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Aston, Louise: Meine Emancipation, Verweisung und Rechtfertigung. Brüssel, 1846.

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die strenge Ahndung des Gesetzes rechtfertigen, und meinen guten Namen an den Pranger stellen. Sie gilt übrigens nicht allein jener Maßregel der Regierung, sondern auch den lügnerischen Correspondenz-Artikeln, welche sie zum Theil hervorgerufen und meinen Namen bei der deutschen Lese-Welt in Verruf gebracht haben.

Der officiell angeführte Grund meiner Verweisung sind meine "Ideen," die ich theils "geäußert," theils "ins Leben rufen wolle."

Es wird Anfangs Jedem befremdlich vorkommen, auf welche Weise eine Frau ihre "Ideen" ins Leben rufen könne, doch eine genügende Erklärung dieser Absonderlichkeit liegt in jenen Correspondenz-Artikeln, und in der Aeußerung des Polizeibeamten Goldhorn. Denn da das Cigarrenrauchen wohl nicht zu den Thatsachen gehört, durch welche eine Idee ins Leben gerufen wird, und außerdem auch bloß in den Straßen der preußischen Residenz polizeilich strafbar ist: so bleibt nichts übrig, als diese Worte auf die "Stiftung eines emancipirten Frauenklubbs" zu beziehen. Als ich zum ersten Male diesen Klagepunkt in der "Deutschen Allgem. Zeitung" las, erstaunte

die strenge Ahndung des Gesetzes rechtfertigen, und meinen guten Namen an den Pranger stellen. Sie gilt übrigens nicht allein jener Maßregel der Regierung, sondern auch den lügnerischen Correspondenz-Artikeln, welche sie zum Theil hervorgerufen und meinen Namen bei der deutschen Lese-Welt in Verruf gebracht haben.

Der officiell angeführte Grund meiner Verweisung sind meine „Ideen,“ die ich theils „geäußert,“ theils „ins Leben rufen wolle.“

Es wird Anfangs Jedem befremdlich vorkommen, auf welche Weise eine Frau ihre „Ideen“ ins Leben rufen könne, doch eine genügende Erklärung dieser Absonderlichkeit liegt in jenen Correspondenz-Artikeln, und in der Aeußerung des Polizeibeamten Goldhorn. Denn da das Cigarrenrauchen wohl nicht zu den Thatsachen gehört, durch welche eine Idee ins Leben gerufen wird, und außerdem auch bloß in den Straßen der preußischen Residenz polizeilich strafbar ist: so bleibt nichts übrig, als diese Worte auf die „Stiftung eines emancipirten Frauenklubbs“ zu beziehen. Als ich zum ersten Male diesen Klagepunkt in der „Deutschen Allgem. Zeitung“ las, erstaunte

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[37/0037] die strenge Ahndung des Gesetzes rechtfertigen, und meinen guten Namen an den Pranger stellen. Sie gilt übrigens nicht allein jener Maßregel der Regierung, sondern auch den lügnerischen Correspondenz-Artikeln, welche sie zum Theil hervorgerufen und meinen Namen bei der deutschen Lese-Welt in Verruf gebracht haben. Der officiell angeführte Grund meiner Verweisung sind meine „Ideen,“ die ich theils „geäußert,“ theils „ins Leben rufen wolle.“ Es wird Anfangs Jedem befremdlich vorkommen, auf welche Weise eine Frau ihre „Ideen“ ins Leben rufen könne, doch eine genügende Erklärung dieser Absonderlichkeit liegt in jenen Correspondenz-Artikeln, und in der Aeußerung des Polizeibeamten Goldhorn. Denn da das Cigarrenrauchen wohl nicht zu den Thatsachen gehört, durch welche eine Idee ins Leben gerufen wird, und außerdem auch bloß in den Straßen der preußischen Residenz polizeilich strafbar ist: so bleibt nichts übrig, als diese Worte auf die „Stiftung eines emancipirten Frauenklubbs“ zu beziehen. Als ich zum ersten Male diesen Klagepunkt in der „Deutschen Allgem. Zeitung“ las, erstaunte

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Zitationshilfe: Aston, Louise: Meine Emancipation, Verweisung und Rechtfertigung. Brüssel, 1846, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/aston_emancipation_1846/37>, abgerufen am 23.04.2024.