorbehalt ihrer Rechte
binnen acht Wochen
bei Gericht zu übergeben, und wird noch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Activstand lediglich in dem Gesammtanwesen, welches nach älterer Schätzung auf 3200 fl. gewerthet ist, dann in der bereits auf circa 273 fl. geschätzten Mobiliarschaft bestehe, während die bekannten Passiven gegen 8600 fl. hin betragen, worunter sich 4324 fl. Hypothekschulden, excl. der rückständigen Zinsen, befinden.

Ferner wird bekannt gegeben, daß man auf Andringen der Creditoren und mit Einwilligung des Schuldners, das Johann Wahlleitner'sche Anwesen, bestehend
1) in dem ludeigenen, der Brandassecuranz mit 2000 fl. einverleibten Haus, Nr. 225 am obern Graben dahier mit Garten und 1 1/2 Krautstück,
2) der ludeigenen Mooswiese Kat.-Nr. 1361 zu 2 Tagw.


wie Capital statt Capitäl etc. Anlaß zum Tadel zu nehmen, weiß ich mir nicht anders zu erklären, als daß er, wegen des großen Gegensatzes zwischen den in meinem abyssinischen Reisebericht gegeben Nachrichten über Aegyptens Zustand unter dessen gegenwärtigem Tyrannen und den von dem Hrn. Fürsten ausgesprochenen Lobpreisungen Mehemed Ali's, meine Glaubwürdigkeit verdächtigen möchte. Aber trotz aller Eloquenz und Sophisterei des fürstlichen Reisenden und trotz des dictatorischen Tons in seinen Bekanntmachungen, bin ich ganz beruhigt über das Vertrauen, welches das wissenschaftliche Publicum dem allein zur Förderung der Geographie und Statistik geschriebenen Berichte meiner Reise nach Nubien forthin schenken wird.

Frankfurt a. M., den 28 December 1839.

Dr. Eduard Rüppell.

[5685]
Die Societät für wissenschaftliche Kritik zu Berlin hat unter den neuerdings eingetretenen Umtänden beschlossen, ihre Jahrbücher auch fernerhin erscheinen zu lassen, und glaubt dieselbe bei dieser Gelegenheit hinsichtlich der von ihr zu liefernden Beurtheilungen eine grössere Vollständigkeit der anzuzeigenden Werke, so wie eine vielseitigere Vertretung der verschiedenen wissenschaftlichen Richtungen verheissen zu können.

Als Verleger dieser Zeitschrift haben wir nur hinzuzufügen, dass von derselben wie bisher jährlich, ausschliesslich der Anzeigeblätter, 120 Druckbogen in gross Quart herauskommen, und nach Verlangen der Abonnenten denselben in wöchentlichen oder monatlichen Lieferungen zugesendet werden. Der Preis des Jahrgangs bleibt wie bisher 12 Thaler. – Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an.

Berlin, den 6 December 1839.

Duncker & Humblot.

[5612-14]
Bekanntmachung.
[Abbildung]

Das unterzeichnete Directorium hat die Einhebung der zehnten Abschlagszahlung von 10 Proc. des Actiencapitals der München-Augsburger Eisenbahn-Gesellschaft beschlossen, und hiezu
den 31 Januar k. J.
bestimmt.

Diese Zahlung wird bei der Gesellschaftscasse in München (Promenadeplatz Nr. 18) oder bei dem Wechselhause der HH. Erzberger und Schmid in Augsburg geleistet, und zwar unter Einreichung der Interimsscheine und der dazu gehörigen acht Einzahlungs-Quittungen mit 47 fl. baar und durch Abrechnung von
3 fl. für 4 Proc. Zinsen aus 450 fl. – seit 30 November l. J., wogegen bis zu der am Ende Februar 1840 erfolgenden Aushändigung der wirklichen Actien von dem Directorium gefertigte Haftscheine, und zwar auf Verlangen, entweder über jede einzelne, oder auch über mehrere Actien zusammen, ausgestellt werden.

Indem zugleich der §. 5 der Statuten, wörtlich lautend:
„Wer eine Einzahlung zur festgesetzten Zeit und spätestens einen Monat nachher nicht leistet, wird dadurch aller seiner Rechte als Actionnär, so wie der bereits gezahlten Einschüsse, zum Besten des Gesellschafts-Vermögens, verlustig. Der ausgestellte „Interimsschein wird in diesem Falle ungültig, und dieses öffentlich von der Gesellschaft bekannt gemacht, welche auch befugt „ist, für diese ihr heimfallenden Actien neue Actien und resp. Interims-Scheine in gleichem Betrage auszustellen, und zu „Gunsten der Gesellschaft öffentlich an der Börse zu verkaufen“
zur genauen Nachachtung in Erinnerung gebracht wird, macht man noch darauf aufmerksam, daß diejenigen Besitzer von Interims-Scheinen, welche die Einzahlung nicht am festgesetzten Tage, oder früher, sondern erst im Laufe des darauffolgenden Monats Februar 1840 leisten, Verzugszinsen von 4 Procent pro anno zu vergüten haben.

München, am 24 December 1839.

Das Directorium der München-Augsburger Eisenbahn-Gesellschaft.

Der stellvertretende Vorstand J. v. Mayer.

Maillinger, prov. Geschäftsführer.

[5664-99]
Bekanntmachung
des Verwaltungsrathes der Dampfschifffahrts-Gesellschaft des
österreichischen Lloyd.
[Abbildung]

In Folge des Beschlusses der am 9 Mai 1839 abgehaltenen gewöhnlichen General-Versammlung der Actionisten ist es nöthig geworden, die früher ausgegebenen Interessen-Coupons auszutauschen. Es werden daher sämmtliche HH. Besitzer von Actien, gleichviel ob dieselben auf den Namen oder Ueberbringer lauten, eingeladen, sich
bis spätestens am 31 März 1840
entweder hier in Triest, in der Schreibstube der Gesellschaft, im Hause Langer, auf dem Börsenplatze, oder in Wien bei deren General-Agenten, den HH. M. H. Weikersheim und Comp. in der Dorotheergasse zu melden um die beschlossene Umwechslung vornehmen zu können. – Triest, am 20 December 1839.

[5610-18]
Gant-Proclama.
(Das Debitwesen des Germsieders Johann Wahlleitner zu Freising betreffend.)

Bei vorliegender Ueberschuldung wird auf Antrag der Creditoren und mit Einwilligung des Schuldners gegen denselben zum förmlichen Gantverfahren mit öffentlicher Ausschreibung der Edictstage in der Art geschritten, daß
1) zur Anmeldung der Forderungen und zu deren gehöriger Nachweisung auf
Dienstag den 28 Januar 1840;
2) Zur Vorbringung der Einreden gegen die angemeldeten Forderungen auf
Dienstag den 25 Februar;
3) zur Schlußverhandlung und zwar
a) zur Abgabe der Replik auf
Dienstag den 17 März;
b) zur Abgabe der Duplik auf
Dienstag den 7 April dess. J.,
jedesmal Vorm. 9 Uhr,
Tagsfahrt anberaumt wird.

Hiezu werden sämmtliche Gläubiger unter dem Rechtsnachtheile vor Gericht geladen, daß das Nichterscheinen am ersten Edictstage den Ausschluß aus der Masse, das Nichterscheinen an den übrigen Edictstagen aber den Ausschluß mit den an denselben vorzunehmenden Handlungen zur Folge hat.

Zugleich werden alle diejenigen, welche irgend etwas von dem Vermögen des Communschuldners in Händen haben, bei Vermeidung des nochmaligen Ersatzes aufgefordert, solches unter Vorbehalt ihrer Rechte
binnen acht Wochen
bei Gericht zu übergeben, und wird noch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Activstand lediglich in dem Gesammtanwesen, welches nach älterer Schätzung auf 3200 fl. gewerthet ist, dann in der bereits auf circa 273 fl. geschätzten Mobiliarschaft bestehe, während die bekannten Passiven gegen 8600 fl. hin betragen, worunter sich 4324 fl. Hypothekschulden, excl. der rückständigen Zinsen, befinden.

Ferner wird bekannt gegeben, daß man auf Andringen der Creditoren und mit Einwilligung des Schuldners, das Johann Wahlleitner'sche Anwesen, bestehend
1) in dem ludeigenen, der Brandassecuranz mit 2000 fl. einverleibten Haus, Nr. 225 am obern Graben dahier mit Garten und 1 1/2 Krautstück,
2) der ludeigenen Mooswiese Kat.-Nr. 1361 zu 2 Tagw.

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(Das Debitwesen des Germsieders Johann Wahlleitner zu Freising betreffend.) Bei vorliegender Ueberschuldung wird auf Antrag der Creditoren und mit Einwilligung des Schuldners gegen denselben zum förmlichen Gantverfahren mit öffentlicher Ausschreibung der Edictstage in der Art geschritten, daß 1) zur Anmeldung der Forderungen und zu deren gehöriger Nachweisung auf Dienstag den 28 Januar 1840; 2) Zur Vorbringung der Einreden gegen die angemeldeten Forderungen auf Dienstag den 25 Februar; 3) zur Schlußverhandlung und zwar a) zur Abgabe der Replik auf Dienstag den 17 März; b) zur Abgabe der Duplik auf Dienstag den 7 April dess. J., jedesmal Vorm. 9 Uhr, Tagsfahrt anberaumt wird. Hiezu werden sämmtliche Gläubiger unter dem Rechtsnachtheile vor Gericht geladen, daß das Nichterscheinen am ersten Edictstage den Ausschluß aus der Masse, das Nichterscheinen an den übrigen Edictstagen aber den Ausschluß mit den an denselben vorzunehmenden Handlungen zur Folge hat. Zugleich werden alle diejenigen, welche irgend etwas von dem Vermögen des Communschuldners in Händen haben, bei Vermeidung des nochmaligen Ersatzes aufgefordert, solches unter Vorbehalt ihrer Rechte binnen acht Wochen bei Gericht zu übergeben, und wird noch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Activstand lediglich in dem Gesammtanwesen, welches nach älterer Schätzung auf 3200 fl. gewerthet ist, dann in der bereits auf circa 273 fl. geschätzten Mobiliarschaft bestehe, während die bekannten Passiven gegen 8600 fl. hin betragen, worunter sich 4324 fl. Hypothekschulden, excl. der rückständigen Zinsen, befinden. Ferner wird bekannt gegeben, daß man auf Andringen der Creditoren und mit Einwilligung des Schuldners, das Johann Wahlleitner'sche Anwesen, bestehend 1) in dem ludeigenen, der Brandassecuranz mit 2000 fl. einverleibten Haus, Nr. 225 am obern Graben dahier mit Garten und 1 1/2 Krautstück, 2) der ludeigenen Mooswiese Kat.-Nr. 1361 zu 2 Tagw.

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 4. Augsburg, 4. Januar 1840, S. 0031. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_004_18400104/14>, abgerufen am 20.04.2024.