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Allgemeine Zeitung. Nr. 4. Augsburg, 4. Januar 1840.

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Großbritannien.

(Argus.) Da mehr als 1300 Personen vermöge ihres Standes und ihrer Stellung der königlichen Trauungsfeier beizuwohnen berechtigt sind, so hat Ihre Maj. dem Erzbischof von Canterbury und dem Bischof von London eine Mittheilung in diesem Betracht machen lassen, und es wäre nun möglich, daß die erhabene Cerimonie in der geräumigeren St. Georgscapelle des Windsorschlosses statt in der königlichen Capelle des St. Jamespalastes gefeiert würde, die nicht über 500 Menschen faßt. Mittlerweile werden jedoch die Zurüstungen in letztgenannter Capelle fortgesetzt, und auf dem Wege dahin Galerien und Sitze zum Ansehen des Trauungszugs errichtet. Der Marquis v. Conyngham und Graf Grosvenor sollen mit Anfang Januars nach Deutschland abgehen, um dem Prinzen Albert die Insignien des Hosenbandordens zu überbringen, da derselbe erst am Vorabend der Vermählung in England eintreffen wird. Königin Victoria hat an die Herzoge von Cambridge und Sussex ein besonderes Gesuch stellen lassen, auf ihr Vortrittsrecht zu Gunsten des künftigen Gemahls Ihrer Maj. zu verzichten. Diese Artigkeit sagte der Herzog von Cambridge bereitwillig zu, der Herzog von Sussex aber betrachtet, wie wir hören, diesen Punkt als einen zu wichtigen, als daß er ihn ohne vorhergehende reifliche Ueberlegung bewilligen könne. Sollte der Herzog von Sussex von seinem Rechte nicht abstehen wollen, so wird Prinz Albert vermuthlich zum Rang eines Erz herzogs (Arch-Duke) erhoben und so die Schwierigkeit beseitigt werden. Die Königin wünscht, wie wir hören, daß die Vermählungsfeier Sonnabends am 8, oder spätestens Montags am 10 Februar vor sich gehe.

Der Baron v. Brunnow kehrte am 24 Dec. Abends von Broadlands, dem Landsitze Lord Palmerstons in Hampshire, bei dem er einige Tage auf Besuch gewesen, nach London zurück.

Die Besorgnisse wegen eines neuen Chartistenaufstandes in Süd-Wales, zunächst der Umgegend von Merthyr-Tydril, das der eigentliche Herd der Gährung zu seyn scheint, vermehren sich. Zugleich gehen die Chartisten mit solcher Vorsicht und Heimlichkeit zu Werke, daß die Behörden trotz ihrer Ueberzeugung von der sich fortspinnenden Verschwörung keine zureichenden Beweise gegen bestimmte Individuen erlangen können, die deren Verhaftung vor dem Gesetz rechtfertigen würden. Indeß soll, dem Wunsche der Einwohner von Monmouth zufolge, die einen Einbruch in ihre Stadt zur Befreiung der Gefangenen besorgen, alsbald eine starke Abtheilung der Londoner Stadtpolizei dahin abgehen. Ein Hr. Geach, Eidam des John Frost, hat den Minister des Innern, Marquis v. Normanby, in einem langen Schreiben gebeten, die außerordentlichen Assisen weiter hinauszurücken, auch eine gewisse Geldsumme zu bewilligen, auf daß die Gefangenen, von denen viele sehr arm seyen, sich die Mittel rechtlicher Vertheidigung verschaffen könnten. Lord Normanby antwortete, das erstere Gesuch falle nicht unter seine Competenz, sondern sey an die drei Richter der Specialcommission zu stellen, die zweite Bitte könne er nicht bewilligen. Auch auf eine an die Regierung eingereichte Denkschrift der Gefangenen, worin Ihre Maj. um Gewährung einer Summe zu obigem Zwecke gebeten ward, ertheilte Lord Normanby die Antwort, er erachte es seiner Pflicht entgegen, dieselbe der Königin vorzulegen. Der Sun bemerkt dazu: "Unser englisches Gesetz ist eine so complicirte Maschine, daß sie nur mit großem Kraftaufwand in Gang gesetzt werden kann. Zur Geltendmachung des Gesetzes gegen die Angeklagten verfügt der Staat über die höchsten forensischen Capacitäten, und da sie überdieß durch Specialassisen gerichtet werden, so sind sie ganz ohne rechtskundige Vertheidiger, wenn nicht der Staat oder der Wohlthätigkeitssinn von Privaten ihnen die Mittel zur Bezahlung derselben an die Hand gibt. Wenn der Staat seine Unterthanen gegen ungerechte Angriffe anderer Staaten zu vertheidigen gehalten ist, so ist er wohl auch verbunden, sie gegen mögliche Ungerechtigkeit im Inland in Schutz zu nehmen. Wir wollen Lord Normanby's abschlägige Antwort nicht tadeln, da sie allerdings der in England geltenden Praxis gemäß war, indeß wenn in Irland der Vicekönig herkömmlich thun darf, was in England die Königin nicht thun kann, so mochten die Monmouther Gefangenen in dem milden Verfahren gegen Angeschuldigte, das Lord Normanby vormals in Irland beobachtete, eine Aufmunterung sehen, an ihn jenes Gesuch zu stellen, welches als Minister des Innern abschlagen zu müssen ihn gewiß geschmerzt hat." - Der bekannte Demagog Feargus O'Connor veranlaßte vor einigen Tagen in Bradford (Yorkshire) durch aufreizende Reden in einer Chartistenversammlung Ruhestörungen, in deren Folge aus der Stadt Hull Truppen dahin beordert wurden.

Nach einer eben erschienenen Bekanntmachung des Schatzamtes (Treasury Minute) wird die Ein Penny-Briefpost mit


Großbritannien.

(Argus.) Da mehr als 1300 Personen vermöge ihres Standes und ihrer Stellung der königlichen Trauungsfeier beizuwohnen berechtigt sind, so hat Ihre Maj. dem Erzbischof von Canterbury und dem Bischof von London eine Mittheilung in diesem Betracht machen lassen, und es wäre nun möglich, daß die erhabene Cerimonie in der geräumigeren St. Georgscapelle des Windsorschlosses statt in der königlichen Capelle des St. Jamespalastes gefeiert würde, die nicht über 500 Menschen faßt. Mittlerweile werden jedoch die Zurüstungen in letztgenannter Capelle fortgesetzt, und auf dem Wege dahin Galerien und Sitze zum Ansehen des Trauungszugs errichtet. Der Marquis v. Conyngham und Graf Grosvenor sollen mit Anfang Januars nach Deutschland abgehen, um dem Prinzen Albert die Insignien des Hosenbandordens zu überbringen, da derselbe erst am Vorabend der Vermählung in England eintreffen wird. Königin Victoria hat an die Herzoge von Cambridge und Sussex ein besonderes Gesuch stellen lassen, auf ihr Vortrittsrecht zu Gunsten des künftigen Gemahls Ihrer Maj. zu verzichten. Diese Artigkeit sagte der Herzog von Cambridge bereitwillig zu, der Herzog von Sussex aber betrachtet, wie wir hören, diesen Punkt als einen zu wichtigen, als daß er ihn ohne vorhergehende reifliche Ueberlegung bewilligen könne. Sollte der Herzog von Sussex von seinem Rechte nicht abstehen wollen, so wird Prinz Albert vermuthlich zum Rang eines Erz herzogs (Arch-Duke) erhoben und so die Schwierigkeit beseitigt werden. Die Königin wünscht, wie wir hören, daß die Vermählungsfeier Sonnabends am 8, oder spätestens Montags am 10 Februar vor sich gehe.

Der Baron v. Brunnow kehrte am 24 Dec. Abends von Broadlands, dem Landsitze Lord Palmerstons in Hampshire, bei dem er einige Tage auf Besuch gewesen, nach London zurück.

Die Besorgnisse wegen eines neuen Chartistenaufstandes in Süd-Wales, zunächst der Umgegend von Merthyr-Tydril, das der eigentliche Herd der Gährung zu seyn scheint, vermehren sich. Zugleich gehen die Chartisten mit solcher Vorsicht und Heimlichkeit zu Werke, daß die Behörden trotz ihrer Ueberzeugung von der sich fortspinnenden Verschwörung keine zureichenden Beweise gegen bestimmte Individuen erlangen können, die deren Verhaftung vor dem Gesetz rechtfertigen würden. Indeß soll, dem Wunsche der Einwohner von Monmouth zufolge, die einen Einbruch in ihre Stadt zur Befreiung der Gefangenen besorgen, alsbald eine starke Abtheilung der Londoner Stadtpolizei dahin abgehen. Ein Hr. Geach, Eidam des John Frost, hat den Minister des Innern, Marquis v. Normanby, in einem langen Schreiben gebeten, die außerordentlichen Assisen weiter hinauszurücken, auch eine gewisse Geldsumme zu bewilligen, auf daß die Gefangenen, von denen viele sehr arm seyen, sich die Mittel rechtlicher Vertheidigung verschaffen könnten. Lord Normanby antwortete, das erstere Gesuch falle nicht unter seine Competenz, sondern sey an die drei Richter der Specialcommission zu stellen, die zweite Bitte könne er nicht bewilligen. Auch auf eine an die Regierung eingereichte Denkschrift der Gefangenen, worin Ihre Maj. um Gewährung einer Summe zu obigem Zwecke gebeten ward, ertheilte Lord Normanby die Antwort, er erachte es seiner Pflicht entgegen, dieselbe der Königin vorzulegen. Der Sun bemerkt dazu: „Unser englisches Gesetz ist eine so complicirte Maschine, daß sie nur mit großem Kraftaufwand in Gang gesetzt werden kann. Zur Geltendmachung des Gesetzes gegen die Angeklagten verfügt der Staat über die höchsten forensischen Capacitäten, und da sie überdieß durch Specialassisen gerichtet werden, so sind sie ganz ohne rechtskundige Vertheidiger, wenn nicht der Staat oder der Wohlthätigkeitssinn von Privaten ihnen die Mittel zur Bezahlung derselben an die Hand gibt. Wenn der Staat seine Unterthanen gegen ungerechte Angriffe anderer Staaten zu vertheidigen gehalten ist, so ist er wohl auch verbunden, sie gegen mögliche Ungerechtigkeit im Inland in Schutz zu nehmen. Wir wollen Lord Normanby's abschlägige Antwort nicht tadeln, da sie allerdings der in England geltenden Praxis gemäß war, indeß wenn in Irland der Vicekönig herkömmlich thun darf, was in England die Königin nicht thun kann, so mochten die Monmouther Gefangenen in dem milden Verfahren gegen Angeschuldigte, das Lord Normanby vormals in Irland beobachtete, eine Aufmunterung sehen, an ihn jenes Gesuch zu stellen, welches als Minister des Innern abschlagen zu müssen ihn gewiß geschmerzt hat.“ – Der bekannte Demagog Feargus O'Connor veranlaßte vor einigen Tagen in Bradford (Yorkshire) durch aufreizende Reden in einer Chartistenversammlung Ruhestörungen, in deren Folge aus der Stadt Hull Truppen dahin beordert wurden.

Nach einer eben erschienenen Bekanntmachung des Schatzamtes (Treasury Minute) wird die Ein Penny-Briefpost mit

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[0025/0001] Großbritannien. London, 28 Dec. (Argus.) Da mehr als 1300 Personen vermöge ihres Standes und ihrer Stellung der königlichen Trauungsfeier beizuwohnen berechtigt sind, so hat Ihre Maj. dem Erzbischof von Canterbury und dem Bischof von London eine Mittheilung in diesem Betracht machen lassen, und es wäre nun möglich, daß die erhabene Cerimonie in der geräumigeren St. Georgscapelle des Windsorschlosses statt in der königlichen Capelle des St. Jamespalastes gefeiert würde, die nicht über 500 Menschen faßt. Mittlerweile werden jedoch die Zurüstungen in letztgenannter Capelle fortgesetzt, und auf dem Wege dahin Galerien und Sitze zum Ansehen des Trauungszugs errichtet. Der Marquis v. Conyngham und Graf Grosvenor sollen mit Anfang Januars nach Deutschland abgehen, um dem Prinzen Albert die Insignien des Hosenbandordens zu überbringen, da derselbe erst am Vorabend der Vermählung in England eintreffen wird. Königin Victoria hat an die Herzoge von Cambridge und Sussex ein besonderes Gesuch stellen lassen, auf ihr Vortrittsrecht zu Gunsten des künftigen Gemahls Ihrer Maj. zu verzichten. Diese Artigkeit sagte der Herzog von Cambridge bereitwillig zu, der Herzog von Sussex aber betrachtet, wie wir hören, diesen Punkt als einen zu wichtigen, als daß er ihn ohne vorhergehende reifliche Ueberlegung bewilligen könne. Sollte der Herzog von Sussex von seinem Rechte nicht abstehen wollen, so wird Prinz Albert vermuthlich zum Rang eines Erz herzogs (Arch-Duke) erhoben und so die Schwierigkeit beseitigt werden. Die Königin wünscht, wie wir hören, daß die Vermählungsfeier Sonnabends am 8, oder spätestens Montags am 10 Februar vor sich gehe. Der Baron v. Brunnow kehrte am 24 Dec. Abends von Broadlands, dem Landsitze Lord Palmerstons in Hampshire, bei dem er einige Tage auf Besuch gewesen, nach London zurück. Die Besorgnisse wegen eines neuen Chartistenaufstandes in Süd-Wales, zunächst der Umgegend von Merthyr-Tydril, das der eigentliche Herd der Gährung zu seyn scheint, vermehren sich. Zugleich gehen die Chartisten mit solcher Vorsicht und Heimlichkeit zu Werke, daß die Behörden trotz ihrer Ueberzeugung von der sich fortspinnenden Verschwörung keine zureichenden Beweise gegen bestimmte Individuen erlangen können, die deren Verhaftung vor dem Gesetz rechtfertigen würden. Indeß soll, dem Wunsche der Einwohner von Monmouth zufolge, die einen Einbruch in ihre Stadt zur Befreiung der Gefangenen besorgen, alsbald eine starke Abtheilung der Londoner Stadtpolizei dahin abgehen. Ein Hr. Geach, Eidam des John Frost, hat den Minister des Innern, Marquis v. Normanby, in einem langen Schreiben gebeten, die außerordentlichen Assisen weiter hinauszurücken, auch eine gewisse Geldsumme zu bewilligen, auf daß die Gefangenen, von denen viele sehr arm seyen, sich die Mittel rechtlicher Vertheidigung verschaffen könnten. Lord Normanby antwortete, das erstere Gesuch falle nicht unter seine Competenz, sondern sey an die drei Richter der Specialcommission zu stellen, die zweite Bitte könne er nicht bewilligen. Auch auf eine an die Regierung eingereichte Denkschrift der Gefangenen, worin Ihre Maj. um Gewährung einer Summe zu obigem Zwecke gebeten ward, ertheilte Lord Normanby die Antwort, er erachte es seiner Pflicht entgegen, dieselbe der Königin vorzulegen. Der Sun bemerkt dazu: „Unser englisches Gesetz ist eine so complicirte Maschine, daß sie nur mit großem Kraftaufwand in Gang gesetzt werden kann. Zur Geltendmachung des Gesetzes gegen die Angeklagten verfügt der Staat über die höchsten forensischen Capacitäten, und da sie überdieß durch Specialassisen gerichtet werden, so sind sie ganz ohne rechtskundige Vertheidiger, wenn nicht der Staat oder der Wohlthätigkeitssinn von Privaten ihnen die Mittel zur Bezahlung derselben an die Hand gibt. Wenn der Staat seine Unterthanen gegen ungerechte Angriffe anderer Staaten zu vertheidigen gehalten ist, so ist er wohl auch verbunden, sie gegen mögliche Ungerechtigkeit im Inland in Schutz zu nehmen. Wir wollen Lord Normanby's abschlägige Antwort nicht tadeln, da sie allerdings der in England geltenden Praxis gemäß war, indeß wenn in Irland der Vicekönig herkömmlich thun darf, was in England die Königin nicht thun kann, so mochten die Monmouther Gefangenen in dem milden Verfahren gegen Angeschuldigte, das Lord Normanby vormals in Irland beobachtete, eine Aufmunterung sehen, an ihn jenes Gesuch zu stellen, welches als Minister des Innern abschlagen zu müssen ihn gewiß geschmerzt hat.“ – Der bekannte Demagog Feargus O'Connor veranlaßte vor einigen Tagen in Bradford (Yorkshire) durch aufreizende Reden in einer Chartistenversammlung Ruhestörungen, in deren Folge aus der Stadt Hull Truppen dahin beordert wurden. Nach einer eben erschienenen Bekanntmachung des Schatzamtes (Treasury Minute) wird die Ein Penny-Briefpost mit

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 4. Augsburg, 4. Januar 1840, S. 0025. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_004_18400104/1>, abgerufen am 28.03.2024.